77-jähriger erschießt jugendlichen Räuber

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Ich hab nicht gesagt das man über das notwendige Maß hinaus gehen soll. Sondern nur das es straffrei sein sollte wenn man es tut, warum auch immer. Einfach damit nicht die Chance besteht das Leute verurteilt werden weil sie sich oder ihr Heim verteidigen. Und mit der aktuellen Regelung ist das möglich (wenn auch unwahrscheinlich)

wenn eine handlung die an sich gegen recht verstößt, straffrei bleiben soll, dann muss es auch einen guten grund geben warum sie durchgeführt wird. wenn du es pauschal erlaubst dann kann man die einbrecher erschießen weil man sie halt gerne tot sieht und das ist selbstjustiz und keine notwehr. solange du keinen grund nennen kannst warum jemand so gegen recht verstößt, gibt es keinen grund dies zu erlauben.

Ab der Stelle wo der Einbrecher K.O geht ist alles weitere keine Notwehr mehr da keine Gefahr mehr besteht.

interessant, dann schlage ich ihn nicht ko, sondern prügel die einbrecher ein bisschen durch die gegend (ich bin viel kräftiger und schneller als die einbrecher, ich kann das!), breche ihnen die nase, schlage ihnen paar zähne aus, und wenn ich mich lange genug amüsiert habe erschieße ich sie. das ist jetzt ok oder? (die möglichkeit zur flucht haben sie natürlich nicht, denn dafür müsste ich ja aufhören sie zu verprügeln/erschießen)
 

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wenn eine handlung die an sich gegen recht verstößt, straffrei bleiben soll, dann muss es auch einen guten grund geben warum sie durchgeführt wird. wenn du es pauschal erlaubst dann kann man die einbrecher erschießen weil man sie halt gerne tot sieht und das ist selbstjustiz und keine notwehr. solange du keinen grund nennen kannst warum jemand so gegen recht verstößt, gibt es keinen grund dies zu erlauben.

Solang es sich um einen Einbrecher handelt ist es keine Selbstjustiz sondern Notwehr da ein von ihm ausgehender Angriff auf mich vorliegt. Wenn jemand bei mir einbricht, mich angreift oder bedroht habe ich einen Grund mich zu wehren, welche Mittel ich dabei verwende geht imo niemanden was an. Und ob sie nun irgendein Anwalt für angemessen hält oder nicht sollte halt keine Rolle spielen. Weil das dann im zweifelsfall in reine Willkür ausartet.

Ich find halt einfach die Möglichkeit daneben das jemand für Notwehr im Knast landet weil der gegnerische Anwalt das schönere Plädoyer gehalten und den Richter so überzeugt hat das ers mit der Notwehr übertrieben hat.

interessant, dann schlage ich ihn nicht ko, sondern prügel die einbrecher ein bisschen durch die gegend (ich bin viel kräftiger und schneller als die einbrecher, ich kann das!), breche ihnen die nase, schlage ihnen paar zähne aus, und wenn ich mich lange genug amüsiert habe erschieße ich sie. das ist jetzt ok oder? (die möglichkeit zur flucht haben sie natürlich nicht, denn dafür müsste ich ja aufhören sie zu verprügeln/erschießen)
Sobald der Einbrecher keine Bedrohung mehr darstellt gibts keinen Grund und keine Entschuldigung mehr dafür ihn zu erschießen. Und wenn du ihn so für ein paar Minuten durch die Mangel gedreht hast wird er wohl kaum/gar nicht mehr bei Bewusstsein sein bzw keine Gefahr mehr darstellen. Folglich darfst du ihn auch nichtmehr erschießen.
 
