Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

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Btw. wurde hier jemand grundlos totgeschlagen. Nur falls das vergessen wurde.

Ich seh das auch aus Sicht der Angehörigen, Strafe hat auch den Aspekt der Vergeltung. Das klingt zwar antiquiert, ist aber fürs Gerechtigkeitsempfinden fundamental.

Mein Gerechtigkeitsempfinden liegt hier übrigens bei 10Jahre + X für den Haupttäter.

Mal ne Frage am Rande - Ist das eigentlich ein Schöffengericht? Was passiert wenn die Schöffen den Richter überstimmen und die Maximalstrafe durchdrücken?
 
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link doch bitte mal einen halbwegs aktuellen Fall wo ein paar 'Nazi Schergen' einenMenschen einer anderen Kultur totgeschlagen haben und sie danach mit Verwarnungen oder im extremfall für den Vorbestraften Haupttäter mit Bewährung davongekommen sind. (aber keine Notwehr oder sowas, bitte wie in diesem Fall 4-5 Angreifer gegen ein Opfer)

ne woche oder so her: kaufbeurer tänzelfest, ausländer von bekannten rechten erschlagen. quasi in der öffentlichkeit. prozess steht obsly noch aus.
 
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härtere strafen sind also abschreckend und es ist erwiesen. dann bring doch mal die erwiesenen beweise. in amerika gibts die todesstrafe, deiner bescheidenen argumentation folgend müsste es dort friedlich wie paradies sein, denn, ums mit pispers zu sagen, nach der todesstrafe wirds schwierig mit der verschärfung.

Und welches Strafrechtssystem hat den Erfolg härterer Strafen hinsichtlich der Rückfallquote oder allgemein der Kriminalität denn bewiesen?

Die USA mit ihren "Three Strikes"? Nicht wirklich....

Ich zitiere einfach nochmal meinen eigenen post (mit Hervorhebungen), lesen -> verstehen:

Nein ist es nicht. Strafen können sehr wohl eine abschreckende Wirkung haben, das ist erwiesen (und sollte eigentlich jedem aus eigener Erfahrung klar sein). Das ist übrigens auch einer der Gründe warum Strafen überhaupt existieren, was glaubst du denn wie es zugeht wenn wir alle Strafen abschaffen? Oder nur noch Verwarnungen aussprechen, Strafe erhöhen bringt ja nichts?
Was du meinst ist wahrscheinlich dass das erhöhen von Strafen nicht zwangsläufig abschreckender wirkt. Ich schätze mal dass eine maximal Strafe von 30 Jahren auf Mord nicht wirklich abschreckender ist als eine von 15 Jahren.
Aber das hat mit dem Fall hier nichts zu tun. Hier ist das Problem dass die Strafen so lächerlich niedrig sind dass überhaupt kein Respekt und Abschreckungseffekt mehr vorhanden sind, was man zb am Verhalten dieser Gestalten vor Gericht gut sieht. Hier wären härtere Strafen sehr sinnvoll.




ne woche oder so her: kaufbeurer tänzelfest, ausländer von bekannten rechten erschlagen. quasi in der öffentlichkeit. prozess steht obsly noch aus.

Kein besonders gutes Beispiel solange der Prozess noch nichtmal angefangen hat.
Irgendwie glaube ich ja nicht dass da nur Verwarnung und Bewaehrung gefordert wird... aber wir werden ja sehen.
 
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Scheint wohl noch keine Statistiken hinsichtlich der politischen Zugehörigkeit der Täterschaft zugeben. Aber wäre durchaus interessant so eine Stastistik zu sehen.
Rein subjektiv hab ich jetzt auch das gefühl das bei rechtsextremen Tätern oft eine höhere Strafe ausgesprochen wird als bei Tätern mit Migrationshintergrund.
Kann aber auch einfach daher kommen das die Rechten noch wegen Rassismus verknackt werden.
Natürlich stellt sich da halt die Frage ob es für die Opfer ein Unterschied macht ob sie jetzt verprügelt wurden weill sie die falsche hautfarbe hatten oder einfach random mässig rausgepickt wurden. Glaub nicht das die nazi tritte mehr weh tun als die anderen.
 

