Zukunft der EU

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Du willst also irgendwelche asylentscheidungen durchdrücken bevor überhaupt kalr ist ob die rechtlich einwandfrei sind? Alter rechtstaat feind du!
 
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Ach ich weiß nicht, das wird immer so gesagt ist aber mE ein totaler Allgemeinplatz. Als ob die Welt zu Zeiten des Kalten Krieges nicht unheimlich komplex war.
Sowas wie kalter Krieg mag ja geopolitisch total komplex sein, betrifft aber kaum die großen innenpolitischen Themen.
Dort hat sich die Komplexität schon deutlich zugelegt, zB Finanzen/Steuern früher haben die meisten Leute halt ihr Geld in einem recht gewöhnlichen Job verdient und genügend Firmen war primär national unterwegs oder vielleicht noch in ein paar Nachbarländern. Heutzutage hast du dann Unmengen an Finanzprodukten zum investieren, haufenweise alternative Verdienstmöglichkeiten und gefühlt arbeitet jede einigermaßen große Firma irgendwie über mehrere Kontinente. Bei Bildung hast du zum einen deutlich mehr Migranten mit schon Abschlüssen aus anderen Ländern und in den Schulen einen viel höheren Anteil an Kindern mit komplett unterschiedlichen Hintergründen die du alle berücksichtigen sollst. Um Umweltthemen musste man sich damals auch nur marginal kümmern, weil es eigentlich keinen interessiert hat...die Liste ließe sich bestimmt munter fortsetzen.
 
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Die Welt ist nicht komplexer geworden, die Menschen sind sich, dank der verbesserten Informationslage, aber besser der Komplexität bewusst.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Du willst also irgendwelche asylentscheidungen durchdrücken bevor überhaupt kalr ist ob die rechtlich einwandfrei sind? Alter rechtstaat feind du!

Ja genau, voll anti Rechtsstaat. Hier eine kurze Übersicht über Gesetze, die ebenfalls die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen aufheben:

"Kraft bundesgesetzlicher Anordnung entfällt die aufschiebende Wirkung ua (vgl. die ausführliche Darstellung bei SSB/Schoch Rn. SCHOCHKOVWGO VWGO § 80 Randnummer 157 ff.) im Ausländerrecht (§ AUFENTHG § 84 Abs. AUFENTHG § 84 Absatz 1 AufenthG) und Asylrecht (§ ASYLVFG § 75 AsylG), Gefahrenabwehrrecht (§ IFSG § 16 Abs. IFSG § 16 Absatz 8 IfSG, § TIERGESG § 37 TierGesG, § VWGO § 6 Abs. VWGO § 6 Absatz 2, § VEREINSG § 8 Abs. VEREINSG § 8 Absatz 2 S. 3 VereinsG), Passwesen (§ PASSG § 14 PassG), Parteienrecht (§ PARTG § 32 Abs. PARTG § 32 Absatz 4 S. 1 PartG), Sozialrecht (§ SGB_II § 39 SGB II, § SGB_XII § 93 Abs. SGB_XII § 93 Absatz 3 SGB XII, § SGB_IX § 77 Abs. SGB_IX § 77 Absatz 4 und § SGB_IX § 88 Abs. SGB_IX § 88 Absatz 4 SGB IX), Umwelt- und Planungsrecht (§ ABWAG § 12a AbwAG, § ROG § 12 Abs. ROG § 12 Absatz 3 ROG), Wehr- und Zivildienstrecht (§ VWGO § 33 Abs. VWGO § 33 Absatz 4 S. 2, § VWGO § 35, § WPFLG § 48 Abs. WPFLG § 48 Absatz 1 Nr. WPFLG § 48 Absatz 1 Nummer 3 WPflG, § ZDG § 74 ZDG), Wirtschaftsverwaltungsrecht (§ TKG § 137 Abs. TKG § 137 Absatz 1 TKG, § AUSSWIRTG § 14 Abs. AUSSWIRTG § 14 Absatz 2 AWG, § KWG § 28 Abs. KWG § 28 Absatz 1 S. 4 und § KWG § 49 KWG, § § VWGO § 10 Abs. VWGO § 10 Absatz 4, § VWGO § 12 Abs. VWGO § 12 Absatz 3, § SCHFHWG § 14a Abs. SCHFHWG § 14A Absatz 5 SchfHwG) und Verkehrswegeplanungsrecht (§ AEG § 18e Abs. AEG § 18E Absatz 2 AEG, § FSTRG § 17e Abs. FSTRG § 17E Absatz 2 FStrG, § LUFTVG § 10 Abs. LUFTVG § 10 Absatz 4 LuftVG, § PBEFG § 29 Abs. PBEFG § 29 Absatz 6 S. 2 PBefG, § VWGO § 5 Abs. VWGO § 5 Absatz 2 S. 1 VerkPBG). Rechtsbehelfe gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens haben ausnahmslos keine aufschiebende Wirkung mehr. "

