77-jähriger erschießt jugendlichen Räuber

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Naja es gibt schon einen Unterschied zwischen Mitleid haben und Rücksicht nehmen und allen den Tod wünschen.

Ihr pendelt hier nen bissel zwischen den extremen find ich. Mir tuts auch nicht leid das der Typ dabei tödlich verwundet wurde, selbst schuld halt. Und mir hätte es auch nicht leid getan wenn alle 5 dabei hops gegangen wären.

Aber zu sagen: "Schade das es die anderen nicht auch erwischt hat" ist dann wieder ne ganz andere Stufe. Das bedeutet im Grunde das man ihnen den Tot wünscht, wegen eines Raubes und das ist schon bissel overkill imo.
 
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Stimmt, mit dem Jungen der vom Bauern beim Äpfelklauen erwischt und folgerichtig erschossen wurde, sollte man auch kein Mitleid haben. Der war schließlich auch gewalttätig (Gewaltinitiation!) und gefährlich (er hätte es wieder getan!).
 
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ich glaube ihr redet einander vorbei,

es geht nur darum dass die burschen den tod für diese Tat verdient haben. allesamt

aber nicht das sie im allgemeinen den Tod verdient haben. Die Brücke von Raub und dem Tod muss ja gespannt sein
 
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...... ICh hab jetzt hier jetzt seit meinem letzten Post nicht mehr mitgelesen, aber wenn das wirklich die Meinung der meisten user ist, wäre das nen absolutes Armutszeugnis. Rambo, Casual, klar, das sind halt die Trolls (ich hoffe zumindest, dass es welche sind), aber dass sowas jetzt n Großteil ausmacht, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Irgendwie passt mir bei den Jungs das ganze auch nicht zusammen, irgendwie wollen viele echt so typischen Schariaschrott. WIe wärs mit auswandern
 
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also ich trolle nicht, kann nur für mich reden. das ist einfach meine Meinung

und wie die Umfrage zeigt, denken 90% der Leute hier wie Ich. und darüber bin ich froh, dass in Deutschland noch soetwas wie eib Gerechtigtkeitsgefühl vorherrscht
 
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die gefahr war doch schon längst vorbei da die täter weggerannt sind
der einzige grund zu schießen war rache was imho zu niederen beweggründen zählt
somit ist es mord
hoffe er verbringt den rest seines lebens hinter gittern :)
 
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Stimmt, mit dem Jungen der vom Bauern beim Äpfelklauen erwischt und folgerichtig erschossen wurde, sollte man auch kein Mitleid haben. Der war schließlich auch gewalttätig (Gewaltinitiation!) und gefährlich (er hätte es wieder getan!).

Wenn es der Junge irgendwie schafft, beim Äpfelklau ganz zufällig dein Leben zu bedrohen (so wie die 5 gewaltbereiten Räuber) dann wäre das richtig.
Wie Eisenmann ja geschrieben hat: Diebstahl ist nicht gleich Raub.

Außerdem wünsche ich niemandem den Tod. Aber wer sich als Räuber bewusst in eine solche Gefahrensituation begibt (wozu niemand gezwungen wird, es ist rein freiwillig) sollte eben mit solchen Folgen zu rechnen haben. Würde das öfter passieren hätten wir wohl ein paar Räuber weniger auf deutschen Straßen ;) (keine Wiederholungstäter mehr plus Abschreckung).
 

Moranthir

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es geht nur darum dass die burschen den tod für diese Tat verdient haben. allesamt

aber nicht das sie im allgemeinen den Tod verdient haben. Die Brücke von Raub und dem Tod muss ja gespannt sein

ich habe keine ahnung, was genau du mit dem zweiten abschnitt sagen willst aber der erste impliziert, dass du für raub (vma mit gewalt) die todesstrafe verhängen würdest.
und dann redest du von einem gerechtigkeitsgefühl?

€ @outsider
das wäre ja wurst, die todesstrafe ist abgeschafft und die bekommen auch ein paar millionen bauern nicht mehr in rollen. habe btw mal auf spon (8[) ein interview mit einem schweizer politologen gelesen, der umfrageergebnisse zu eben solchen bauernfängerthemen durchgeführt hatte und dort war auch der großteil der leute gegen todesstrafen oder andere drakonische strafen. so dumm scheinen die leute doch nicht zu sein.
 