Benrath

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Sie sind halt wegen körperverletzung mit todesfolge angeklagt. Auch wenn es einem nicht gefällt schlägereien wo einem auf dem boden liegenden gegen den kopf getreten wird gibt es permanent. Die wenigsten sterben daran. Ich les gerade, dass auch in diesem fall das aufprallen des kopfes beim sturz als ursächlich für den tod angenommen wird.

Stimmt das eigentlich?

Wär schon leicht relevant wenn man wieder liest "wurde totgeschlagen" etc. DIe info von oben kam bei mir noch nie so an. Dachte eher das nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wurde, weil es schwer geworden wäre einem einzelnen was nachzuweisen.
 
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Ihr immer mit euren langen Haftstrafen.

Wir brauchen andere Strafen und zwar speziell für solche Jugendlichen Spezailisten die denken sie wären unverwundbar.
Ich würde die nur für ein paar Tage/Wochen/Monate, je nach Stratftat, in ein Lager stecken wo sie täglich so hart arbeiten müssen bis sie umfallen, dabei eintönige Verpflegung, miserable Unterbringung und grobe Behandlung, inklusive Dunkelhaft mit Nahrungsentzug und Züchtigung wenn sie aufmucken. Lass solche Früchtchen das mal nen paar Wochen machen und die wollen um keinen Preis der Welt dahin zurück.
Wenn das dann auch immer ruck zuck umgesetzt wird und die genau wissen: "Fange ich heute ne Schlägerei an oder ziehe einem das Handy ab, dann holen die mich morgen wieder ab", dann werden die lammfromm.

So kriegt man das in den Griff, aber um solche drastischen Maßnahmen zuzustimmen, ist die Lage noch nicht ernst genug.
 
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Ihr immer mit euren langen Haftstrafen.

Wir brauchen andere Strafen und zwar speziell für solche Jugendlichen Spezailisten die denken sie wären unverwundbar.
Ich würde die nur für ein paar Tage/Wochen/Monate, je nach Stratftat, in ein Lager stecken wo sie täglich so hart arbeiten müssen bis sie umfallen, dabei eintönige Verpflegung, miserable Unterbringung und grobe Behandlung, inklusive Dunkelhaft mit Nahrungsentzug und Züchtigung wenn sie aufmucken. Lass solche Früchtchen das mal nen paar Wochen machen und die wollen um keinen Preis der Welt dahin zurück.
Wenn das dann auch immer ruck zuck umgesetzt wird und die genau wissen: "Fange ich heute ne Schlägerei an oder ziehe einem das Handy ab, dann holen die mich morgen wieder ab", dann werden die lammfromm.

So kriegt man das in den Griff, aber um solche drastischen Maßnahmen zuzustimmen, ist die Lage noch nicht ernst genug.

Das geht doch in Richtung dieser Bootcmps in den USA? Ich dachte die hätten auch eher das Gegenteil und noch mehr Hass den Unterwürfigkeit produziert?
 

Gelöscht

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@mackiavelli: arbeitslager sind in deutschland vergangenheitsbedingt nicht durchsetzbar, egal welcher politiker/richter sich diesen schuh anzieht um derartiges zu fordern ist quasi am gleichen tag politisch tot, da braucht er noch nicht mal "migrationshintergrund" im fließtext stehen haben. andererseits glaube ich auch, das richtig harte arbeit und schuften überschüssige energie relativ adäquat abbaut. das würde ich noch nicht mal explizit unter strafverschärfung laufen lassen. muss natürlich im verträglichen und menschenwürdigen umfang ablaufen, humanitärer einsatz im kongo und das für zwei jahre. ich schätze, das rückt das weltbild dann gleich mal wieder zurecht. anschließend ausbildungsplatzgarantie mit zukunftsperspektive.
 

Chnum

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Ohne die Beiträge von Heat0r haben diese Diskussionen keinen Sinn...:deliver:
 
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Wenn ihr schon so durchgeknallt argumentiert, dann bitte mit Sinn und Verstand.

Wirklich was bringen würde es wenn man die Profiteure des Elends, also diejenigen die es zugelassen haben dass sich in Deutschland solche Dinge entwickeln in die Bootcamps schickt.


Denn seien wir doch mal ehrlich, das was Mackiavelli fordert ist die Erziehung in wenigen Wochen "einzuprügeln". Warum also nicht gleich diejenigen die für die Erziehung veranwortlich waren, und damit meine ich am wenigsten die Eltern, gleichartig behandeln?
 
