Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

Teegetraenk

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Soll das ein Witz sein? Das ist doch keine Beründung



:stupid:



klingt doch irgendwie .... danach Rachegelüste zu bedienen.

Ähm doch, natürlich ist das eine Begründung. Ich glaub der Großteil der Missverständnisse taucht hier wegen des Begriffs der Rache auf, wir haben uns vollkommen von der ursprünglichen Diskussion um das Strafmaß entfernt! Allein dass der Racheaspekt zu einer "gerechteren" Strafe, sprich höheren Strafe führen solle, zeigt ja grade auf, wie ziellos diese Argumentation ist. Rachegelüste können nicht befriedigt werden, weil der Täter 2 Jahre in den Knast geht. Auch nicht, wenn er 10 Jahre in den Knast geht. Wahrscheinlich nichtmal wenn der Täter hingerichtet wird. Und wie willst du Rachegelüste objektiv bewerten? Dürfen die ANgehörigen des Täters Rachegelüste z.B. bei einem Justizirrtums verspüren? Oder weil sie das Urteil an sich ungerecht finden? Wie willst du darauf ein Rechtssystem aufbauen? Der Staat reißt in von ihm bestimmten Delikten alle strafende Gewalt an sich um Rachespiralen und brechen/verhindern, den sozialen Frieden zu gewährleisten und Gerechtigkeit so gut wie möglich zu gewähren. Der strafende, schützende aber auch resozialisierende Gedanke leitet ihn. Der Täter wird bestraft, weil er ein Gesetz übertreten hat. Er wird nach möglichst objektiv ausgelegten Merkmalen (subjektiv und objektiv) der Tat bestraft und zwar in Höhe des vom Gesetzgebers bestimmten Maße.

Das ist der Unterschied zwischen Strafe und Rache. Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist in einer Demokratie letztlich gesellschaftlicher Konsens.
 
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Abgesehen davon, dass das alles nicht sonderlich realitätsnahe ist, hast du recht, die Antwort müsste ja lauten. Du kannst allerdings nicht den Rachegedanken weit nach vorne in dem System rücken, ohne dass es zu sozialen Spannungen über kurz oder lange kommt. Weil das System dann immer willkürlicher werden würde. Beispielsweise. Das scheinst du ja zu verstehen. Also versucht man es zumindest, den Gedanken Rache völlig zu verdrängen, was logischerweise genau so realitätfremd wie dein Szenario ist. Was du jetzt betreibst ist eigentlich Haarspalterei, im Grunde versteht ihr euch doch?

Ich sage nicht dass der rachegedanke der einzige grund ist, aber er ist EIN grund.

Die antwort wird auch niemals "ja" lauten weil dann keiner das gefühl hat dass der gerechtigkeit genüge getan wurde. Gerechtigkeit heißt auch bestrafung um der bestrafung willen. Und nicht nur "gute sozialprognose".

Deswegen wurden gerichte überhaupt eingeführt um selbstjustiz zu verhindern weil diese immer ausarten würde. Deswegen übernimmt der staat die aufgabe des "neutralen" betrafers.

Teekanne stellt den staat als gott hin dem man ziegen und menschen opfer darbringen muss um ihn zu befriedigen wenn man seine gesetze verletzt.

Die gesetze des staates sind keine abstrakten, willkürlichen gesetze um den gott staat zu befriedigen sondern sie sind dazu da unser zusammenleben zu regeln.

Unser zusammenleben würde aber nicht funktionieren wenn der staat nicht die aufgabe des "vergelters" und "bestrafers" übernehmen würde. Das würden dann die menschen selbst tun und das will man vermeiden.

Wer etwas anderes behauptet ist einfach nur blind oder hat eine sehr naive vorstellung von den menschen.

Ähm doch, natürlich ist das eine Begründung. Ich glaub der Großteil der Missverständnisse taucht hier wegen des Begriffs der Rache auf, wir haben uns vollkommen von der ursprünglichen Diskussion um das Strafmaß entfernt! Allein dass der Racheaspekt zu einer "gerechteren" Strafe, sprich höheren Strafe führen solle, zeigt ja grade auf, wie ziellos diese Argumentation ist. Rachegelüste können nicht befriedigt werden, weil der Täter 2 Jahre in den Knast geht. Auch nicht, wenn er 10 Jahre in den Knast geht. Wahrscheinlich nichtmal wenn der Täter hingerichtet wird. Und wie willst du Rachegelüste objektiv bewerten? Wie willst du darauf ein Rechtssystem aufbauen? Der Staat reißt in von ihm bestimmten Delikten alle strafende Gewalt an sich um den Gerechtigkeit annähernd zu gewährleisten. Der strafende, schützende aber auch resozialisierende Gedanke leitet ihn. Der Täter wird bestraft, weil er ein Gesetz übertreten hat. Er wird nach möglichst objektiv ausgelegten Merkmalen (subjektiv und objektiv) der Tat bestraft und zwar in Höhe des vom Gesetzgebers bestimmten Maße.

