Am Berliner Alexanderplatz brutal verprügelter 20-Jähriger tot

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2 waren 19 und einer 21, weiß aber nicht mehr ob dazu auch der "Haupttäter" (halt der Typ der erstmal in die Türkei abgehauen war) gehörte
 
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Den Link konnte ich nicht mehr finden aber das letzte was ich weiß:
BILD führte ein Interview mit Täter A der in der Türkei auf "Geschäftsreise ist". Er wollte wiederkommen aber tat das meines Wissens bisjetzt nicht.
(Vermutung: BILD hat viel Geld gezahlt und er hat irgendnen scheiß gelogen)
2 andere Täter sind in der Türkei und einer wird in Griechenland vermutet.
Die Täter die hier in Deutschland gefasst wurden sind mittlerweile raus. Ob das Verfahren gegen sie überhaupt schon läuft weiß ich nicht. Die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam.

Sehr wahrscheinlich haben die schon lange verdrängt was sie getan haben und leben ihr Leben wie bisher. Wenn das Urteil in Jahren kommt kriegen die ne Bewährungsstrafe wenn überhaupt.

Meiner Meinung zu der ganzen Sache: Furchtbar und die Justiz ist in diesem Lande lachhaft. Egal ob dieser Nazi-Huso oder die Mörder vom Alexplatz. Egal ob Ausländer oder Deutsch. Egal welche Hautfarbe.

Manchmal frage ich mich was ich tun würde wenn ich in der Lage von diesen Väter wäre. Sowas schlimmes ist mir nicht widerfahren und ich weiß nicht was ich wirklich tun würde aber ich komme oft zum Schluss: Selbstjustiz wie in dem Film Die Jury mit L.Jackson wäre so das richtige. Die paar Jahre (wenn überhaupt, siehe Marianne Bachmeier) sitz ich locker auf Staatskosten, mit dem Gefühl das richtige getan zu haben, ab.
 
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jo die Parallelen (von wegen vorbestrafter Täter usw usf) zeigen natürlich auch, dass sich da wenig getan hat von Seiten der Justiz aus

und im Endeffekt scheint es ggf auch einfach eine regionale Frage sein...im Osten sind die Opfer halt häufig die Ausländer und der Täter nen rechter Trottel...woanders sind dann gern die Ausländer aus entsprechenden Verhältnissen die Täter. Was übrigens auch Gaucks Aussage in seiner Rede erklären würde, wenn er vielleicht einfach immer noch mehr den Blick auf seine Heimat hat.
 
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ja schade, dass kameras den mord nicht verhindert äh ich meine aufgezeichnet haben. wir brauchen mehr kameras!!!!!11

naja muss schon extrem für die angehörigen sein. :(
 
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Der Welt-Artikel gibt leider sehr sehr wenig echte Hintergrundinfo zu der eigentlichen Meldung her.
 
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generell natürlich sowohl wenig glaubwürdig, dass man mit Freuden auf den einen einprügelt, den anderen aber in Ruhe lässt, als auch wenig verwunderlich, dass es im Nachhinein natürlich keiner war

aber vorallem
soll er den Begleiter von Jonny K. mit einem "Hagel von Schlägen eingedeckt" haben
natürlich nen Witz das es dafür dann wahrscheinlich nur eine Bewährungsstrafe gibt...obwohl das ja alles keine Ersttäter waren, oder?
 
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Wie sieht es in solchen Fällen eigentlich rechtlich aus, wenn jemand einschreitet, einen im darauf folgenden Handgemenge umlegt und keine Notwehr nachweisen kann? Mordanklage oder wird erhebtlich berücksichtigt, dass er nen "sicheren" Mord verhindert hat? Also mit anderen Worten: gibt es auch "externe Notwehr"?

Hier am Bsp von dem Franzosenvideo von vorher, wo die Tötungsabsicht ja ziemlich klar zu erkennen ist
 

Teegetraenk

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Das ist Nothilfe und wird letztlich genauso behandelt wie Notwehr. Ums mal kurz und knapp zu halten.
 
