Sowie ich dich verstanden habe schon. Auch wenn man zur Verteidigung mit Kanonen auf Spatzen schießt (also über das notwendige Maß hinausgeht) ist es noch lange keine Selbstjustiz. Den Unterschied habe ich ja genannt.
dann erklär mir dochmal warum jemand über das notwendige maß herausgehen sollte. Falsche Antworten sind: weil es dadurch für ihn sicherer ist (denn dann ist er nicht darüber hinausgegangen) und: weil er die situation falsch eingeschätzt hat (denn das ist bereits straffrei).
Erschießen ist immer sicher und endgültig und sollte daher generell erlaubt sein.
siehe das gerade geschriebene... warum sollte jemand das recht haben jemand zu erschießen, wenn er sich anders auch genausogut verteidigen kann? was wird dadurch besser für ihn?
Schau dir halt die letzten X seiten dieses Threads an wieviele hier der Meinung sind der Rentner hätte die Leute erstmal warnen müssen bevor er schießt und ihn am liebsten wegsperren würden.
diese leute haben unrecht. soweit hier die fakten bekannt sind hat der rentner absolut richtig gehandelt. nur weil das notwehrrecht von einigen falsch interpretiert wird ist es nicht schlecht.
notwehr ist keine selbstjustiz. was innerhalb der notwehr erlaubt ist ist aber ein anderes thema. wenn mir aber ein gesetz verbieten oder erlauben will, was ich im fallmachen "darf" wenn mich 5 andere menschen "ausrauben" wollen, dann liegt das problem auf der seite des gesetzes.
deiner meinung nach sollte alles erlaubt sein? dann darf ich also auch die einbrecher zuerst niederschlagen (wir nehmen mal an ich bin dazu problemlos in der lage), sie fesseln und dann einen nach dem anderen hinrichten?
ob man nun eine schusswaffe oder ein messer in der hand hält... zum tod führt beides. selbst eine faust reicht um dich jederzeit lebensgefährlich zu verletzen. es ist schon schlimm wie wenig man in deutschland als opfer oftmalsauf der rechtlich sicheren seite steht. wenn der alte herr nun nicht mehr am leben wäre, würde das vermutlich einige hier sogar noch freuen.
schade nur wenn jugendliche mit seitenlangem vorstrafenregister durch die städte ziehen und die polizei in der offiziellen pressemeldung immer nur sagen kann "person ist einschlägig bekannt".
das hat jetzt nichts mehr mit notwehrrecht zu tun, bzw mit dem recht allgemein, eher mit der rechtssprechung. ich verteidige hier keinesfalls alles was richter so urteilen oder den umgang mit intensivtätern, ich sage lediglich dass das notwehrrecht sinnvoll ist.