Versuch doch bitte wenigstens etwas dich zu informieren, bevor du Blödsinn von dir gibst.
 

Benrath

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Naja, das sind in der Regel keine Gesetze bei denen die nichtaufschiebende Wirkung Leib und Leben beeinflusst. Wehrdienst mal abgesehen :ugly: (ich hab mir nicht die ganze Liste angeschaut...)

Wäre ja auch dabei, dass die VGs da mal schneller machen, aber muss ja scheinbar alles Einzelfallprüfung sein. Imho könnte man da auch ansetzen und einfach sagen aus Land X ohne Grund Y kann gleich wieder nach Hause. Bei der Anzahl an Fällen ist die Einzelfallprüfung sehr zeitaufwändig.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Naja, das sind in der Regel keine Gesetze bei denen die nichtaufschiebende Wirkung Leib und Leben beeinflusst. Wehrdienst mal abgesehen (ich hab mir nicht die ganze Liste angeschaut...)

Das sind alles Regelungen, in denen das staatliche Vollzugsinteresse das Interesse des Einzelnen an einer Aussetzung der Vollziehung überwiegt. Ein wichtiger Indikator kann dafür die Erfolgsaussicht potentieller Rechtsmittel sein. Die Erfolgsquote für abgelehnte Asylbewerber aus Tunesien, Marokko und Algerien liegt bei etwa 10%. Insofern kann man da schon argumentieren, dass das staatliche Vollzugsinteresse überwiegt.
Insbesondere wird den Klägern damit ja nicht das Recht auf ein Rechtsmittel genommen. Sie können nach wie vor gegen den VA klagen - die Klage hat eben nur keine aufschiebende Wirkung.

Übrigens sind Klagen von Syrern und Afghanen auch nicht signifikant erfolgreicher. Gewisse Medien haben ja 2018 als Gegenschlag gegen Dobrindts "Abschiebeindustrie" Kommentar die Zahl von 40% oder "jeder zweite" verbreitet. War natürlich fake news, die auf bewusster Unterschlagung von Zahlen beruht. Die haben einfach mal alle Einstellungen als "im Sinne des Klägers" mitgezählt. Dabei haben Verfahrenseinstellungen tausend Gründe. Zählt man tatsächlich nur die Urteile, die dem Kläger recht geben, kommt man auch bei Syrern und Afghanen auf etwa 20%. Und auch die Zahl ist eigentlich zu hoch, denn sie beinhaltet Entscheidungen über Verbesserungen des Schutzstatus (etwa von subsidiär geduldet auf Asyl). Wirkliche Klagen gegen Abschiebungsentscheidungen sind noch seltener erfolgreich.

mE kann man also auch hier die o.g. Argumentation in Stellung bringen.

Wäre ja auch dabei, dass die VGs da mal schneller machen, aber muss ja scheinbar alles Einzelfallprüfung sein. Imho könnte man da auch ansetzen und einfach sagen aus Land X ohne Grund Y kann gleich wieder nach Hause.

Genau das war mein Ansatz. Die Entscheidungen werden dann für Bewerber aus Marokko und co. zwar natürlich rechtsstaatlich überprüft. Aber darauf kann der Betroffene eben in Marokko warten, womit verhindert wird, dass eine Entscheidung lange genug hinausgezögert wird, bis eine Abschiebung letztlich wegen einer Härtefallsituation verunmöglicht wird.

An der Einzelfallprüfung muss hingegen nach wie vor festgehalten werden, weil Asyl eben ein individuelles Recht ist - soweit man keine Kontingente beschließt. Für etwas anderes müsste man die Verfassung ändern, was aber hinsichtlich des Asylrechts wohl möglich wäre.
 
