Entkräftet jetzt irgendwie nicht seine Spekulation, oder geht am Ziel vorbei.
Wenn es in Relationen einfach ist, überhaupt mit Nationalstolz zu argumentieren, gerade bei einfach gestrickteren Personen, dann wäre eine effektive Gegenkampagne auch nicht so schwer. Irgendwie finde ich das Ergebnis auch nicht gerade als Symbol der perfekt funktionierenden Integration.
Geb ich dir Recht, 'alle wahlberechtigten Türken in Deutschland' wäre genauer gewesen. Wollte sensibel sein und eine Formulierung finden, die Türken mit Doppelpass in Deutschland einschliesst ohne sie dabei als Türken zu bezeichnen. (Keine Ahnung warum überhaupt)- nicht alle "türkischstämmigen Menschen in Deutschland" wahlberechtigt waren
ca. 50% haben und da man die Motivation der Nichtwähler nicht kennt kann man sie nicht als Contra-, Pro-Erdogan, bzw. in das Mir doch egal was die Türkei macht - Lager Rechnen. Ich war so frei diese zu Ignorieren, da die Wahlbeteiligung für eine Auslandswahl recht hoch war.- nicht alle Wahlberechtigten abgestimmt haben
Wenn alle Ja-Stimmen von Türken stammen würden, die sich mit dem Rechenschieber hingesetzt und Pro- und Contra-Argumente feinsäuberlich abgewogen haben, wäre das in der Tat bedenklich (allerdings auch weit davon entfernt ein "totales Scheitern" zu sein). Da man aber gerade einfach gestricktere Zeitgenossen mit Appellen an den Nationalstolz durchaus dazu überzeugen kann, gegen ihre Interessen zu stimmen, ist das erst mal pure Spekulation deinerseits.
Beispiel: In Umfragen sagen durchgängig 40% der Franzosen, dass sie in der zweiten Runde Front National wählen wollen. Sind die auch alle schlecht in Frankreich integriert?
Kann man ja hoffen dass die die ihren führer so geil finden sich ab jetzt in größeren mengen verpissen.
Die doppelte Staatsbürgerschaft hat so ziemlich nichts mit den Problemen zu tun, die du da anbringst.Wir haben mehr Polen und Russen mit doppelter Staatsbürgerschaft als Türken. Gibts da Probleme mit der Staatsbürgerschaft? Nein. Das Problem liegt woanders.
Inwiefern geht es am Ziel vorbei, wenn ich ihn darauf hinweise, dass man von ungefähr einem Sechstel einer Gruppe (Ja-Stimmen) nicht auf 100% ("türkischstämmige Menschen in Deutschland") schließen kann?
Wie gesagt: Ich wäre mit solchen Zuschreibungen vorsichtig. Niemand weiß, was diese Leute dazu bewegt zu wählen wie sie wählen. Klar ist das kein gutes Zeichen, aber so zu tun als könnten diese Leute deshalb per Definition kein Teil unserer Gesellschaft sein ist schwachsinnig. Beispiel: In Umfragen sagen durchgängig 40% der Franzosen, dass sie in der zweiten Runde Front National wählen wollen. Sind die auch alle schlecht in Frankreich integriert?
wie genau rechtfertigt man es allen die die deutsche staatsbürgerschaft legal erworben haben selbige wieder zu entziehen und was hindert sie daran sie wieder zu erwerben..?
Danke, endlich hast auch du es geschafft, dich zur strammen Vernunft der AfD-Position durchzuringen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/...rn-zur-rueckkehr-in-die-tuerkei-14975167.html
Die "Integration" ist fehlgeschlagen, aber noch können wir die gemachten Fehler korrigieren.
Deine Rechnung fällt aber deutlich zu positiv aus: Nur, weil 50% nicht wählen gegangen sind heißt das nicht, dass diese 50% nicht auch zumindest zum Teil zu der Gruppe gehören, die problematisch ist. Oder anders gesagt: Da wären sicherlich genügend "ja"-Stimmen dabei gewesen, wenn diese 50% nur nicht zu faul gewesen wären zu wählen.
wie genau rechtfertigt man es allen die die deutsche staatsbürgerschaft legal erworben haben selbige wieder zu entziehen und was hindert sie daran sie wieder zu erwerben..?
Ja klar und die 50% nichtwähler in deutschland hätten eigentlich alle npd und afd gewählt, was?
Ich rechtfertige es mit der Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft.
Nichts hindert sie daran, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu erwerben, dann müssen sie aber die andere dabei ablegen und sich eben aktiv "bewerben".
Gleichzeitig würde ich hierfür die Hürden auch recht hoch setzen und selbstverständlich das Abstammungsprinzip sehr ernst nehmen.