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Um mal wieder ein bisschen Öl ins Feuer zu gießen... Dieses Mal waren es Cihan, Coskun, Shadid und drei Weitere.

Daniel von Schlägerbande ins Koma getreten! (vom Montag, 11.03.)
Heute lassen die Ärzte Daniel (25) sterben (vom Dienstag, 12.03.)

Wenn man der Boulevardpresse ein wenig Glauben schenken möchte entdecke ich genau 2 Fehler im Handeln. Einen persönlichen und einen juristischen(?), der leider immer und immer wieder auftritt.

Der persönliche Fehler:
Daniels Freund Tim* (23) zu BILD: „Bekannte hatten einen Bus gemietet, der uns gegen 4 Uhr von der Disco ,Fun Factory‘ in Wildeshausen zur Diskothek ,Maddox‘ nach Kirchweyhe fuhr. Jeder zahlte einen Zehner. Weil wir den Bus nicht voll kriegten, nahmen wir fünf Türken mit.“ Unterwegs gab es Streit. Tim: „Die fünf waren betrunken, pöbelten mich an.
5 betrunkene Fremde mitnehmen ist einfach naiv. Eventuell bin ich da konservativ, aber ich würde sowas nie machen

Der juristische Fehler:
Haupttäter Sihan A. (20) war der Polizei als Gewalttäter bekannt. So stach er unter anderem einen Freund nieder, weil dieser ihm keine Zigarette gab.
Vielleicht kann mir Heat als Jurist erklären was so einer auf freiem Fuß macht? Kein Gutachter der Welt kann jemanden der andere wegen einer Nichtigkeit niedersticht auf die Menschheit loslassen. Wir oft liest man in der Zeitung "Täter xy war für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Erst im letzten Jahr/Monat hat xy dies und das gemacht".

Was uns fehlt ist ein interstellarer Krieg vs. Zerg.
Dann könnte man diese ganzen Minus-Prügel-Menschen in die Spacemarine-Uniformen pressen und zum Schutz der Menschheit (im doppelten Sinne) gegen Linge verheizen :top:
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Wenn man der Boulevardpresse ein wenig Glauben schenken möchte entdecke ich genau 2 Fehler im Handeln. Einen persönlichen und einen juristischen(?), der leider immer und immer wieder auftritt.

Der persönliche Fehler:

5 betrunkene Fremde mitnehmen ist einfach naiv. Eventuell bin ich da konservativ, aber ich würde sowas nie machen

Der juristische Fehler:

Vielleicht kann mir Heat als Jurist erklären was so einer auf freiem Fuß macht? Kein Gutachter der Welt kann jemanden der andere wegen einer Nichtigkeit niedersticht auf die Menschheit loslassen. Wir oft liest man in der Zeitung "Täter xy war für die Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Erst im letzten Jahr/Monat hat xy dies und das gemacht".

Was uns fehlt ist ein interstellarer Krieg vs. Zerg.
Dann könnte man diese ganzen Minus-Prügel-Menschen in die Spacemarine-Uniformen pressen und zum Schutz der Menschheit (im doppelten Sinne) gegen Linge verheizen :top:

du ich kann dir da gar nichts erklären, ich hab längst jeden glauben an die jugendgerichtsrechtsprechung verloren. eine kollegin ist zur zeit im referendariat für die staatsanwaltschaft tätig und hatte letzte woche folgenden fall: ein zum tatzeitpunkt arbeitsloser 23-jähriger hat auf einer uni party grundlos einen studenten ohne vorwarnung niedergeschlagen und ihm anchließend mehrmals gegen den kopf getreten. der täter war vorbestraft wegen mehrfacher gefährlicher körperverletzung, saß bereits 2 jahre in göttingen in haft und zwar wegen (festhalten): gemeinschaftlicher vergewaltigung einer widerstandsunfähigen person. (er hatte mit 5 kumpels eine 17-jährige betäubt und sie anschließend mit den homies 4 stunden lang vergewaltigt)
als tatgrund gab er an, dass er zornig sei und sich das opfer völlig willkürlich ausgesucht hatte (also den studenten). er wollte einfach jemanden zusammenschlagen. meine kollegin wollte gerne 2 jahre ohne bewährung beantragen. in der verhandlungspause nahm sie der richter und der anwalt zur seite und erklärten ihr, dass sie keine haftstrafe ohne bewährung beantragen solle. der angeklagte habe nämlich in der zwischenzeit einen job gefunden und ein kind gezeugt und habe daher eine supi dupi sozialprognose.