Das ist der Unterschied zwischen Strafe und Rache. Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist in einer Demokratie letztlich gesellschaftlicher Konsens.

Ich bestreite doch gar nicht dass der staat diese aufgaben übernehmen soll. Ich bestreite auch nicht dass er dies durch möglichst neutrale und objektive merkmale tut, im sinne von vorgegebenen gesetzen und bewertung dieser.

Ich bestreite allerdings dass strafe nur einen erzieherischen und abschreckenden charakter hat. Das stimmt einfach nicht.

Das war doch die ursprüngliche diskussion, 6 leute stiefeln einen wehrlosen am boden liegenden menschen zu tode und anschließend kommt die jugendgerichtshilfe angesteppt und fordert dass alle auf freien fuss kommen sollen ohne einen einzigen beschissenen tag im knast zu sitzen.

Selbst wenn man annimmt dass die aberwitzige vorstellung von einer "positiven sozialprognose" oder "sie haben das unrecht ihrer tat eingesehen" zutrifft wurde der gerechtigkeit nicht genüge getan. DARAUF will ich hinaus.

Es ist mir scheiss egal ob sie ihre taten eingesehen haben, was ich stark bezweifle, es ist mir auch scheiss egal ob sich das negativ auf ihre sozialprognose auswirkt. Ich will die arschlöcher sitzen sehen.
 
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Teegetraenk

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Ich verteile eine Runde "Todesstrafe für Kinderschänder"- Sticker an Sokrates (dein Nick ist purer Hohn). Wie Gesetze und deren Ausübung an die Gesellschaft gekoppelt sind, hab ich übrigens mehrfach geschrieben, was deinen letzten Post absolut sinnfrei macht. Aber selektive Wahrnehmung und Phrasen wie "Wer etwas anderes behauptet ist einfach nur blind oder hat eine sehr naive vorstellung von den menschen." kann man halt nicht mit Argumenten widerlegen.
 
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Dass für manche keine strafe lang oder schmerzhaft genug ist, ist mir auch klar. Das bedeutet aber nicht dass das strafrecht nicht die rache/vergeltung/etc. oder wie auch immer du das nennen willst übernimmt. Oder ich formuliere es anders so dass du nicht mit deinen behinderten wortdefinitionen ankommst: Strafe dient nicht nur zur abschreckung und zur "besserung" des täters. Sie dient auch dazu dass der täter einen schaden hat in form von freiheitsberaubung.
Was kann ich dafür, wenn du wild mit Wörtern um dich wirfst, von denen du keine Ahnung hast, was sie eigentlich bedeuten?

Freiheitsentzug bei Mord ist eine Strafe. Strafen sind nötig, egal ob in der Erziehung, beim Sport oder bei Rechtsbruch.
Du faselst hier aber dauernd von Vergeltung, Rache, und neuerdings auch von Sühne. Das alles sind verschiedene Dinge und Rache hat, wie gesagt, keinen Platz in einem modernen Rechtsstaat.


Ich glaube du haluzinierst immer noch davon, dass es hier Leute gibt, die die Strafe abschaffen wollen. Und mit deiner seltsamen Art, Wörter wie "Rache" in deine Posts einfliessen zu lassen, brichst du damit andere Diskussionen vom Zaun, in der alle aneinander vorbeidiskutieren.
 

GeckoVOD

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Ich sage nicht dass der rachegedanke der einzige grund ist, aber er ist EIN grund.

Die antwort wird auch niemals "ja" lauten weil dann keiner das gefühl hat dass der gerechtigkeit genüge getan wurde. Gerechtigkeit heißt auch bestrafung um der bestrafung willen. Und nicht nur "gute sozialprognose".

Deswegen wurden gerichte überhaupt eingeführt um selbstjustiz zu verhindern weil diese immer ausarten würde. Deswegen übernimmt der staat die aufgabe des "neutralen" betrafers.

Teekanne stellt den staat als gott hin dem man ziegen und menschen opfer darbringen muss um ihn zu befriedigen wenn man seine gesetze verletzt.

Die gesetze des staates sind keine abstrakten, willkürlichen gesetze um den gott staat zu befriedigen sondern sie sind dazu da unser zusammenleben zu regeln.

Unser zusammenleben würde aber nicht funktionieren wenn der staat nicht die aufgabe des "vergelters" und "bestrafers" übernehmen würde. Das würden dann die menschen selbst tun und das will man vermeiden.

Wer etwas anderes behauptet ist einfach nur blind oder hat eine sehr naive vorstellung von den menschen.

Ich stimme teilweise ein, trotzdem verrennst du dich da in was. Wenn das objektiv so wäre, dann würde es überall oder nirgends eine Todesstrafe geben, solange das System dahinter einigermaßen mit dem gleichen Gedanken operiert.

