Thierse blockier´se!

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Ja aber 100%-ig könnt ihr's ja nicht wissen, ihr könnt ja keine Gedanken lesen!!!! :rofl2:

MV sollte einfach wieder Spazierstöcke vor fahrenden Zügen retten gehen.
 
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Zwei Dinge:

1. StA prüft, ob Thierse eine strafbare Handlung begangen hat, FAZ v. 5. Mai 2010, S. 5.

2. In der morgigen FAZ erscheint im Politikteil unter der Rubrik "Recht und Staat" ein Artikel mit dem Titel: "Sitzblockaden als ziviler Ungehorsam? Legitimität gegen bloße Legalität auszuspielen öffnet dem Missbrauch Tür und Tor"

Vielleicht für den ein oder anderen interessant.
 
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Zwei Dinge:

1. StA prüft, ob Thierse eine strafbare Handlung begangen hat, FAZ v. 5. Mai 2010, S. 5.

2. In der morgigen FAZ erscheint im Politikteil unter der Rubrik "Recht und Staat" ein Artikel mit dem Titel: "Sitzblockaden als ziviler Ungehorsam? Legitimität gegen bloße Legalität auszuspielen öffnet dem Missbrauch Tür und Tor"

Vielleicht für den ein oder anderen interessant.

sitzblockaden stellen keine gewalt dar und können deshalb auch nicht als nötigung bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
 
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Aber Versammlungsstörungen sind strafbar nach §21 des Versammlungsgesetzes -> "grobe Störungen"
Irgendwie sollte er auch wegen Amtsmissbrauch o.ä. belangt werden (meine Meinung), immerhin hat er nur mittels seines Status die Polizeisperre überwunden.
 
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Neonazis sind die politischen Nachfolger derjenigen, die den Holocaust verursacht haben. Um das zu wissen, muss man keine Gedanken lesen können. Ich bin froh, dass es Menschen gibt, die sich ihnen entgegenstellen und damit unser aller Meinungsfreiheit verteidigen. (Auch wenn Heator es schon tausendmal erklärt hat: Naziideologie wird nicht von der Meinungsfreiheit geschützt!)
 
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Es geht hier nicht um einen xbeliebigen politschen gegner, es geht um nazis, und rassismus ist nun einmal fundamentaler bestandteil der nazi ideologie. Da gibts einfach nichts zu diskutieren spast.

Stimmt. Ausnahmslos alle NPD-Mitglieder sind Hardcore-Nazis und finden den Holocaust toll. Es gibt niemals Protestwähler oder von der deutschen Integrationspolitik frustrierte Menschen die dann dummerweise bei der NPD landen.

Mit den Nazis und der Demonstrationsfreiheit ist es ein wenig wie mit den Kinderpornos und der Internetzensur:
Klar, wir finden Kinderpornos alle doof aber die freie Meinungsäußerung ist einfach wichtiger, Internetzensur einzuführen ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Nazis finden wir auch alle doof aber das Demonstrationsrecht ist einfach wichtiger. Von den paar NPDlern geht einfach keine Gefahr aus, es sind lächerlich wenige und nur weil sie ein paar Meter laufen können bricht sicherlich kein dritter Weltkrieg aus. Da ist es einfach viel wichtiger, dass wir alle die demokratischen Grundrechte unterstützen. Denn wenn wir das nicht tun dann brauchen wir keine NPD mehr, um die Demokratie abzuschaffen, das machen wir dann nämlich schon selbst.

Oder wie auf Seite 2 schon gesagt wurde:
Nicht die lächerlichen rechten sind gefährlich für unser Land, die Menschen die freie Meinungsäußerung verhindern wollen, die sind es.
 
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sitzblockaden stellen keine gewalt dar und können deshalb auch nicht als nötigung bestraft werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade

So einfach ist das leider nicht, wobei Du schon an der ganz richtigen Stelle einhakst, der Gewalt. Richtig ist, dass der BVerfG dem sog. "vergeistigten Gewaltbegriff" eine Absage erteilt hat. Dieser verzichtete mehr oder minder auf jedes physische Zwangselement. Um es mal zusammenzufassen: eine Nötigung mit Gewalt (alternativ kann eine Nötigung auch durch Drohung begangen werden), setzt also ein gewisses Maß von physisch wirkendem Zwang voraus.