fazit: weil es dieser untermensch geschafft hatte eine frau ohne drogeneinfluss zu schwängern und irgendwo aufm bau hilfsarbeiter zu werden soll er nicht dafür in den knast, dass er einen menschen halb totgetreten hat. tjo jetzt ist er auf bewährung frei. der einzige lichtblick war, dass er zu der zeit wegen einer ähnlichen tat ebenfalls auf seine verhandlung wartete. weil diese aber nicht abgeschlossen war bzw. stattgefunden hat, durfte dies bei der urteilsfindung nicht berücksichtigt werden. vielleicht fährt er also nun bei der nächsten verhandlung ein.

naja ich hab jedenfalls mit dem thema abgeschlossen. ich mache meine station bei der wirtschaftsstrafkammer, mit diesem abschaum möchte ich nichts zu tun haben, das frustriert nur. möglichst viel geld verdienen und sich in eine gesellschaftsschicht zurückziehen, wo man diesen bodensatz nicht mehr sieht, das ist alles was man tun kann.
 
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wenn man das so liest, fragt man sich was in den köpfen der richter vorgeht :stupid:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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wenn man das so liest, fragt man sich was in den köpfen der richter vorgeht :stupid:

joa ich war auch recht fassungslos. andererseits kann ich den gedanken schon verstehen: was soll man bei der gesetzeslage schon machen? ok, sie könnten ihn jetzt 2 oder 3 jahre in den knast schicken. und dann? dann kommt er raus und kriegt erst recht nie wieder nen job und wird zum sozialfall, seine familie inklusive und wahrscheinlich noch gewalttätiger als vorher.

ich fände eine 3-strikes regelung bei delikten gegen die körperliche unversehrtheit oder die sexuelle selbstbestimmung gut. 3 mal jemanden zusammengeschlagen = lebenslang.

falsch finde ich auch, dass zB in den fall die anklage lediglich auf gefährliche körperverletzung lautete und nicht auf versuchten totschlag. in frankreich ist es zB mittlerweile üblich bei tritten gegen den kopf wegen versuchten totschlages anzuklagen.
 
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ich wäre ja für zwangskastration beim ersten mal. dann hat sich zumindest das fortpflanzungsproblem gelöst :deliver:
 
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War das eingentlich ein Schöffengericht?

Tragen die denn solche krassen Urteile mit?


3 Strikes klingt einigermaßen fair.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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War das eingentlich ein Schöffengericht?

Tragen die denn solche krassen Urteile mit?


3 Strikes klingt einigermaßen fair.

war mE kein schöffengericht. schöffengericht wäre ab einer erwarteten freiheitsstrafe von 2 jahren aufwärts zuständig. wie man sieht, war dieses strafmaß offenbar nicht zu erwarten ^^
 

Teegetraenk

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In dem Fall wäre es wohl sogar versuchter Mord gewesen, wenn man schon versuchten Totschlag in Betracht zieht. Letztlich kann man halt den Tötungsvorsatz bei sowas niemals nachweisen, das weißt du besser als ich.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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In dem Fall wäre es wohl sogar versuchter Mord gewesen, wenn man schon versuchten Totschlag in Betracht zieht. Letztlich kann man halt den Tötungsvorsatz bei sowas niemals nachweisen, das weißt du besser als ich.

man muss ja nichts nachweisen, der richter muss nur hinreichend überzeugt sein. und ein dolus directus dritten grades reicht völlig aus, also ein billigendes inkaufnehmen. ich finde, dass kann man durchaus vertreten, dass wenn ich jemanden gegen den kopf trete, ich billigend in kauf nehme, dass der typ stirbt. ich muss den taterfolg ja nicht wollen.
 
