Telekom schafft Flatrates ab

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Kann die Telekom den Altvertrag nicht zum Auslaufen einfach selbst kündigen?
Vielleicht einfach mal die noch gültigen AGB durchsuchen. Weiß nicht, ob die Provider verpflichtet sind, die AGB dauerhaft für Altkunden verfügbar zu halten - oder ob es reicht, diese bei Vertragsabschluss in irgendeiner Form dem Kunden zugeschickt zu haben.

Klingt für mich als Jemand mit wenig Ahnung von Recht "zu gut" aus Kundensicht. Dann würde ich einen Uralt-Vertrag mit Sonderrechten (vielleicht auch etwas teurer als heute) ja ewig behalten können, solange die Rechnung bezahlt wird und man weder umzieht noch zwischenzeitlich irgendwas macht, was einen Neuvertrag zur Folge hat (Bandbreitenwechsel usw).
 

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was morph erzählt ist gequirrlte scheisse, der vertrag verlängert sich zu den konditionen die im vertrag fixiert wurden.

Ach kleiner Cica. Würdest du nur nicht so vor Hass strotzen... :knuddel:

Hier eine E-Mail eines Telekom-Insiders.
Es stimmt, dass bis 2016 90 % der Anschlüsse auf MSAN (Annex J) umgestellt werden sollen. Ursächlich dafür ist unter anderem die alte ATM-Plattform, die hohe Kosten verursacht.

Es stimmt weiterhin, dass alle die, die bisher nicht auf IP umgestellt haben, einen neuen Vertrag benötigen – die alten AGB passen einfach nicht. Alle die, die bisher bereits IP haben, sind zunächst nicht betroffen (werden wohl aber auch gekündigt, wenn sie einem Wechsel über Jahre nicht zustimmen). Leute die heute klassisches IP und kein Annex J haben brauchen keinen neuen Vertrag.

Das ganze ist Insidern seit Dezember/Januar bekannt. Ziel vermutlich (wobei ich da sehr sicher bin): die Generierung von Mehreinnahmen. Der Traffic ist nur Mittel zum Zweck. Die Erhöhung der Dämpfungsgrenzen (~ 25.10) Ende Oktober letzten Jahres ist übrigens in diesem Zusammenhang zu sehen. Schließlich benötigt man @ IP-Bandbreite für die Telefonate.

2016 werden fast alle von der Drossel betroffen sein. Hat heute ein durchschnittlicher Kunde 20 GB soll sich das Volumen bis 2016 vervierfachen (siehe dazu die Stellungnahme). 20*4 = 80 GB und damit ist man schon über der Drosselgrenze.
Quelle: http://stadt-bremerhaven.de/telekom-drosselung-das-schreibt-ein-insider/

Kann die Telekom den Altvertrag nicht zum Auslaufen einfach selbst kündigen?
Jo!

10 Leistungsänderung
10.1 Die T-Online AG ist berechtigt, einzelne
Leistungsmerkmale zu ändern. Die T-Online AG wird
eine Änderung der Leistungen dem Nutzer per eMail
mitteilen. Eine Benachrichtigung kann auch schriftlich
erfolgen. Gleichzeitig wird die T-Online AG den Nutzer
ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte
Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Nutzer nicht
innerhalb von sechs Wochen schriftlich dem geänderten
Vertrag widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann
zu den geänderten Entgelten fortgesetzt.
10.2 Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide
Parteien das Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer
Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats
zu kündigen.
Quelle: http://www.t-online.de/software/inhalte/agbdiens.pdf
 
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Was Küstenlümmel schreibt ist leider was viele nicht wahrhaben wollen. Die Telekom kündigt einfach nach Ablauf des Vertrages selbst ebendiesen. Dann kannste wechseln, oder zu neuen Konditionen nen Vertrag bei der Telekom machen. Glückwunsch.

Dasselbe gabs schon bei der ISDN Flat...

Sorry, aber das muss doch jedem klar sein wenn man liest dasses ab 2016 kommen soll. Bis dahin ist so ziemlich JEDER laufende Telekomvertrag einer Änderung unterlegen. Dann führt man die Drosselung ein und man hat den Salat.
 
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Was ich mich schon seit einer Weile frage:
Wieso gibt es eigentlich keine echten Flatrates in Mobilnetzen? Da gibt es ja effektiv nur Volumentarife.
Wenn Bandbreite so günstig ist, wieso verkauft niemand eine echte mobile Flatrate? Die Funkmasten stehen ja sowieso, gibt es wirtschaftlich irgendetwas das dagegen spricht?
 