Dem BGH passte das ganz und gar nicht. Erstens lässt man sich als Bundesrichter nicht gerne in die Suppe spucken und außerdem wollten sie aus rechtspolitischen Gründen Sitzblockaden nicht ungeahndet lassen. Dabei kam es jedoch maßgeblich darauf an, Sitzblockaden auf Autobahnen etc zu vermeiden. Deswegen ließ man sich einen kleinen Trick einfallen. Zwar ist der Zwang, der von den Sitzblockierern ausgeht, für den ersten Autofahrer, der die Blockade erreicht, ein psychischer (denn er könnte mit seiner Motorkraft selbstredend die Menschen überfahren), jedoch entsteht für die nachfolgenden Autofahrer so faktisch eine undurchdringliche Blechwand. Kurz, die zweite Reihe an Autofahrer, die stoppen muss, wird mit Gewalt genötigt. Dieser kleine Zaubertrick nennt sich "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" und ist vom BVerfG nicht kassiert worden.
Klartext: Sitzblockade auf Autobahn = § 240 Abs. 1 StGB (+) (eventuell in mittelbarer Täterschaft, Ansichtssache)

Bei Blockaden von Demonstrationen verhält es sich etwas anders. Hier steht in der Regel kein Fahrzeug zur Verfügung, sodass schon das bloße Hinsetzen als Gewalt verstanden werden kann und teilweise auch so gesehen wird. Dem begegnen Bedenken, nämlich einer Ausweitung der Strafbarkeit auf Tatbestände, die eigentlich durch § 240 StGB nicht gedeckt werden sollen. Deswegen geht die überwiegende Ansicht davon aus, dass das bloße Hinsetzen/Imwegesitzen keine Gewalt darstellt. Klingt gut, ist es aber nicht, DENN diese Ansicht wird dahingehend eingeschränkt, dass Gewalt dann vorliegt, wenn sich beispielsweise untergehakt wird oder sonst Gegenmaßnahmen zur Sicherung der Blockade getroffen werden.
Das BVerfG formuliert es in einer Bestätigung einer Verurteilung gem. § 240 Abs. 1 StGB aufgrund einer Sitzblockade so:
"Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB auf Blockadeaktionen anwenden, bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten." (BVerfG v. 24.10.2001, 1 BvR 1190/90)
Und jetzt der Hammer: dafür soll schon das bloße aktive "Gegenstemmen" ausreichend sein. Eine hübsche Eingrenzung! Denn wer den Demoalltag kennt, weiß, dass Gegenhalten, Unterhaken etc an der Tagesordnung sind.

Nochmal anders sieht es beispielsweise das AG Lüneburg bei Gleisblockaden, Az. 13 Cs 503 Js 1509/01. In Lüneburg gilt es als Drohung, einem Lokführer zu signalisieren, sich ggf. überfahren zu lassen. In dem Fall ist (2003) verurteilt worden!

Du siehst, die Frage nach einer Nötigung, sei es durch Gewalt oder Drohung, ist nicht so einfach zu beantworten (und mein Text ist definitiv der minimalst mögliche Abriss). Lapidar zu behaupten, eine Sitzblockade sei keine Gewalt, begegnet massiven rechtlichen Zweifeln. Ich würde dringend davon abraten, sich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen.
 
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So einfach ist das leider nicht, wobei Du schon an der ganz richtigen Stelle einhakst, der Gewalt. Richtig ist, dass der BVerfG dem sog. "vergeistigten Gewaltbegriff" eine Absage erteilt hat. Dieser verzichtete mehr oder minder auf jedes physische Zwangselement. Um es mal zusammenzufassen: eine Nötigung mit Gewalt (alternativ kann eine Nötigung auch durch Drohung begangen werden), setzt also ein gewisses Maß von physisch wirkendem Zwang voraus.

