Zwei Dinge:
1. StA prüft, ob Thierse eine strafbare Handlung begangen hat, FAZ v. 5. Mai 2010, S. 5.
2. In der morgigen FAZ erscheint im Politikteil unter der Rubrik "Recht und Staat" ein Artikel mit dem Titel: "Sitzblockaden als ziviler Ungehorsam? Legitimität gegen bloße Legalität auszuspielen öffnet dem Missbrauch Tür und Tor"
Vielleicht für den ein oder anderen interessant.
Es geht hier nicht um einen xbeliebigen politschen gegner, es geht um nazis, und rassismus ist nun einmal fundamentaler bestandteil der nazi ideologie. Da gibts einfach nichts zu diskutieren spast.
Nicht die lächerlichen rechten sind gefährlich für unser Land, die Menschen die freie Meinungsäußerung verhindern wollen, die sind es.
sitzblockaden stellen keine gewalt dar und können deshalb auch nicht als nötigung bestraft werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sitzblockade
So einfach ist das leider nicht, wobei Du schon an der ganz richtigen Stelle einhakst, der Gewalt. Richtig ist, dass der BVerfG dem sog. "vergeistigten Gewaltbegriff" eine Absage erteilt hat. Dieser verzichtete mehr oder minder auf jedes physische Zwangselement. Um es mal zusammenzufassen: eine Nötigung mit Gewalt (alternativ kann eine Nötigung auch durch Drohung begangen werden), setzt also ein gewisses Maß von physisch wirkendem Zwang voraus.
Dem BGH passte das ganz und gar nicht. Erstens lässt man sich als Bundesrichter nicht gerne in die Suppe spucken und außerdem wollten sie aus rechtspolitischen Gründen Sitzblockaden nicht ungeahndet lassen. Dabei kam es jedoch maßgeblich darauf an, Sitzblockaden auf Autobahnen etc zu vermeiden. Deswegen ließ man sich einen kleinen Trick einfallen. Zwar ist der Zwang, der von den Sitzblockierern ausgeht, für den ersten Autofahrer, der die Blockade erreicht, ein psychischer (denn er könnte mit seiner Motorkraft selbstredend die Menschen überfahren), jedoch entsteht für die nachfolgenden Autofahrer so faktisch eine undurchdringliche Blechwand. Kurz, die zweite Reihe an Autofahrer, die stoppen muss, wird mit Gewalt genötigt. Dieser kleine Zaubertrick nennt sich "Zweite-Reihe-Rechtsprechung" und ist vom BVerfG nicht kassiert worden.
Klartext: Sitzblockade auf Autobahn = § 240 Abs. 1 StGB (+) (eventuell in mittelbarer Täterschaft, Ansichtssache)
Bei Blockaden von Demonstrationen verhält es sich etwas anders. Hier steht in der Regel kein Fahrzeug zur Verfügung, sodass schon das bloße Hinsetzen als Gewalt verstanden werden kann und teilweise auch so gesehen wird. Dem begegnen Bedenken, nämlich einer Ausweitung der Strafbarkeit auf Tatbestände, die eigentlich durch § 240 StGB nicht gedeckt werden sollen. Deswegen geht die überwiegende Ansicht davon aus, dass das bloße Hinsetzen/Imwegesitzen keine Gewalt darstellt. Klingt gut, ist es aber nicht, DENN diese Ansicht wird dahingehend eingeschränkt, dass Gewalt dann vorliegt, wenn sich beispielsweise untergehakt wird oder sonst Gegenmaßnahmen getroffen werden, zur Sicherung der Blockade.
Das BVerfG formuliert es in einer Bestätigung einer Verurteilung gem. § 240 Abs. 1 StGB aufgrund einer Sitzblockade so:
"Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht verletzt, wenn die Strafgerichte das Tatbestandsmerkmal der Gewalt in § 240 Abs. 1 StGB auf Blockadeaktionen anwenden, bei denen die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten." (BVerfG v. 24.10.2001, 1 BvR 1190/90)
Und jetzt der Hammer: dafür soll schon das bloße aktive "Gegenstemmen" ausreichend sein. Eine hübsche Eingrenzung! Denn wer den Demoalltag kennt, weiß, dass Gegenhalten, Unterhaken etc an der Tagesordnung sind.