Das Motiv der negativen Sanktion einer Tat ist nicht immer gleich mit der Rache. Ab einem gewissen Punkt macht es keinen Sinn mehr jemand wegen dem Gedanken der Rache zu bestrafen, weil es dann kein Zurück mehr gibt - also entweder gleich schmerzlos um die Ecke bringen oder seine Zeit absitzen lassen. Dass das Maß bis zu einem gewissen Grad willkürlich ist und sich mit der Zeit wandelt bestreitet doch keiner (ich zumindest nicht). Da ist halt eine feine Linie, die beide Konzepte unterscheidet. Es macht Sinn das Regelwerk emotionslos (nicht das Urteil) zu halten. Rache beeinhaltet Emotion. Ist das vielleicht verständlicher?
 
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Ich verteile eine Runde "Todesstrafe für Kinderschänder"- Sticker an Sokrates (dein Nick ist purer Hohn). Wie Gesetze und deren Ausübung an die Gesellschaft gekoppelt sind, hab ich übrigens mehrfach geschrieben, was deinen letzten Post absolut sinnfrei macht. Aber selektive Wahrnehmung und Phrasen wie "Wer etwas anderes behauptet ist einfach nur blind oder hat eine sehr naive vorstellung von den menschen." kann man halt nicht mit Argumenten widerlegen.

Was willst du mir dann sagen? Ich will keine "härteren" gesetze, ich will auch nicht die todessstrafe.

Ich will nur das bestehende gesetze angewandt werden. Die interessen des täters können nicht im absoluten vordergrund stehen und alles andere in den hintergrund rücken.


Was kann ich dafür, wenn du wild mit Wörtern um dich wirfst, von denen du keine Ahnung hast, was sie eigentlich bedeuten?

Freiheitsentzug bei Mord ist eine Strafe. Strafen sind nötig, egal ob in der Erziehung, beim Sport oder bei Rechtsbruch.
Du faselst hier aber dauernd von Vergeltung, Rache, und neuerdings auch von Sühne. Das alles sind verschiedene Dinge und Rache hat, wie gesagt, keinen Platz in einem modernen Rechtsstaat.


Ich glaube du haluzinierst immer noch davon, dass es hier Leute gibt, die die Strafe abschaffen wollen. Und mit deiner seltsamen Art, Wörter wie "Rache" in deine Posts einfliessen zu lassen, brichst du damit andere Diskussionen vom Zaun, in der alle aneinander vorbeidiskutieren.

Das habe ich nie behauptet. Ich behaupte nur dass der staat für gerechtigkeit sorgen soll. Ihr behauptet dass strafen nur einen erziehenden und abschreckenden charakter haben. Das stimmt schlichtweg einfach nicht.

Strafen bei der erziehung und beim sport haben einen ganz anderen charakter als strafen bei mord oder sonstigen dingen. Beim sport und bei der erziehung haben strafen einen _erziehenden_ charakter. Der steht im vordergrund.

Ich stimme teilweise ein, trotzdem verrennst du dich da in was. Wenn das objektiv so wäre, dann würde es überall oder nirgends eine Todesstrafe geben, solange das System dahinter einigermaßen mit dem gleichen Gedanken operiert.

Das Motiv der negativen Sanktion einer Tat ist nicht immer gleich mit der Rache. Ab einem gewissen Punkt macht es keinen Sinn mehr jemand wegen dem Gedanken der Rache zu bestrafen, weil es dann kein Zurück mehr gibt - also entweder gleich schmerzlos um die Ecke bringen oder seine Zeit absitzen lassen. Dass das Maß bis zu einem gewissen Grad willkürlich ist und sich mit der Zeit wandelt bestreitet doch keiner (ich zumindest nicht). Da ist halt eine feine Linie, die beide Konzepte unterscheidet. Es macht Sinn das Regelwerk emotionslos (nicht das Urteil) zu halten. Rache beeinhaltet Emotion. Ist das vielleicht verständlicher?

Vielleicht drücke ich mich unklar aus, ich sage doch nicht dass das regelwerk nicht emotionslos sein sollte sondern ich weise nur darauf hin dass strafe indirekt auch einen vergeltungscharakter hat. Vielleicht missversteht ihr alle was ich meine oder ich drücke mich unklar aus.

Deswegen doch auch das beispiel, ich ziehe den erziehenden und abschreckenden charakter eine strafe ab oder minimiere ihn bis er lächerlich wirkt. Was dann übrig bleibt ist doch nur der vergeltungscharakter.

Deswegen wird es für mord auch nie nur 1 jahr geben auch wenn wissenschaftler a) und b) herausfinden und zweifelsfrei belegen können. Was dann übrig bleibt ist das was ich meine, es wäre nicht gerecht.
 