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Solches linksterroristisches geschwätz bringt dich in zeiten von nsa totalüberwachung bei leichtsinnig gewählten urlaubszielen schneller ins us gulag als dir lieb ist.
 
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Denn seien wir doch mal ehrlich, das was Mackiavelli fordert ist die Erziehung in wenigen Wochen "einzuprügeln". Warum also nicht gleich diejenigen die für die Erziehung veranwortlich waren, und damit meine ich am wenigsten die Eltern, gleichartig behandeln?

Sowas ähnliches hat auch eine Jugendrichterin aus Berlin in ihrem Buch "ENde der Geduld" vorgeschlagen.
Bei den meisten der jugendlichen Tätern ist es ja nicht so, dass sie unauffällig waren und dann aus dem Nix jemanden totschlagen.

Argumentation war so etwa: Schulen, Sozialämter und Polizei müssen enger zusammenarbeiten (steht leider Datenschutz im Weg) und bei wiederholtem auffällig werden bei den Eltern ansetzen, und zwar da wo es wehtut, z.b. beim Kindergeld.

Und schön zeitnah vor Gericht stellen und nicht 6 Monate später, der Erziehungseffekt ist gleich null.

Natürlich deutlich höherer Kostenfaktor, aber dafür sollte Geld da sein.

Dass bei (schwerer) Körperverletzung härtere Geschüsse aufgefahren werden sollten ist schon klar, aber wie schon gesagt wurde, 10 Jahre sind drin, es muss nur umgesetzt werden.
 
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Mal ne Frage am Rande - Ist das eigentlich ein Schöffengericht? Was passiert wenn die Schöffen den Richter überstimmen und die Maximalstrafe durchdrücken?
Wenn die Schöffen die Berufsrichter überstimmen wird das ganze halt in der Revision wieder aufgehoben. TMCEisen hat schon recht. Es ist eine politische Entscheidung, dass das so passiert.

Aber zu sagen, dass JGG gäbe mehr her, stimmt leider nicht. Mitnichten ist es so, dass sich die Richter sich nicht trauen würden mehr zu verhängen. Es bringt nur nichts. Das JGG wird so angewendet, wie es die Obergerichte vorgeben. Wenn ein Jugendrichter bzw. ein Jugendschöffengericht da mehr an Strafe auswirft, dann werden die Urteile in schöner Regelmäßigkeit aufgehoben. Diese Rechtsprechung ist vom Gesetzgeber so gewollt, da er nicht eingreift. Und weil der Gesetzgeber das so will, ist das JGG leider Gottes so auszulegen, wie es der BGH und die OLGe zur Zeit tun.

Die Entscheidung, schädliche Neigungen schneller zu bejahen (oder wenn schon Jugendstrafe, dann mal ohne "Bewährung") steht Richtern schlicht und einfach nicht zu. Genau das meine ich doch, wenn ich sage dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, eine härtere Gangart vorzugeben. Dafür muss keine kleine Reform des Jugendstrafrechts her, sondern ein von Grund auf neu überlegtes Jugendstrafrecht.

Schnellere Strafen, die der Tat auf dem Fuße folgen. Härtere Strafen, wenn die Tat schlimm genug war. Und vor allem andere Strafen. Über einen Jugendarrest lachen die sich buchstäblich noch im Gerichtssaal kaputt. Es sollte nun wirklich nicht so schwer sein, bei der Jugend Dinge zu finden die wirklich weh tun...
 

TheGreatEisen

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Natürlich steht die Beurteilung, ob schädliche Neigungen vorliegen oder nicht, den Strafrichtern zu. Wem denn sonst? Nur weil der BGH die Urteile letztinstanzlich voraussichtlich wieder kassiert, ändert doch nichts daran.

Jugendstrafe wird doch nur aus einem einzigen Grund nicht verhängt: Weil sie politisch nicht gewollt ist. Du willst du eine Reform des JGG hin zu schärferen Strafen, wenn nicht einmal der status quo des JGG ansatzweise ausgeschöpft wird? Und was sollte denn bitte ein von Grund auf neu geschaffenes JGG so revolutionär machen? Dass dem Strafrichter keinerlei "Ermessen" mehr zusteht, was die Art der Sanktion oder gar den Strafrahmen betrifft? Das wäre verfassungsrechtlich wohl nicht haltbar. Ein Einfallstor für die höchstrichterliche Rechtsprechung, um gegebenenfalls (politisch) nicht gewollte Urteile zu kassieren, wird ohnehin in jedes Gesetz eingebaut.