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Ich find halt einfach die Möglichkeit daneben das jemand für Notwehr im Knast landet weil der gegnerische Anwalt das schönere Plädoyer gehalten und den Richter so überzeugt hat das ers mit der Notwehr übertrieben hat.

verstehe ich das richtig, dass du das notwehrrecht an sich gar nicht schlecht findest, sondern nur befürchtest dass es falsch ausgelegt wird, und du daher dass risisko des falschauslegens zuungunsten des opfers, durch ein erhöhen des risikos getötet/schwer verletzt zu werden zuungunsten des täters, verringern willst?

Sobald der Einbrecher keine Bedrohung mehr darstellt gibts keinen Grund und keine Entschuldigung mehr dafür ihn zu erschießen. Und wenn du ihn so für ein paar Minuten durch die Mangel gedreht hast wird er wohl kaum/gar nicht mehr bei Bewusstsein sein bzw keine Gefahr mehr darstellen. Folglich darfst du ihn auch nichtmehr erschießen.

er stellt immernoch eine genauso große gefahr dar wie vorher (ich pass schon auf dass ich ihn nicht ko schlage oder er sonst wie handlugnsunfähig wird): wenn ich nichts mache kann er mich ausrauben, ich könnte ihn aber jederzeit verprügeln oder erschießen.
Aber nehmen wir einfach mal an ich werde von jemand ausgeraubt der bereits in dem zustand ist indem der andere nach den prügeln war. den darf ich doch jetzt erschießen oder? es ist ein einbrecher und du sagtest den darf ich generell erschießen!
 

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verstehe ich das richtig, dass du das notwehrrecht an sich gar nicht schlecht findest, sondern nur befürchtest dass es falsch ausgelegt wird, und du daher dass risisko des falschauslegens zuungunsten des opfers, durch ein erhöhen des risikos getötet/schwer verletzt zu werden zuungunsten des täters, verringern willst?

Im wesentlichen, ja. Imo hat das Opfer deutlich mehr Schutz verdient als der Täter. Um genau zu sein würde ich Gewaltverbrechern nur ein absolutes minimum an Schutz zugestehen. Wer meint er müsse sich aus selbstsucht über die Gesetze hinwegsetzen und dabei auch noch wissentlich andere gefährden der hat einfach keinen Schutz oder Mitleid verdient. Niemand ist zu sowas gezwungen, und wers doch tut der darf sich halt nicht über wie auch immer geartete Konsequenzen beschweren. Ist evtl etwas extrem der Standpunkt aber ich hab für sowas einfach gar kein Verständnis.

Lieber nen toten Serienstraftäter (oder vma auch mehrere) als nen alten Opa ins Gefängnis stecken der nur sich selbst und sein Eigentum schützen wollte.

Aber nehmen wir einfach mal an ich werde von jemand ausgeraubt der bereits in dem zustand ist indem der andere nach den prügeln war. den darf ich doch jetzt erschießen oder? es ist ein einbrecher und du sagtest den darf ich generell erschießen!

Wenn ein Krüppel versucht dich auszurauben und du ne Waffe zur hand hast um ihn aufzuhalten dann kannste sie auch benutzen. Siehe oben, ist doch seine Sache wenn er dich ausrauben will, warum sollst du Rücksicht auf seine Dummheit nehmen? Selber Schuld, mehr fällt mir in solchen fällen nicht ein.
 
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Wenn ein Krüppel versucht dich auszurauben und du ne Waffe zur hand hast um ihn aufzuhalten dann kannste sie auch benutzen. Siehe oben, ist doch seine Sache wenn er dich ausrauben will, warum sollst du Rücksicht auf seine Dummheit nehmen? Selber Schuld, mehr fällt mir in solchen fällen nicht ein.

aber im ersten fall hast du gesagt ich dürfte ihn nicht mehr erschießen weil er keine gefahr darstellt, der hier stellt auch keine größere gefahr dar, also warum der unterschied?
 