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Teegetraenk

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Was du persönlich glaubst und was nicht ist doch vollkommen belanglos. Es steht dir vollkommen frei persönlich Rachegelüste zu empfinden und als ANgehöriger ist es auch ganz natürlich so zu empfinden. Deshalb ist es ja kein Widerspruch, wenn Outsider sagt, dass er als Betroffener Dinge vollkommen anders einschätzen und handeln würde als als Beobachter. Du darfst als Opfer natürlich in jeglichen Rachegelüsten schwelgen und ich wünsche jedem, dass diese befriedigt werden (was natpürlich relativ unwahrscheinlich ist). Aber davon muss sich die Rechtspraxis doch absolut distanzieren, wenn sie ein gerechtes Urteil fällen will. Auf dem Aspekt Rache kannst du keinen Rechtsstaat moderner Prägung aufbauen. Strafe, Erziehung, Schutz ja aber keine Rache. Und das alles sagt nichts über die Höhe des Strafmaßes auf. Du wirst aber nicht erwarten können, dass dieses "Rachegelüste" befriedigen können wird, da diese nicht mal zu fassen, zu umreißen sind, schon gar nicht anch objektiven Maßstäben und eben auch nicht zu befriedigen sind - genau das ist ja die fatale Natur der Rache, die zu immer mehr Ungerechtigkeit führt.
 
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Dann verstehst du mich falsch. Dann ist rache vielleicht das falsche wort. Ich meine damit auch nicht die rache der angehörigen sondern das allgemeine gerechtigkeitsempfinden.

Nehmen wir doch mal mein beispiel und wenden es an.

Meinst du dann es wäre gerecht? Meinst du es würde der gerechtigkeit genüge getan werden wenn man für mord nur 1 jahr sitzen würde obwohl wissenschaftler herausgefunden haben dass höhere strafen als 1 jahr nichts bringen (hypothetisch). Was wäre dann der grund warum man es nicht anwenden sollte selbst wenn wissenschaftler zu diesem ergebnis kommen.

Das ist worauf ich hinaus will. Wie würdest du das was übrig bleibt dann bezeichnen. Ihr reibt euch immer am wort rache. Dann sag mir mal wie du das bezeichnen würdest.
 
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Ich glaub der Großteil der Missverständnisse taucht hier wegen des Begriffs der Rache auf, wir haben uns vollkommen von der ursprünglichen Diskussion um das Strafmaß entfernt!

Nein, das Strafmaß ist total uninteressant. Wichtig ist die Motivation die dahintersteckt eine Strafe zu verhängen. Wenn das ganze rein gar nichts mit Rache zutun hat, könnte man auch sagen vergeben und vergessen
 
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Die Strafe ist eine Sanktion gegenüber einem bestimmten Verhalten, das in der Regel vom Erziehenden oder Vorgesetzten als Unrecht bzw. als (in der Situation) unangemessen qualifiziert wird. Der Begriff der Strafe wird insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaft, jedoch auch in Theologie, Philosophie und vor allem in den Erziehungswissenschaften abgehandelt.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, Personen, die gegen Rechtsnormen verstoßen, zu bestrafen. In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansätzen begründet:[1]

mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).

Das sagt wikipedia dazu. Da wären wir doch beim 4. punkt genau da, was ich versuche die ganze zeit zu erklären.
 

Benrath

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Dann verstehst du mich falsch. Dann ist rache vielleicht das falsche wort. Ich meine damit auch nicht die rache der angehörigen sondern das allgemeine gerechtigkeitsempfinden.

Nehmen wir doch mal mein beispiel und wenden es an.

Meinst du dann es wäre gerecht? Meinst du es würde der gerechtigkeit genüge getan werden wenn man für mord nur 1 jahr sitzen würde obwohl wissenschaftler herausgefunden haben dass höhere strafen als 1 jahr nichts bringen (hypothetisch). Was wäre dann der grund warum man es nicht anwenden sollte selbst wenn wissenschaftler zu diesem ergebnis kommen.

Das ist worauf ich hinaus will. Wie würdest du das was übrig bleibt dann bezeichnen. Ihr reibt euch immer am wort rache. Dann sag mir mal wie du das bezeichnen würdest.

Was denn das für ein behindertes Beispiel

Ist des für dich ok wenn ich König von Deutschland werden würden, weil wissenschaftler herausgefunden haben, dass ich der klükste und beste Leader bin wo gibt?
 
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Ich glaube du hast nicht verstanden was ich damit verdeutlichen wollte:

mit der Veränderung des zu Bestrafenden zum Besseren (Spezialprävention)
mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer (Generalprävention)
mit dem Ziel des Schutzes anderer (z. B. der sonstigen Bevölkerung)
mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit (Sühne) und von Vergeltung (Talionsprinzip).


Ich wollte bloß 1. und 2. abziehen um zu zeigen dass etwas übrig bleibt und zwar 4.

Deswegen das beispiel könig von deutschland.
 
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Das war doch die ursprüngliche diskussion, 6 leute stiefeln einen wehrlosen am boden liegenden menschen zu tode und anschließend kommt die jugendgerichtshilfe angesteppt und fordert dass alle auf freien fuss kommen sollen ohne einen einzigen beschissenen tag im knast zu sitzen.