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Um mal persönliche Erfahrungen in die andere Richtung zu teilen:
Ich hab letztens meinem Onkel beim Umzug geholfen, und da meine Familie aus Polen stammt hatte er auch ein paar polnische Hilfsarbeiter organisiert (Mann und Söhne der polnischen Putzfrau :ugly: ). Beide Söhne haben geackert wie zwei Gäule, wobei der eine dazu sehr höflich und freundlich war. In den Pausen hat er mich zu Elektrotechnik ausgefragt, weil ihn das Thema sehr interessiert und er sich auch gerne in die Richtung weiterentwickeln möchte.
Später am Abend hab ich dann erfahren, dass genau dieser Typ grade erst aus dem Knast raus war (saß glaube ich ein Jahr als nicht Haupttäter, Rest ist zur Bewährung), weil er jemanden in der Disco zum Krüppel gehauen hat. Angeblich hat er sehr starke Probleme unter Alkoholeinfluss, und offensichtlicherweise auch ne ziemliche Asifamilie. Bewährungsauflagen waren eine Suchttherapie bezgl Alkohol und die Sicherstellung der Fortführung der Ausbildung.

Und so leid mir die zum Krüppel gehauene Person auch tut, rein aus Rache diesen jungen Menschen dann einzusperren und ihm jegliche Möglichkeit zur Rehabilitation zu nehmen ist auch nicht richtig - es erzeugt nämlich nur ein Problem mehr und gibt dem anderen die Beine auch nicht wieder. Positive Sozialprognose ist daher schon ein wichtiger Aspekt der Strafmaßbestimmung, besonders bei Jugendlichen.
Ich weiß auch nicht was der richtige Weg hierbei ist, aber mich hat das schon zum Nachdenken gebracht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Um mal persönliche Erfahrungen in die andere Richtung zu teilen:
Ich hab letztens meinem Onkel beim Umzug geholfen, und da meine Familie aus Polen stammt hatte er auch ein paar polnische Hilfsarbeiter organisiert (Mann und Söhne der polnischen Putzfrau :ugly: ). Beide Söhne haben geackert wie zwei Gäule, wobei der eine dazu sehr höflich und freundlich war. In den Pausen hat er mich zu Elektrotechnik ausgefragt, weil ihn das Thema sehr interessiert und er sich auch gerne in die Richtung weiterentwickeln möchte.
Später am Abend hab ich dann erfahren, dass genau dieser Typ grade erst aus dem Knast raus war (saß glaube ich ein Jahr als nicht Haupttäter, Rest ist zur Bewährung), weil er jemanden in der Disco zum Krüppel gehauen hat. Angeblich hat er sehr starke Probleme unter Alkoholeinfluss, und offensichtlicherweise auch ne ziemliche Asifamilie. Bewährungsauflagen waren eine Suchttherapie bezgl Alkohol und die Sicherstellung der Fortführung der Ausbildung.

Und so leid mir die zum Krüppel gehauene Person auch tut, rein aus Rache diesen jungen Menschen dann einzusperren und ihm jegliche Möglichkeit zur Rehabilitation zu nehmen ist auch nicht richtig - es erzeugt nämlich nur ein Problem mehr und gibt dem anderen die Beine auch nicht wieder. Positive Sozialprognose ist daher schon ein wichtiger Aspekt der Strafmaßbestimmung, besonders bei Jugendlichen.
Ich weiß auch nicht was der richtige Weg hierbei ist, aber mich hat das schon zum Nachdenken gebracht.

tjo wenn er nach diesem einen mal die kurve kriegt, wäre ja alles mehr oder weniger ok. wenn er allerdings noch zwei menschen zum krüppel haut ist irgendwann auch mal gut imho. ich sage ja nicht, dass man niemanden mehr rehabilitieren sollte. nur, dass irgendwann ein ende gesetzt werden muss und zwar eins, welches die gesellschaft nachhaltig vor rehabilitationsresistenten schützt.
 