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Er stellt offensichtlich in sofern ein Gefahr dar als das er versucht dich auszurauben. Wenn er dazu in der lage ist kannst du dich wehren, wie auch immer. Wenn nicht stellt sich die Frage gar nicht. Wenn du in fall 1 den Typen K.O geschlagen hast, oder ihm die Beine gebrochen hast oder sonstwas wird er dich wohl nichtmehr ausrauben können -> Problem gelöst. Falls er trotz gebrochener beine oder sonstwas weiterhin versucht dich zu beklauen oder zu bedrohen dann kannst auch schießen wenn du das willst. Allerdings halte ich das für sehr unwahrscheinlich...

Wobei dieser Ansatz zugegebenermaßen auch in Richtung willkür geht wenn es um die Frage geht "wann stellt er keine Gefahr mehr da" von daher ist das ganze wohl auch nicht so ideal :(
 
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Ich kann verstehen dass der Opa auf den Jungen geschossen hat, aber das macht es nicht richtig.

In Deutschland hat man nicht das Recht andere zu töten, auch wenn diese Personen selbst, das Gesetz gebrochen haben.

Das Argument..."die sind ja auch in sein Haus eingebrochen, selber Schuld" gilt auf keinen Fall. Selbstjustiz kann man nicht erlauben.

Natürlich gibt es zurecht den Notwehrparagraphen, aber ob dieser hier zutrifft muss halt erstmal überprüft werden.

Das kann man nicht beurteilen ohne die Details zu kennen.

Was gegen Notwehr spricht ist dass

- Die Täter jugendlich waren.
- Die Täter wohl unbewaffnet waren.
- Er dem Opfer angeblich in den Rücken geschossen hat.
- Bereits Alarm ausgelost war.

Ich würde den Opa nach dem was ich weiß verurteilen, aber aufgrund seines Alters und seiner angeblichen Gehbehinderung die Strafe aussetzen. So hat man ein Zeichen gegen Selbstjustiz gesetzt.


Btw. ich finds schon ziemlich erschreckend wenn manche sagen, dass ein 16 jähriger für Raub den Tod verdient hat...
 
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wenn ich dich jetzt richtig verstehe sagst du doch im wesentlichen auch nichts anderes als ich: es soll bei notwehr eben doch nicht alles erlaubt sein, es reicht die gefahr abzuwenden, das deutsche notwerrecht ist sinnvoll.
Und zusätzlich sollen die gerichte großzügig zu gunsten des opfers urteilen, nicht des täters, und dem stimme ich auch zu.


Was gegen Notwehr spricht ist dass

- Die Täter jugendlich waren.
- Die Täter wohl unbewaffnet waren.
- Er dem Opfer angeblich in den Rücken geschossen hat.
- Bereits Alarm ausgelost war.

von in rücken geschossen abgesehen spricht kein einziger der von dir genannten gründe gegen notwehr. und auch der bedeutet noch lange nicht das es keine notwehr war.
 
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@ Myta: Doch auch der Rest spricht gegen Notwehr. Wären sie bewaffnet gewesen. hätte er nicht nur um sein Eigentum sondern auch um sein Leib und Leben fürchten müssen. Da sie noch minderjährig sind, kann man schließen dass sie "nur" spontan jemand abziehen wollten und die Tatsache dass bereits Alarm ausgelöst war, legt den Schluss nahe dass es ihm nicht darum ging weitere strafbare Handlungen der Kids zu verhindern, sondern deren Flucht zu unterbinden.


Also tut mir ja Leid, aber der Mann hat einen 16 Jährigen Jungen erschossen. Das war noch fast ein Kind. Realisiert hier irgendwer überhaupt dass der jetzt tot ist?
 
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Wie "nö"?. Erkläre gefälligst warum die Situation gegen Notwehr spricht wenn die Täter jugendlich sind, wenn du das schon behauptest.
 
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Willkommen bei den Gebruedern Grimm, is ja besser als jedes Maerchen hier!
 
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Wie "nö"?. Erkläre gefälligst warum die Situation gegen Notwehr spricht wenn die Täter jugendlich sind, wenn du das schon behauptest.