Vielleicht resultiert Deine Empörung auch hieraus. Es wurde ja schon angemerkt, dass es hier nicht einer der vielen Fälle war, wo der am Boden Liegende solange getreten wurde, bis er starb. Darum sind die Jungs nicht wegen Mordes dran und darum sagt die JGH, man kann sie noch retten. Muss ich nicht gut finden. Ist aber nachvollziehbar immerhin.


Meinst du dann es wäre gerecht? Meinst du es würde der gerechtigkeit genüge getan werden wenn man für mord nur 1 jahr sitzen würde obwohl wissenschaftler herausgefunden haben dass höhere strafen als 1 jahr nichts bringen (hypothetisch). Was wäre dann der grund warum man es nicht anwenden sollte selbst wenn wissenschaftler zu diesem ergebnis kommen.

Wie Du ja selber nach aufwendiger Wikipedia-Recherche herausgefunden hast, gibt es ja doch noch mehr Gründe für eine Strafe als nur die, über die Deine Wissenschaftler geforscht haben.
 

Teegetraenk

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@Sokrates: was du da aus wikipedia zitierst sind jegliche Prinzipien für Strafsysteme. Das Talionsprinzip ist so weit ich weiß kein Prinzip des deutschen Strafrechts und beschreibt den Auge um Auge Fall. Oder wenn einem Dieb die Hand abgeschlagen wird. Wie gesagt, Mittelalter.

EDIT:
https://de.wikipedia.org/wiki/Talion

€: oder es zielt auf Schadensersatz/Schmerzensgeld aber das ist ja nicht was du meinst, ne?
 
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Vielleicht resultiert Deine Empörung auch hieraus. Es wurde ja schon angemerkt, dass es hier nicht einer der vielen Fälle war, wo der am Boden Liegende solange getreten wurde, bis er starb. Darum sind die Jungs nicht wegen Mordes dran und darum sagt die JGH, man kann sie noch retten. Muss ich nicht gut finden. Ist aber nachvollziehbar immerhin.

Das ist für mich ganz schwer nachvollziehbar



Wie Du ja selber nach aufwendiger Wikipedia-Recherche herausgefunden hast, gibt es ja doch noch mehr Gründe für eine Strafe als nur die, über die Deine Wissenschaftler geforscht haben.

Was möchtest du damit sagen? Die vorherige diskussion war MEINE ansicht, dafür brauche ich keine wissenschaftler. Deswegen der "umständliche" erklärungsversuch, ich habe gar nicht recherchiert. Erst am ende weil ich mir dachte dass das ganze doch nicht so schwer sein kann, ich habs immerhin mit einem einfachen beispiel versucht zu erklären. Dafür sollte man keine wissenschaftler brauchen.

Das es mehr gründe gibt habe ich doch gesagt, deswegen auch das beispiel.

@Teegetränk:

In dem zitat steht _heutige_, nicht mittelalter.

"Die Strafzwecktheorien beschäftigen sich mit der Legitimation und dem Sinn und Zweck (staatlichen) Strafens. Man unterscheidet zwei Arten von Strafzwecktheorien: absolute und relative Theorien. Im deutschen Strafrecht werden beide Strafzwecktheorien unter der Bezeichnung „Vereinigungstheorie“ berücksichtigt."

"Die absolute Straftheorie der Gerechtigkeit:

Die Vergeltungstheorie

Diese Theorie möchte das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht durch die Strafe aufwiegen, um die verletzte Rechtsordnung auf diese Weise wiederherzustellen. Sie dient dem Schuldausgleich und stellt auf diese Weise die Gerechtigkeit wieder her. Bekannte Vertreter dieser Theorie sind Immanuel Kant und Georg Wilhelm Friedrich Hegel, wobei Kant das Talionsprinzip vertrat, wonach die Strafe der Tat entsprechen muss (Auge um Auge), während Hegel lediglich eine Wertgleichheit von Strafe und Tat fordert und eine Restaurierung des Rechts durch eine „Negation der Negation“ verlangt.[6]
Die Sühnetheorie

Sie setzt die Täterpsychologie in den Mittelpunkt, der sich durch Buße wieder mit der Rechtsordnung versöhnen soll. Da Versöhnung allerdings Freiwilligkeit voraussetzt, ist fraglich, inwieweit eine staatlich verhängte Strafe einen solchen freiwilligen Akt hervorrufen kann.
Die Theorie vom Schuldausgleich

Sie modernisiert die Sühnetheorie und verbindet dazu das personale Schuldprinzip mit dem „absoluten“ Gedanken des gerechten Ausgleichens. Aber vielfach erscheint sie nicht in der Auflistung der absoluten Straftheorien."

Da es den leuten anscheinend schwer mich und meine eigenen theorien zu verstehen gibts eben jetzt wikipedia links.
 
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Dass _auch_ "die absolute Straftheorie der Gerechtigkeit" im recht existieren muss und auch existiert.
 

Teegetraenk

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Ja tut sie ja, in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Aber nicht in Form von Rache.
 