Teegetraenk

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man muss ja nichts nachweisen, der richter muss nur hinreichend überzeugt sein. und ein dolus directus dritten grades reicht völlig aus, also ein billigendes inkaufnehmen. ich finde, dass kann man durchaus vertreten, dass wenn ich jemanden gegen den kopf trete, ich billigend in kauf nehme, dass der typ stirbt. ich muss den taterfolg ja nicht wollen.
Nein, bei Tötungsvorsatz reicht kein dolus eventualis.. Zumindest nicht in der Literatur. Das ist ja das Problem.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Nein, bei Tötungsvorsatz reicht kein dolus eventualis.. Zumindest nicht in der Literatur. Das ist ja das Problem.

wat? wo hast du das denn gelesen? vorsatz = die drei stufen des vorsatzes und dazu gehört ganz eindeutig dolus eventualis. die tötung eines in der scheune schlafenden obdachlosen ist der klassische lehrfall für den dolus eventualis und zwar schon seit der rechtsprechung des reichsgerichts. er bereitet stets da probleme, wo er von der bewussten fahrlässigkeit abgegrenzen werden muss.

Vgl. zB Kindhäuser Strafrecht AT §14 Rn 14, Wessels/Beulke AT §7 Rn 201,230 oder jedes beliebige Lehrbuch oder Kommentar. Oder irgend ein BGH Urteil deiner Wahl. Gib bei beck online einfach mal bedingter Tötungsvorsatz ein.

verwechselst du das vielleicht mit dem vorliegen von mordmerkmalen? bei mordlust reicht zB dolus eventualis nicht aus, weil das töten quasi der grund der tat sein muss um dieses mordmerkmal zu erfüllen. für einen totschlag reicht eventualvorsatz aber allemal aus.

dolus eventualis reicht nur dort nicht aus, wo das gesetz eindeutig absicht oder wissentlichkeit vorschreibt. vgl. §212, dort steht nichts in dieser richtung.

das problem ist viel mehr festzustellen, dass der täter den tod auch tatsächlich billigend in kauf genommen hat und ihn nicht bloß für möglich hielt. ein inkaufnehmen darf nämlich nicht schon aus dem fürmöglichhalten hergeleitet werden (vgl. BGH NStZ 88,175). aber deine aussage, dass man für ein tötungsdelikt eventualvorsatz grds. nicht ausreicht ist in jeder hinsicht falsch. wie gesagt: auch ein eventualvorsatz ist ein vorsatz und reicht damit um jedes vorsatzdelikt zu erfüllen.
 
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Man sollte doch meinen, dass an dem ganzen Rumgeeiere zu fahrlässiger Tötung mal was geändert werden sollte.

Mal angenommen diese Schachköpfe wissen ernsthaft nicht, dass Leute sterben wenn man ihnen auf den Kopf tritt. Sollte das nicht ausreichen, um sie möglichst weit und möglichst lange von geistig gesunden Menschen fernzuhalten?
 

Teegetraenk

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Das Ganze nennt sich Hemmschwellentheorie und es gibt ne ganze Menge Urteile des BGH (BGH JZ81, 35m. Anm. Köhler u. BGH NStZ-RR 06,9. vgl auch BGHSt 49, BGH NStZ 01, 475 m. Anm. Trüg, JA 02,102 sowie BGH NStZ 05, 92; zust. MK-Schneider, §212 Rn 6 ff.), die in die Richtung gehen und auch von LGs usw. angewandt wird.