Sach ma, gehts noch?

Erst kommt so ein rotzfreches "???" von dir und jetzt muss ich dir auch noch "gefälligst" etwas erklären.

Junge, komm mal klar. Ich werd ganz sicher nicht mich auf ne Diskussion mit dir einlassen, wenn du mir so kommst..
 
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Erst totalen Bullshit posten, sich dann weigern ihn zu begründen, und dann auch noch die tödlich gekränkte beleidigte Leberwurst spielen überzeugt hier leider niemanden, "Junge".
 
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Naja die sind schon mit ziemlich echt aussehenden Softairs da gewesen, oder? Insofern kann man schon vermuten das sich da jemand eventuell bedroht gefühlt hat. Und wenn man sich die Story - vonwegen Tipp von einer Prostituierten bekommen so anschaut war das auch nicht ganz so Spontan.
Klar der Junge war erst 16, seine Mitstreiter wohl aber schon über 20.
Ich meine klar ist es sehr ärgerlich der er gestorben ist, aber genauso wie ich so Kommentare wie "der hat das verdient", "endlich mal jemand der durchgreift" usw. zu kotzen finde, verstehe ich nicht wieso man jemandem das recht auf Selbstverteidigung absprechen will. Ich meine auch wen ich immer mal aufrege wenn ich mal wieder nen scheiß Post lese. Das ist ja nicht der Opa der solche Sprüche reist sondern irgendwelche anderen Poster.

Aber zurück zu Selbstverteidigung. Ich finde gut das es untersucht wird und fühle mich nicht im Stande mir aufgrund der Informationen die ich hab ein Urteil über zu Bilden. Ob er nur ein Opfer oder halt auch nicht ist wird sich erst zeigen. Inwiefern das alter allerdings wichtig ist verstehe ich nicht. Auch wenn man mit 16 vielleicht im Kopp noch ein halbes Kind ist so ist man Körperlich doch oft schon nah genug am Erwachsenen um eine Bedrohung darzustellen. Grade wenn man eine Waffe hat.
 
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Erst totalen Bullshit posten, sich dann weigern ihn zu begründen, und dann auch noch die tödlich gekränkte beleidigte Leberwurst spielen überzeugt hier leider niemanden, "Junge".

Ich spiel garnichts. Ich diskutier nur nicht mit irgendwelchen Kiddies. Wenn dir meine Meinung nicht passt... dann halt nicht, ist dein gutes Recht sie für Bullshit zu halten.


@dschosch:

Ich weiß nicht genau was da genau passiert ist. Ich sage nur dass es untersucht werden muss und je nachdem was sich so ergibt soll ein passendes Urteil gefällt werden.

Das ist sicherlich kein glasklarer Fall und es ist sicherlich nicht so dass man in Deutschland generell das Recht hat Einbrecher zu erschießen, anders als in den USA.

Es muss untersucht werden wie bedrohlich die Situation war für den Opa und wie seine Handlungsalternativen gewesen wären.

Nach dem was ich weiß, hätte er den Jungen nicht erschießen müssen und auch wenn sein Verhalten nachvollziehbar und verzeihbar ist, kann man sich doch nicht hinstellen und sagen "Gut gemacht Opa, genauso hätt ichs auch gemacht."
 
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Optix88

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Er hätte nicht ballern müssen...so wie ich das verstanden hab waren die ja am wegrennen ^^

Aber im ernst - was erwarten die ? Pech gehabt :P Hab da garkein mitleid ..war eh abartiges pack ...schade das nur 1 tot ist.
 
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Ich pack das mal in den Thread weil's meines Erachtens auch ein bisschen passt:

Hamburg, 42-Jähriger von drei oder vier Jugendlichen bewusstlos getreten, nachdem er älteren Mann schützen wollte.
Als die Polizei eingetroffen war, lag der Mann bewusstlos auf dem Bahnsteig. Schädel-Hirn-Trauma.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,737344,00.html

Unmittelbare Selbstjustiz oder lieber Aufstockung des Polizeiapparats und dessen Omnipräsenz in der Öffentlichkeit?
 