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Du verwechselst zivil- mit strafrecht.

Strafrecht, darüber reden wir: Bestrafung des täters durch knast und da gilt das von mir angesprochene vergeltungsprinzip. Das ist auch mit den wikizitaten gemeint.

Zivilrecht, darüber reden wir nicht: Schmerzensgeld und schadensersatz.
 
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Teegetraenk

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Damit ist keine Rache gemeint. Punkt. Taucht auch nirgends in irgend einem von dir geposteten Artikel auf. DIe meinen einfach nicht das was du meinst, es sei denn du hast deinen Standpunkt maximalst abgeschwächt. Kannst ja mal versuchen als Geschädigter in deiner Zeugenaussage vor Gericht zu sagen, dass du dich rächen möchtest und guck zu was passiert. :rofl2:

Rache kann nach deutschem Recht ein Mordmerkmal nach § 211 Abs. 2 StGB in Form eines niedrigen Beweggrundes darstellen, falls die Rache ihrerseits auf niedrigen Motiven beruht.[26] Wer einen Menschen aus niedrigen Beweggründen heraus tötet, ist als Mörder – und nicht nur als Totschläger – zu bestrafen. Ihm droht lebenslange Haft. In der Rechtsprechung wurde beispielsweise eine Tötung aus Rache für eine wahrheitsgemäße Belastung wegen einer Straftat als Mord angesehen.[27]

Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat.[28]
http://de.wikipedia.org/wiki/Rache

Und ums nochmal deutlicher zu sagen: Du behauptest der Racheaspekt wäre Teil des deutschen Strafrechts obwohl Rache als niedriger Beweggrund sanktioniert ist. :rofl2: Gibs endlich auf.
 
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Dann eben vergeltung, das habe ich mindestens 5 mal als ersatzwort neben rache angeführt. Das war eben das falsche wort. Vom prinzip habe ich allerdings recht.

"Rache ist nicht deckungsgleich mit dem strafrechtlichen Begriff der „Vergeltung“, da Vergeltung einen deutlicheren Gerechtigkeitsbezug, d. h. eine Ausgleichsfunktion für erlittene Ungerechtigkeit hat."

Genau das habe ich gemeint, und auch zigmal so beschrieben. Ich habe auch nichts "maximalst abgeschwächt".
Oder muss ich mir jetzt wirklich die mühe machen und meine alten postings zitieren dass du noch mehr wie ein trottel dastehst?

Dumm nur dass ihr
1.nichtmal ansatzweise in der lage seid selbst zu denken und
2.es selbst dann nicht mal versteht wenn man es auch versucht zu erklären.

Deswegen bin ich sokrates und du bist eine teekanne die man mit inhalt füllen muss. Nur nicht zuviel, sonst läuft sie über.

Und wieviel Knast wird benötigt, um einen Mord auszugleichen?

Ich hab keine ahnung, würde sagen mindestens 18 jahre. Was denkst du?
 
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Auch der Vergeltungsbegriff ist ein anderer als der von dir benutzte. Schmerzensgeld und Schadensersatz werden übrigens schon einige Zeit nicht mehr strikt zivilrechtlich verhandelt sondern in einer Art Mischform direkt im Strafprozess mit verhängt.

Kannst dir ja gern den Schmarrn von dir der letzten Seiten nochmal durchlesen. Aber eigentlich reicht mir dein letzter Beitrag so als Kapitulation.
 
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Nein ist er nicht. Das einzige was du jetzt machst ist wortklauberei um intellektuelle schadensbegrenzung zu betreiben :D. Du geistiger zwerg.

Es ist genau der begriff den ich auch gemeint habe, das kannst du zigmal nachlesen. Vielleicht war das wort rache unglücklich formuliert aber es sollte klar sein was ich gemeint habe.

Der vergeltungsbegriff den du bei wiki nachlesen kannst bezieht sich nicht auf schadensersatz oder schmerzensgeld, aber selbst da bist du zu dum das einzusehen, oder willst es nicht einsehen nachdem du ja schon ordentlich ausgeteilt hast. Es ist klar dass das einsitzen auch den vergeltungscharakter einer strafe miteinbezieht.

Also fassen wir zusammen: Teekanne labert nur scheisse, ist lichtjahre davon entfernt sich selbst gedanken zu einem thema zu machen oder eigene theorien aufzustellen, was ja an sich nicht schlimm wäre. Nein teekanne ist auch zu dum einfache beispiele oder zitate zu verstehen, das ist traurig. Eine teekanne die man nicht mal mit inhalt füllen kann.

Normalerweise bin ich kein wixer der die dummheit der anderen ausschlachtet und sie ihnen unter die nase reibt, in deinem fall mache ich aber ne ausnahme weil du einfach das maul zu voll nimmst.
 
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Schmerzensgeld und Schadensersatz werden übrigens schon einige Zeit nicht mehr strikt zivilrechtlich verhandelt sondern in einer Art Mischform direkt im Strafprozess mit verhängt.