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nein, natürlich findet es in der gebotenheitsprüfung keine erwähnung, dass es sich um einen beschränkt strafmündigen täter handelte, dessen strafbarkeit in diesem alter prinzipiell nach der einsichtsfähigkeit bemessen wird. auch ist es unerheblich, ob es sich zb um einen straflos handelnen, wie zb um ein kind oder betrunken dreht, richtig? hast du dir das aus den fingern gesaugt?

Die Dinge, die du auffuehrst, sind spezialfaelle innerhalb der gebotenheitspuefung. wenn man diese spezialfaelle verallgemeinern moechte, dann handelt es sich dabei um evident schuldunfaehige. grundsaetzlich hat der grad der schuld in beziehung zu einer privatperson aber keinen einfluss auf die gebotene handlung. man kann einer person, die einen angriff oder einer gefahr ausgesetzt ist, nicht zumuten, dass sie sich ueber den grad der schuldfaheigkeit gedanken machen muss. dieses risiko gilt zu lasten des angreifers. hier in diesem fall handelt es sich um einen 16jaehrigen. ob fuer den angegriffenen dieser mensch ueberhaupt erkennbar 16 war, ist noch eine ganz andere frage, die hier aber aufgrund der oben genannten erwaegungen keine rolle zu spielen hat.



vermögensdelikt? wohl eher eigentumsdelikt. dabei wissen wir noch nichtmal, ob es sich um einen vollendeten raub handelt oder er schoss, nachdem der alarm anging. vielleicht sogar "nur" ein versuchter raub.
das "nur" war übrigens bewusst in anführungszeichen, da es durchaus schlimmere delikte gibt wo ein sofortiger tödlicher schuss eher gerechtfertigt wäre.
fuer die bewertung der sachlage gilt keine ex post betrachtung. es kommt darauf an, welchen subjektiven eindruck ein objektiver beobachter vor der sachlage haben musste. kommen also fuenf typen mit "softair-pistolen", die sich fuer einen laien nicht von echten pistolen unterscheiden, in ein haus gedraengt und entwenden dem opfer unter vorgehaltenen pistolen geld und andere wertgegenstaende und versuchen dann in einen safe zu gelangen, ist es fuer das opfer wohl auch nicht ausgeschlossen bzw. unwahrscheinlich, dass die taeter die "schusswaffen" auch gebrauchen koennten. das opfer, ein 77jaehriger gehbehinderter mann, war den taetern quantitativ und bzgl. seiner koerperlichen konstitution qualitativ unterlegen. solange nicht das opfer zur abwehr der taeter gezielt todesschuesse (was hier nicht der fall war) koennen fuer einen normaldenkenden menschen an der straflosigkeit der handlung des opfers keine bedenken bestehen.

vollendung und versuch werden grundsaetzlich gleich bestraft.
raeuberische erpressung ist ein vermoegensdelikt und raub ist nur nach einer literaturmeinung ein eigentumsdelikt, denn fuer die rechtssprechung ist raub ein spezialfall der raeuberischen erpressung, wenn du schon auf solchen formalien bestehen willst.

wie ich bereits schon geschrieben habe. grundsätzlich bedeutet "im regelfall". wenn man eine tödliche waffe heranzieht und die situation es zulässt, geht dem schuss immer eine warnung vor, was sich schon aus dem milderen mittel ergibt. und das warnen mit einer waffe ist (vielleicht nicht im konkreten fall, ich war leider nicht vor ort) grundsätzlich das vorzugswürdigere mittel.
der warnschuss ist im vergleich zum abgeben von schuessen auf einen taeter ein milderes mittel, aber es ist nicht gleichsam geeignet. also ist im hinblick auf die erforderlichkeit einer handlung dein einwand nicht haltbar.