Fazit: Du kannst das JGG noch so sehr überarbeiten oder gar komplett neu fassen. Wenn der BGH / das BVerfG (jeweils gesellschaftspolitisch motiviert) im Grundsatz keine langen Haftstrafen für Jugendliche und Heranwachsende wollen, wird es auch keine geben. Da kann dein Ideal eines JGG noch so streng und hart konstruiert sein.


In einem Punkt gehe ich allerdings zu 100% d'accord: Die Zeit, die zwischen Straftat und Verurteilung liegt, ist viel zu lange. Und dann wird das Verfahren zum Teil sogar noch mit Hinweis darauf eingestellt, die Tat läge ja nun schon lange zurück. Habe ich nicht nur einmal erlebt.

Ich finde die Sanktionsmöglichkeiten des JGG eigentlich gar nicht so verkehrt. Sie werden nur nicht richtig angewendet. Mehrmals forderte ich als Staatsanwalt 60-80 Arbeitsstunden, um mir dann anhören zu müssen, dass der Angeklagte ja auch noch zur Schule müsse und er schließlich auch noch Freizeit brauche, weshalb mehr als 20-30 Stunden keinesfalls angebracht seien. Jugendarrest ist auch mMn die nutzloseste Variante, da sollte 2-3 Tage echtes JVA-Feeling deutlich mehr Effekte erzielen. Aber jeder, der sich für diese Abschreckungshaft ausspricht, wird ja gnadenlos attackiert.
 
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Wieso ist das überhaupt politisch gewollt wie du das hier beschreibst? Das ist doch eine gängelung der judikative und eigentlich auch verfassungswidrig?
Ich verstehe den sinn dahinter nicht.
 
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Das ist keine "Gängelung der Judikative", sondern der Grundsatz der Gewaltenteilung. Der Gesetzgeber gibt vor was gilt. Und die Richter setzen das in Gerichtsverfahren durch.

@TMCEisen: Das klingt fast so, als würden beim BGH ein paar Willkürrichter sitzen, die sich nicht interessieren was der Gesetzgeber vorschreibt und die Jugendliche immer vor dem Knast bewahren. Der Gesetzgeber hat das JGG so gefasst, dass da selten Jugendstrafen bei rauskommen (von den anderen Erziehungsmaßnahmen mal ganz zu schweigen). Der BGH hat sich ausführlich mit der Intention des Gesetzgebers auseinandergesetzt und urteilt deshalb so. Das JGG wird nicht "falsch angwendet". Es wird genauso angewendet wie der Gesetzgeber das will. Wie gesagt: Wäre das anders, hätte der Gesetzgeber längst interveniert. In dem Moment, wo sich der Gesetzgeber mal zusammenrauft und ein neues Jugendstrafrecht beschließt, ändert sich auch die Rechtsprechung.

Die anderen Konsequenzen des JGG dringen zu den Jugendlichen auch nicht durch. 100 Stunden soziale Arbeit? Da lachen die genauso drüber wie über den Dauerarrest. Na und, dann arbeiten dann halt in den Sommerferien mal etwas. Die sind intelligent genug, die Kosten-Nutzen-Rechnung durchzuführen. Schwerer Raub mit Waffen ergibt irgendwas nicht spürbares (von mir aus auch die "harte" Bewährungsstrafe) plus hundert Arbeitsstunden. Oh nein. Ein Erwachsener würde dafür 4 Jahre lang keine freie Luft mehr atmen, die "arbeiten" das in den Schulferien ab. Und von der "Arbeitsleistung" bin ich auch noch nicht überzeugt...

Was meinst du eigentlich damit, die Strafrichter könnten anders urteilen. Sie würden dann zwar aufgehoben, aber sie hätten ja die Wahl. Das ist aber mal ein seltsames Amtsverständnis. Also ich verstehe den Richterberuf nicht so, dass man absichtlich Leute zu Haftstrafen verurteilt, auch wenn man weiß, dass die Urteile fehlerhaft sind und deshalb nicht halten werden.

Edit: Versteh mich nicht falsch. Wenn ich von "den Jugendlichen" spreche meine ich nicht die kleine Lisa, die im Bio-LK nur Einsen schreibt und aus Rebellion teures Parfum geklaut hat. Ich rede von Ali, Mohammed und Chantalle, die zu Dritt auf die kleine Lisa eingetreten haben, weil die "Gymnastin" ist und sie herablassend angeguckt hat.
 
