Welcher sonst? Darf man das nicht fragen? Wenn es problematisches Verhalten gibt sollte man das doch ansprechen dürfen, oder?
Man darf prinzipiell alles fragen, sollte sich aber nicht über Kritik oder Empörung wundern, wenn diese Fragen einem unlauteren Zweck dienen.
Dass wir hier so einen unlauteren Zweck haben, scheint mir offensichtlich.
Am Anfang steht die Frage: Gibt es hier überhaupt ein politisch hinreichend relevantes Problem? Das kann man imo bejahen.
Inwiefern ist nun die betreffende Anfrage geeignet, dieses Problem sinnvoll zu adressieren?
1. Ist die Anfrage ein geeignetes und gebotenes Mittel, um Informationen zu erlangen?
Hierüber kann man streiten. Für mich lautet die Antwort ziemlich eindeutig: nein. Wie bei vielen Anfragen der AfD sind die erfragten Informationen öffentlich verfügbar. Im Zweifel gibt es Experten, bei denen man den wissenschaftlichen Kenntnisstand direkt erfragen kann. Die Regierung ist nicht dafür zuständig Abgeordneten die Recherche abzunehmen.
2. Trägt die Anfrage in absehbarer Weise dazu bei, eine politische Lösung für das betreffende Problem auf den Weg zu bringen?
Ganz offensichtlich nicht.
3. Ist die Anfrage geeignet Aufmerksamkeit für das Thema zu generieren und zwar in einer Weise, die das Bewusstsein oder die Bewältigung des Problems fördert?
Auch hier bin ich skeptisch. Eine gewisse Aufmerksamkeit entsteht sicherlich, aber die dürfte, insbesondere bei den Betroffenen, eher zu einer Abwehrreaktion führen, statt zu einem Aha-Moment.
Grundsätzlich kann auch negative Aufmerksamkeit ihrem Zweck dienen, wenn dieser Zweck z. B. in einem Verbot besteht - dann ist auch Empörung durchaus gewünscht. In diesem Fall halte ich aber einerseits für fragwürdig, ob ein Verbot überhaupt ein zielführender Ansatz ist. Außerdem ist ein solches kaum realistisch durchzusetzen - insbesondere nicht, wenn man die Sache so startet und die Empörung absehbar in die andere Richtung geht.
Unterm Strich ist einigermaßen offensichtlich, dass es der AfD hier vornehmlich darum geht einmal mehr Stimmung gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe zu machen und sich damit vor ihren Anhängern zu inszenieren.
Zwar sehe ich ein, dass jede Partei das Parlament auch als Bühne für ihre Selbstdarstellung nutzt - das ist im Sinne des demokratischen Diskurses auch durchaus gewollt. So wie die AfD es hier und in zig anderen Fällen getan hat, würde ich es allerdings als missbräuchlich einstufen.
Und ein paar Worte noch zum inhaltlichen Kontext: Es ist ein Fakt, dass die Häufigkeit der Verwandtenheirat in orientalischen Raum negative Auswirkungen auf die genetische Vielfalt hat.
Daraus aber zu schlussfolgern, dass man es einfach so verbieten kann oder sollte, halte ich für übereilt.
Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger die Freiheit sein Leben so zu leben, wie er es für richtig hält. Das schließt selbstverständlich die freie Wahl des Ehepartners ein. Ein statistisch leicht erhöhtes Risiko für nachteilige Genkombinationen ist für mich ein ziemlich schwacher Grund, um so tief in die persönliche Freiheit einzugreifen.
Dann stellt sich die Frage, wie man sowas überhaupt effektiv durchsetzen will.
In meinen Augen ist das Wichtigste, dass man schwerpunktmäßig in den betreffenden Bevölkerungsgruppen über das Problem und die Risiken aufklärt - und zwar möglichst lange bevor der Hochzeitstermin gebucht wird.