TheGreatEisen
SC2-Turniersieger 2019
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Eine "Three Strikes Law" braucht man doch auch gar nicht. Eine Verurteilung zu Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, ist nichts anderes, nur dass (was ich richtig finde), der konkrete Einzelfall gewürdigt wird und eben nicht blind abgeurteilt wird. Das deutsche Strafrecht ermöglicht theoretisch eine viel härtere Bestrafung sowohl jugendlicher als auch erwachsener Täter. Man müsste nur den Strafrahmen auch mal ausschöpfen. Das ist aber politisch nicht gewollt und der BGH hält da seinen Daumen drauf. Ich war während meiner Verwaltungsstation bei der Polizeidirektion wegen eines Verwaltungsrechtsstreits vor Gericht, in dem es um die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ging. Ein junger Türke (mit einem ziemlich anachronistischen Frauenbild) hatte seine frisch angetraute Ehefrau im Hochzeitsurlaub unter erheblicher Gewaltanwendung 2x vergewaltigt. Das LG verurteilte ihn zu 2 Jahren und 9 Monaten, der BGH hob das Urteil auf die Revision hinsichtlich des Strafausspruches auf (d.h. es geht nur um die Höhe des Strafmaßes) und verwies die Sache zurück ans LG mit der Anweisung, strafmildernde Umstände doch bitte hinreichend zu berücksichtigen. Das neue Urteil des LG war danach 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung. Und dann muss man auch noch darum kämpfen, von dem Kerl die Fingerabdrücke bekommen.
Das Instrumentarium zum Ausspruch deutlich höherer Strafen ist da, es wird nur nicht ausgeschöpft.
Das Instrumentarium zum Ausspruch deutlich höherer Strafen ist da, es wird nur nicht ausgeschöpft.
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