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Das ist keine "Gängelung der Judikative", sondern der Grundsatz der Gewaltenteilung. Der Gesetzgeber gibt vor was gilt. Und die Richter setzen das in Gerichtsverfahren durch.

Das verstehe ich nicht ganz, der gesetzgeber macht die GESETZE. Die gesetze die zur bestrafung von jugendlichen da sind sehen aber auch bis zu 10jahre oder was weiß ich vor. Nur wird das nie ausgeschöpft?

Im jugendstrafrecht gibt es doch sicher auch den vollzug, wieso wird der nie angewandt? Wieso schöpft man diesen rahmen nicht aus?

So wie eisen das formuliert hat, er meinte ja dass die gerichtsurteile in erster instanz, wenn jemand mal härtere strafen verhängt, dann von höherer stelle kassiert werden weil sie nicht ins "politische konzept" oder zum politischen leitfaden wie man die jugendlichen abzuurteilen hat reinpassen. NIcht etwa dass der urteilsspruch rechtskräftig sinnvoll und begründet ist sondern dass es nicht _gewollt_ ist.

Das hört sich vielmehr nach indirekte einflussnahme auf die richter an. Wie unausgesprochene wahrheiten, die nirgends niedergeschrieben sind sich aber alle daran halten obwohl sie keine gesetzliche verpflichtung dazu haben. NIcht etwa dass der richter keinen jugendlichen zu 18jahre haft etc. verurteilen kann sondern dass es nicht "gewollt" ist gewisse strafmaßnahmen auszuschöpfen die gesetzlich festgelegt sind.

So habe ich das aufgefasst.

http://blog.beck.de/2010/09/06/urteil-im-brunner-prozess-9-jahre-10-monate-jugendstrafe-wegen-mordes

"Es lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen beim 19jährigen Angeklagten - neun Jahre, zehn Monate Jugendstrafe, und auf Körperverletzung mit Todesfolge bei dem 18jährigen, der sieben Jahre Jugendstrafe erhielt. Bei beiden Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet (§ 105 JGG)."

ALso wo ist da die verfickte logik? Hier hat jemand 7 jahre bekommen für körperverletzung mit todesfolge. Wieso kann man das nicht anweden?
 
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TheGreatEisen

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Du triffst durchaus den Kern. Man muss sich nur § 18 JGG durchlesen. Der Gesetzgeber hat sich mMn bei der Ausarbeitung des JGG durchaus mal vorgestellt, dass diese Höchststrafen auch ausgeschöpft werden können. Nur wird Jugendstrafe eben in den allerwenigsten Fällen überhaupt mal verhängt. Nicht weil das JGG es nicht zuließe, sondern weil die höchstrichterliche Rechtsprechung das einfach nicht vorsieht. Die Richter sprechen nicht deshalb keine langen Jugendstrafen aus, weil es rechtlich nicht möglich wäre. Sie tun es nicht, weil sie genau wissen dass ihr Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird.

Man sollte nicht annehmen, der BGH oder das BVerfG sprächen ihr "Recht" völlig abstrakt und unabhängig von gesellschaftspolitischen Entwicklungen. Stichwort Verfassungswandel.
 
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Du triffst durchaus den Kern. Man muss sich nur § 18 JGG durchlesen. Der Gesetzgeber hat sich mMn bei der Ausarbeitung des JGG durchaus mal vorgestellt, dass diese Höchststrafen auch ausgeschöpft werden können. Nur wird Jugendstrafe eben in den allerwenigsten Fällen überhaupt mal verhängt. Nicht weil das JGG es nicht zuließe, sondern weil die höchstrichterliche Rechtsprechung das einfach nicht vorsieht.
Genau wie bei Erwachsenen übrigens. Aber, wenn es wirklich so wäre, dass der Gesetzgeber das nicht so will, wie es im Moment gehandhabt wird, warum ändert er dann bitte nichts?

Die Richter sprechen nicht deshalb keine langen Jugendstrafen aus, weil es rechtlich nicht möglich wäre. Sie tun es nicht, weil sie genau wissen dass ihr Urteil in der nächsten Instanz kassiert wird.
Und das ist falsch? Dann beantworte mir bitte mal diese Frage mit ja oder nein: Sollte ein Strafrichter jemanden zu einer langen Haftstrafe verurteilen, obwohl er weiß, dass dieses Urteil keinen Bestand haben kann? (Auch mit Blick auf die Grundrechte und so...)
 