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du weißt als Physiker schon halbwegs, was ein Funkmast aushält oder?
 
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Die glauben doch wohl selber nicht, dass sie die Ausnahmeregelung für ihre Dienste durchbekommen. So blöd kann selbst die Telekom nicht sein..... Oh wait.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom das nicht durchbekommt. Gegen eine volumenbeschränkte Flatrate ist ja an sich auch nichts zu sagen, solange auch nicht-volumenbeschränkte Angebote weiterhin verfügbar sind. Ich denke dann regelt das der Kunde selbst. Ausser die nicht volumenbeschränkten Anschlüsse schiessen preislich durch die Decke...

€: Irgendwie hat mich die Diskussion überholt...
 
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Klar, die Bandbreite geht runter wenn viele gleichzeitig ziehen. Aber das spricht nicht gegen eine Flatrate, oder?

dann heulen alle rum, dass die versprochene Geschwindigkeit nicht geliefert wird, aber wenn alle User eine Volumenbegrenzung im Kopf haben, werden die versuchen, maßvoller beim Verbrauch umzugehen.
 
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AGB Änderungen können immer durchgeführt werden. Stimmt der Kunde nicht zu, kündigt dir halt der Anbieter. Und spätestens bei einer Vertragsverlängerung kriegst du die neuen AGB aufgebrummt. Das ist so. Punkt.
 
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die formulierung dass eine vvl einen neuen vertrag darstelle entspricht daher nicht der wahrheit. um nichts anderes geht es hier, also fresse halten.
 
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dann heulen alle rum, dass die versprochene Geschwindigkeit nicht geliefert wird, aber wenn alle User eine Volumenbegrenzung im Kopf haben, werden die versuchen, maßvoller beim Verbrauch umzugehen.

Was aber bei LTE nicht gerade ein großes Problem wäre, weil ja mehr als genug Bandbreite da ist, oder?
 
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wird angesehen als neuer Vertrag != stellt einen neuen Vertrag dar

Lern halt zu differenzieren.

es wird auch nicht als neuer vertrag angesehen, es ändert sich NICHTS an den konditionen des vertrags, du kriegst auch keinen neuen tarifmüll und du wirst auch nciht als neukunde angesehen.

checks halt.
 

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Die Konditionen werden über die AGB geregelt. Mit der Verlängerung kriegst du die neuen AGB und damit auch die Drosselung.
 
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es wird auch nicht als neuer vertrag angesehen, es ändert sich NICHTS an den konditionen des vertrags, du kriegst auch keinen neuen tarifmüll und du wirst auch nciht als neukunde angesehen.
checks halt.

Ändern sich die AGB dann ändern sich die Konditionen des Vertrags....

AGB Änderungen können immer durchgeführt werden. Stimmt der Kunde nicht zu, kündigt dir halt der Anbieter. Und spätestens bei einer Vertragsverlängerung kriegst du die neuen AGB aufgebrummt. Das ist so. Punkt.

Es ist scheissegal ob mans neuen Vertrag oder veränderten Vertrag nennt, die Telekom kann die AGBs einfach ändern und wenn dein Vertrag die 2 Jahre vollhat, dir anbieten die neuen Konditionen anzunehmen, oder deinen Vertrag zu kündigen.

Die Telekom ist NICHT verpflichtet deinen jetzt laufenden Vertrag bis in alle Ewigkeit zu verlängern. Was war denn mit der ISDN Flatrate?
Dasselbe, erst gabs ISDN Flatrates mit unbegrenzter Laufzeit, danach nur noch mit Fristen im Vertrag. Meine ISDN Flatrate wurd von der TELEKOM! gekündigt und ich wurd gezwungen den Nachfolge ISDN Tarif zu wählen. Das ging solange bis wir DSL Anbindung bekommen hatten.


die formulierung dass eine vvl einen neuen vertrag darstelle entspricht daher nicht der wahrheit. um nichts anderes geht es hier, also fresse halten.

Isses echt so schwer einfach mal zurückzustecken?
 
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Jaja, das gute alte Surftime 90, wo dann alle Gewohnheitsnutzer erstmal 200-300DM Rechnungen hatten :ugly:

Gerade im Internet das alte Anschreiben dazu wiedergefunden, passt ganz gut:
Sehr geehrte T-Online Kundin, sehr geehrter T-Online Kunde,

mehr Individualität und Freiheit bei Ihrer persönlichen Tarifwahl
- das sind die Highlights unserer neuen Tarifstruktur, die seit
1.3.2001 wirksam ist.

