natürlich nen Witz das es dafür dann wahrscheinlich nur eine Bewährungsstrafe gibt...obwohl das ja alles keine Ersttäter waren, oder?soll er den Begleiter von Jonny K. mit einem "Hagel von Schlägen eingedeckt" haben
Um mal wieder ein bisschen Öl ins Feuer zu gießen... Dieses Mal waren es Cihan, Coskun, Shadid und drei Weitere.
Daniel von Schlägerbande ins Koma getreten! (vom Montag, 11.03.)
Heute lassen die Ärzte Daniel (25) sterben (vom Dienstag, 12.03.)
5 betrunkene Fremde mitnehmen ist einfach naiv. Eventuell bin ich da konservativ, aber ich würde sowas nie machenDaniels Freund Tim* (23) zu BILD: „Bekannte hatten einen Bus gemietet, der uns gegen 4 Uhr von der Disco ,Fun Factory‘ in Wildeshausen zur Diskothek ,Maddox‘ nach Kirchweyhe fuhr. Jeder zahlte einen Zehner. Weil wir den Bus nicht voll kriegten, nahmen wir fünf Türken mit.“ Unterwegs gab es Streit. Tim: „Die fünf waren betrunken, pöbelten mich an.
Vielleicht kann mir Heat als Jurist erklären was so einer auf freiem Fuß macht? Kein Gutachter der Welt kann jemanden der andere wegen einer Nichtigkeit niedersticht auf die Menschheit loslassen. Wir oft liest man in der Zeitung "Täter xy war für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Erst im letzten Jahr/Monat hat xy dies und das gemacht".Haupttäter Sihan A. (20) war der Polizei als Gewalttäter bekannt. So stach er unter anderem einen Freund nieder, weil dieser ihm keine Zigarette gab.
Wenn man der Boulevardpresse ein wenig Glauben schenken möchte entdecke ich genau 2 Fehler im Handeln. Einen persönlichen und einen juristischen(?), der leider immer und immer wieder auftritt.
Der persönliche Fehler:
5 betrunkene Fremde mitnehmen ist einfach naiv. Eventuell bin ich da konservativ, aber ich würde sowas nie machen
Der juristische Fehler:
Vielleicht kann mir Heat als Jurist erklären was so einer auf freiem Fuß macht? Kein Gutachter der Welt kann jemanden der andere wegen einer Nichtigkeit niedersticht auf die Menschheit loslassen. Wir oft liest man in der Zeitung "Täter xy war für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Erst im letzten Jahr/Monat hat xy dies und das gemacht".
Was uns fehlt ist ein interstellarer Krieg vs. Zerg.
Dann könnte man diese ganzen Minus-Prügel-Menschen in die Spacemarine-Uniformen pressen und zum Schutz der Menschheit (im doppelten Sinne) gegen Linge verheizen
wenn man das so liest, fragt man sich was in den köpfen der richter vorgeht
War das eingentlich ein Schöffengericht?
Tragen die denn solche krassen Urteile mit?
3 Strikes klingt einigermaßen fair.
In dem Fall wäre es wohl sogar versuchter Mord gewesen, wenn man schon versuchten Totschlag in Betracht zieht. Letztlich kann man halt den Tötungsvorsatz bei sowas niemals nachweisen, das weißt du besser als ich.
Um mal persönliche Erfahrungen in die andere Richtung zu teilen:
Ich hab letztens meinem Onkel beim Umzug geholfen, und da meine Familie aus Polen stammt hatte er auch ein paar polnische Hilfsarbeiter organisiert (Mann und Söhne der polnischen Putzfrau ). Beide Söhne haben geackert wie zwei Gäule, wobei der eine dazu sehr höflich und freundlich war. In den Pausen hat er mich zu Elektrotechnik ausgefragt, weil ihn das Thema sehr interessiert und er sich auch gerne in die Richtung weiterentwickeln möchte.
Später am Abend hab ich dann erfahren, dass genau dieser Typ grade erst aus dem Knast raus war (saß glaube ich ein Jahr als nicht Haupttäter, Rest ist zur Bewährung), weil er jemanden in der Disco zum Krüppel gehauen hat. Angeblich hat er sehr starke Probleme unter Alkoholeinfluss, und offensichtlicherweise auch ne ziemliche Asifamilie. Bewährungsauflagen waren eine Suchttherapie bezgl Alkohol und die Sicherstellung der Fortführung der Ausbildung.
Und so leid mir die zum Krüppel gehauene Person auch tut, rein aus Rache diesen jungen Menschen dann einzusperren und ihm jegliche Möglichkeit zur Rehabilitation zu nehmen ist auch nicht richtig - es erzeugt nämlich nur ein Problem mehr und gibt dem anderen die Beine auch nicht wieder. Positive Sozialprognose ist daher schon ein wichtiger Aspekt der Strafmaßbestimmung, besonders bei Jugendlichen.