Wo kommen wir eigentlich hin, wenn wir einen taeter mit hoher krimineller energie mehr schuetzen als ihre opfer? Der, der sich gegen die regeln unserer gesellschaft stellt, insbesondere die strafrechtlich relevanten, kann nicht erwarten, dass das risiko fuer sein assoziales verhalten von anderen mitgliedern der gesellschaft getragen wird. das sehen natuerlich diverse "plueschrichter" in deutschland anders. das liegt aber an mangelnder lebenserfahrung. die folge davon kann man ja zur zeit in deutschland gut sehen.wenn allein bushido sagt, man habe in deutschland einen mord frei.



uebrigens: das ist hier nicht der kirschbaum-fall
 
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ich habe keine ahnung, was genau du mit dem zweiten abschnitt sagen willst aber der erste impliziert, dass du für raub (vma mit gewalt) die todesstrafe verhängen würdest.
und dann redest du von einem gerechtigkeitsgefühl?

Wie gesagt, es gibt einen Unterschied zwischen Todesstrafe und Verteidigungshandlung während der Tat, die "zufällig" zum Tod führt.

Ich würde niemals einem Menschen staatlich hinrichten lassen, aber ich würde jedem Individuum ohne zu zögern das Recht zugestehen, sein Leib und Leben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angreifer zu verteidigen, vollkommen ohne Rücksicht auf deren Wohlbefinden (d.h. die für Notwehr notwendige Abwägung der Mittel finde ich extrem bescheuert).
 
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Ich find Äpfelklauen als Vergleich bisschen hinkend.

Äpfel klaut vielleicht 8-jähriger.

Der Rentner wurde angesprochen und in sein Haus zurückgedrängt.

Was wenn er sich bereits hier geweigert hätte? Dann wäre es vielleicht eine Schlagzeile gewesen:

"77-Jähriger totgeschlagen, von den Tätern fehlt jede Spur"
 
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Äpfel klaut vielleicht 8-jähriger.
Du weißt nicht, wie die 8-jährigen heute drauf sind. Gerüchten zufolge soll der Drahtzieher hinter den 5 Jugendlichen ein 8 Jahre altes Verbrechergenie sein. In Polizei und Fachkreisen ist er nur als der Apfel-Baron bekannt.
 
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ich habe keine ahnung, was genau du mit dem zweiten abschnitt sagen willst aber der erste impliziert, dass du für raub (vma mit gewalt) die todesstrafe verhängen würdest.
und dann redest du von einem gerechtigkeitsgefühl?

nein das hast du falsch verstanden.

Ich bin gegen eine staatliche Todesstrafe.
aber ein Räuber muss nunmal mit Gegenwehr rechnen, wenn er einen anderen bedroht, verletzt und ausrauben will. Es kann nicht sein, dass man eine schwere Straftat begeht und sich aber am Ende beschwert das sich das Opfer gewehrt hat.
 
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nein nur überspitzt.

wenn einer einen ausraubt und dabei erschossen wird, dann hat er das verdient und keinerlei Recht sich als Opfer darzustellen. denn er hat sich aus freien Stücken für die schwere Straftat entschieden.

€dit:
im übrigen quotest du vollkommen populistisch.

es ging um die Todesstrafe und den Zusammenhang zu diesem Fall. Ob die Räuber den Tod verdient haben stand gar nicht zur Debatte, den natürlich hatten sie diesen verdient (siehe obere Ausführung)
 
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scheinbar war der räuber doch nicht in lebensberohlicher lage sondern hat den kerl aus 10 meter entfernung in den rücken geschossen.
 
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alter, rambo, mach dich bitte nicht zum affen. wenn der kerl 10m vom opfer entfernt war (mit dem rücken zu ihm..) und ihm dann in den rücken geschossen hat (vermutlich beim weglaufen) ist das "opfer" hier dann auch als täter anzusehen und wird verknackt. und das zurecht.
 
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Wo genau steht dass die gerade am weglaufen waren....

Er hat mehrmals geschossen davon hat ihn eine in den Rücken getroffen.
Es war ne softgun was ich so gelesen hab....war wohl nicht zu erwarten dass sie ihn tötet.
 
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alter, rambo, mach dich bitte nicht zum affen. wenn der kerl 10m vom opfer entfernt war (mit dem rücken zu ihm..) und ihm dann in den rücken geschossen hat (vermutlich beim weglaufen) ist das "opfer" hier dann auch als täter anzusehen und wird verknackt. und das zurecht.