Für Sie als T-Online Kunde bringt dieser Fortschritt eine wichtige
Veränderung. Denn den von Ihnen zur Zeit genutzten Tarif T-Online flat
werden wir zukünftig nicht mehr anbieten. Statt dessen haben wir ein
fein gestaffeltes Tarifmodell entwickelt, in dem Sie je nach Ihren
persönlichen Surfgewohnheiten aus einer Vielzahl von Modellen
wählen können.

Was müssen Sie tun? - Eigentlich gar nichts. Dann werden wir Sie
automatisch zum 17.12.2001 als Kunde in den neuen Tarif T-Online
surftime 90 übernehmen.

Bei einem Grundpreis von nur DM 79,- können Sie damit pro Monat bis zu
90 Stunden ohne zusätzliches Nutzungsentgelt online gehen. Für jede
weitere Minute im Internet zahlen Sie lediglich günstige 2,9 Pf.
Nutzungsentgelt* . Wir gehen davon aus, dass dies am ehesten Ihren
derzeitigen Nutzungsgewohnheiten entspricht.
 
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@ Evilgod

DU laberst halt die ganze Zeit müll .. es mag ja sein das die Telekom Verträge nicht verlängert muss solange sie dies aber tut ohne dich auf geänderte AGBs hinzuweisen ist und bleibt eine automatische Vertragslängerung ein Altvertrag weil er nunmal zu den alten Konditionen verlängert wird.
 
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@ Evilgod
DU laberst halt die ganze Zeit müll .. es mag ja sein das die Telekom Verträge nicht verlängert muss solange sie dies aber tut ohne dich auf geänderte AGBs hinzuweisen ist und bleibt eine automatische Vertragslängerung ein Altvertrag weil er nunmal zu den alten Konditionen verlängert wird.

Das ist richtig.
Nur, ab Morgen geht das ganze los. Wer DANN Post bekommt dass sein Vertrag geändert wird, der hängt genau da drin.
Natürlich muss dich die Telekom darauf hinweisen. Wo ist das Problem? Glaubst du das werden sie nicht tun? Glaubst du die lassen einfach alle Altverträge so weiterlaufen? Und damit das bestehende Problem der Poweruser einfach auf sich ruhen lassen?

Wieso wirfst du mir vor Müll zu schreiben wenn du dann selbst nichts weiter bringst als Dinge die jedem klar sind und die nichtmal was mit der Problematik zu tun haben?
Die Telekom WIRD die AGBs ändern, sie WIRD den Kunden das mitteilen und DANN MUSST du dich entscheiden was du tust. Warum glaubst du haben die Deadline bis 2016? Das ist genug Zeit, genau DAS zu tun. Mit so ziemlich JEDEM Privatkunden der derzeit bei der Telekom ist.

Und jetzt erklär mir wo da ein Fehler drin liegt.

Und @ Steep, da ich ja sooviel Müll labere, siehe den Post direkt darüber von Freesta...

Ist ja nicht so als wäre sowas noch nie vorgekommen. Und falls dus immer noch nicht raffst, 2001 ist GENAU DAS was ich beschreibe, passiert.
 
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es gelten die agb denen der vertragsnehmer zugestimmt hat, wenn der vertrag verlängert wird gelten weiterhin die konditionen zu den agb, sofern der vertragsnehmer nicht ausdrücklich den neuen agb zustimmt, dafür müssen ihm die neuen agb gesondert zugestellt werden und entsprechend zur kenntnis genommen werden.
genau das wird aber nicht gemacht.

@evilgod:
es geht hier nicht darum, was die tcom rechtlich machen kann, sondern was gängige praxis ist und das ist nunmal das von mir beschriebene.
 
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es gelten die agb denen der vertragsnehmer zugestimmt hat, wenn der vertrag verlängert wird gelten weiterhin die konditionen zu den agb, sofern der vertragsnehmer nicht ausdrücklich den neuen agb zustimmt, dafür müssen ihm die neuen agb gesondert zugestellt werden und entsprechend zur kenntnis genommen werden.
genau das wird aber nicht gemacht.

Das behauptest du einfach.
Doof das freesta ein Beispiel von 2001 gezeigt hat (von dem ich auch spreche) und in diesem Fall ist GENAU DAS passiert...