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Wären sie bewaffnet gewesen.

waren bewaffnet

hätte er nicht nur um sein Eigentum sondern auch um sein Leib und Leben fürchten müssen.

auch bei eigentum gilt notwehr


Da sie noch minderjährig sind, kann man schließen dass sie "nur" spontan jemand abziehen wollten

auch bei spontanem abziehen gilt notwehr (davon abgesehen dass es höchstwahrscheinlich nicht spontant war)

und die Tatsache dass bereits Alarm ausgelöst war, legt den Schluss nahe dass es ihm nicht darum ging weitere strafbare Handlungen der Kids zu verhindern, sondern deren Flucht zu unterbinden.

aus alarm folgt nicht automatische flucht



Also tut mir ja Leid, aber der Mann hat einen 16 Jährigen Jungen erschossen. Das war noch fast ein Kind. Realisiert hier irgendwer überhaupt dass der jetzt tot ist?

was hat das mit notwehr zu tun?

Les dir am besten nochmal den thread durch, das meiste was hier gerade zum xten mal wiederholt wird, wurde schon auf den ersten seiten erklärt.
 
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Gut, wusst ich nicht. Ist auf jeden Fall ein relevanter Punkt.


auch bei eigentum gilt notwehr

Jein. Es gilt Notwehr auch bei Eigentum, aber es muss eine angemessene Aktion sein. Wenn mir jemand mein Wurstbrot klauen will, ist es angemessen ihm eine reinzuhaun um ihn zu hindern, nicht aber ihn zu erschießen.



auch bei spontanem abziehen gilt notwehr (davon abgesehen dass es höchstwahrscheinlich nicht spontant war)
Siehe oben. Es ist durchaus relevant wie groß die Bedrohung für ihn war.


aus alarm folgt nicht automatische flucht

Das es automatisch folgt, habe ich nicht gesagt. Es ist aber ein Indiz. Wir wissen nicht genau wie das ablief. Vielleicht ham die Kids den Alarm gehört, gesagt "oh scheiße, nix wie weg" und als sie raus sind hat der Opa die Chance genutzt um seine Waffe zu holen und einem in den Rücken zu schießen.
Ich weiß nicht ob es so abgelaufen ist, aber du weißt auch nicht dass es nicht so abgelaufen ist.
Es ist lediglich ein Indiz und muss mitberücksichtigt werden. Vielleicht ist es relevant, vielleicht auch nicht.


was hat das mit notwehr zu tun?

Es hat was mit der Art und Weise wie hier viele im Thread schreiben zu tun. Die Leute schreiben hier teilweise Sachen wie "Bravo, Opa, super gemacht" und das find ich echt irgendwie krass.

Es war nicht gut vom Opa einen Jugendlichen zu erschießen. Die Frage ob es notwendig oder berechtigt war, ist eine andere und das gilt überprüft zu werden.

Und weder ich, noch du, noch sonst irgendwer hier im Thread hat genug Informationen, um dieses Urteil bequem von seinem Schreibtisch aus zu fällen.


Aber im ernst - was erwarten die ? Pech gehabt :P Hab da garkein mitleid ..war eh abartiges pack ...schade das nur 1 tot ist

Genau so Kommentare pissen mich an.
 
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ja gut dafür haben wir ja gott sei dank Richter, aber hab ich das richtig gelesen, der hat ihm in den Rücken geschossen?
 
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Wie beschränkt muss man dann bitte sein um Notwehr zu diskutieren? Oder zu sagen "Ja das sind bewaffnete Diebe, die darf man töten" ?
 

