Brauchen wir öffentlichen Rundfunk?

Benrath

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Naja klingt halt etwas inpraktikabel, wenn nicht mal das Einschreiben als wirklich zugestellt gilt, wenn ichs danach nie öffne. Alle meine Mahnungen werden also ungültig, wenn ich die Rechnung nie öffne?
 
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Ob du den Brief öffnest oder nicht, ist egal. Ein Brief gilt als zugestellt, sobald er dich (persönlich oder deine Wohnung bzw. deinen Briefkasten) erreicht hat. Und genau das muss der Absender im Fall eines Rechtsstreits beweisen.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Der denn da wie ausfällt?
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Gott behüte hier auch nur einen Satz zum Inhalt eines Links zu schreiben
 

deleted_24196

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Soll ich jetzt den Beschluss quoten? Oder die Überschrift des Threads?
 
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Er halt recht, da könnte ja genauso gut drinstehen, dass das LG gesagt hat die dürfen "das"...denn rein von den Texten hier im Thread weiß man a) LG Tübingen hat irgendwas beschlossen b) irgendwer hat diesen undefinierten Beschluss besser aufgearbeitet
 

deleted_24196

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Ich wollte eigentlich nur eine verlässlichere Quelle mit weiteren Erläuterungen zum Urteil verlinken. Als Ergänzung zu Schumi.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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wer einen link postet sollte zumindest rudimentär beschreiben was drin steht. das gebietet die höflichkeit
 
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Das LG Tübingen hat irgendwas beschlossen und die GEZ ist jetzt gefickt. Das entnehme ich zumindest dem inhalt des ersten links. Warum und wieso? KA.
 

deleted_24196

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Warum und wieso? KA.
Deswegen hatte ich einen Thread verlinkt, in dem das besser aufgearbeitet wurde. Aber ich zitiere gerne die wichtigen Stellen des Beschlusses.

Leitsätze

Die Übergabe des Schriftstücks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.

Tenor

1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.

3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 572,96 EUR

29
a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht "Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
30

b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.
31

c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

....

37
i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. ...
Quelle: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20296.0
 

Gelöscht

Guest
hier noch ein artikel:

Gerichtsurteil: GEZ ist ein Unternehmen, keine Behörde – Zwangsvollstreckungen sind unrechtmäßig

Die GEZ ist ein Unternehmen, entschied ein Gericht in Tübingen. Das heißt auch, dass Zwangsvollstreckungen rechtlich unzulässig sind. Die GEZ muss demnach den Weg über Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift usw. gehen.

die frage ist halt, ob das so bestand hat. olg kann das recht zügig kassieren.

http://www.epochtimes.de/politik/de...streckungen-sind-unrechtmaessig-a1940654.html
 
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Ich fürchte, je höher das vor Gericht geht, desto eher wird das kassiert.
 
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Drain the swamp !

jetzt, wo ich hier gepostet habe, werden misfick, outsider und die anderen faschisten kommen und die gez verteidigen :klatsch:
 

Shihatsu

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Jetzt, wo du hier getrollt hast, werde ich dich erst mal für 4 Wochen bannen - und das werde ich in Zukunft bei jedem weiteren Post der auch nur ansatzweise provokant ist wiederholen. Make the Com great again!
 

Clay

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ich bring denen n Sack 1 Cent Stücke vorbei...
 
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ich bring denen n Sack 1 Cent Stücke vorbei...

Ich glaub erst vor wenigen Wochen hab ich was dazu gelesen. Es gab einen ähnlichen Fall (Weiss nicht mehr wo genau) und irgendwo steht geschrieben das man mehr wie 50 Münzen nicht annehmen muss. Oder irgendwie sowas

viel glück
 

deleted_24196

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Ich glaub erst vor wenigen Wochen hab ich was dazu gelesen. Es gab einen ähnlichen Fall (Weiss nicht mehr wo genau) und irgendwo steht geschrieben das man mehr wie 50 Münzen nicht annehmen muss.

Jo. :(

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
Quelle: https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252
 

Clay

Broodwar-Forum
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Montag 12-13 Uhr und Donnerstag 8-9 Uhr

was ein schlechter Witz...
 
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Überweis es halt, jetzt gibt's kein drumrumkommen mehr. Die Gerichtsvollzieherin von der Stadt hat auch 0 mit der GEZ zu tun, die macht auch nur ihren job. Sack voll kleingeld hinschleppen bringt in dem fall also sowieso nichts.

Die bei mir damals war ebenfalls not amused über die GEZ weil die zu dem zeitpunkt (nicht ganz 3 jahre nach der einführung) mit solchen GEZ sachen überschwemmt worden sind...
 

Tür

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eine der vielenwaffen im demokratischen arsenal
 
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undemokratisches Verhalten feiern und sich zwei threads weiter über undemokratische Türken aufregen :rofl:

Sich zu Recht gegen einen übereifernden Staat wehren, der einem seine Scheiße ungewollt aufdrücken will, ist nun wirklich nicht weit weg davon, sich zu Recht gegen übereifernde Moslems zu wehren, die mit ihrer religiösen Scheiße nerven und die genauso wie die GEZ von mir durch eine Zwangsgebühr finanziert werden, die es eigentlich nicht geben sollte.
 