Was du wohl meinst ist das Adhäsionsverfahren, und das ist weitaus seltener der Fall als man meinen sollte.
 

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Meine Fresse Sokrates, erst machst du die btg mit deinen ekelerregenden Euterbildern kaputt und jetzt markierst du im Comm den Heat0r-Juraklugscheißer. Komm mal klar auf dein Leben!
 
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Was soll ich denn machen? Teekanne checkt es immernoch nicht oder will es nicht checken und beleidigt mich dann auch noch.

Mir gings nur darum dass strafe nicht nur einen abschreckung oder erziehungscharakter hat. Deswegen bin ich dagegen dass die wixer, um die es in dem thread ursprünglich ging auf freien fuss kommen. Nicht mehr und nicht weniger.
 

Benrath

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Auch wenn Teekanne behindert, du nicht recht.

Muss man wissen.


btw mal wieder ein geiles Beispiel über die verstreute dumheit und komische Meinungen. Wenn du ja z.B. mal (zufällig?) im Gener Studies aufs richtige Pferd setzt, aber hier...
 
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Na dann erklär mir mal wo ich falsch liege.

Am besten sagst du mir welche these ich aufgestellt habe und widerlegst es. Sollte dir ja nicht schwer fallen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass du nichtmal weißt was ich überhaupt sagen wollte und ziehst entsprechend die falschen schlüsse daraus.
 

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Na dann erklär mir mal wo ich falsch liege.

Am besten sagst du mir welche these ich aufgestellt habe und widerlegst es. Sollte dir ja nicht schwer fallen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass du nichtmal weißt was ich überhaupt sagen wollte und ziehst entsprechend die falschen schlüsse daraus.

Du nutzt seit n+1 Seiten Begriffe, die du anscheinend nicht verstehst, und blamierst dich dann, weil du irgendwie denkst, dass wir dich verstehen müssten, da du dich selbst aber nicht ausdrücken kannst.
 

Teegetraenk

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Die Diskussion ist entstanden weil du mit dem _möglichen_ Urteil nicht einverstanden bist bzw. das Urteil als nicht gerecht ansiehst. Soweit so gut. Dann kam der Aspekt der Rache mit rein, von der wir nun Wissen, dass du Aspekte von Vergeltung meintest. Nämlich, dass der Täter auf gewisse Art für seine Tat zu leiden hätte und zwar in dem Maße, dass es das Opfer oder dessen Angehörige zufriedenstellen würde. Soweit hab ich dich jetzt verstanden oder ist daran was falsch?

Der Staat versteht halt unter Vergeltung mehr den Ausgleich für das Opfer und keine Rache/Vergeltung am Täter. Deshalb ist zum Beispiel das in Amerika so beliebte blaming hier verboten, also das Vorführen des Angeklagten in Handschellen/Sträflingskluft whatever. Es geht eben nicht um die Demütigung des Täters und es wird auch keine Rücksicht darauf genommen, ob Opfer/Angehörige irgendwie zufrieden mit dem Urteil sind.

Dass eine Verurteilung auch einen befriedigenden Effekt für das Opfer/Angehörige hat, ist ja klar. Das hat auch nie jemand bestritten. Das würde um wieder auf den Anfang der Diskussion zurückzukommen ja auch keinen Sinn machen, denn es wird Verurteilungen geben. Sie befriedigen jedoch nicht ich nenns jetzt diplomatisch Wiedergutmachungs/Gerechtigkeitsgefühle mancher und das Gericht wird hier auch keine Rücksicht auf die Gefühle der Angehörigen nehmen. Das geht aus den seitenlang beschrieben Ursachen auch nicht. Die Vergeltung in der Form, wie du sie dir also vorstellst, sprich das Verurteilen um den Täter leiden zu lassen um ein Gleichgewicht des Verlustes/Leidens oder ähnliches annähernd zu erreichen, gibt es eben nicht.

Die DIskussion um das Strafmaß ist davon unabhängig, denn die Höhe des Strafmaßes wird eben vom Gesetz bestimmt und könnte in vielen Fällen sicher höher, konsequenter, direkter usw. sein. Da hatten eigentlich soweit ich mich erinnere auch alle zugestimmt.
 

Benrath

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Na dann erklär mir mal wo ich falsch liege.

Am besten sagst du mir welche these ich aufgestellt habe und widerlegst es. Sollte dir ja nicht schwer fallen.
Ich bin mir aber ziemlich sicher dass du nichtmal weißt was ich überhaupt sagen wollte und ziehst entsprechend die falschen schlüsse daraus.

Warum etwas tun was die anderen schon x mal gemacht haben.

Allein dein pornöses Beispiel für eine Entscheidungsituation.

sonst #2 an Gecko. Wirklich glaub doch was du willst.

Afaik ist pivo doch jurist, oder werf ichs wieder durcheinander.
 