Optix88

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Ich find ja auch das er sie hätte laufen lassen sollen :D Hätten die eben nochn paar leute beraubt bzw mal aus spass jemanden den schädel zertrümmert xD

Ne im ernst - wenn ich irgentwo einbreche mit waffengewalt ( Und so ne softair sieht verdammt echt aus ..vorallem wenn man falsch liegt kann das unter umständen tödlich sein .......) muss ich auch davon ausgehen abgeknallt zu werden oder ?

@Delicia noch nie was mit albanern ect zutun gehabt ? Glaub mir nach einer dosis ihrer "kulturbereicherung" denkste auch ganz anders über das thema ..für mich kommt unterm strich raus 1 verbrecher tot = gut :)
 
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Jein. Es gilt Notwehr auch bei Eigentum, aber es muss eine angemessene Aktion sein. Wenn mir jemand mein Wurstbrot klauen will, ist es angemessen ihm eine reinzuhaun um ihn zu hindern, nicht aber ihn zu erschießen.

nein, es gibt lediglich krasses missverhältnis (kinder die kirschen stehlen zb), darüber hinausgehend gibt es keine güterabwägung. (wurde auch schon sehr oft erwähnt hier).

Siehe oben. Es ist durchaus relevant wie groß die Bedrohung für ihn war.

siehe oben, ist in diesem fall irrelevant.

Das es automatisch folgt, habe ich nicht gesagt. Es ist aber ein Indiz. Wir wissen nicht genau wie das ablief. Vielleicht ham die Kids den Alarm gehört, gesagt "oh scheiße, nix wie weg" und als sie raus sind hat der Opa die Chance genutzt um seine Waffe zu holen und einem in den Rücken zu schießen.

das ist jetzt aber reine spekulation ohne dass du einen hinweis hast dass es so abgelaufen ist. ich bin mir auch relativ sicher dass er die fliehenden räuber aufhalten darf, wenn sie mit der beute fliehen, voraussgesetzt wieder die beute ist nicht so geringfügig dass ein krasses missverhältnis vorliegt.

und weil hier so häufig "die kids", "die jugendlichen" oder ähnlich verharmlosendes steht:
es waren fünf täter, ein 16 jähriger, zwei 22 jährige, ein 23 jährige rund ein 24 jähriger. der 16 jährige war als intensivtäter bekannt. Und soweit hier informationen bekannt würde ich sagen dass es sich um schweren raub handelt (mindesstrafe müssten 3 jahre sein).
 

Optix88

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Achwas die jungs wurden nur falsch verstanden ! Sie haben auf ihre art gezeigt was sie vom Gesetz halten.Für mich ist das Mord.Den jungs gehört nen orden verliehen !

Was hier für Menschenrechtler am werke sind omg ..theorie ect pp

Das waren _Verbrecher_ ! Es geht hier nicht um einfachen diebstahl...ich mein wie muss man drauf sein in einen _SOZIALSTAAT_ auf einbruchstour zugehen? Vorallem in dem alter? Pure bösartige energie ..und ehrlich ich scheiss auf die umgebung oder wie die kids aufgewachsen sind.Mir gings als kind auch scheisse und ich hatte nix aber ich wäre nie auf die idee gekommen nen raub zu begehen ..wtf?!

Die waren eiskalt abgefucked..kp ich wär nie auf die idee gekommen sowas zutun ..und ich komm nicht grad aus reichen verhältnissen lol



fakt ist doch das wenn euch sowas passiert ihr vll genauso handeln würdet.Ich persönlich hätte den kerl nicht umgenietet weil ich in so einer situation komplett überfordert wäre und mir mein leben wichtiger ist als irgentwelche Sachwerte ...
 

Optix88

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Nein.