WENN der Vertrag verlängert wird. Du erklärst, wie Steep, einfach das Prozedere. Das ist toll, hier gehts aber um die Auswirkungen auf die Zukunft. Und es ist wunderbar wenn man du einfach nur sagst "ach das werden die schon nicht".
Was soll das? Mit so ner Vorhersage kann man alles schönreden.
Wir sind uns doch einig das rein rechtlich die Telekom genauso agieren kann wie Küstenlümmel und ich es darstellen.

@evilgod:
es geht hier nicht darum, was die tcom rechtlich machen kann, sondern was gängige praxis ist und das ist nunmal das von mir beschriebene.

Dann warten wir mal ab was die nächsten 2 Jahre gängige Praxis sein wird.
Wir sind ja schonmal soweit dass wir uns einig sind dass die Telekom genau das tun kann was ich beschreibe.

Ob sies tun wird? Da bin ICH mir sicher, eben WEIL ich sowas schonmal mitgemacht habe.
 
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die tcom kann auch allen teilnehmern nach ablauf des vertrags kündigen und ihnen neue verträge mit den neuen agb zuschicken, das wäre aber betriebswirtschaftlicher selbstmord und genau deswegen wird das vorerst nicht passieren und zwar solange ein signifikanter anteil der kunden davon betroffen ist.

ferner hat morph auch vergessen zu erwähnen dass die umstellung auf ip freiwillig ist...

morph hat behauptet, dass man mit jeder vvl den neuen agb zustimmt, das ist aber nicht der fall.
die isdn sache hat auch nur leute am arsch der welt betroffen, die kein dsl hatten, sofern ich mich da recht erinnere, da hatte man aber auch fast nen monopol auf dem markt...
 
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die tcom kann auch allen teilnehmern nach ablauf des vertrags kündigen und ihnen neue verträge mit den neuen agb zuschicken, das wäre aber betriebswirtschaftlicher selbstmord und genau deswegen wird das vorerst nicht passieren und zwar solange ein signifikanter anteil der kunden davon betroffen ist.

ferner hat morph auch vergessen zu erwähnen dass die umstellung auf ip freiwillig ist...

Klar kann....

Aber wo ist das Problem in den nächsten 2 Jahren die AGB entsprechend zu ändern, die Zustimmung (oder auch nicht) der Kunden einzuholen und dann entsprechend entweder den Vertrag umstellen, oder kündigen?

Sie muss doch garnicht allen Kunden kündigen. All jene die mit den neuen AGB einverstanden sind erzeugen doch überhaupt keinen Handlungsbedarf.
Du schreibst doch selbst, vorerst.
Sagt doch keiner dass die Telekom das übers Knie bricht. Aber verdammt sie hat 2 1/2 Jahre Zeit. Bei einer normalen Laufzeit eines Telekomvertrages von 2 Jahren... reicht das dicke. Und ja, vllt werden dieses Jahr noch keine Verlängerungen auf die neuen Konditionen umgestellt, aber es wird kommen. Und ob man dann die Bremse statt 2016 erst 2017 bekommt ist doch vollkommen wurscht.

Nur muss jeder Telekomkunde verstehen dass seine Flatrate die er momentan nutzt nicht für die Ewigkeit gemacht ist und in absehbarer Zeit bei der Telekom der Vergangenheit angehören wird. Vollkommen egal wie man sich seinen
jetzigen Vertrag schönredet.

morph hat behauptet, dass man mit jeder vvl den neuen agb zustimmt, das ist aber nicht der fall.

oO Das ist doch Auslegungssache.
Natürlich stimmt man mit jeder vvl den neuen AGB zu, sonst käme eine vvl (ACHTUNG!) BEI GEÄNDERTER AGB!! nicht zustande. Wenns keine, deinen Vertrag betreffende Änderung, welche du zur Kenntnis nehmen muss und einverstanden sein muss, gab, gibts kein Problem. Ergo, ja, jede vvl ist eine zustimmung geänderter AGB.

Wie solls denn eine automatische Vertragsverlängerung geben wenn sich was geändert hat, dem man zustimmen muss...
Sorry, aber das ist vollkommene Zeitverschwendung solche Dinge zu diskutieren, denn eigentlich sind das vollkommen logische Zusammenhänge. Entweder es läuft automatisch, oder es ändert sich was und ich muss dem zustimmen. nen anderen Fall gibts nicht.

die isdn sache hat auch nur leute am arsch der welt betroffen, die kein dsl hatten, sofern ich mich da recht erinnere, da hatte man aber auch fast nen monopol auf dem markt...