TheGreatEisen

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Warum sollte der Gesetzgeber etwas ändern? Das Verfassungsgericht hat nichts in die Richtung verlauten lassen, wonach das JGG in unzulässiger Weise angewendet wird. Und für Notfälle gibt es immer noch die Möglichkeit, doch einmal eine längere Haftstrafe zu verhängen, was hin und wieder auch passiert, um Flagge zu zeigen.

Es gibt doch hunderte Konstellationen, in denen ein Gesetz nicht so angewandt wird, wie es rechtlich gesehen möglich wäre. Deshalb wird doch der Gesetzgeber nicht gleich aktiv. Ansonsten müsste der Gesetzgeber bei jedem Fall der teleologischen Reduktion aktiv werden und das entsprechende Gesetz anpassen.

Und nein, das sollte der Strafrichter nicht. Aber genau das ist doch der Punkt, den ich immer wieder versuche deutlich zu machen. Es ist nicht das JGG, dass den Richter davon abhält, einen Heranwachsenden zu einer längeren Haftstrafe zu verurteilen, sondern es sind schlicht und einfach die höchstrichterliche Rechtsprechung, völlig losgelöst vom Wortlaut des Gesetzes und beeinflusst durch gesellschaftspolitische Zwänge. Und deshalb gibt es keinen Grund, ein schärferes JGG zu fordern, weil ja nicht einmal das aktuell bestehende ausgeschöpft wird. Nochmal: Das JGG ist nicht das Problem.
 
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Warum gibt es dann diese geslleschaftspolitischen zwänge? Das ist doch nichts anderes als ideologie anstatt konsequentes und richtiges anwenden der zur verfügung stehenden optionen?

Die richter sind dazu verpflichtet recht zu sprechen und zwar so wie es die sachlage erfordert und nicht so wie es einige gerne hätten. Das hat mit recht sprechen nichts mehr zu tun das ist rechtsbeugung/brechung aufgrund dieser von dir angesprochenen zwänge.
 
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Warum sollte der Gesetzgeber etwas ändern?
Er sollte das tun, falls ihm die derzeitige Anwendung der vorhanden Normen nicht passen würde. Da er das nicht tut, ist er offenbar ganz zufrieden. Und schon daran erkennt man, dass die Rechtsprechung des BGH dem Willen des Gesetzgebers folgt.

Davon losgelöst: Aus welchem Grund auch immer, die Rechtsprechung ist nunmal so wie sie ist. Und sie wird sich nicht ändern, solange sich die Gesetzeslage nicht ändert. Die BGH-Richter stehen nicht morgen auf und überlegen sich, die Strafrahmen auszuschöpfen. Wenn sich da etwas ändern soll, dann wird das nur durch Eingriffe des Gesetzgebers passieren. Und wenn du jetzt noch hundert mal schreibst, dass höhere Strafrahmen nach dem Wortlaut möglich sind: Sie werden ohne Tätigwerden des Gesetzgebers nicht ausgeschöpft.

Naja, ich schreib das jetzt das dritte mal, wenn du es nicht verstehen willst, bitte...
 
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Werden die Strafrahmen per se nicht ausgeschöpft oder "nur" sehr selten. Um mal ein Extrembeispiel zu nehmen...sagen wir mal jemand "schafft" es 2-3 von 14-18 wegen schwerer Körperverletzung (und eben auch jedes mal wegen schwer und/oder Todesfolge also nie "Lapalien" oder so verurteilt zu werden, kriegt er dann vielleicht zumindest beim 2./3. mal auch mal Haftstrafen aufgedrückt?
Nicht das ich die Herangehensweise dadurch richtig fände, aber potentiell würde der Strafrahmen letztendlich ausgeschöpft.
 
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Er sollte das tun, falls ihm die derzeitige Anwendung der vorhanden Normen nicht passen würde. Da er das nicht tut, ist er offenbar ganz zufrieden. Und schon daran erkennt man, dass die Rechtsprechung des BGH dem Willen des Gesetzgebers folgt.

