Das Landgericht Stade hat sie nun wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb Jahren und vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Drei von ihnen sollen in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, da sie zum Konsum von Marihuana neigen und laut Kammer nicht auszuschließen sei, dass auch der Überfall unter Einfluss der Droge begangenen wurde. Eine 21-Jährige, die der Bande den Tipp gegeben hatte, erhielt wegen Anstiftung eine Strafe von 21 Monaten auf Bewährung.
Urteil im Prozess um Raubüberfall in Sittensen: Verfahren gegen Rentner eingestellt: Notwehr
Stade . Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Verfahren gegen einen 77-jährigen Rentner eingestellt. Der Mann hat sich wegen des Verdachts auf Totschlag vor dem Gericht verantworten müssen: Er hat einen Mann erschossen, der ihn überfallen hat. weiterlesen...
Er hat bereits Gewahrsam an der Brieftasche und rennt damit vor einem im Rollstuhl (?!) bzw. nicht gehfähigen Opa weg. Ich wuerd schon sagen, dass der Angriff auf die Brieftasche beendet ist, was soll denn objektiv, ausser einem Schuss des Opas, die Verdunkelung des Typen verhindern? Das ganze spielt dazu auch noch auf der Strasse, nicht etwa im Haus des Opas - soweit ich mich erinnere :[Der Angriff dauert fort bis zu seinem Scheitern, seiner Abwehr oder bis zur endgültigen Verletzung des geschützten Rechtsguts. Natürlich ist der Angriff auf das Eigentum noch gegenwärtig, wenn der Kerl sich mit der Brieftasche aus dem Staub machen will.
ihr habt aber schon gelesen, dass es darum ging, dass das Erlebnis der Bedrohung gegenwärtig gewesen sei...und nicht die Bedrohung? Eure Argumentationen klingen irgendwie alle mehr nach der Bedrohung an sich *find*
Nene, Btah hat schon recht.
Entscheidend ist, dass sich der Renter nach wie vor bedroht gefühlt hat, bedroht wurde er zu diesem Zeitpunkt ja nicht mehr.
Vieleicht war ja der Richter der Meinung, es wäre ein Warnschuss oder sonstwas notwendig und angebracht gewesen....Du brauchst einfach eine zeitliche Zäsur und die ist hier nicht gegeben. Du sagst ja selbst, dass er noch davonrennt. Die Tat kann also noch gar nicht beendet sein. Die Tatsache, dass der Rentner im Rollstuhl sitzt, erlaubt ihm ja gerade im Rahmen der Geeignetheit des Mittels auf den Fliehenden zu schießen.
Das Vorliegen des Angriffs muss objektiv bestimmbar sein, d.h. das "sich bedroht" fuehlen kann nie eine Notwehrlage begruenden (Auslaender geht an 2 Skinheads vorbei, fuehlt sich bedroht und sticht einen ab, ohne dass diese ihn auch nur beachtet haben - das kann irgendwie nicht richtig sein, oder?).Nene, Btah hat schon recht.
Entscheidend ist, dass sich der Renter nach wie vor bedroht gefühlt hat, bedroht wurde er zu diesem Zeitpunkt ja nicht mehr.
Das ist dann doch etwas mehr als an jemand vorbeigehen... Klar fühlt er sich bedroht.Die Gruppe drängte den Rentner in sein Haus zurück. Dort nahmen ihm die Maskierten die Geldbörse ab. Danach durchsuchten sie das Haus, wobei sie einen Tresor entdeckten. Bei dem Versuch, den Safe zu öffnen, lösten sie Alarm aus.
dann quote doch so einen Müll einfach nicht!?EDIT: Ganz am Anfang des Artikels steht auch, dass er aufgrund von Notwehr gerechtfertigt handelte. Das würde dort nicht stehen, wenn die Richter einen extensiven Notwehrexzess bejaht hätten. Der Artikel ist einfach zusammengestümpert.
Die Frage ist hier doch nicht ob eine Notwehrsituation vorliegt, sondern ob der Renter zu dem Schluss kommen konnte, dass ein tödlicher Schuss, das mildeste Mittel darstellt um den Angriff abzuwehren. Rollstuhl hin oder her, hier handelt es sich auch um einen Jäger, der wohl mit dem Umgang mit Waffen bestens vertraut sein dürfte. Deswegen spielt die Einschätzung des Opfers sehr wohl eine Rolle.Es ist einfach so, dass die subjektive Bedrohungslage bei Notwehr keine Rolle spielt. Es muss ein tatsächlicher, rechtswidriger und gegenwärtiger Angriff auf ein Rechtsgut vorliegen.
dann quote doch so einen Müll einfach nicht!?
Das macht keinen Sinn. Du schreibst doch selbst, dass ein Angriff vorlag?!Die Frage ist hier doch nicht ob eine Notwehrsituation vorliegt, sondern ob der Renter zu dem Schluss kommen konnte, dass ein tödlicher Schuss, das mildeste Mittel darstellt um den Angriff abzuwehren.
Die Frage ist hier doch nicht ob eine Notwehrsituation vorliegt, sondern ob der Renter zu dem Schluss kommen konnte, dass ein tödlicher Schuss, das mildeste Mittel darstellt um den Angriff abzuwehren. Rollstuhl hin oder her, hier handelt es sich auch um einen Jäger, der wohl mit dem Umgang mit Waffen bestens vertraut sein dürfte. Deswegen spielt die Einschätzung des Opfers sehr wohl eine Rolle.
na wenn du das, was da in der Zeitung stand, eh für zusammengepfuschten Blödsinn hälst...warum quotest du es dann überhaupt?öhm, bitte wie?
Ich weiß ja nicht woher du das hast, aber das ist gefährliches Halbwissen. Es stimmt so einfach nicht.Um das nochmals den §-Schnüfflern beizubringen:
1. Bei Notwehr geht maximal gleiches mit gleichem, bzw. mildestes Mittel (soweit möglich und zumutbar) bis eben Tötung bei Lebensgefahr (Sachverhaltsabhängig)
Falsch. Auch die Notwehrhandlung wird objektiv bestimmt, nur im Gegensatz zur Notwehrlage dieses mal ex ante.