es geht nicht darum, wer demonstriert, sondern was er damit vertritt, ein uneingeschränktes demonstrationsrecht gibt es nicht.
Mag sein, aber es kommt allein darauf an, ob die angekündigte Versammlung im Rahmen der Gesetze liegt, Art. 8 Abs. 2 GG. Und das entscheidet nicht die örtliche Antifa, sondern die örtlichen Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Wie würdest Du das denn handhaben? Die Masse entscheidet, wer wofür demonstrieren darf? Scheint mir kein besonders durchdachtes Konzept zu sein.
es gab keine alternative, weil der friedliche protest innnerhalb der rechtsstaatlichkeit verbten wurde.
Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG gebieten, angekündigte Demonstrationen grundsätzlich gleich zu behandeln. Daher werden mehrere Veranstaltungen nach dem Prinzip "first come, first serve" behandelt.
Grundsätzlich
müssen Behörden Versammlungen ermöglich, Art. 8 Abs. 1 GG (st. Rspr. BVerfG). Allerdings können Versammlungen untersagt werden, wenn die Sicherheit der Öffentlichkeit nicht gewährleistet werden kann. Dies mag unter anderem dann der Fall sein, wenn nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, um (mutmaßlich) gewaltbereite Demonstranten von einander zu trennen. Zwar ist der Staat grundsätzlich verpflichtet, die Ressourcen bereitzustellen, um parallele Demonstrationen zu ermöglichen, ist dies aber aus tatsächlichen Gründen faktisch nicht möglich, geht die öffentliche Sicherheit als umfassendes Verfassungsgut vor.
Dass der 1. Mai (dazu in Berlin) eine personell angespannte Lage ist, liegt auf der Hand. Will nun die Antifa Berlin eine Gegendemonstration durchführen, macht sich die Polizei natürlich Gedanken. Vielleicht wäre eine Demo nicht verboten worden, wenn eine friedliche Kundgebung in ausreichender Entfernung zu den Nazis gewählt worden wäre, vielleicht eine andere Route. Wird allerdings eine Route beantragt, die nur darauf ausgelegt ist, die Versammlung der Nazis zu stören,
muss die Polizei einschreiten und ggf. ein Verbot aussprechen.
Und wenn Du das mir nicht glaubst (wieso solltest Du auch, ich gehöre lediglich zu den besten 10 Prozent meines Jahrgangs) dann frag Heator. Der wird Dir das im Kern bestätigen.
sie durften sich versammeln.
Einer Versammlung wird generell genehmigt, eine gewisse Route abzulaufen. Sofern dies aufgrund von Besetzungen von Gegendemonstranten vereitelt wird, wird das Recht auf Versammlungsfreiheit drastisch geschmälert. Ein lapidares "sie durften sich versammeln", hilft da nicht weiter. Eigentlich recht eindeutig.
weil es zu beginn/mitte der 90er so geil war, als man die nazis machen lies..?
Was genau meinst Du? Und wie kommst Du darauf, dass ich nicht dafür wäre, offensive gegen Rechtsradikalismus zu arbeiten? Ich bin nur der Ansicht, dass dies mit demokratischen Mitteln erfolgen muss.
@ Pivo
Die Demonstranten haben doch genau das Kalkül, dass die Polizei aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Demonstration der Rechten auflöst. Und dass eine genehmigte Versammlung die genehmigte Route komplett ablaufen darf, liegt auf der Hand. Die Versammlungsfreiheit lässt sich nicht derart relativieren. Sie umfasst das Recht, seine Versammlung so durchzuführen, wie sie geplant war.
Und eine Nötigung mag hinsichtlich des Umfangs von Dauer, Anlass und eingesetzte Mittel abhängen, tatbestandlich bedeutet sie allerdings nur, einem anderen seinen Willen aufzuzwingen, entweder durch Gewalt oder Drohung. Und genau dies geschieht, wenn auch mittelbar über die Polizei.
Und wenn Du hier meinst, Richterschelte betreiben zu müssen, dann sei doch wenigstens so gut und poste das Urteil. Du behauptest, der Richter habe einen unberechtigten Richtspruch erlassen. Dann tritt mal den Beweis an. Bis dahin bleibt das eine ziemlich stumpfe Behauptung.
@ Anderszorn
Dann erklär doch mal, was Du mit Deinem Einwurf gemeint hast. Du kommst hier mit einem Weimar-Vergleich um die Ecke, begründest den aber nicht weiter. Ich habe dargestellt, warum sich die Situationen vielleicht nicht ganz so einfach vergleichen lassen, wie Deine lapidaren Äußerungen vermuten lassen. Dann mal los, ich bin sehr gespannt