Davon losgelöst: Aus welchem Grund auch immer, die Rechtsprechung ist nunmal so wie sie ist. Und sie wird sich nicht ändern, solange sich die Gesetzeslage nicht ändert. Die BGH-Richter stehen nicht morgen auf und überlegen sich, die Strafrahmen auszuschöpfen. Wenn sich da etwas ändern soll, dann wird das nur durch Eingriffe des Gesetzgebers passieren. Und wenn du jetzt noch hundert mal schreibst, dass höhere Strafrahmen nach dem Wortlaut möglich sind: Sie werden ohne Tätigwerden des Gesetzgebers nicht ausgeschöpft.

Naja, ich schreib das jetzt das dritte mal, wenn du es nicht verstehen willst, bitte...


Wieso sollte der gesetzgeber etwas ändern wenn er zufrieden damit ist wie es läuft? Hast du doch selbst gesagt.

Er hat gar kein interesse daran, solange es die richter oder andere leute in diesem system selbst nicht trifft ist es ihnen scheiss egal. Solange es nur die normalen arschlöcher sind die dabei drauf gehen ist es ihnen doch völlig wurst.
 
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Der gesellschaftliche Nutzen könnte in der Tat bei Jugendarrest oder wie diese Kuschellösungen alle heißen größer sein als bei Knast, denn da lernen sie die richtig bösen Jungs kennen. Und natürlich, für das Nazi-Beispiel, macht es einen Unterschied, ob ich losgehe mit dem Ziel, jemanden zu töten, oder ob ich besoffen im Affekt handle und der Typ unglücklich fällt.

Keine Missverständnisse, ich würde die auch gern eingesperrt sehen. Aber die Frage bleibt, ob es "etwas bringt". Denn natürlich haben höhere Strafen keine abschreckende Wirkung, abgesehen bestimmten Ideen, bspw. Todesstrafe für falsch parken. Was abschreckt, ist die Angst, dass man erwischt wird, also wenn die Aufklärungsquote hoch ist. Und die ist eben bei "normaler" körperlicher Gewalt ohne Toten und ohne Video zu gering.

Und natürlich gäbe es ohne Strafen mehr Straftaten, aber es gibt keine einfache korrelation mehr Strafe ~ weniger Straftaten...


Mal ne Frage am Rande - Ist das eigentlich ein Schöffengericht? Was passiert wenn die Schöffen den Richter überstimmen und die Maximalstrafe durchdrücken?

Joa. Ein Schöffe ist doch kürzlich ausgerastet und hat Zeugen beschimpft, erst im Gericht und dann anschließend nochmal in der BLÖD. Daraufhin musste der Prozess von vorne beginnen.
 
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Es würde sich schon insofern bringen, dass sie es nicht nochmal tun können.

Wenn Du sie alle für diese Tat einsperren willst, bis sie alt und klapprig sind, ja. Sonst pumpen sie im Knast den ganzen Tag, lernen finstere Gesellen kennen und haben noch weniger Chancen auf eine normale Arbeit, wenn sie herauskommen. Dann erhöht sich leider die Wahrscheinlichkeit, dass sie "es" nochmal tun.
 
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Es kann aber nicht nur der resozialisierungsgedanke im vordergrund stehen.
Das ist immer das einzige argument das ich in solchen situationen höre; es geht hier auch um gerechtigkeit und vergeltung.
Wenn man nicht will dass irgend wann ein wütender mob durch die straßen zieht der die sachen dann selbst in die hand nimmt...
 
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Du findest es also modern wenn totschläger ohne einen tag hinter gittern gesessen zu haben auf freien fuss kommen? Da lebe ich in der hinsicht lieber im mittelalter. Was denkst du wohl was strafe ist? Das ist nichts anderes als rache, vergeltung und die erhoffte reue des gefangenen.

Übrigens sind solche gerichte gerade deswegen entstanden damit die leute sich nicht selbst in einer blutfehde abmurksen oder das recht selbst in die hand nehmen. Von guter "resozialisierungsprognose" war da keine rede.

Nicht dass das nicht auch im vordergrund stehen sollte, aber irgendwann wird das ganze ins absurde übersteigert.
 
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Da ist halt die frage was man lieber haben will, will man das gesellschaftliche problem der kriminalität möglichst klein halten oder will man den pöbel bei polarisierenden einzelfällen die durch die medien wandern durch harte strafen zufrieden stellen. In 99,9% aller fälle interessiert es ausser dem opfer und evtl. angehörigen keine sau was da letztendlich für ein urteil rauskommt. Totschläge gibt's in deutschland nämlich ~5 stück jeden tag. Interessiert keine sau.
 