Die Story geht ja noch weiter - die harmlose "Jungendbande" wurde anscheind aus dem Hamburger-Rotlichmilieu auf den Rentner angesetzt und dieser vorher schon erpresst.
Darum hatte er auch eine Waffe griffbereit liegen. Logisch das dem Kerl da die Muffe geht und er keine Lust hat brav zu warten, bis die Jungs wiederkommen und es ihm dann richtig geben.
 
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Doch schon im Kindesalter wurde er straffällig: Raub, gefährliche Körperverletzung, Einbruch, Diebstahl. Laut Angehörigen soll er vor Gericht immer mit Sozialstunden davongekommen sein.

Ein Verwandter: „Er war ein lieber Kerl, geriet aber an die falschen Freunde.“ Familie und Freunde nahmen gestern in einer Moschee Abschied von Labinot. Er soll in Albanien beerdigt werden.

Sozialstunden für den lieben Kerl, damit die Integration bloß nicht gefährdet wird :ugly:
 

Moranthir

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Wie gesagt, es gibt einen Unterschied zwischen Ich würde niemals einem Menschen staatlich hinrichten lassen, aber ich würde jedem Individuum ohne zu zögern das Recht zugestehen, sein Leib und Leben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angreifer zu verteidigen, vollkommen ohne Rücksicht auf deren Wohlbefinden (d.h. die für Notwehr notwendige Abwägung der Mittel finde ich extrem bescheuert).

ich habe kein problem, dass jemand, dessen leben akut in gefahr ist, jegliche bedrohung mit .50 bmg projektilen zerfetzt.
aber in den rücken schießen klingt nicht mehr nach einer akuten bedrohung des rentnerlebens. es sei denn, der kollege war moonwalker.

notwehr mit todesfolge np aber sich daran aufzugeilen ist eine andere sache. auch wenn die gesellschaft ohne den spasti wahrscheinlich besser dran ist, muss man es einfach nicht so feiern.
 
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Sein Tod wird deshalb "gefeiert", weil die Justiz nicht in der Lage war, ihm Einhalt zu gebieten sondern ihn durch Schmusekurs nur in seinem Verhalten bestärkt hat (Stichworte "Intensivtäter" und "mit Sozialstunden davongekommen"), er dann jedoch als direkte Konsequenz seiner Tat von einem Opfer "gerichtet" wurde.

Man kann darüber denken was man will, aber das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden der Leute tendiert eindeutig zum Zweiteren der folgenden beiden Möglichkeiten:

a) Er wird nicht bestraft und begeht weiterhin Verbrechen wie er lustig ist, während ihm der Bauch gepinselt wird.
b) Er kommt bei der Ausführung eines (Schwer-)Verbrechens um.

Und ich kann niemandem absprechen, so zu denken. Auch wenn diese Denke stark an Selbstjustiz erinnert, die natürlich in einem Rechtsstaat zugunsten der öffentlichen Ordnung zu verurteilen ist, so ist die Situation in der er sich befand, nämlich die Lage ungestraft schwere Verbrechen begehen zu können für viele auch nicht wirklich ein Zeichen eines funktionierenden "Rechts"staates, wobei hier "Recht" von "Gerechtigkeit" kommt.
 
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Wie gesagt, es gibt einen Unterschied zwischen Todesstrafe und Verteidigungshandlung während der Tat, die "zufällig" zum Tod führt.

Ich würde niemals einem Menschen staatlich hinrichten lassen, aber ich würde jedem Individuum ohne zu zögern das Recht zugestehen, sein Leib und Leben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Angreifer zu verteidigen, vollkommen ohne Rücksicht auf deren Wohlbefinden (d.h. die für Notwehr notwendige Abwägung der Mittel finde ich extrem bescheuert).


Die Abwägung von Mitteln dürfte deshalb existieren weil es bei Notwehr nicht immer um Leben und Tod geht.
 
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die räuber waren nicht von rotlichtmilieu angeheuert sondern haben von einer nutte (die beim rentner stammkundin war) den tipp bekommen, dass da viel zu holen ist. der rentner hat mehrfach widersprüchliche aussagen gemacht. wahrschein haben die täter die alarmanlage ausgelöst und er hat einen bei der flucht erwischt.
 