Teegetraenk

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Noch mitten in der Ausbildung, also darauf will ich mich nicht berufen (und hab ich auch nie)
 
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Rache, Sühne, Vergeltung :zzz:




Ok, rache war unglücklich gewählt aber das habe ich schon vor seiten gesagt. Aber den sühne und vergeltungs gedanken GIBT ES in unserem strafsystem.



Warum etwas tun was die anderen schon x mal gemacht haben.

Allein dein pornöses Beispiel für eine Entscheidungsituation.

sonst #2 an Gecko. Wirklich glaub doch was du willst.

Afaik ist pivo doch jurist, oder werf ichs wieder durcheinander.

Mein pornoröses beispiel war dazu gedacht aufzuzeigen dass das strafsystem nicht nur aus dem erziehungs und abschreckungsgedanken besteht. Anschließend habe ich den wikipedia link gepostet weil es nicht verstanden wurde und siehe da es gibt vier aspekte die auch bei UNSEREM strafsystem IN DEUTSCHLAND berücksichtigt werden. Unter anderem den aspekt auf den ich hinauswollte. Also was konkret ist daran nicht richtig.

DAS war meine aussage.
 

TheGreatEisen

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Mein pornoröses beispiel war dazu gedacht aufzuzeigen dass das strafsystem nicht nur aus dem erziehungs und abschreckungsgedanken besteht.

Und wer hat das bestritten?

Hinsichtlich des Strafzwecks werden grob zwei Richtungen unterschieden: die absoluten und die relativen Strafzwecktheorien. Nach der absoluten Theorie soll Strafe rein repressiv wirken. Hier unterscheidet man zwischen Sühne- und Vergeltungstheorie (insb. Hegel, Kant). Nach der relativen Strafzwecktheorie soll Strafe dagegen rein präventiv wirken. Da jeder Ansatz Stärken und Schwächen hat, werden alle Ansätze miteinander verbunden (in wohl jedem modernen Strafrechtssystem), sog. Vereinigungstheorie.

Das StGB hat sich auf keine Strafzwecktheorien festgelegt, geht also von einer Vereinigungstheorie aus.

(Quelle: Wessels/Beulke, Strafrecht AT, Rn. 12a)

Das wäre also geklärt.
 

Teegetraenk

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Nicht dass Sokrates das gleich wieder falsch versteht, Kant hat sich mit seiner Metaphysik der Sitten grade gezielt von der Rache abgesetzt, sie sollte gerade überwunden und vom Recht verdrängt werden. Was natürlich in keinster Weise heißt, dass der Täter nicht bestraft werden soll. Er soll und wird bestraft - nur nicht in Umfang und Härte bestimmt durch das empfundene Leid des Opfers/ der Angehörigen.
 
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Und wer hat das bestritten?

Hinsichtlich des Strafzwecks werden grob zwei Richtungen unterschieden: die absoluten und die relativen Strafzwecktheorien. Nach der absoluten Theorie soll Strafe rein repressiv wirken. Hier unterscheidet man zwischen Sühne- und Vergeltungstheorie (insb. Hegel, Kant). Nach der relativen Strafzwecktheorie soll Strafe dagegen rein präventiv wirken. Da jeder Ansatz Stärken und Schwächen hat, werden alle Ansätze miteinander verbunden (in wohl jedem modernen Strafrechtssystem), sog. Vereinigungstheorie.

Das StGB hat sich auf keine Strafzwecktheorien festgelegt, geht also von einer Vereinigungstheorie aus.

(Quelle: Wessels/Beulke, Strafrecht AT, Rn. 12a)

Das wäre also geklärt.

Nichts anderes habe ich gesagt. Nur teegetränk hat behauptet es gäbe diesen vergeltungscharakter im strafrecht nicht.

Deswegen auch sein post mit schadensersatz und schmerzensgeld.

So traurig das klingt, das haben wir diskutiert.

Nicht dass Sokrates das gleich wieder falsch versteht, Kant hat sich mit seiner Metaphysik der Sitten grade gezielt von der Rache abgesetzt, sie sollte gerade überwunden und vom Recht verdrängt werden. Was natürlich in keinster Weise heißt, dass der Täter nicht bestraft werden soll. Er soll und wird bestraft - nur nicht in Umfang und Härte bestimmt durch das empfundene Leid des Opfers/ der Angehörigen.

NUr dass du das nicht wieder falsch verstehst.

Wenn der staat nicht vergeltung nicht übernehmen würde wäre das strafrecht nutzlos. Deswegen soll an stelle der rache der staat treten der die aufgabe der vergeltung und der wiederherstellung der gerechtigkeit übernimmt. Der staat regelt somit unser zusammenleben so dass die bürger das gesetz nicht selbst in die hand nehmen und selbstjustiz üben.

Ultimativ steht dahinter auch das leid des opfers/der angehörigen deswegen wird mord auch am härtesten bestraft. NUr haben wir diese abstufungen eben in gesetze gepackt, deswegen gibt es auch diese unterscheidungen in den haftstrafen.
 
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