Nochmal anders sieht es beispielsweise das AG Lüneburg bei Gleisblockaden, Az. 13 Cs 503 Js 1509/01. In Lüneburg gilt es als Drohung, einem Lokführer zu signalisieren, sich ggf. überfahren zu lassen. In dem Fall ist (2003) verurteilt worden!
Du siehst, die Frage nach einer Nötigung, sei es durch Gewalt oder Drohung, ist nicht so einfach zu beantworten (und mein Text ist definitiv der minimalst mögliche Abriss). Lapidar zu behaupten, eine Sitzblockade sei keine Gewalt, begegnet massiven rechtlichen Zweifeln. Ich würde dringend davon abraten, sich an entsprechenden Aktionen zu beteiligen.
Warum soll Demonstrationsrecht wichtig sein?
puuh das ist recht happig, vielleicht wenn ich den super hemmer all inc vorbereitung fürs mündliche kurs belege mit garantierten notensprung von mind. 2 punkten ( auf dem flyer leider ohne angabe der richtung ) 8]
Stimmt. Ausnahmslos alle NPD-Mitglieder sind Hardcore-Nazis und finden den Holocaust toll. Es gibt niemals Protestwähler oder von der deutschen Integrationspolitik frustrierte Menschen die dann dummerweise bei der NPD landen.
Mit den Nazis und der Demonstrationsfreiheit ist es ein wenig wie mit den Kinderpornos und der Internetzensur:
Klar, wir finden Kinderpornos alle doof aber die freie Meinungsäußerung ist einfach wichtiger, Internetzensur einzuführen ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Nazis finden wir auch alle doof aber das Demonstrationsrecht ist einfach wichtiger. Von den paar NPDlern geht einfach keine Gefahr aus, es sind lächerlich wenige und nur weil sie ein paar Meter laufen können bricht sicherlich kein dritter Weltkrieg aus. Da ist es einfach viel wichtiger, dass wir alle die demokratischen Grundrechte unterstützen. Denn wenn wir das nicht tun dann brauchen wir keine NPD mehr, um die Demokratie abzuschaffen, das machen wir dann nämlich schon selbst.
Hier geht es doch garnicht darum, ob sie das recht haben sollten zu demonstrieren, hier geht es darum, ob es verwerflich ist, wenn privatpersonen - unter inkaufnahme von bestrafung - sich diesen demonstrationen in den weg stellen und das ist es nunmal ganz und garnicht, es ist zu begrüßen.
Wikipedia schrieb:Für Bundesbeamte
Für Bundesbeamte ist dies in § 64 BBG geregelt.
Der Diensteid lautet:
"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden (§ 64 Abs. 2 BBG).
Interessant, dass diese Aussage ausgerechnet von ihm stammtWikipedia schrieb:Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.
Die GdP erklärte, Thierse sowie Kommunal- und Landespolitiker der Grünen und der SPD hätten sich mithilfe ihres Abgeordnetenstatus die Möglichkeit verschafft, die Polizeisperren zu überwinden
Klar gibt es die, die gehen aber nicht auf solche aufmärsche. Und wer wegen enttäuschung über integrationspolitik npd wählt (ausländer raus, deutschland den deutschen) den würde ich selbstverständlich als rassisten bezeichnen. Nicht jeder rassist würde den hollocaust begrüßen, dass ist mir auch klar, dennoch ist rassismus eine ideologie, die diskriminierung aufgrund der herkunft zwingend erfordert, dass müssen ja nicht immer gleich die gaskammern sein...
Hier geht es doch garnicht darum, ob sie das recht haben sollten zu demonstrieren, hier geht es darum, ob es verwerflich ist, wenn privatpersonen - unter inkaufnahme von bestrafung - sich diesen demonstrationen in den weg stellen und das ist es nunmal ganz und garnicht, es ist zu begrüßen.