Zum Beispiel den Gullydeckelfall (LG Rostock NStZ 97,391 m. Anm. Fahl), wo der Täter einen 20kg schweren Gullydeckel wuchtig aus Brusthöhe in Richtung Kopf eines am Boden liegenden Mannes geworfen hat. Beulke: "Zutreffend stellt das LG fest, dass aus der Lebensgefährlichkeit dieses Verhaltens noch nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Lebensgefahr kann auch nur eine besonders qualifizierte Form der Körperverletzung gemäß "224 I Nr.5 darstellen, die noch nichts darüber besagt, dass sich der Täter auch mit der Herbeiführung des Todes abgefunden hat."

Und das finde ich dann doch schon ziemlich ähnlich gelagert mit deinem Fall.

Du hast natürlich trotzdem recht, dolus eventualis geht für Tötungsvorsatz grundsätzlich klar aber es sind eben strengere Kriterien daran gebunden als bei anderen Delikten und in dem Clubschlägerfall, den wir hier diskutiert haben, dürfte er nach aktueller Rechtssprechung nicht ausreichen.
 
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Na n 20kg schweren gullideckel auf den kopf von einem auf dem boden liegenden zu werfen ist natürlich kein tötungsvorsatz, der macht ihm nur kleines bischen aua und ne beule.
 
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Zum Beispiel den Gullydeckelfall (LG Rostock NStZ 97,391 m. Anm. Fahl), wo der Täter einen 20kg schweren Gullydeckel wuchtig aus Brusthöhe in Richtung Kopf eines am Boden liegenden Mannes geworfen hat. Beulke: "Zutreffend stellt das LG fest, dass aus der Lebensgefährlichkeit dieses Verhaltens noch nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Lebensgefahr kann auch nur eine besonders qualifizierte Form der Körperverletzung gemäß "224 I Nr.5 darstellen, die noch nichts darüber besagt, dass sich der Täter auch mit der Herbeiführung des Todes abgefunden hat."

:rofl2:

reality hits you hard bro :deliver:
 
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USH
alter was zum totalen absolutfick hab ich gerade gelesen?
und hier geht es echt um deutsch-fucking-land???

alter welcher dreckshippie denkt sich so eine rechtsprechung aus?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Das Ganze nennt sich Hemmschwellentheorie und es gibt ne ganze Menge Urteile des BGH (BGH JZ81, 35m. Anm. Köhler u. BGH NStZ-RR 06,9. vgl auch BGHSt 49, BGH NStZ 01, 475 m. Anm. Trüg, JA 02,102 sowie BGH NStZ 05, 92; zust. MK-Schneider, §212 Rn 6 ff.), die in die Richtung gehen und auch von LGs usw. angewandt wird.


Zum Beispiel den Gullydeckelfall (LG Rostock NStZ 97,391 m. Anm. Fahl), wo der Täter einen 20kg schweren Gullydeckel wuchtig aus Brusthöhe in Richtung Kopf eines am Boden liegenden Mannes geworfen hat. Beulke: "Zutreffend stellt das LG fest, dass aus der Lebensgefährlichkeit dieses Verhaltens noch nicht auf einen bedingten Tötungsvorsatz geschlossen werden kann. Die vorsätzliche Herbeiführung einer Lebensgefahr kann auch nur eine besonders qualifizierte Form der Körperverletzung gemäß "224 I Nr.5 darstellen, die noch nichts darüber besagt, dass sich der Täter auch mit der Herbeiführung des Todes abgefunden hat."

Und das finde ich dann doch schon ziemlich ähnlich gelagert mit deinem Fall.

Du hast natürlich trotzdem recht, dolus eventualis geht für Tötungsvorsatz grundsätzlich klar aber es sind eben strengere Kriterien daran gebunden als bei anderen Delikten und in dem Clubschlägerfall, den wir hier diskutiert haben, dürfte er nach aktueller Rechtssprechung nicht ausreichen.

jo das ist richtig, ein tötungsvorsatz iSe dolus eventualis ist an eine hohe anforderungsschwelle gebunden, d.h. es muss schon was zusammenkommen, damit es ein eventualvorsatz wird. aber WENN man den bejaht, dann kann ein totschlag auch bejaht werden, darauf wollte ich hinaus, dein vorheriges posting hat sich nämlich nicht so angehört :)


in dem sinne habe ich nur dafür plädiert, den eventualvorsatz früher zu bejahen. gullideckelfall oder halt auchd er normale kopftreter würden mir pers da schon ausreichen.
 