Mir gings darum das ja viele sofort anfangen "ja der arme ...er hatte nicht viel ...vater alki...haste net gesehen blabla"

Wir leben in einen Land wo es keiner nötig hat zu klauen.Leute die aus Luxus gier klauen(was ja hier der fall war) sind einfach abartig.Wegsperren wäre gut ..aber wenn sie tot sind ...pff wayne? Immerhin 1 böser weniger.Is ja nicht so als wär hier ein Wohltäter gestorben ...intensivtäter..gott weiss was der gemacht hat wovon die Polizei garnix weiss..
 
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Also laut deiner Meinung darf man Verbrecher in einem Sozialstaat erschießen?

Meiner Meinung nach ist es bei 5 Angreifern, die körperlich Überlegen sind (ggfs. bewaffnet), die mich gewaltsam in mein Haus drängen um mich zu berauben zusammen mit dem Gedanken dass vor einigen Tagen ein Mann in ähnlicher Situation getötet wurde auf jeden Fall verständlich sich, wenn möglich, zu wehren.

Darf man also einen Verbrecher in einem Sozialstaat erschießen? Wenn man berechtigte Angst um sein Leben hat denke ich dies schon.
Habe ich denn neuere Informationen überlesen oder weiß hier immer noch niemand genau was vorgefallen ist?

achja zu so einer komischen Aufzählung:

"Was gegen Notwehr spricht ist dass

- Die Täter jugendlich waren.
- Die Täter wohl unbewaffnet waren.
- Er dem Opfer angeblich in den Rücken geschossen hat.
- Bereits Alarm ausgelost war."

1. alter spielt bei Notwehr keine Rolle (mit 16 -20 nu wirklich kein Argument, bei 2-5 Jährigen vielleicht aber so...)
2. bewaffnung der Täter unbekannt und bei Gefahr für eigenes Leben unbedeutend
3. Opfer in Rücken kann auch ein "daneben" gegangener Schuss sein --> Pech für den Jungen
4. Ob Alarm oder nicht ändert ja mal garnichts. Ich habe grade so schöne Bankräuberfilme im Kopf... "Oh Alarm, ja dann dürfen wir jetzt nicht mehr schießen" --> Ja ne is klar.
 
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3. Opfer in Rücken kann auch ein "daneben" gegangener Schuss sein --> Pech für den Jungen

Erklär das mal nem Richter, würde mich interessieren wie das ausgeht.

Hier wird argumentiert wie vor 100 Jahren, mit einfacher Lynchjustiz, "Ach das waren eh Schwerverbrecher, die kann man auch erschießen" , sa mal gehts euch zu gut?

Wenn also ein verhungernder Kriegsflüchtling bei mir ein Brot klaut darf ich nix machen, aber der Türke der meinen Fernseher klaut gehört erschossen?

Wenn ich von 5 Leuten bedroht werden, klar darf ich mich wehren, vor allem wenn die mich und meine Familie bedrohen, aber wenn einer weg rennt schieß ich dem doch nicht in den Hinterkopf.
Wenn dann von mir aus ins Bein, aber auch nur wenn er immer noch eine Gefahr darstellt.
 
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Niemand der nicht über signifikante Erfahrungen im Umgang mit (Faust)feuerwaffen verfügt sollte Scheisse wie "aber nur ins Bein" irgendwo posten. Die meisten dieser Spezialisten würden auf 5m nichtmal 'ne Mülltonne treffen wenn sie ruhig stehen.
Unter vollem Adrenalinschub ein bewegliches Ziel "ins Bein" zu treffen traue ich von 50 Polizisten die regelmässig trainieren 5 zu. Einem Rentner (auch wenn er Jäger ist) schonmal garnicht, der kann froh sein überhaupt irgendwas getroffen zu haben.
 
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Ach was, du kannst trotzdem gewollt nach oben oder nach unten zielen, son Blödsinn. Ich hab bei der Bundeswehr auch unter Stress mit der HK P8 geschossen und vor allem wenn der Typ vor dir weg rennt kannst du "gewollt" in die Beine schießen und das können auch viel mehr als 10% aller Polizisten.
 