Dem BGH passte das ganz und gar nicht. Erstens lässt man sich als Bundesrichter nicht gerne in die Suppe spucken und außerdem wollten sie aus rechtspolitischen Gründen Sitzblockaden nicht ungeahndet lassen. Dabei kam es jedoch maßgeblich darauf an, Sitzblockaden auf Autobahnen etc zu vermeiden. Deswegen ließ man sich einen kleinen Trick einfallen. Zwar ist der Zwang, der von den Sitzblockierern ausgeht, für den ersten Autofahrer, der die Blockade erreicht, ein psychischer (denn er könnte mit seiner Motorkraft selbstredend die Menschen überfahren), jedoch entsteht für die nachfolgenden Autofahrer so faktisch eine undurchdringliche Blechwand. Kurz, die zweite Reihe an Autofahrer, die stoppen muss, wird mit Gewalt genötigt. Dieser kleine Zaubertrick nennt sich "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" und ist vom BVerfG nicht kassiert worden.
Klartext: Sitzblockade auf Autobahn = § 240 Abs. 1 StGB (+) (eventuell in mittelbarer Täterschaft, Ansichtssache)

Bei Blockaden von Demonstrationen verhält es sich etwas anders. Hier steht in der Regel kein Fahrzeug zur Verfügung, sodass schon das bloße Hinsetzen als Gewalt verstanden werden kann und teilweise auch so gesehen wird. Dem begegnen Bedenken, nämlich einer Ausweitung der Strafbarkeit auf Tatbestände, die eigentlich durch § 240 StGB nicht gedeckt werden sollen. Deswegen geht die überwiegende Ansicht davon aus, dass das bloße Hinsetzen/Imwegesitzen keine Gewalt darstellt. Klingt gut, ist es aber nicht, DENN diese Ansicht wird dahingehend eingeschränkt, dass Gewalt dann vorliegt, wenn sich beispielsweise untergehakt wird oder sonst Gegenmaßnahmen getroffen werden, zur Sicherung der Blockade.
Das BVerfG formuliert es in einer Bestätigung einer Verurteilung gem. § 240 Abs. 1 StGB aufgrund einer Sitzblockade so:
"Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB auf Blockadeaktionen anwenden, bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten." (BVerfG v. 24.10.2001, 1 BvR 1190/90)
Und jetzt der Hammer: dafür soll schon das bloße aktive "Gegenstemmen" ausreichend sein. Eine hübsche Eingrenzung! Denn wer den Demoalltag kennt, weiß, dass Gegenhalten, Unterhaken etc an der Tagesordnung sind.

Nochmal anders sieht es beispielsweise das AG Lüneburg bei Gleisblockaden, Az. 13 Cs 503 Js 1509/01. In Lüneburg gilt es als Drohung, einem Lokführer zu signalisieren, sich ggf. überfahren zu lassen. In dem Fall ist (2003) verurteilt worden!

Du siehst, die Frage nach einer Nötigung, sei es durch Gewalt oder Drohung, ist nicht so einfach zu beantworten (und mein Text ist definitiv der minimalst mögliche Abriss). Lapidar zu behaupten, eine Sitzblockade sei keine Gewalt, begegnet massiven rechtlichen Zweifeln. Ich würde dringend davon abraten, sich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen.

da hat wer in strafrecht AT aufgepasst :thumb:
 
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Ich hab ein T-Shirt mit "I luv 25 I 2" drauf -_-

...

oder auch nicht
 
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Warum soll Demonstrationsrecht wichtig sein?

Lol?
Weil es eventuell die einzige Möglichkeit einer Bevölkerungsgruppe ist, ihre Meinung unmittelbar als Reaktion auf Aktionen von Regierungen, bzw. anderer Interessensgruppen darzustellen.
Und dies nicht als Einzelwichtel, sondern als Gruppe, die aufgrund ihrer Größe ihrer Meinung mehr oder weniger Gewicht verleihen kann.

