Bußgelder halten aber niemanden davon ab Steuern zu hinterziehen. Sie werden letztlich zu einer Variablen in einer Ertragsrechnung, kann ich mehr hinterziehen als ich als Strafe zahlen müsste? Selbiges Problem gibt es im europäischen Kartellrecht, Bußgelder sind einfach nicht abschreckend genug. Deswegen wird über kurz oder lang auch im Kartellrecht die Gefängnisstrafe eingeführt werden müssen und im Steuerrecht muss sie selbstverständlich erhalten bleiben.
Das ist der typische juristische Fehlschluss. Denn Gesetze sind kein Selbstzweck sondern sie sollten der Gesellschaft dienen.
Eine Bürokratie, die nur ihren eigenen Regeln hinterherrennt, ist ein Ungetüm, das bekämpft werden muss.
Es gibt doch diese tolle Regelung, dass es nicht strafbar ist, aus dem Gefängnis auszubrechen. Schlaue Leute hatten die sehr schlaue Idee, dass der Freiheitsdrang des Menschen natürlich ist und eine Inhaftierung diesem gegenübersteht, womit ein Ausbruchsversuch auch natürlich ist und nicht an sich bestraft werden darf. Nur im Rahmen des Ausbruchsversuch beganene Straftaten (Sachbeschädigung, Körperverletzung etc.) können verfolgt werden.
Gleiches sollte für Steuern gelten. Denn Steuern sind in ihrer Natur ungerecht und sich dagegen wehren zu wollen ist natürlich, genau wie der Freiheitsdrang. Deshalb sollte Steuerhinterziehung prinzipiell straffrei sein, d.h. wenn sie entdeckt wird sollte der Staat nur die hinterzogenen Steuern nachfordern dürfen und nicht mehr. Nur wenn bei der Steuerhinterziehung weitere Straftaten begangen wurden (Urkundenfälschung) sollten diese verfolgt werden können.
Träumer

Die öffentliche Hand konnte noch nie mit Geld umgehen und wird es auch nie lernen.
Das Steueraufkommen wächst seit Jahren, absolut und inflationsbereinigt, trotz kleiner Zwischenhänger (krise) konstant, dennoch ist nie genügend Geld da und es wurde ernsthaft über Steuererhöhungen nach der Wahl diskutiert.
Die Steuerlast pro Kopf ist inflationsbereinigt seit 2005 um 1200€ gestiegen. Willkommen in der Realität
So sieht's halt mal aus, sowas von #2!
Um die Grundfunktionalität des Staates zu bezahlen bräuchten wir einen Steuersatz von weit unter 10%. Alles was in Forschung, Polizei etc. wandert kann unsere Regierung ganz problemlos aus der Portokasse bezahlen. Der Rest, der riesengroße Teil des Steueraufkommen, wird einfach so von korrupten Vollidioten weggepisst. Wie Beamte mit unbegrenzt viel Geld umgehen sieht man ja im kleineren Maßstab an der GEZ - die hat auch unglaublich viel und kann nie genug bekommen. Unsere Bundesregierung ist so eine Art von großer GEZ und in etwa genauso effektiv in der Verwaltung von Geld.
Ist aber auch ganz natürlich, fremdes Geld gebe ich auch mit beiden Händen ganz bereitwillig aus, ohne dass es mich stört. Dass Politiker das genauso machen kann man ihnen eigentlich gar nicht vorwerfen. Aber dass ein System geschaffen wurde, in dem sie Kontrolle über so viel Geld haben, mit dem sie dann absoluten Schwachsinn anstellen können, das ist das Problem. Und dagegen hilft nur eine massive Senkung des Spielrahmens, den Politiker haben. Also massiv runter mit den Einnahmen, so dass sich die Ausgaben endlich mal bewegen müssen. Bei der GEZ wie bei der Regierung.
Das halte ich für Unsinn.
Verluste aus Aktien dürfen mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
Wenn sich dein Beispiel auf ein Jahr bezieht zahlt man garnichts, wenn es sich über 2 Jahre zieht kannst du den Gewinn verrechnen.
Anders sieht es aus, wenn man ein gemischtes Portfolio hat, Aktiengewinn/verlust darf nur mit Aktiengewinn/verlust verrechnet werden. Sonstige Kapitalerträge bleiben außen vor.
[...]
Sich hier über die Kapitalertragsteuer aufzuregen zeugt eh von unausgereiften Ansichten. Kapitalerträge sind immerhin die Erträge für die man nicht selber, sondern andere Arbeiten. Froh sein sollte der, der 25% darauf zahlt und nicht den persönlichen (in den meisten Fällen hoher Kapitalerträge den Spitzensteuersatz) Steuersatz
Kapitalerträge sind i.d.R. mit einem Risiko behaftet. Deshalb sollten sie eigentlich komplett steuerfrei sein, letztendlich ist es nämlich sehr nahe am Glücksspiel und das ist ja mit gutem Grund steuerfrei.
Man kann nun argumentieren, dass es einen gewissen risikofreien Zins gibt, der besteuert werden müsste. Aber auch das ist wieder ziemlich an den Haaren herbei gezogen.
Aber wenn man schon darauf besteht Kapitalerträge zu versteuern dann sollte man wenigstens weiträumige Verrechnung zulassen. Also
alle Kapitalerträge können verrechnet werden (was momentan ja nicht so ist).
Außerdem wäre es ja auch kein Problem, neben Verlustvorträgen (die es gibt und weshalb der Kursverlauf 100 - 50 - 100 steuerfrei wäre) auch Verlustrückträge zu erlauben.
Also wer 100 - 150 - 100 erlebt der muss im zweiten Jahr Steuern auf die 50 zahlen, kann diese Steuern aber im dritten Jahr wieder zurückfordern. Das würde der riskanten Natur der Geschäfte Rechnung tragen. Das dann auch noch ohne Zeitlimit, d.h. beliebiges vor- und rücktragen erlauben, nur so würde tatsächlich das "Gesamteinkommen" besteuert und nicht ein eventueller zufälliger pfadabhängiger Effekt.
fallen auf gehaltene aktien eigentlich steuern an? einfach mal noobfrage. für 9.000€ gekauft, mittlerweile stehen sie bei 14.000€. da steht ja ein nicht realisierter papiergewinn von 5.000€ im raum. also müsste ich diesen fiktiven wert am ende des jahres versteuern? und wenn ich die dann in 10 jahren für 4.000€ verkauf, weil aktien gefallen, hab ich zwischenzeitlich ordentlich lohnsteuer auf was bezahlt, was ich gar nicht hab?
Die Steuer fällt bei Realisation der Gewinne an und netting im laufenden Steuerjahr ist m.W.n. erlaubt, d.h. wenn ich ein 100 - 50 - 100 Beispiel gebe dann impliziert das, dass zwischendrin wirklich realisiert wurde und dass die Stufen auf 3 Steuerjahre verteilt sind.