Idealerweise würden damit nur diejenigen, die sowohl überdurchschnittlich gut integriert sind (was mindestens die Abkehr vom Islam beinhaltet), überdurchschnittlich viele Steuern zahlen (also deutliche Nettozahler, nach Abzug aller direkten und indirekten staatlichen Förderungen, die Dönerbude wird hierzu wahrscheinlich nicht reichen, jedenfalls nicht solange sie nicht extrem gut läuft) und bereit sind, ihre "alte" Staatsbürgeschaft abzugeben eine Chance haben, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
@Cicatriz ... alter Schwede, man muss MVs Meinung ja nicht teilen, aber er argumentiert zumindest auf 'nem Niveau was Dich wie 'nen Minderbemittelten aussehen lässt.
2. Das zu diesen Grundsätzen gehörende Willkürverbot hat heute in Art. 3 Abs. 1 und teilweise auch in Art. 3 Abs. 3 GG seinen positiv-rechtlichen Ausdruck gefunden. Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 4, 144 [155]; 15, 167 [201]; 18, 38 [46]; 22, 254 [263]). Was im vorliegenden Zusammenhang unter Willkür zu verstehen ist, umschreibt Art. 3 Abs. 3 GG grundsätzlich dahin, daß niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Das so konkretisierte Willkürverbot gilt für alle Bereiche des Rechts. Die Anerkennung der Rechtswirksamkeit der Ausbürgerungen durch die 11. Verordnung würde daher gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verstoßen.
uhm, auf welcher grundlage? das zuviele falsch gewählt haben? gehts noch? und die nichtwähler, kinder und 40% nein stimmen sind dann halt kollateralschäden?
das war die antwort auf btah.@ Cica: Und wo verstößt MVs Vorschlag so explizit und offensichtlich gegen diesen Artikel, dass du meinst darauf polemisch und völlig unsachlich reagieren zu können?
Damit ist es doch ganz einfach: Wir verabschieden ein Gesetz, das die doppelte Staatsbürgerschaft beendet und die existierenden auflöst, indem sie die deutsche entzieht.
Da es nur bei doppelter Staatsbürgerschaft greift wird niemand staatenlos, damit ist der Artikel erfüllt.
Dann geben wir allen Betroffenen erst mal eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, denn wir wollen ja nett sein und die Leben nicht sofort alle komplett umkrempeln. Die befristete Genehmigung kann dann so 2-5 Jahre gelten. In dieser Zeit wird geprüft, ob die Person eine permanente Aufenthaltsgenehmigung bekommt oder nicht. Wer sie nicht erhält muss nach 2-5 Jahren eben gehen, ganz normale Abschiebung. Die Kriterien wären noch genau zu bestimmen, Integration und Steuerzahlungen würde ich als sehr wichtig dabei ansehen, aber die Details können dann ja fleißig ausgehandelt werden - die AfD hat da sicher gute Vorschläge.
Das scheint mir prinzipiell rechtlich möglich zu sein, oder?
abgesehen davon, natürlich, dass du die hürden hochsetzen und die abkehr vom islam als bwertungsgrundlage für integration herranziehst.Auch sehe ich absolut keinen Bezug zum Willkürverbot, denn die doppelte Staatsbürgerschaft ist ganz sicher kein Menschenrecht und niemand wird bei einer allgemeinen Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft willkürlich diskriminiert. Sieht mir eher nach Windmühlen aus.
Währe jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen auch nochmal darüber zu reden ob man Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker in Deutschland generel verbieten sollte, oder nicht.
Auch sehe ich nicht warum es in unserem Intresse liegt, dass man ausländische Wahllokale in Deutschland ermöglicht. Rein integrationstechnisch währe es doch schlauer Politische Beteiligung mit den Herkunftsländern der Zugezogenen auf ein Minimum zu reduzieren, schon alleine um Zerwürfnisse aus anderen Länder nicht zu importieren.
Muss ich das? Ist es wirklich ein anderer? Wenn entziehen der deutschen Staatsbürgerschaft per Gesetz explizit als legal deklariert wird, wieso muss ich es dann noch weiter begründen? Solange es willkür- und diskriminierungsfrei geschieht (also alle doppelten Staatsbürgerschaften betrifft) sehe ich da erst mal kein Problem.du hast mir immer noch nicht erklärt, wie genau du den automatischen entzug der deutschen atsstsbürgerschaft rechtfertigst.
es ist ein völlig anderer sachverhalt, wenn man sie abschafft und jeder frei wählen kann.
Das eine hat mit dem anderen doch rein gar nichts zu tun.abgesehen davon, natürlich, dass du die hürden hochsetzen und die abkehr vom islam als bwertungsgrundlage für integration herranziehst.
Nicht verwechseln. Ich verteidige MVs Meinung überhaupt nicht, sondern akzeptiere die Art und Weise wie er sie darlegt (fast immer höflich, geduldig und mit - auch wenn für mich teils nicht nachvollziehbaren - Argumenten). So wie sich das für eine kultivierte Diskussion gehört. Das ist erstmal völlig unabhängig vom Inhalt den ich ja strikt ablehnen kann.Mir will nicht in den Kopf wie ein vernunftbegabter Mensch wie du diesen Schwachsinn verteidigen kann.