Ich und viele andere hier finden, das dieses Recht ein essentieller Bestandteil einer Demokratie ist und nicht mit Füssen getreten werden sollte.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist, dass einige hier darstellen, dass ihre eigene Meinung soooo wichtig ist, dass es absolut gerechtfertigt sei, sich über Gesetze hinwegsetzen zu dürfen.
Stellt euch mal vor, das würde jeder machen...Das wäre wohl auch für die "ziviler Ungehorsam ist ok"-Rufer eher kontraproduktiv.

Ansonsten absolute Raute an SwAtCh-IrOnY, er trifft so ziemlich genau meine Meinung, daher habe ich mich hier bisher auch rausgehalten, man muss ja nicht alles mehrfach sagen.
 
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@ Heator
Gosu. Darf erst ab 11,5 Punkten aufwärts getragen werden. Adel verpflichtet!
 

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puuh das ist recht happig, vielleicht wenn ich den super hemmer all inc vorbereitung fürs mündliche kurs belege mit garantierten notensprung von mind. 2 punkten ( auf dem flyer leider ohne angabe der richtung :D ) 8]
 
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puuh das ist recht happig, vielleicht wenn ich den super hemmer all inc vorbereitung fürs mündliche kurs belege mit garantierten notensprung von mind. 2 punkten ( auf dem flyer leider ohne angabe der richtung :D ) 8]

geh halt zur law school in hamburg, da kriegste zumindest mündlich deine 15 geschenkt
 
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Stimmt. Ausnahmslos alle NPD-Mitglieder sind Hardcore-Nazis und finden den Holocaust toll. Es gibt niemals Protestwähler oder von der deutschen Integrationspolitik frustrierte Menschen die dann dummerweise bei der NPD landen.

Klar gibt es die, die gehen aber nicht auf solche aufmärsche. Und wer wegen enttäuschung über integrationspolitik npd wählt (ausländer raus, deutschland den deutschen) den würde ich selbstverständlich als rassisten bezeichnen. Nicht jeder rassist würde den hollocaust begrüßen, dass ist mir auch klar, dennoch ist rassismus eine ideologie, die diskriminierung aufgrund der herkunft zwingend erfordert, dass müssen ja nicht immer gleich die gaskammern sein...

Mit den Nazis und der Demonstrationsfreiheit ist es ein wenig wie mit den Kinderpornos und der Internetzensur:
Klar, wir finden Kinderpornos alle doof aber die freie Meinungsäußerung ist einfach wichtiger, Internetzensur einzuführen ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Nazis finden wir auch alle doof aber das Demonstrationsrecht ist einfach wichtiger. Von den paar NPDlern geht einfach keine Gefahr aus, es sind lächerlich wenige und nur weil sie ein paar Meter laufen können bricht sicherlich kein dritter Weltkrieg aus. Da ist es einfach viel wichtiger, dass wir alle die demokratischen Grundrechte unterstützen. Denn wenn wir das nicht tun dann brauchen wir keine NPD mehr, um die Demokratie abzuschaffen, das machen wir dann nämlich schon selbst.

Hier geht es doch garnicht darum, ob sie das recht haben sollten zu demonstrieren, hier geht es darum, ob es verwerflich ist, wenn privatpersonen - unter inkaufnahme von bestrafung - sich diesen demonstrationen in den weg stellen und das ist es nunmal ganz und garnicht, es ist zu begrüßen.
 
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Hier geht es doch garnicht darum, ob sie das recht haben sollten zu demonstrieren, hier geht es darum, ob es verwerflich ist, wenn privatpersonen - unter inkaufnahme von bestrafung - sich diesen demonstrationen in den weg stellen und das ist es nunmal ganz und garnicht, es ist zu begrüßen.

Thierse ist aber keine Privatperson.
Wenn eine Privatperson das tut, ist es zunächst mal seine eigene Sache, wenn er denn bereit ist, eine eventuelle Strafe auf sich zu nehmen.
Dass ich persönlich das nicht gutheiße (die Demonstranten stellen sich "illegaler" dar als die Nazis), steht auf einem anderen Blatt und steht hier gar nicht zur Debatte.