GeckoVOD

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Ich will keine rechts-links kiste daraus machen wie jemand schon erwähnt hat.

Aber in meiner schule war jemand der eine jahrgangsstufe unter mir war, sein vater war kulturreferent der stadt und er ein nazi.

Er hat im vollsuff mit anderen nazikollegen nen molotovcocktail auf ein asylheim geworfen.

Wurde als 16jähriger zu 6 jahren haft verurteilt.

Vielleicht hätte ich mir den "bonus" sparen sollen, aber stell dir mal die situation vor wenn 5 nazis nen anderen totprügeln. Meinst du dann auch dass die jugendgerichtshilfe dann sozialstunden und bewährung empfiehlt? Ich glaube kaum.


Sry wenn ich sowas wie in dem fall lese kommt bei mir der blanke hass hoch. Wie kann man einen menschen totschlagen und dann kommt jemand daher und fordert nichtmal eine haftstrafe, das ist JEDEM gerechtigkeitsempfinden zuwider.

Wie gesagt, raub als 20jähriger student ne tanke aus dann sitzt du n paar jahre im knast.
Sei n asozialer und schlag jemanden tot dann kommt die jugendgerichtshilfe und fordert bewährung.

ne woche oder so her: kaufbeurer tänzelfest, ausländer von bekannten rechten erschlagen. quasi in der öffentlichkeit. prozess steht obsly noch aus.

Glaube Klappspatenkevin kam doch relativ gut (und ohne eigentlichen Knast) weg, dank 'Irrtümern' oder so? Ist zwar nicht mehr sonderlich aktuell, aber recht nahe an dem Forum hier :x
 
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Da ist halt die frage was man lieber haben will, will man das gesellschaftliche problem der kriminalität möglichst klein halten oder will man den pöbel bei polarisierenden einzelfällen die durch die medien wandern durch harte strafen zufrieden stellen.

Und wer sagt dass das sich gegenseitig ausschließt? Klar, ne gruppe von leuten schlägt einen anderen tot und die kommen dann ohne einen tag gefängnis davon=>das senkt die kriminalität.

Ist ja nicht so dass kriminalität von mehreren faktoren abhängt, wie z.b. arbeitslosigkeit, soziale gerechtigkeit etc. etc.

Kriminalität hängt nur davon ab dass der kevin und murat auch ja nicht zu hart bestraft werden.

Rate mal, von wem das folgende Zitat stammt:
"Es ist besser, Unrecht zu leiden als Unrecht zu tun."

Ändere mal lieber deinen Nick ;)



Ist also jeder der in den knast kommt zu unrecht da? Oder was ist daran "unrecht" jemanden in den knast zu stecken der einen menschen totgeschlagen hat?

In dem fall tut man der gesellschaft unrecht wenn man totschläger und sonstige intensivtäter draußen frei herumlaufen lässt.
 
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Ist also jeder der in den knast kommt zu unrecht da? Oder was ist daran "unrecht" jemanden in den knast zu stecken der einen menschen totgeschlagen hat?

In dem fall tut man der gesellschaft unrecht wenn man totschläger und sonstige intensivtäter draußen frei herumlaufen lässt.
Freiheitsentzug ist eine Strafe und wird hier nicht abgesprochen:
Strafe ja, Vergeltung/Rache nein. Es sei denn du willst im Mittelalter leben.



Du redest hier aber von Vergeltung, was nichts anderes ist als Rache mit einer Prise Verhältnismässigkeit, und das hat in unserer heutigen Zeit wenig Platz.
 

Teegetraenk

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Sokrates quatscht eh nur frei aus seinem Arsch ohne jemals was in der Hinsicht gelesen zu haben oder sich zumindest mal mit den grundlegendsten Prinzipien eines modernen Rechtssystems auseinandergesetzt zu haben. Sein Nick ist echt ne Beleidigung. Und nein, das sagt alles nichts über das Strafmaß aus.
 

Gelöscht

Guest
vergeltung ist doch gar nicht so übel, täter und ein ausgesuchter champion der hinterbliebenen in einen käfig und dann madmax-style. ist allemal günstiger und außerdem lassen sich bestimmt prima die tv-rechte verscherbeln.
 
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