Ich weiß auch nicht was der richtige Weg hierbei ist, aber mich hat das schon zum Nachdenken gebracht.
Nein, bei Tötungsvorsatz reicht kein dolus eventualis.. Zumindest nicht in der Literatur. Das ist ja das Problem.man muss ja nichts nachweisen, der richter muss nur hinreichend überzeugt sein. und ein dolus directus dritten grades reicht völlig aus, also ein billigendes inkaufnehmen. ich finde, dass kann man durchaus vertreten, dass wenn ich jemanden gegen den kopf trete, ich billigend in kauf nehme, dass der typ stirbt. ich muss den taterfolg ja nicht wollen.
Nein, bei Tötungsvorsatz reicht kein dolus eventualis.. Zumindest nicht in der Literatur. Das ist ja das Problem.
Zum Beispiel den Gullydeckelfall (LG Rostock NStZ 97,391 m. Anm. Fahl), wo der Täter einen 20kg schweren Gullydeckel wuchtig aus Brusthöhe in Richtung Kopf eines am Boden liegenden Mannes geworfen hat. Beulke: "Zutreffend stellt das LG fest, dass aus der Lebensgefährlichkeit dieses Verhaltens noch nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Lebensgefahr kann auch nur eine besonders qualifizierte Form der Körperverletzung gemäß "224 I Nr.5 darstellen, die noch nichts darüber besagt, dass sich der Täter auch mit der Herbeiführung des Todes abgefunden hat."
Im wahrsten Sinne des Wortes!
reality hits you hard bro
Das Ganze nennt sich Hemmschwellentheorie und es gibt ne ganze Menge Urteile des BGH (BGH JZ81, 35m. Anm. Köhler u. BGH NStZ-RR 06,9. vgl auch BGHSt 49, BGH NStZ 01, 475 m. Anm. Trüg, JA 02,102 sowie BGH NStZ 05, 92; zust. MK-Schneider, §212 Rn 6 ff.), die in die Richtung gehen und auch von LGs usw. angewandt wird.
Zum Beispiel den Gullydeckelfall (LG Rostock NStZ 97,391 m. Anm. Fahl), wo der Täter einen 20kg schweren Gullydeckel wuchtig aus Brusthöhe in Richtung Kopf eines am Boden liegenden Mannes geworfen hat. Beulke: "Zutreffend stellt das LG fest, dass aus der Lebensgefährlichkeit dieses Verhaltens noch nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Lebensgefahr kann auch nur eine besonders qualifizierte Form der Körperverletzung gemäß "224 I Nr.5 darstellen, die noch nichts darüber besagt, dass sich der Täter auch mit der Herbeiführung des Todes abgefunden hat."
Und das finde ich dann doch schon ziemlich ähnlich gelagert mit deinem Fall.
Du hast natürlich trotzdem recht, dolus eventualis geht für Tötungsvorsatz grundsätzlich klar aber es sind eben strengere Kriterien daran gebunden als bei anderen Delikten und in dem Clubschlägerfall, den wir hier diskutiert haben, dürfte er nach aktueller Rechtssprechung nicht ausreichen.
Was sagen betroffene Richter zu so etwas?
Jo, wir müssen jetzt nicht von einem extrem ins andere fallen...
was ist daran extrem ?
es ist extrem nützlich für alle, und sonst nix.
Naja, erstmal nützt es niemandem, wenn wir Leute wegsperren. Im Gegenteil, es kostet nicht gerade wenig Geld. Und das wegen Schuleschwänzen herauszuwerfen ist imho Verschwendung.
Gemeinnützige Arbeit könnte eine Alternative sein. Und das können dann auch mal gerne ein echter Brocken an Stunden sein, der über einige Jahre abgearbeitet wird. Oder derjenige muss eben mal die Sommerferien fast komplett opfern, könnte auch heilsam sein. Aber so blöd es klingt, jemanden einen Schippe in die Hand zu nehmen, damit isses ja auch nicht getan. Da brauchts auch wieder eine Menge fachkundige, geschulte Betreuer. Gemeinnützige Arbeit ist wahrscheinlich noch ein Minusgeschäft, wenn wahrscheinlich nicht so teuer wie Knast.
Das bei Vergewaltigungen und schwerer Körperverletzung der Spass aufhört, sollte klar sein. Alleine schon aus Gründen der Gerechtigkeit muss hier auch auf die Gefühle der Opfer geachtet werden. Es wurde hier ja schon das Thema Selbstjustiz angesprochen und ich muss zugeben, ich wüsste auch nicht wie ich reagieren würde, wenn meine Tochter Opfer einer Massenvergewaltigung würde und die Täter mit einer Bewährungsstrafe davonkämen...
Generell brauchts aberwohl mehr Kohle in dem Bereich. Das wegsperren keine Probleme erledigt beweisst uns die glorreiche USA doch immer wieder aufs Neue...
Schnellere Prozesse, mehr Betreuung beim Sozialdienst mit Nachbearbeitung... aber wer will es bezahlen?