Wenn nun aber z.B. wie von Heator gefordert wird, dass Polizisten in Ausübung ihres Berufes um ein mehrfaches stärker kontrolliert werden sollten und sich viel stärker an Gesetze halten sollten als "Normalbürger", dann gilt dies imo noch verstärkt für deren Vogesetzte. Ich weiß, Thierse ist nun nicht der direkte Vorgesetzte, aber dennoch ist er stets im Amt und ein sehr hoher Vertreter des deutschen Parlaments und somit des deutschen Grundgesetzes.
Seine Vorbildfunktion ist immens, also darf er weder sein Amt missbrauchen, um Absperrungen zu überwinden noch Gesetze brechen um seine Meinung in die Öffentlichkeit zu tragen.

Er darf selbstverständlich seine eigene Meinung haben und auch sagen, er darf sich aber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen um diese durchzusetzen.
 
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Selbstverständlich ist Thierse auch eine privatperson. Polizisten sind auch privatpersonen wenn sie sich nicht im amt befinden.

Wenn Thierse in seiner funktion als vizepräsident des bundestages unterwegs ist, gebe ich dir recht, wenn er als privatperson an einer gegendemonstration beteiligt ist, ist das vollkommen egal und wenn er jeden abend zuhause ein paar nutten vögelt hat das mit seinem amt auch nichts zu tun.

Wenn Thierse seine amtsmacht misbraucht haben sollte um überhaupt erst besagte aktion ausführen zu können, zieht das evtl. eine zusätzliche bestrafung nach sich, die er in kauf genommen hat. Er soll ebenso dafür bestraft werden, wie ein prügelnder polizist. Mit dem kleinen unterschied, dass thierse nicht vermummt und mit kampfmuntur im schutz rellativer anonymität agiert hat sondern für jeder mann erkennbar besagten rechtsbruch begangen hat.
Die eigene moral steht nunmal auch bei bundestagsabgeordneten über dem gesetzt, so wie bei allen anderen bürgern eben auch.http://de.wikipedia.org/wiki/Präsident_des_Deutschen_Bundestages#Stellvertreter
 
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Hm, ich bin mir nicht so sicher. Ich persönlich nehme z.B. Frau Merkel in der Öffentlichkeit eigentlich nie als solche (also als Privatperson) wahr. In meiner Sicht ist sie immer die Bundeskanzlerin.
Bei Thierse ist es eigentlich genauso, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, ist er immer Vizepräsident des Bundestages. Und als solcher ist er imo strikt an Gestze und besonders das Grundgesetz gebunden.
Privatperson ist er also praktisch nur zu Hause, wenn keine Kameras auf ihn gerichtet sind.

Das magst Du anders sehen, aber im Grundsatz sind wir ja gar nicht soo unterschiedlicher Meinung.
Nur das mit dem Grundgesetz ist so eine Sache:

Wikipedia schrieb:
Für Bundesbeamte
Für Bundesbeamte ist dies in § 64 BBG geregelt.
Der Diensteid lautet:
"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG).

und:
Wikipedia schrieb:
Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.
Interessant, dass diese Aussage ausgerechnet von ihm stammt ;)
 
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Polizisten schwören einen ähnlichen eid, je nachdem in welchem bundesland sie antreten...
 
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Natürlich tun sie das.
Aber was hat das jetzt mit diesem Thread zu tun?
 