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Die Themen Besteuerung (inbesondere der Erbschaften), Einwanderungsgesetz*, Rentenreform, Umweltgesetzgebung etc. würden ja alle viel Raum für grundsätzliche und richtungsweisende Entscheidungen geben. Allerdings hat hier jeder Angst, sich mit Reformen unbeliebt zu machen (siehe Gerhard Schröder mit der Agenda 2010) und daher macht man lieber mal gar nichts. Gerade diese gefühlte Untätigkeit belastet mich stärker als alles andere.

*gerade hier dreht sich doch die Position vor allem um "die Flüchtigen klauen uns das Geld! Nein! Doch! Oh!" anstatt hier einfach verbindlich zu regeln, wer unter welchen Umständen mit welchen Leistungen wie lange bleiben darf (und dies auch konsequent um- bzw. durchsetzen).
Das mit der Untätigkeit sehe ich ähnlich. Was "die Ausländer" angeht ist mE ein großer Teil der Stimmen für die AfD dem geschuldet, dass bei vielen das Gefühl entstanden ist, dass Gesetze für Deutsche gelten, aber bei ethnisch konnotierter Kriminalität sowie im Migrationskontext drei Augen zudrückt weil die Gesinnungsethik die Realität schlägt.

Damit ist ja auch die "was darf man noch sagen"-Diskussion von vor ein paar Jahren verbunden. Es hat sich halt weiter polarisiert und es ist so absurd häufig zu beobachten wie je nach Kontext genau die Gruppenlinie durch Peer Pressure perpetuiert und verstärkt wird.

Die Welt ist nicht komplexer geworden, die Menschen sind sich, dank der verbesserten Informationslage, aber besser der Komplexität bewusst.

richtiger und wichtiger Punkt
 
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Deleted_228929

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Junge Wähler ins Gas.
Dass so einer wie du das über die Grünen schreibt, macht sie für mich nur noch wählbarer. :top2: :fu:
 

Shihatsu

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Dasnke fürs Kompliment, Gustavo, fühle mich auch deutlich jünger als 41 :fu:
 
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Dass so einer wie du das über die Grünen schreibt, macht sie für mich nur noch wählbarer. :top2: :fu:

Wer außer Wohlfühl-Romantikern die an dolle Versprechen glauben und scharfe Gesinnungsethik gut findet wählt bitte die Grünen? Man muss schon sehr naiv sein, um dem Haufen mehr Kompetenz zuzuschreiben als dem Rest der großen Parteien. Es ist alles der gleiche Müll. Guter Gedanke müllige Umsetzung, ja das muss man auch den anderen Parteien vorwerfen, aber bei den Grünen ist es doppelt schlimm, weil sie die Ansätze gehabt hätten um sinnvolle Lösungen zu finden. Stattdessen wird der Spielraum für Rohrkrepierer wie u.a. EEG und Dosenpfand genutzt.
Die Grünen sind zwar immer noch besser als so manch andere Partei, aber mit Überzeugung wählbar wenn man seine drei Hirnzellen beisammen hat? lolnein.

Daher: Dass so einer wie du das über die Grünen schreibt, macht sie für mich nur noch unwählbarer. :top2: :fu:
 

Deleted_228929

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Wer außer Wohlfühl-Romantikern die an dolle Versprechen glauben und scharfe Gesinnungsethik gut findet wählt bitte die Grünen?
Die Elite des Landes. Die Leistungsträger der Nation. Die Aufsteiger. :cool:

Außerdem hast du bei deinem Rant noch vergessen, irgendwas über Kosovo zu schreiben.
 
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Shihatsu

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D.h. entweder trollst du die ganze Zeit massiv oder hast eine falsche, zumindest von meiner, abweochende Selbstwarnehmung. Beides wäre unangebracht.
 