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Tja jetzt müsste man halt erkunden, wie sich der Opa gefühlt hat.

Adrenalinschub weil Raubüberfall. Im Kopf, dass Erpressung durch Rotlichtmilieu. Bedrohungen und persönliche Beleidigungen durch die Räuber. Angst. Wut. Rache?

Und das alles zusammen ergibt nen schönen Gefühlscocktail, wo dann der Finger am Abzug halt mal locker betätigt wird.

Rechtlich gesehen ist das falsch. Im Nachhinein betrachtet. Also jemanden auf der Flucht erschießen.

Aber ich kann den Opa schon irgendwie verstehen. Auch wenn es nicht richtig war.

edit: Vielleicht hatte der Opi ja auch nen zittrigen.
 
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Stress (z.b. Zeitdruck oder Ablenkung) ist was komplett anderes als ein Adrenalinschub während einer Lebensbedrohlichen Situation. Weiterhin ist ein (unter umständen mehrfach durchlaufenes) Übungszenario nicht mit einer Extremsituation zu vergleichen die vorher kaum geübt wurde und in die man plötzlich hineingerät.

Oder willst Du mir erzählen Du wärst über Afghanistan als Wehrdienstleistender ausm Flugzeug gefallen, nur mit Deiner P8 bewaffnet im Häuserkampf auf Beine schiessend durch die Gegend gelaufen bis man dich evakuieren konnte?
 
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Stress (z.b. Zeitdruck oder Ablenkung) ist was komplett anderes als ein Adrenalinschub während einer Lebensbedrohlichen Situation. Weiterhin ist ein (unter umständen mehrfach durchlaufenes) Übungszenario nicht mit einer Extremsituation zu vergleichen die vorher kaum geübt wurde und in die man plötzlich hineingerät.

Oder willst Du mir erzählen Du wärst über Afghanistan als Wehrdienstleistender ausm Flugzeug gefallen, nur mit Deiner P8 bewaffnet im Häuserkampf auf Beine schiessend durch die Gegend gelaufen bis man dich evakuieren konnte?

Alter was bist du für einer :rofl:

Es wurde simuliert, was heist wir mussten um den Schießstand rennen bis keiner mehr konnte, wurden ständig angeschrien(auch während dem schießen), es war -6°C und wir hatten keine Jacke an. Und ich hab trotzdem noch die Zielscheiben einigermaßen treffen können.

Von mir aus kann ein Rentner das nicht, aber wenn der die Absicht hatte den zu erschießen während er weg rennt gehört der weg gesperrt, das ist der Punkt!
 
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Gibt's denn da jetzt schon gesicherte erkenntisse? Waren die tatsächlich schon am wegrennen? Die artikel die ich so gelesen habe wahren da eher spekulativ.
 
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Gibt's denn da jetzt schon gesicherte erkenntisse? Waren die tatsächlich schon am wegrennen? Die artikel die ich so gelesen habe wahren da eher spekulativ.
würde mich auch interessieren.

Dass der auf der Flucht erschossen wurde, hab ich glaub auch blos aus dem Forum hier.

Bei dem Versuch, den Safe zu öffnen, lösten sie Alarm aus.

Der Rentner, der als Jäger Schusswaffenbesitzer ist, ergriff eine Pistole. Er schoss und traf dabei einen der Täter tödlich. Die anderen vier Räuber flüchteten.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734581,00.html
 
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tjo armut und verlustängste sind die größten probleme der menschheit

aber 5 jugendliche haun vllt dann aus frust, weilse nix finde oda der opa frech wird, auf ihn ein und er stirbt, dann hätte es keinen gebockt.

Darum daumen hoch für den opa, bei unseren drecksstaat laufen eh zuviele assis rumm. Man kann soviel scheiße baun und kommt nitmal in den knast^^

ps: bei uns sagt man "nur" räuber und in anderen ländern würden sie ihr händchen und n fuß verlieren
 
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