1.) gabs 2001 nicht wirklich überall DSL
2.) ändert das überhaupt nichts am grundsätzlichen, nämlich dass die Telekom dass was wir hier diskutieren, durchaus tun kann und wird.


Und dazu kommt, noch glauben ja alle das ein Wechsel kein Problem sei.
Da die Telekom aber der Besitzer des Großteils des Deutschen Netzes ist muss man erstmal schaun ob andere Anbieter dann nicht ggf. mehr zahlen müssen und so ebenfalls ihre Flatrates einstellen (müssen).
 
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absatz 10 der agb ist lt. eines urteils den frankfurter landgerichts auch unwirksam, damals ging es daru, dass die laufzeit von dsl verträgen via mail von 3 auf 12 monate geändert wurde, sofernd er kunde den neuen agb nicht innerhalb von 6 wochen wiedersprach.

"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots auf Vertragsänderung."
 
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Du meinst das nicht rechtskräftige Urteil gegen welches Berufung eingelegt wurde? Und zu dem es auch Ausnahmen gibt für welche man sich von einem Anwalt beraten lassen soll?

Ausserdem gibts da einen Unterschied. Das Gericht hat das damalige Prozedere als Rechtswidrig erklärt.
Gleichzeitig schreibt das Gericht in seinem Urteil:

Denn ein Schweigen des Kunden auf die E-Mail führt die Verlängerung der
Kündigungsfrist nicht herbei.
Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines
Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots auf
Vertragsänderung.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien des zu ändernden Vertrags einvernehmlich
dem Schweigen eine Erklärungsbedeutung haben zukommen lassen. Die
Vereinbarung einer Erklärungsfiktion ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur
eingeschränkt - nämlich nur unter den Voraussetzungen des § 308 Nr. 5 BGB -
möglich.

Ich hab mir 5 308 BGB angesehen und komme nicht drauf ob die Telekom AGB jetzt passen oder nicht. Allerdings sagt das Urteil auf welches du anspielst klar aus das Schweigen durchaus eine Form der Ablehnung sein kann. Es wäre jetzt zu prüfen ob dies in den aktuell gültigen Telekom AGB der Fall ist oder nicht.

btw. Ja mir ist langweillig. Ich hab Urlaub und wollt Radfahren, aber bei dem Kackwetter... :/
 
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@evilgod:
das urteil müsste aus dem jahr 2007(?) oder so sein, ist die revision nicht entschieden..?

ich hatte das irgendwo noch im hinterkopf und habe es entsprechend gegoogled, mir war von der revision nichts bekannt.
 
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Kann das mal jemand kommentieren, der sich auskennt?

Hab keine ahnung von dem stoff, aber der artikel klingt doch sehr nach panikmache für daus...



kenn mich zwar nicht richtig aus aber der artikel stellt nur behauptungen auf ohne das ganze mit zahlen zu unterlegen
sollte doch eigentlich ermittelbar sein - theoretische leitungskapazität der transkontinentleitungen vergleichen mit tatsächlich anfallendem traffic-
insofern geschissen auf den artikel
 
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Kann das mal jemand kommentieren, der sich auskennt?

Hab keine ahnung von dem stoff, aber der artikel klingt doch sehr nach panikmache für daus...

Kann durchaus stimmen, die Transatlantikleitung ist sicherlich irgendwie begrenzt.
Das Limit dürfte aber noch nach oben gehen weil man mehrere Wellen einkoppeln und die auch immer besser trennen kann, d.h. durch Änderungen an den Endpunkten dürfte noch einiges herauszuholen sein wenn es mal nötig wird.
Wo das Problem dabei sein soll, einfach (wenn wir das Limit irgendwann mal erreichen) eine zweite Leitung nebendran zu legen, sehe ich auch nicht ganz. Klar, ist nicht billig, aber so what? Ging ja damals auch schon mal, muss einfach noch mal gehen :)
 
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London-New York via Transatlantikkabel zu verbinden kostet 300 Millionen €. Wie viel wollte die Drosselkom noch gleich für Ausbau ausgeben?
 
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Wenns nicht gerade milliarden verschlingt, seh ich da nicht das problem. Dürfte allein in den usa und europa mehrere hundert millionen internetnutzer geben. Wenn man die kosten vollständig auf die umlegt, dürftens doch eigentlich nicht mehr als ein paar euro pro nase sein.

Ich seh das also auch eher als panikmache im dienste der telekom.
 
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