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Ja genau, voll anti Rechtsstaat. Hier eine kurze Übersicht über Gesetze, die ebenfalls die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen aufheben:

"Kraft bundesgesetzlicher Anordnung entfällt die aufschiebende Wirkung ua (vgl. die ausführliche Darstellung bei SSB/Schoch Rn. SCHOCHKOVWGO VWGO § 80 Randnummer 157 ff.) im Ausländerrecht (§ AUFENTHG § 84 Abs. AUFENTHG § 84 Absatz 1 AufenthG) und Asylrecht (§ ASYLVFG § 75 AsylG), Gefahrenabwehrrecht (§ IFSG § 16 Abs. IFSG § 16 Absatz 8 IfSG, § TIERGESG § 37 TierGesG, § VWGO § 6 Abs. VWGO § 6 Absatz 2, § VEREINSG § 8 Abs. VEREINSG § 8 Absatz 2 S. 3 VereinsG), Passwesen (§ PASSG § 14 PassG), Parteienrecht (§ PARTG § 32 Abs. PARTG § 32 Absatz 4 S. 1 PartG), Sozialrecht (§ SGB_II § 39 SGB II, § SGB_XII § 93 Abs. SGB_XII § 93 Absatz 3 SGB XII, § SGB_IX § 77 Abs. SGB_IX § 77 Absatz 4 und § SGB_IX § 88 Abs. SGB_IX § 88 Absatz 4 SGB IX), Umwelt- und Planungsrecht (§ ABWAG § 12a AbwAG, § ROG § 12 Abs. ROG § 12 Absatz 3 ROG), Wehr- und Zivildienstrecht (§ VWGO § 33 Abs. VWGO § 33 Absatz 4 S. 2, § VWGO § 35, § WPFLG § 48 Abs. WPFLG § 48 Absatz 1 Nr. WPFLG § 48 Absatz 1 Nummer 3 WPflG, § ZDG § 74 ZDG), Wirtschaftsverwaltungsrecht (§ TKG § 137 Abs. TKG § 137 Absatz 1 TKG, § AUSSWIRTG § 14 Abs. AUSSWIRTG § 14 Absatz 2 AWG, § KWG § 28 Abs. KWG § 28 Absatz 1 S. 4 und § KWG § 49 KWG, § § VWGO § 10 Abs. VWGO § 10 Absatz 4, § VWGO § 12 Abs. VWGO § 12 Absatz 3, § SCHFHWG § 14a Abs. SCHFHWG § 14A Absatz 5 SchfHwG) und Verkehrswegeplanungsrecht (§ AEG § 18e Abs. AEG § 18E Absatz 2 AEG, § FSTRG § 17e Abs. FSTRG § 17E Absatz 2 FStrG, § LUFTVG § 10 Abs. LUFTVG § 10 Absatz 4 LuftVG, § PBEFG § 29 Abs. PBEFG § 29 Absatz 6 S. 2 PBefG, § VWGO § 5 Abs. VWGO § 5 Absatz 2 S. 1 VerkPBG). Rechtsbehelfe gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens haben ausnahmslos keine aufschiebende Wirkung mehr. "

Versuch doch bitte wenigstens etwas dich zu informieren, bevor du Blödsinn von dir gibst.


Ich nehme an der Deutsche Staat holt die leute dann im zweifelsfall auch aus dem Syrischen Gulag ab falls sich ergibt, dass sie doch politisch verfolgt sind o.ä.?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Natürlich, alle abgelehnten marokkanischen, algerischen und tunesischen Asylbewerber landet bekanntlich direkt im syrischen Gulag und Syrer müssen um ihren Schutzstatus bekanntlich massiv bangen und kriegen ständig Abschiebebescheide nach Syrien :rolleyes:
Das ist ein sehr relevanter Einwand, vielen Dank dafür!
 
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Ja stimmt, weil in diesen ländern ja keine politische verfolgung vorkommt. :deliver:

Der punkt ist, dass man fehlentscheidungen in dem bereich nicht so einfach rückgängig machen kann. Das du da keine gegenargumente hast ist bezeichnend.
 
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Daher Arb äh Auffanglager an der europäischen Außengrenze oder vor Ort, problem solved :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ja stimmt, weil in diesen ländern ja keine politische verfolgung vorkommt. :deliver:

Der punkt ist, dass man fehlentscheidungen in dem bereich nicht so einfach rückgängig machen kann. Das du da keine gegenargumente hast ist bezeichnend.

Äh nein? Es kam von dir ja bisher kein Argument, außer hard cases, die bekanntlich bad bad law machen und deshalb in einer ernsthaften Diskussion auch nicht angeführt werden.