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Thierse ist aber ausdrücklich nicht als Privatperson da gewesen da er sich nur durch sein Amt Zugang verschafft hat!
Die GdP erklärte, Thierse sowie Kommunal- und Landespolitiker der Grünen und der SPD hätten sich mithilfe ihres Abgeordnetenstatus die Möglichkeit verschafft, die Polizeisperren zu überwinden

Auf der Demo der NPD war übrigens auch das SPD Mitglied und Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Feuerwehr-Chef-auf-Nazi-Demo-erwischt_aid_852752.html
 
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Klar gibt es die, die gehen aber nicht auf solche aufmärsche. Und wer wegen enttäuschung über integrationspolitik npd wählt (ausländer raus, deutschland den deutschen) den würde ich selbstverständlich als rassisten bezeichnen. Nicht jeder rassist würde den hollocaust begrüßen, dass ist mir auch klar, dennoch ist rassismus eine ideologie, die diskriminierung aufgrund der herkunft zwingend erfordert, dass müssen ja nicht immer gleich die gaskammern sein...

Rassismus kann auch vollkommen friedlich sein. Ein Rassist könnte z.B. denken, seine Rasse ist überlegen und aufgrund dieser natürlichen Überlegenheit ist jede Art von Gewalt gegen die "schlechten" Menschen überflüssig. Er könnte auch denken, dass er gerade aufgrund seiner rassischen Überlegenheit den "armen" Rassen helfen muss.
So ein Gedanke ist definitiv rassistisch aber nicht zwingend gewalttätig.
Ich gebe ja zu, dass eine solche Denkweise unter Rassisten wahrscheinlich sehr selten bis gar nicht anzutreffen ist - aber zumindest theoretisch ist es möglich.
Außerdem ist es doch sehr lächerlich zu behaupten, dass es auf Nazi-Demos absolut niemals auch nur irgendwelche Mitläufer gibt. Das ist genauso dämlich wie zu sagen, dass auf allen linken Demos immer und ausschließlich nur der schwarze Block unterwegs ist.

Hier geht es doch garnicht darum, ob sie das recht haben sollten zu demonstrieren, hier geht es darum, ob es verwerflich ist, wenn privatpersonen - unter inkaufnahme von bestrafung - sich diesen demonstrationen in den weg stellen und das ist es nunmal ganz und garnicht, es ist zu begrüßen.

Und wenn Privatpersonen ihr Recht auf eine Demonstration beschneiden dann haben sie es nicht mehr. Ist doch offensichtlich.
Zudem war er ja (wie schon gesagt wurde) nicht als Privatperson dort.

Warum soll Demonstrationsrecht wichtig sein?

Weil wir leider weder in Claw-Land noch in MV-Land leben und unser Staat aktive Gewalt gegen seine Bürger ausübt. Deshalb ist es wichtig, dass in diesem Staat ein Demonstrationsrecht besteht. Es ist quasi ein Pflaster, eine Übergangslösung bis das größere Problem (der gewalttätige Staat) gelöst werden kann.
 
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Ach und in eurer Welt kann man doch bestimmt durch verträge leute am demonstrieren hindern oder?
Z.b. Stelle ich eine Sicherheitsfirma genau vor euer haus, welches nunmal direkt an meine Straße anliegt. Ich lasse euch jetzt nicht raus, da ihr mir meine tolle Straße ja kaputt machen könntet.
Nun regt sich widerstand gegen diese Art der Behandlung unter den restlichen Anwohnern, mit denen das gleiche getan wurde. Schießt du nun alle tot die demonstrieren?
 

Noel2

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Habe mich bei dem Thema zurückgehalten, weil ich mir nicht sicher bin, was ich davon halten soll.

Den Kommentar find ich allerdings nicht angemessen. Thierse verschafft sich durch sein Amt Zugang, um dann eine rechtlich zumindet fragwürdige (siehe die Ausführungen von swatch-irony), aber PR-wirksame Aktion zu starten.

Ihn dann auf eine Stufe mit "zivil couragierten Bürgern, die mit Unbill rechnen müssen" zu stellen, finde ich relativ anmaßend, um ehrlich zu sein.
 
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Er hatte durch sein Amt nicht mehr oder weniger Recht an der Demo teilzunehmen als Hans Wurst. Er ist also nciht als Amtsträger da gewesen, sondern als Privatsperson.
 
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Er ist nur wegen seinem Amt überhaupt an den Polizeiabsperrungen vorbeigekommen.
 