TheGreatEisen

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Ich war in meiner Zeit bei der Staatsanwaltschaft jede 2. Woche beim Jugendgericht. In jedes Plädoyer baut man vor dem konkreten Antrag zum Strafmaß den schönen Satz ein: "Im Jugendrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund".

Anschließend hat man die Wahl, beantrage ich 30 Arbeitsstunden, eine lächerliche Geldauflage oder am Ende sogar einen Freizeitarrest übers Wochenende? Jugendhaft kommt praktisch nur in Betracht, wenn der Assi einen anderen absticht, vorher braucht man da gar nicht drüber reden, da gilt man schon als Hardliner.

Bei der zahl der Arbeitsstunden wird man recht schnell zurückgepfiffen. "Der Junge braucht nach der Schule auch noch Freizeit, also mehr als 20 Stunden kann man ihm nicht geben"

Und 2 der jugendlichen haben die Richterin einfach nur ausgelacht, wohl wissend, dass ihnen nichts passieren kann....
 
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Ihr zieht Euch das wirklich nicht aus den Fingern? Oder übertreibt gerade ein wenig in Eurer Darstellung?

Da wird mir ja echt Angst und Bange... bei Gruppenvergewaltigungen, schwerer Körperverletzung und Auslachen der Richter auch bei der Wiederholung immer noch kleine Strafen?

Was sagen betroffene Richter zu so etwas?
 
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in meinem system gäbs schon fürn paar mal schule schwänzen ne woche jugendknast.
 
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Jo, wir müssen jetzt nicht von einem extrem ins andere fallen...
 

TheGreatEisen

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Ich ziehe mir das nicht aus den Fingern, habe noch deutlich schlimmeres erlebt. Viele Staatsanwälte sind einfach nur frustriert, da man keine Handhabe gerade gegen die gleichgültigen jugendlichen Täter hat. An manchen Tagen hatte ich 6-7 Verhandlungen und davon wurden 5-6 eingestellt. Genauso ist es mit der Bewertung von Heranwachsenden. Der Regelfall sollte es eigentlich sein, dass Heranwachsende (zwischen 18-21) wie Erwachsene bestraft werden. Nur wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Heranwachsende sich noch nicht hinreichend "verselbständigt" hat (z.B. zu Hause bei den Eltern wohnt, nichts auf die Reihe kriegt usw) soll ausnahmsweise! das Jugendstrafrecht Anwendung finden. Naja, es ist kein offenes Geheimnis dass im Gegenteil 90% der Heranwachsenden nach dem laschen Jugendstrafrecht bestraft werden. Ich habe das selbst bei einem jungen Soldaten (20,5 Jahre) erlebt, der bereits mit kleineren Ausbildungsfunktionen betraut war... Ende vom Lied war Jugendstrafrecht.

Das Problem ist, dass im Strafverfahren vor dem Jugendrichter vor dem Plädoyer des Staatsanwaltes die Jugendgerichtshilfe Stellung nimmt. Das sind Leute vom Jugendamt, idR mit einer Menge "Mitleid", die schlagen eigentlich immer Jugendstrafrecht vor. Auch im Ahnungsvorschlag sind die oft recht lasch.

Beispiel: Da haut einer dauernd anderen Leuten aufs Maul. Strafe: wöchentliche Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs (Anti Aggression). <= Erziehungsgedanke steht ja im Vordergrund.

anderes Beispiel: 18 jähriger fährt mit 2,15 Promille mit dem Auto vor den Bullen davon, bis er in eine Mauer kracht. <= sozialer Trainingskurs zum Thema "alkohol am Steuer"

Wie oft der Richter/die Richterin mich in den Verhandlungen mit dem Satz ansprach: "Ich würde die Sache gerne einstellen (man war froh, wenn gegen Auflage eingestellt wurde am Ende). Ein Richter hat mir unverblümt gesagt... "Wenn sie einer Einstellung nicht zustimmen spreche ich eben frei".