Und nein, statistisch findet in diesen Ländern so gut wie keine politische Verfolgung, die zum Asyl berechtigt, statt, was an den 90++% Ablehnungsquoten zu sehen ist. Dein herbeifantasierter worst case wäre also, dass irgendwer ausnahmsweise doch politisch verfolgt, dann DAS von der deutschen Behörde verkannt wird, sein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt wird (= wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung), also das Gericht die Sach- und Rechtslage auch verkennt und er darüber hinaus sofort nach Ankunft im Heimatland ins Gefängnis geworfen wird?

Bei dir scheint da irgendwie ein Fehlverständnis von dem Begriff "Interessenabwägung" zu bestehen. Aber dieses Risiko ist vergleichsweise gering, im Verhältnis zum sehr großen Interesse Deutschlands Personen ohne Bleiberecht schnell und zügig aus der BRD zu entfernen (spezialpräventive aber vor allem generalpräventive Gründe).

Also ja, es kann sein, dass im Einzefall dadurch jemand Pech hat. Keine Situation ist perfekt. Aber nach de lege lata hat Deutschland ständig Pech und das wird einer Interessenabwägung nicht gerecht, denn die 90+% nicht schutzberechtigten haben nunmal kein schützenswertes Interesse.

Im Übrigen besteht immer noch die Möglichkeit im Einzelfall einstweiligen Rechtsschutz zu betreiben (der ist nämlich genau für die Fälle gedacht, in denen keine aufschiebende Wirkung besteht), sodass dein Argument eh schon so gar keine Grundlage hat. Aber gut, dass du so selbstbewusst auftrittst. Würde ich bei diesem Thema vielleicht lassen.
 
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Schon interessant, dass dieses interesse des deutschen staates am schnellen abschieben so mega groß ist, dass es seit mitte der 90er keine sau interessiert hat. Der scheiss war einfach absolut nirgendwo thema, wenn man von der NPD mal absieht, die haben sicherlich nur das staatsinteresse der BRD im sinn. :D

Was entscheidet denn den angemessenen rechtlichen umgang mit asylanten? Die reine anzahl?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Du hast das rechtliche Kernargument nicht verstanden oder ignoriert. Bitte schau nochmal nach, was einstweiliger Rechtsschutz ist. Dein Problem existiert nicht.

Und surprise im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 und allen Nachzüglern, hat sich die Lage verändert.

Was entscheidet denn den angemessenen rechtlichen umgang mit asylanten? Die reine anzahl?

Der Gesetzgeber und die Gerichte.
 
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Vielleicht nicht in deinem abstrakten konstrukt, in der realen welt schon. Betreibe handel damit MV-Light.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Hä? Nein gerade in der realen Welt nicht. Betreibe handelt damit, dass du Blödsinn redest, weil du die Materie nicht verstehst.

Ich erkläre es nochmal für dich, in ganz einfach. Ich Problem, Behörde schlechte Brief. Ich will mache Klage, dann Behördenbrief nicht durchsetzbar. Jetzt Gesetz anders, Klage macht nicht mehr automatisch Brief nicht durchsetzbar. Ich andere Klage - Antrag auf einstweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung - jetzt Gericht prüfen, nur ob wirklich dringende Sache ist und aufschiebende Wirkung angeordnet werden muss. Wenn ich sonst tot, Gericht ordnet an, alles bleibt beim Alten.

Vorteil: Nicht mehr jede Klage hat automatisch aufschiebende Wirkung und man muss die Notwendigkeit derselben separat begründen und das Gericht dezidiert darüber entscheiden. Denn in 95+% der Fälle ist sie eben nicht nötig und verzögert nur die Herstellung des rechtskonformen Zustandes. Dort wo sie nötig ist, wird sie einfach wieder angeordent.
 
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Nach der argumentation verringert das aber nicht den gerichtlichen aufwand und führt so auch nicht zu einer zeitersparniß, was ja dein hauptargument war. Fail, sad.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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lol

Der Punkt ist gerade der, dass Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wesentlich schneller sind (deswegen einstweilig oder "Eilrechtsschutz") und damit die Gerichte wesentlich kurzfristiger belasten und verwaltungsrichterliche Kapazitäten damit weniger binden. Ich hoffe für dich, dass du nur trollst und nicht tatsächlich so überheblich bei offensichtlich kompletter Ahnungslosigkeit auftrittst.
 