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Thierse ist aber nunmal Amtsinhaber und hat eine entsprechende Vorbildfunktion. Bei jedem anderen Beamten hätte es ein Disziplinarverfahren gegeben.

Als Bundi oder Bulle ist man immer gleich mit einem Disziplinarverfahren dabei, wenn man privat Straftaten begeht. Egal ob man da als Privatperson unterwegs ist oder nicht.

Thierse darf das einfach.....fragwürdig in meinen Augen
 
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Achwas, wie oft Ströbele von den Grünen schon bei Demos in Berlin mit gemacht hat, der müsste nach der Logik schon Lebenslang in Haft sein.
 
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Prof. Dr. Eckhard Jesse
Ein noch so gutes Gewissen rechtfertigt aber keine Rechtsverletzung. (Höherwertige) Legitimität gegen (bloße) Legalität auszuspielen, eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor. [...] Mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams wird Schindluder getrieben. [...]
Bei den Sitzblockaden waren die Voraussetzungen für zivilen Ungehorsam [...] ohnehin nicht vorhanden. So heißt es bei Jürgen Habermas, für den ziviler Ungehorsam Element einer reifen politischen Kultur ist: "Die, die Unrecht am ehesten spüren, sind in der Regel nicht mit Befugnissen oder auch nur mit privilegierten Einflusschancen ausgestattet - sei es über die Zugehörigkeit in Parlamenten, Gewerkschaften und Parteien, sei es über den Zugang zu Massenmedien oder über das Drohpotential derer, die bei Wahlkämpfen mit einem Investitionsstreik winken können. Auch aus diesen Gründen ist der plebiszitäre Bruch des zivilen Ungehorsams oft die letzte Möglichkeit, Irrtümer im Prozess der Rechtsverwirklichung zu korrigieren oder Neuerungen in Kraft zu setzen."
Offenkundig sind die "Blockierten" nicht nur isoliert, sondern auch von der "Mehrheitsgesellschaft" verachtet. Wer gegen sie zivilen Ungehorsam ins Feld führt, interpretiert diese Form der politischen Willensbildung unangemessen um, als unterliege die "Zivilgesellschaft" nicht Recht und Gesetz
[...]
Eine Partei, die nicht verboten ist, muss nicht demokratisch sein. Aber es ist verboten, gegen sie nicht demokratisch zu sein.

Der Autor betätigt sich in der Demokratie-, Extremismus-, Totalitarismus-, Parteien- und Wahlforschung. Er gibt das Jahrbuch Extremismus und Demokratie heraus.

Zur Wahrheit gehört, dass Prof. Jesse nicht unumstritten ist. Er wird teilweise für seinen Totalitarismusbegriff kritisiert, teilweise wird im Revisionismus vorgeworfen.
Trotzdem bestellte ihn das BVerfG als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren. Nach Jesse sei ein Verbot der NPD rechtmäßig aber unzweckmäßig.
 
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Ich war auch 7-8h auf der Demo und muss sagen, dass ich fast überrascht war wie friedlich alles verlief. Die paar brennenden Mülltonnen haben ja auch niemanden verletzt!

Aber ehrlich gesagt hat nicht Thierse das ganze gestoppt (wenn auch verzögert), sondern die Masse an Leuten (an die 10.000) die an den weiteren Blockadepunkten standen. Außerdem war die Blockade der Sbahn nicht ganz unwichtig für die wenigen Nazis die ankamen (600, anstatt 1000).
Zudem muss man wohl bei aller antifaschistischen Actionromantik auch zugeben, dass die Polizei wohl nicht ganz gewillt war das Ding durchzuprügeln, wie das in München fast IMMER passiert.

Einziger Wermutstropfen war, dass wohl einige hundert Nazis kurzzeitig recht frei über den Kudamm marschieren konnten, ohne antifaschistische Gegenwehr. Aber sie wurden zum Glück nach ein paar hundert Meter von der Polizei gestellt und sind fast alle eingesackt worden.