TheGreatEisen

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Das ist, auch wenn du bereits jeglichen Bezug zur Realität verloren hast, lediglich deine Meinung. Ich befürworte die Abgabe, wenngleich nicht in dieser Höhe. Darf man Ungehorsam immer da leisten, wo man persönlich ein Thema sieht? Cool...
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Ich denke dann behalte ich einfach den Teil meiner Steuern ein der an Flintenuschis Wehrwehr geht.
 
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Das ist, auch wenn du bereits jeglichen Bezug zur Realität verloren hast, lediglich deine Meinung. Ich befürworte die Abgabe, wenngleich nicht in dieser Höhe. Darf man Ungehorsam immer da leisten, wo man persönlich ein Thema sieht? Cool...
Ungehorsam ergibt zumindest da Sinn, wo der Rundfunkbeitrag in das Existenzminimum eingreift - wozu sollte ich diesen Beitrag bezahlen, wenn man mich nicht mal pfänden kann? Hier hat der Gesetzgeber imo versagt, indem er einkommensabhängige Befreiungsmöglichkeiten abgeschafft hat.

Übrigens hat das Bundesverfassungsgericht 2011 entschieden, dass es unrechtmäßig ist, wenn der Rundfunkbeitrag ins Existenzminimum eingreift. Trotzdem wird das munter weiter praktiziert - mit rechtsstaatlichem Segen.
Was bleibt den Menschen da noch, außer Ungehorsam?
 
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Da wurd irgendwann nachgebessert, afair waren zumindest einige dieser Gruppen (bei Bafög bin ich mir recht sicher) zunächst nicht mehr befreit nach der Umstellung...vermutlich die ursprüngliche Regelung im Sinn gehabt?
 
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Man ist nur befreit, wenn man einen positiven Leistungsbescheid einer Sozialbehörde vorlegen kann.
Beispielsweise Familien, die auf Wohngeld und Kinderzuschlag angewiesen sind, müssen den Rundfunkbeitrag zahlen oder ALG2 beantragen - obwohl die vorgeschalteten Leistungen dazu gedacht sind, dies zu verhindern.
Dazu gibt es Gruppen, die völlig durchs Raster fallen, z.B. Studenten, die über der Regelstudienzeit studieren. Die haben keinen Anspruch auf BAföG oder ALG2 und müssen zahlen - ungeachtet der Tatsache, dass viele ohnehin schon ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben.
 
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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen

Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

1. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (einschließlich Leistungen nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) II)

2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)

3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)

4. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

5. Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)

6. Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften

7. Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)

8. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG

Befreien lassen können sich außerdem:

1. Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)

2. Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)


Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Ausnahmen

1. Sie erhalten keine der oben genannten Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die Bedarfsgrenze überschreiten?

Dann können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro.

2. Sie verzichten auf eine der oben genannten Sozialleistungen, obwohl Sie einen Anspruch darauf haben?

Auch in diesem Fall können Sie eine Härtefallbefreiung beantragen.
Voraussetzung: Eine Sozialleistung wurde bewilligt und Sie haben bei der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet (§ 46 Abs. 1 SGB I). Neben dem Befreiungsantrag benötigt der Beitragsservice den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung.

Mich interessiert das Angebot der öffentlich-rechtlichten zwar in 99% der Fälle nicht aber ich hatte eigentlich nie ein Problem damit den Beitrag zu zahlen bzw. war große Teile meines Erwachsenenlebens entweder befreit oder hab den Beitrag nachdem das Bafög zuende ging ( :ugly: ) so in den diversen WGs teilen können das mich die paar Kröten nie wirklich gestört haben. Und nachdem das mit dem studieren endlich vorbei war und das Geld reinkam störte es mich noch weniger. Versteh den krassen Aufstand den einige wegen ~18€ im Monat machen absolut nicht.
 
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Es geht auch eher ums Prinzip: Diese elendige Bananenrepublik hat einem nichtstaatlichen Organ erlaubt, eine eigentlich illegale Steuer mit eigentlich illegaler Bemessungsgrundlage zu erheben, indem sie etwas, das ganz offensichtlich eine Steuer ist, unter maximaler Beugung des geltenden Rechts irgendwie nicht als Steuer definiert hat.
So etwas gehört einfach nicht unterstützt, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt. Die Verantwortlichen gehören hinter Gitter und die GEZ abgeschafft. Wenn schon Steuer, dann richtig: Finanzierung über die Einkommenssteuer und fertig. Damit ist auch die Belastung "gerecht" (also so gerecht wie alle anderen Belastungen) verteilt, jede andere Form der pauschalen Finanzierung (unabhängig von Empfangsgeräten) macht einfach keinen Sinn.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Dich wird freuen dass es die GEZ seit 2013 nicht mehr gibt.
Und eine Steuerfinanzierung wäre mir auch lieber aber der Haushalt ist Domäne des Bundestag und dann hast du direkte Staatskintrolle auf die ÖR und das will auch keiner
 

Benrath

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Jo ich verstehe die Aufregung auch immer noch nicht. Ja es ist quasi eine Steuer und Ja das ist gut so... Davor haben quasi nur die Dummen gezahlt. Ich sehe jetzt schon MVs Antwort auf meinen Post...

Es gibt Drölfmillionen Sachen, die unnötige staatlich finanziert werden, aber beim ÖRR macht man die Welle. Natürlich aus Prinzip und nicht weil man vorher einfach nicht bezahlt hatte, obwohl man auch hätte zahlen müssen.
 
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