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Ich erkläre es nochmal für dich, in ganz einfach. Ich Problem, Behörde schlechte Brief. Ich will mache Klage, dann Behördenbrief nicht durchsetzbar. Jetzt Gesetz anders, Klage macht nicht mehr automatisch Brief nicht durchsetzbar. Ich andere Klage - Antrag auf einstweilige Anordnung der aufschiebenden Wirkung - jetzt Gericht prüfen, nur ob wirklich dringende Sache ist und aufschiebende Wirkung angeordnet werden muss. Wenn ich sonst tot, Gericht ordnet an, alles bleibt beim Alten.

Digga, Anwaltsgeblubber und so in allen Ehren, aber um Himmelswillen: bitte lern deutsch!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Aua Kollege, einfach nur aua. Vielleicht mehr als 5 Sekunden in die Lektüre investieren? Oder soll das lustig sein? :stupid:

PS: Ich steh ja echt nicht auf Hans, aber wenn man (völlig überflüssige) Kritik an der sprachlichen Qualität eines (für normal aufmerksame Menschen wohl offensichtlich) humoristisch gemeinten Beitrages (ich erklär es dir in ganz einfach) äußern muss, würde es dem Kritiker gut zu Gesicht stehen, selbst keine Fehler in seinem Einzeiler zu machen. Es sei denn du willst mich auffordern auf deutsche Art zu lernen, statt Deutsch zu lernen. Dann sei versichert, dass ich beim Lernen stets die Pickelhaube trug :deliver:
 
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Benrath

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Versteh auch nicht was an Heators Position so schlecht wäre. Klingt doch vernünftig erst mal zu sagen, dass die Beschlüsse rechtskräfitg sind, es sei denn man kann schon mal darlegen, dass es schwerwiegende Folgen für den Abgeschobenen gäbe. Die meisten Klagen gegen den Asylbescheid haben wenig bis keine Aussicht auf Erfolg und werden nur gestellt, weil man was weiß dass dann erst mal wieder X Jahre ins Land gehen. Irgendwann heißt es dann, der ist doch schon X Jahre hier und jetzt sollen wir ihn wegschicken?

Das ist halt der Trade-Off den er und andere bereit wären einzugehen, dass man eventuell ab und an einen zuviel abschiebt, aber man eigentlich alles gut um das zu verhindern. Wieso muss der deutschen Staat jedem Asylbewerber den vollen Rechtsweg eines Einheimischen ermöglichen?
 
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Der Punkt ist gerade der, dass Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wesentlich schneller sind (deswegen einstweilig oder "Eilrechtsschutz") und damit die Gerichte wesentlich kurzfristiger belasten und verwaltungsrichterliche Kapazitäten damit weniger binden. Ich hoffe für dich, dass du nur trollst und nicht tatsächlich so überheblich bei offensichtlich kompletter Ahnungslosigkeit auftrittst.


Und wenn die ganzen verfahren die aktuell die verwaltungsgerichte verstopfen stattdessen beim "eilrechtsschutz" aufschlagen wird sich das auch garantiert nicht ändern. X mal mehr arbeit bei selben personal ist kein problem. Weil Juristen einfach hexen können, schon klar.

Ich halte 12% nicht für eine "unbeträchtliche menge" an fällen.
 
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Nach der Europa-Wahl haben die Grünen im Bund einer Forsa-Umfrage zufolge erstmals die Union überholt.
Sie wären mit 27 Prozent (plus 9) stärkste Kraft und einen Prozentpunkt vor der Union, wenn jetzt Bundestagswahl wäre.
Die SPD stürzt ab auf ihren niedrigsten jemals bundesweit gemessenen Wert (12 Prozent, nur einen Punkt vor der AfD).

https://www.welt.de/politik/deutsch...n-erstmals-Union-SPD-so-schlecht-wie-nie.html

- die FDP bekommt die verdiente Abrechnung für ihre Jamaica Aktion
- Vielleicht ist es nach dem AKK Debakel sowieso egal welchen Kanzlerkandidaten die CDU stellt.....
 
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Und wenn die ganzen verfahren die aktuell die verwaltungsgerichte verstopfen stattdessen beim "eilrechtsschutz" aufschlagen wird sich das auch garantiert nicht ändern. X mal mehr arbeit bei selben personal ist kein problem. Weil Juristen einfach hexen können, schon klar.