Naja... Jugendstrafrecht ist eine Sache für sich.
 
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was ist daran extrem ?
es ist extrem nützlich für alle, und sonst nix.


Naja, erstmal nützt es niemandem, wenn wir Leute wegsperren. Im Gegenteil, es kostet nicht gerade wenig Geld. Und das wegen Schuleschwänzen herauszuwerfen ist imho Verschwendung.

Gemeinnützige Arbeit könnte eine Alternative sein. Und das können dann auch mal gerne ein echter Brocken an Stunden sein, der über einige Jahre abgearbeitet wird. Oder derjenige muss eben mal die Sommerferien fast komplett opfern, könnte auch heilsam sein. Aber so blöd es klingt, jemanden einen Schippe in die Hand zu nehmen, damit isses ja auch nicht getan. Da brauchts auch wieder eine Menge fachkundige, geschulte Betreuer. Gemeinnützige Arbeit ist wahrscheinlich noch ein Minusgeschäft, wenn wahrscheinlich nicht so teuer wie Knast.

Das bei Vergewaltigungen und schwerer Körperverletzung der Spass aufhört, sollte klar sein. Alleine schon aus Gründen der Gerechtigkeit muss hier auch auf die Gefühle der Opfer geachtet werden. Es wurde hier ja schon das Thema Selbstjustiz angesprochen und ich muss zugeben, ich wüsste auch nicht wie ich reagieren würde, wenn meine Tochter Opfer einer Massenvergewaltigung würde und die Täter mit einer Bewährungsstrafe davonkämen...

Generell brauchts aberwohl mehr Kohle in dem Bereich. Das wegsperren keine Probleme erledigt beweisst uns die glorreiche USA doch immer wieder aufs Neue...

Schnellere Prozesse, mehr Betreuung beim Sozialdienst mit Nachbearbeitung... aber wer will es bezahlen?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Naja, erstmal nützt es niemandem, wenn wir Leute wegsperren. Im Gegenteil, es kostet nicht gerade wenig Geld. Und das wegen Schuleschwänzen herauszuwerfen ist imho Verschwendung.

Gemeinnützige Arbeit könnte eine Alternative sein. Und das können dann auch mal gerne ein echter Brocken an Stunden sein, der über einige Jahre abgearbeitet wird. Oder derjenige muss eben mal die Sommerferien fast komplett opfern, könnte auch heilsam sein. Aber so blöd es klingt, jemanden einen Schippe in die Hand zu nehmen, damit isses ja auch nicht getan. Da brauchts auch wieder eine Menge fachkundige, geschulte Betreuer. Gemeinnützige Arbeit ist wahrscheinlich noch ein Minusgeschäft, wenn wahrscheinlich nicht so teuer wie Knast.

Das bei Vergewaltigungen und schwerer Körperverletzung der Spass aufhört, sollte klar sein. Alleine schon aus Gründen der Gerechtigkeit muss hier auch auf die Gefühle der Opfer geachtet werden. Es wurde hier ja schon das Thema Selbstjustiz angesprochen und ich muss zugeben, ich wüsste auch nicht wie ich reagieren würde, wenn meine Tochter Opfer einer Massenvergewaltigung würde und die Täter mit einer Bewährungsstrafe davonkämen...

Generell brauchts aberwohl mehr Kohle in dem Bereich. Das wegsperren keine Probleme erledigt beweisst uns die glorreiche USA doch immer wieder aufs Neue...

Schnellere Prozesse, mehr Betreuung beim Sozialdienst mit Nachbearbeitung... aber wer will es bezahlen?

na moment, wegen der gruppenvergewaltigung hat er ja immerhin 2 jahre eingesessen :ugly2:
 
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