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Ich hab nicht gesagt das man über das notwendige Maß hinaus gehen soll. Sondern nur das es straffrei sein sollte wenn man es tut, warum auch immer. Einfach damit nicht die Chance besteht das Leute verurteilt werden weil sie sich oder ihr Heim verteidigen. Und mit der aktuellen Regelung ist das möglich (wenn auch unwahrscheinlich)
wenn eine handlung die an sich gegen recht verstößt, straffrei bleiben soll, dann muss es auch einen guten grund geben warum sie durchgeführt wird. wenn du es pauschal erlaubst dann kann man die einbrecher erschießen weil man sie halt gerne tot sieht und das ist selbstjustiz und keine notwehr. solange du keinen grund nennen kannst warum jemand so gegen recht verstößt, gibt es keinen grund dies zu erlauben.
Ab der Stelle wo der Einbrecher K.O geht ist alles weitere keine Notwehr mehr da keine Gefahr mehr besteht.
interessant, dann schlage ich ihn nicht ko, sondern prügel die einbrecher ein bisschen durch die gegend (ich bin viel kräftiger und schneller als die einbrecher, ich kann das!), breche ihnen die nase, schlage ihnen paar zähne aus, und wenn ich mich lange genug amüsiert habe erschieße ich sie. das ist jetzt ok oder? (die möglichkeit zur flucht haben sie natürlich nicht, denn dafür müsste ich ja aufhören sie zu verprügeln/erschießen)