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Nun ja, wenn man mit körperlicher Gewalt (und evtl. Waffen) angegriffen wird, so weiss man nicht, wie weit der Angreifer zu gehen gedenkt und ob er z.B. von weiterer Aggression absehen wird, wenn man überwältigt ist oder dann erst richtig loslegt.

Daher sollte man in dieser Situation generell davon ausgehen, dass das eigene Leben bedroht ist. Falls man das nicht tut, könnte man das unter Umständen bitter bereuen (wenn man überhaupt Gelegenheit dazu findet).
Vor allem wenn Waffen im Spiel sind, muss man generell von Tötungsabsicht ausgehen.

@Papaschlumpf: Der grobe Tathergang ist doch bekannt, die Täter haben den Rentner in seinem Garten überfallen und sind mit ihm zusammen ins Haus eingedrungen. Der Alarm wurde danach automatisch ausgelöst, als sie versuchten seinen Safe (in seinem Beisein) zu öffnen.
 
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Die Abwägung von Mitteln dürfte deshalb existieren weil es bei Notwehr nicht immer um Leben und Tod geht.

Das kann man aber in der Gefahrensituation selbst kaum abschätzen. Woher willst du wissen, ob die 5 eine Tötungsabsicht hatten oder nicht?
Sobald auch nur im enferntesten eine Gefahr für das eigene Leben vermutet werden kann muss die Notwehr eben alles erlauben. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Opfer sich immer gegen Unrecht wehren kann.
Und wenn es sich eben mal überzogen wehrt dann fällt das unter die Rubrik "shit happens" für den Täter, der eben niemanden hätte überfallen dürfen und sich dann ja wohl kaum zu beschweren hat, wenn er eine Kugel dabei fängt.
 

Teegetraenk

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Bisher ist leider so gut wie gar nichts über den Tathergang bekannt und Details sind hier eventuell ausschlaggebend. Und auch du wirst sicher einen Unterschied erkennen, ob er den Jugendlichen im Haus abwehren musste oder ob er fliehenden Menschen aus Frust/Wut/whatever gezielt in den Rücken schießt.

Das kann man aber in der Gefahrensituation selbst kaum abschätzen. Woher willst du wissen, ob die 5 eine Tötungsabsicht hatten oder nicht?
Sobald auch nur im enferntesten eine Gefahr für das eigene Leben vermutet werden kann muss die Notwehr eben alles erlauben. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Opfer sich immer gegen Unrecht wehren kann.
Und wenn es sich eben mal überzogen wehrt dann fällt das unter die Rubrik "shit happens" für den Täter, der eben niemanden hätte überfallen dürfen und sich dann ja wohl kaum zu beschweren hat, wenn er eine Kugel dabei fängt.
Daran sieht man mal wieder, dass du keine Ahnung hast wovon du sprichst. Ich mein, das ist man bei dir ja gewohnt, wieso reg ich mich also drüber auf? :8[: Diese Punkte stehen hier überhaupt nicht zur Diskussion.
 

dRe

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die gefahr war doch schon längst vorbei da die täter weggerannt sind
der einzige grund zu schießen war rache was imho zu niederen beweggründen zählt
somit ist es mord
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Ganze meine Meinung, alle die eine andere Meinung haben sind einfach Arm...
Ihr habt noch nie was geklaut, demnächst solle jeder der was klaut hingerichtet werden wa? Ein 10 Jähriger klaut nen kaugummi na und? Umbringen...
 
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Wie hier immer als Vergleich Kiddies die Äpfel oder Kaugummi klauen (und dafür die Todesstrafe durch den Staat erfahren) herangezogen werden in einem Fall, in dem es um einen bewaffneten Raubüberfall durch fünf mehrfach vorbestrafte Gewalttäter geht, bei dem einer der Täter augenscheinlich in einer mehr oder weniger (das sollte die Untersuchung klären) notwehrartigen Situation umkommt.

Dass dieser Vergleich hinkt, sollte doch auffallen.
 