Muss ich das? Ist es wirklich ein anderer? Wenn entziehen der deutschen Staatsbürgerschaft per Gesetz explizit als legal deklariert wird, wieso muss ich es dann noch weiter begründen? Solange es willkür- und diskriminierungsfrei geschieht (also alle doppelten Staatsbürgerschaften betrifft) sehe ich da erst mal kein Problem.
Nicht verwechseln. Ich verteidige MVs Meinung überhaupt nicht, sondern akzeptiere die Art und Weise wie er sie darlegt (fast immer höflich, geduldig und mit - auch wenn für mich teils nicht nachvollziehbaren - Argumenten). So wie sich das für eine kultivierte Diskussion gehört. Das ist erstmal völlig unabhängig vom Inhalt den ich ja strikt ablehnen kann.
Was die Staatsbürgerschaftsdiskussion angeht, so ist mir im Moment meine Zeit zu schade, mich dazu umfassend zu äußern, ich sehe es allerdings nicht ganz soooo krass einseitig, dass eine Abschaffung der doppelten Staatsangehörigkeit direkt ein "Scheißen auf unser Rechtssystem ist".
[...] und anscheinend gibts diese Möglichkeit sofern noch 'ne andere Staatsbürgerschaft da ist. [...]
MV weiss das auch, er hat auf der letzten vorletzten seite doch selbst gesagt, dass es ihm darum geht den v. A. Muslime auszubürgern und da das nicht ginge müsste man eben allen die zweite Staatsbürgerschaft entziehen, da es sonst diskriminierend wäre.
Er will ja nicht nur die doppelte Staatsbürgerschaft abschaffen, er will gleichzeitig auch direkt jeden ausbürgern, der neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere hat. Das ist völlig willkürlich, außerdem höchst bedenklich bezüglich Vertrauensschutz, Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Wie viele materielle Grundsätze des Rechtsstaates muss man missachten, bevor wir von einem dicken, fetten Scheißhaufen auf unser Rechtsverständnis sprechen können?
Ich zitiere mal Wikipedia:Nein, wie kommt ihr auf sowas?
Das liest sich für mich so, als wäre es absolut denkbar, ein Gesetz zu verabschieden welches die Ausbürgerung in bestimmten Fällen regelt. Dieses muss natürlich einer (verfassungs)rechtlichen Prüfung standhalten, aber möglich scheint es erstmal zu sein. Über die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes können sich ja dann Fachleute streiten. Ich lese da absolut nicht draus, dass eine Ausbürgerung unter gar keinen Umständen möglich sein kann - derzeit vielleicht, weil es das als Rechtsgrundlage geforderte Gesetz dafür nicht gibt, meinetwegen. Ist aber nichts, was in Stein gemeißelt wäre oder unsere Rechtsordnung in ihren Grundfesten erschüttern würde.Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.
Keine Ahnung, warum es so schwer ist das zu verstehen? Und keine Ahnung wie man darauf kommt, dass Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft und Ausbürgerung von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft irgendwie das gleiche sind. Das spielt nichtmal in der selben Liga.
Das liest sich für mich so, als wäre es absolut denkbar, ein Gesetz zu verabschieden welches die Ausbürgerung in bestimmten Fällen regelt. Dieses muss natürlich einer (verfassungs)rechtlichen Prüfung standhalten, aber möglich scheint es erstmal zu sein. Über die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes können sich ja dann Fachleute streiten. Ich lese da absolut nicht draus, dass eine Ausbürgerung unter gar keinen Umständen möglich sein kann - derzeit vielleicht, weil es das als Rechtsgrundlage geforderte Gesetz dafür nicht gibt, meinetwegen. Ist aber nichts, was in Stein gemeißelt wäre oder unsere Rechtsordnung in ihren Grundfesten erschüttern würde.
es ist doch völlig legitim darauf zu verweisen und lösungsvorschgläge zu erarbeiten.Ja, mag daran liegen, dass - rein zufällig natürlich, hat nichts mit dem Islam zu tun - in seinen Augen gerade diese Gruppe eine Nettobelastung für dieses Land ist. Sowohl finanziell als auch was den sozialen Frieden angeht. Ist also aus seiner Sicht einfach rational sie rauszuwerfen sofern das gesetzlich möglich ist - und anscheinend gibts diese Möglichkeit sofern noch 'ne andere Staatsbürgerschaft da ist.
Korrekt, das Problem liegt bei dem Islam. Aber den kriegt man nicht in den Griff, solange man nicht die doppelte Staatsbürgerschaft für die Türken abschafft (indem man die deutsche aberkennt, natürlich nicht andersrum). Nur für die Türkei wird sie aber wohl schwer abzuschaffen, also lieber ganz weg und Sonderregelungen (Aufenthaltsgenehmigungen) für andere Nationen.