Warum soll Demonstrationsrecht wichtig sein?
Habe mich bei dem Thema zurückgehalten, weil ich mir nicht sicher bin, was ich davon halten soll.das wird halt sehr unterschiedlich gesehen
http://www.sueddeutsche.de/,tt3m1/politik/180/510301/text/
Prof. Dr. Eckhard Jesse
Ein noch so gutes Gewissen rechtfertigt aber keine Rechtsverletzung. (Höherwertige) Legitimität gegen (bloße) Legalität auszuspielen, eröffnet dem Missbrauch Tür und Tor. [...] Mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams wird Schindluder getrieben. [...]
Bei den Sitzblockaden waren die Voraussetzungen für zivilen Ungehorsam [...] ohnehin nicht vorhanden. So heißt es bei Jürgen Habermas, für den ziviler Ungehorsam Element einer reifen politischen Kultur ist: "Die, die Unrecht am ehesten spüren, sind in der Regel nicht mit Befugnissen oder auch nur mit privilegierten Einflusschancen ausgestattet - sei es über die Zugehörigkeit in Parlamenten, Gewerkschaften und Parteien, sei es über den Zugang zu Massenmedien oder über das Drohpotential derer, die bei Wahlkämpfen mit einem Investitionsstreik winken können. Auch aus diesen Gründen ist der plebiszitäre Bruch des zivilen Ungehorsams oft die letzte Möglichkeit, Irrtümer im Prozess der Rechtsverwirklichung zu korrigieren oder Neuerungen in Kraft zu setzen."
Offenkundig sind die "Blockierten" nicht nur isoliert, sondern auch von der "Mehrheitsgesellschaft" verachtet. Wer gegen sie zivilen Ungehorsam ins Feld führt, interpretiert diese Form der politischen Willensbildung unangemessen um, als unterliege die "Zivilgesellschaft" nicht Recht und Gesetz
[...]
Eine Partei, die nicht verboten ist, muss nicht demokratisch sein. Aber es ist verboten, gegen sie nicht demokratisch zu sein.
Obwohl sie ein wenig gelaufen sind, war es ein Erfolg, Göttingen, Leipzig, Köln, Dresden, Berlin immer wieder bleiben die Nazis stecken!
Und MV: du warst glaub ich noch NIE auf einer Nazidemo, bei denen laufen keine "bürgerlichen Mitläufer" mit, kein Mensch kommt da so einfach hin und läuft mit.
Auf der Demo der NPD war übrigens auch das SPD Mitglied und Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Feuerwehr-Chef-auf-Nazi-Demo-erwischt_aid_852752.html
lol göttingen war so lustig..aber wie behindert kann man eigentlich auch sein ausgerechnet in GÖTTINGEN als nazi aufzutauchen. die ganze stadt ist denen fast an den kragen gesprungen, die können froh sein, dass sie hier unverletzt rauskamen.
Auf der Demo der NPD war übrigens auch das SPD Mitglied und Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Feuerwehr-Chef-auf-Nazi-Demo-erwischt_aid_852752.html
Der Leiter des Dortmunder Feuerwehrinstituts und ehemalige Leiter der Dortmunder Feuerwehr, Klaus Schäfer (55), hat sich an einer Neonazi-Demo beteiligt. Die Stadt Dortmund hat ihn deshalb vom Dienst suspendiert und ihm Hausverbot erteilt.
Der Autor betätigt sich in der Demokratie-, Extremismus-, Totalitarismus-, Parteien- und Wahlforschung. Er gibt das Jahrbuch Extremismus und Demokratie heraus.
Zur Wahrheit gehört, dass Prof. Jesse nicht unumstritten ist. Er wird teilweise für seinen Totalitarismusbegriff kritisiert, teilweise wird im Revisionismus vorgeworfen.
Trotzdem bestellte ihn das BVerfG als Gutachter im NPD-Verbotsverfahren. Nach Jesse sei ein Verbot der NPD rechtmäßig aber unzweckmäßig.