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Bisher ist leider so gut wie gar nichts über den Tathergang bekannt und Details sind hier eventuell ausschlaggebend. Und auch du wirst sicher einen Unterschied erkennen, ob er den Jugendlichen im Haus abwehren musste oder ob er fliehenden Menschen aus Frust/Wut/whatever gezielt in den Rücken schießt.

5 gewaltbereite Jugendliche in seinem Haus, mehr muss man nicht wissen. Selbst wenn er einen bei der Flucht in den Rücken geschossen hat - woher hätte der Mann 100% sicher wissen sollen, dass sie nicht umdrehen und ihn niederknüppeln?
 

dRe

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Sorry aber diese in Schutz nahme der Täter kotzt mich echt manchmal an. Ich sage ja nicht, dass sie unverschuldet in die Situation gekommen sind Räuber zu werden aber das ist mir auch scheiß egal denn Fakt ist: Ohne solche Menschen geht es uns besser also wieso sollte ich Mitleid haben wenn sie aufgrund ihrer Straftaten umkommen ?

Da tut mir ein Kind, dass stirbt weil es nicht genügend zu trinken & essen hat mehr Leid.

Solange wir in dieser Bankgeselschaft leben wird es immer solche Menschen geben und zum grössenteils sind Männer in feinen Anzügen daran schuld...

Vllt haben es die Jugendlcihen zum ersten mal gemacht... who knows?
Vllt war es eine Mutbprobe?

Auf jeden fall tun mir alle Menschen die sterben mehr leid als du, denn du disqualifizierst dich so krass von deinen assi bemerkungen... die Leute die mit dir zutun haben tun mir so krass leid...

EDIT: wie ich gerade lesse haben die Jugendlichen von einer Nutte aus dem Rotlichmillieu erfahren das er gut Geld hat und wo das liegt, allso der alte Opi ist sicher auch net ganz Sauber und seine Aussagen zeugen auch net gerade von einem ganz netten Menschen... naja...
 
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5 gewaltbereite Jugendliche in seinem Haus, mehr muss man nicht wissen. Selbst wenn er einen bei der Flucht in den Rücken geschossen hat - woher hätte der Mann 100% sicher wissen sollen, dass sie nicht umdrehen und ihn niederknüppeln?

oh man, in welcher welt lebst du eigentlich? der grund für den mann, weswegen er geschossen hat, soll sein, dass er angst vor den angreifern hat? ich mein wir spekulieren hier gerade eh nur, aber das is doch irgendwie undenkbar. wenn ich angst vor meinen gegnern habe, bleib ich doch lieber im haus / gehe zurück in haus, bevor ihc mit ner luftpistole wild wild west spiele, lol.
 
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Naja, wenn er ihnen in den Rückgen geschossen hat während sie am safe waren wäre das immernoch für mich verständlich. Immerhin waren es 5 jugendliche, und er nur ein alter Mann. Quasi seine einzige Chance was zu unternehmen ohne vorher selbst von den Kerlen abgeknallt zu werden, da sie in der Überzahl waren und wohl in besserer Verfassung.
Wenn er ihnen in den Rücken geschossen hat während sie weggelaufen sind ist es für mich eine der wenigen Ausnahmen, wo man was dagegen sagen muss, einfach weil es da dann wohl um Selbstjustiz ginge. Egal ob das Motiv war sein Geld wieder zu kriegen oder um zukünftige Angriffer der Gruppe (sie könnten ja einfach nächste Woche wieder kommen) präventiv zu verhindern.
Kommt aber auch drauf an, ob er ihn wirklich töten wollte oder ihnen ne Lektion verpassen wollte.

Leider muss man aber auch dazu sagen, dass wenn sie es aus irgend nem Grund (nehmen wir an der junge wäre nicht angeschossen und die 5 wären ohne Schusswechsel entkommen) auf ihn abgesehen haben, wohl nichts gemacht werden könnte, um einen erneuten Überfall nen Monat drauf zu verhindern, wodurch der Mann erstmal das nächste Jahr wohl kein Auge mehr zu kriegen könnte.
Aber er schien ja über Geld zu verfügen, eventuell hätte er sich ne luxus alarmanlage und bodyguards holen können für nachts :D
 
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