wieder führt dich deine unkenntnis bzgl. der rechtlichen lage zu falschen schlüssen. wenn eine polizeimaßnahme rechtmäßig war, dann steht der staat mitnichten für daraus entstehende kosten ein. oder denkst du echt, der staat muss die krankenhauskosten für einen geiselnehmer tragen, der zur rettung der geiseln von polizeischarfschützen niedergestreckt wurde?
Interessanterweise sprichst du hier den richtigen Punkt mit dem falschen Beispiel an.
Aber zuerst einmal ist es recht einfach dein Beispiel zu widerlegen. Nehmen wir an, dass:
-der angeschossene die Kosten nicht selbst tragen kann
-> der Staat verliert Geld
-der angeshossene die Kosten selbst tragen kann
-> der angeschossene zahlt zwar, ABER der angeschossene ist für eine Zeit lang ausser Gefecht gesetzt womit dem Staat Steuereinnahmen entgehen UND die Wahrscheinlichkeit, dass der angeschossene zukünftig von staatlichen Leistungen abhängig ist steigt
->Es ist irrational aus Sicht des Staates übermäßige Gewalt anzuwenden.
Jetzt aber zu dem eigentlich interessanten Teil:
Muss die Frau und der Boxer den für den Widerstand bezahlen, neben der Strafe, die ihnen vor Gericht dafür aufgelegt wird? Wenn dem so sein sollte, dann ist das vermutlich eine Pauschale, sagen wir für 4*10 Minuten Polizeiarbeitszeit.
Demzufolge hat die Polizei in meinem Beispiel 10 Minuten Zeit das Problem
im Durchschnitt zu lösen und danach richten sich dann auch die einzusetzenden Mittel.
ergebnis = festnahme. wenn das ergebnis bei der frau mit milden mitteln wie einfacher körperlicher überlegenheit (arme auf den rücken drehen usw.) zu erreichen ist, bei einem boxer aber möglicherweise für das gleiche ergebniss erst das reizgas gezüclt werden muss, kannst du mir erklären, warum bei der frau auch das reizgas eingesetzt werden soll?
Ein Begründung dafür wäre da es im Durchschnitt länger dauert.
wie kann man sich denn bitte so stur stellen, lies doch BITTE jetzt mal nach was verhältnismäßigkeit bedeutet. es ist das GEGENTEIL von willkür, sondern der garant für verlässlichkeit, gerechtigkeit und rechtsstaatlichkeit.
Es ist zumindest so wie du es verstehst nichts anderes als Diskriminierung und damit ist es willkürlich.
Die Verhältnismäßigkeit wird deiner Meinung nach am jeweiligen Einzelfall festgemacht, wie groß ist der Mensch, welches Geschlecht usw..
und an der jeweiligen Situation, wie groß ist der Widerstand, wie groß sind die Kosten usw..
Zweiteres ist völlig in Ordnung, ersteres nur bedingt. Für jede Situation sollte es eine Reihe von möglichen Maßnahmen geben welche nach nachvollziehbaren, logischen Kritieren gegen alle Personen angewand werden können. Möglichst geringe Gewalt, wie du sie anführst ist eines davon, ein anderes ist aber eben auch den Bürger möglichst wenig zu belasten, d.h. die Arbeitszeit der Polizisten zu reduzieren.
Insofern ja, ich bin nicht gegen
ein Verhältnismäßigkeitsprinzip , das soetwas notwendig ist sehe ich durchaus ein. Allerdings empfinde ich das Verhältnismäßigkeitsprinzip welches wir deiner Meinung nach in Deutschland haben als teilweise falsch.