Ich halte 12% nicht für eine "unbeträchtliche menge" an fällen.
Wir haben verstanden, dass dir die Regelung inhaltlich widerstrebt. Da noch ein "bringt doch eh nix!" hinterher zu schieben, obwohl du höchst wahrscheinlich überhaupt keine Möglichkeit hast abzusehen, wie sich das praktisch auswirkt, ist ein unredlicher Diskussionsstil.
Erinnert mich an so Bauerntölpel, die kategorisch gegen Klima- und Umweltschutz sind, denn "bringt ja eh nix!" (Welch glücklicher Zufall, dass jede Maßnahme, die mir einen persönlichen Nachteil beschert oder mir aus anderen Gründen nicht passt, eh keinen Erfolg haben würde.)




Versteh auch nicht was an Heators Position so schlecht wäre. Klingt doch vernünftig erst mal zu sagen, dass die Beschlüsse rechtskräfitg sind, es sei denn man kann schon mal darlegen, dass es schwerwiegende Folgen für den Abgeschobenen gäbe. Die meisten Klagen gegen den Asylbescheid haben wenig bis keine Aussicht auf Erfolg und werden nur gestellt, weil man was weiß dass dann erst mal wieder X Jahre ins Land gehen. Irgendwann heißt es dann, der ist doch schon X Jahre hier und jetzt sollen wir ihn wegschicken?

Das ist halt der Trade-Off den er und andere bereit wären einzugehen, dass man eventuell ab und an einen zuviel abschiebt, aber man eigentlich alles gut um das zu verhindern. Wieso muss der deutschen Staat jedem Asylbewerber den vollen Rechtsweg eines Einheimischen ermöglichen?
#2

Ich bin ja selbst ein krasser Sozi, aber es erschüttert mich immer wieder, wie vielen Linken jedes Gefühl für Staatsräson zu fehlen scheint.
 
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Kannst du das mal bitte genauer erläutern? Die sind doch seit einer ganzen Weile stabil bei ihren ca. 8%. Gehst du davon aus, dass sie mit Jamaica jetzt stärker wären? Falls ja: Welche Gründe sprechen dafür? Wenn ich mich recht entsinne, wurde der FDP in den Jahren vor der letzten Wahl doch gerade ihr "Steigbügelhaltertum" immer wieder vorgeworfen?
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Und wenn die ganzen verfahren die aktuell die verwaltungsgerichte verstopfen stattdessen beim "eilrechtsschutz" aufschlagen wird sich das auch garantiert nicht ändern. X mal mehr arbeit bei selben personal ist kein problem. Weil Juristen einfach hexen können, schon klar.

Ich halte 12% nicht für eine "unbeträchtliche menge" an fällen.

Du verstehst halt immer noch nicht den Unterscheid zwischen einem Eilverfahren (= einstweiliger Rechtsschutz) und einem regulären Verfahren. Da du auch völlig Beratungsresistent bist, werde ich nicht tiefer ins Details gehen, aber glaub mir: EILverfahren gehen komischerweise wesentlich schneller als reguläre Verfahren.
 
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Gehen Eilverfahren nur schneller oder bedeuten sie auch weniger Aufwand (an Arbeitsstunden)?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Naja sie gehen schneller, weil sie weniger Arbeitsaufwand bedeuten, weil nur eine summarische Prüfung stattfindet aber noch keine vertiefte Prüfung wie im Hauptverfahren. Das folgt sodann, bei erfolgreichem Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Das ist ganz normaler Usus zB auch im Prüfungsrecht/Schulrecht. zB haben Rechtsmittel gegen Maßnahmen nach §61 NdsSchG (Verweis von der Schule, Überstellung in eine andere Klasse usw.) gem §61 Abs. 4 NdsSchG keine Aufschiebende Wirkung. Der betroffene Schüler muss dann ins Eilverfahren, wenn zB ansonsten unbehebbare Nachteile für ihn drohen.

Warum macht der Gesetzgeber das? Weil Schüler sonst jede Maßnahme mit einer Reihe an Klagen solange aufschieben könnten, bis sie mit der Schule fertig wären. Ordnungsmaßnahmen würden damit per Rechtsweg jede Wirksamkeit verlieren. Ganz ähnlich liegt es hier bei uns. Nicht Schutzbedürftige torpedieren per Rechtsweg jede rechtsstaatliche Konsequenz solange, bis sie faktisch nicht mehr abschiebbar werden.
 
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parats'

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Mittlerweile ja ein ganz schönes Geschacher um die Posten.
 
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