Obwohl sie ein wenig gelaufen sind, war es ein Erfolg, Göttingen, Leipzig, Köln, Dresden, Berlin immer wieder bleiben die Nazis stecken!
Und das nicht weil sie ihre "Meinungsfreiheit" kundtun wollen, sondern weil sich eine demokratische Front gegen sie stellt, die ihre menschenverachtende Ideologie eben nicht toleriert!

Und MV: du warst glaub ich noch NIE auf einer Nazidemo, bei denen laufen keine "bürgerlichen Mitläufer" mit, kein Mensch kommt da so einfach hin und läuft mit. Du kennst wohl die Realität von Naziaufmärschen nicht.

das bittere ist das sich die Rhetorik der Verteidiger des Naziaufmarsches der der Nazis angleicht, siehe MVs "Dummes Propagandaopfer". Ich mein wundert tut es keine, man sollte es aber trotzdem erwähnen.

Desweiteren gilt: auch 8. Mai bleibt Nazifrei (jedenfalls für München, obwohl hier wohl wieder der Aufmarsch durchgeprügelt wird...)!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Obwohl sie ein wenig gelaufen sind, war es ein Erfolg, Göttingen, Leipzig, Köln, Dresden, Berlin immer wieder bleiben die Nazis stecken!

lol göttingen war so lustig..aber wie behindert kann man eigentlich auch sein ausgerechnet in GÖTTINGEN als nazi aufzutauchen. die ganze stadt ist denen fast an den kragen gesprungen, die können froh sein, dass sie hier unverletzt rauskamen.
 

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Ja was sagt uns das?

Nazis sind eben nicht immer nur arbeitslose Säufer! Deshalb ist es um so wichtiger dagegen vorzugehen. Ich meinte aber mit "bürgerlichen Mitläufern" leute die sich SPONTAN(!) der Demo anschließen, wie es bei dem antifaschistischen Protest durchaus vorkommt. Außerdem sind unzählige Einzelpersonen auf den Antinazidemos. Aber auf eine Nazidemo geht sicher keiner ohne Kontakte zur Szene. (die der Typ ja auch hatte). Also widerspricht das nicht meiner Aussage.
 
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lol göttingen war so lustig..aber wie behindert kann man eigentlich auch sein ausgerechnet in GÖTTINGEN als nazi aufzutauchen. die ganze stadt ist denen fast an den kragen gesprungen, die können froh sein, dass sie hier unverletzt rauskamen.


In Tübingen vor ein paar jahren war auch top. :top2:
 
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Auf der Demo der NPD war übrigens auch das SPD Mitglied und Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Feuerwehr-Chef-auf-Nazi-Demo-erwischt_aid_852752.html

Aus dem Artikel:
Der Leiter des Dortmunder Feuerwehrinstituts und ehemalige Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer (55), hat sich an einer Neonazi-Demo beteiligt. Die Stadt Dortmund hat ihn deshalb vom Dienst suspendiert und ihm Hausverbot erteilt.

Und jetzt will mir hier ernsthaft jemand erzählen, dass das keine absolut lächerliche Hexenjagd ist?
Mal ehrlich: Da nimmt jemand sein demokratisches Recht wahr, an einer demokratisch genehmigten Demonstration teilzunehmen - und dafür wird er vom Dienst suspendiert und erhält Hausverbot? In was für einer Bananenrepublik leben wir denn hier?! So etwas kann doch nichtmal ein ideologisch verblendeter Linker gerecht finden.
 
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Der Autor betätigt sich in der Demokratie-, Extremismus-, Totalitarismus-, Parteien- und Wahlforschung. Er gibt das Jahrbuch Extremismus und Demokratie heraus.

Zur Wahrheit gehört, dass Prof. Jesse nicht unumstritten ist. Er wird teilweise für seinen Totalitarismusbegriff kritisiert, teilweise wird im Revisionismus vorgeworfen.
Trotzdem bestellte ihn das BVerfG als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren. Nach Jesse sei ein Verbot der NPD rechtmäßig aber unzweckmäßig.

"nicht unumstritten". Das hast Du schoen gesagt.
 
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