FDP: Internetsperren-Gesetz untauglich
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa an. weiterlesen...
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,678511,00.html
Köhler hat das Gesetz nun unterzeichnet - mal wieder ein grandioser Fail unseres Bundespräsidenten.
problematische Kommunikationsmöglichkeiten in Social Communities
Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt Abhörmaßnahme nicht grundlegend ab
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht. weiterlesen...
Fahnung nach illegalen Downloads weiter möglich
Nach Angaben der Musikindustrie ist die Fahndung nach illegalen Downloads im Internet auch weiterhin möglich. Die Karlsruher Richter hätten klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, erklärte der Bundesverband Musikindustrie in Berlin. So betone das Urteil, es sei legitim, bei Rechtsverletzungen Internet-Kontakte individuell zuzuordnen. Es gebe keine prinzipiellen Bedenken, wenn Internet-Anbieter Auskünfte über sogenannte dynamische IP-Adressen erteilen, die nur für einzelne Internet-Sitzungen vergeben werden, zitierte der Verband aus dem Urteil.
BDI nennt Urteil "wegweisend"
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte das Urteil "wegweisend für die digitale Zukunft in Deutschland". Die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation, über Internet oder mobile Telefone, sei Grundlage der Informationsgesellschaft, sagte der BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf.
Weniger strenge Auflagen knüpfte Karlsruhe daher etwa an die Nutzung von IP-Adressen in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber Diensteanbietern. Hier sei zum einen bedeutend, dass dabei die zuständigen Ämter die vorsorglich zu speichernden Daten nicht kennen. Vielmehr gehe es nur um "personenbezogene Auskünfte" über den Inhaber eines bestimmten Anschlusses, der von Providern unter Rückgriff auf diese Daten ermittelt worden sei. Systematische Ausforschungen über einen längeren Zeitraum oder das Erstellen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen ließen sich allein auf Grundlage solcher Auskünfte nicht verwirklichen. Maßgeblich sei zum anderen, dass für solche Auskünfte nur ein von vornherein feststehender kleiner Ausschnitt der Daten verwendet werde.
Allerdings hat dem Richterspruch nach auch die Begründung von behördlichen Auskunftsansprüchen zur Identifizierung von IP-Adressen "erhebliches Gewicht". Mit ihr wirke der Gesetzgeber auf die Kommunikationsbedingungen im Internet ein und begrenze die Anonymität; es müsse sichergestellt werden, "dass eine Auskunft nicht ins Blaue hinein eingeholt wird". Für solche Auskünfte sei kein Richtervorbehalt nötig, allerdings seien die Betreffenden von der Abfrage zu benachrichtigen. Die Anonymität im Internet dürfe nur aufgehoben werden, wenn zumindest eine Rechtsgutbeeinträchtigung vorliegt, der "ein hervorgehobenes Gewicht beigemessen wird". Das könnten auch "im Einzelfall besonders gewichtige Ordnungswidrigkeiten" sein, die der Gesetzgeber ausdrücklich benennen müsse.
Keine Netzsperre für Raubkopierer in Deutschland
Fast 40 Staaten verhandeln seit langer Zeit, wie man Raubkopien oder Produktpiraterie verhindern kann. Die Verhandlungen dauern mittlerweile fast drei Jahre an, denoch gelangen nur wenige Informationen über die Art der Ahndungs- und Verhinderungsideen an die Öffentlichkeit. Internetsperren für Raubkopierer sind wohl im Gespräch. weiterlesen...
es stimmt was der lobbiest dort sagt, hatte ne andere quelle mit original richter zitat, auch bei ntv.
Fahnung nach illegalen Downloads weiter möglich
Nach Angaben der Musikindustrie ist die Fahndung nach illegalen Downloads im Internet auch weiterhin möglich. Die Karlsruher Richter hätten klargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, erklärte der Bundesverband Musikindustrie in Berlin. So betone das Urteil, es sei legitim, bei Rechtsverletzungen Internet-Kontakte individuell zuzuordnen. Es gebe keine prinzipiellen Bedenken, wenn Internet-Anbieter Auskünfte über sogenannte dynamische IP-Adressen erteilen, die nur für einzelne Internet-Sitzungen vergeben werden, zitierte der Verband aus dem Urteil.
du wirst dich noch wunderndie Regierung wird sich auf absehbare Zeit auch nicht auf eine neue Regelung ändern können (sonst würde die FDP ja jede Glaubwürdigkeit wegschmeißen).
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Und gut, dass Deutschland bei diesem Three-Strikes-Bullshit wohl nicht mitmachen wird, wenigstens dafür ist die FDP zu gebrauchen.
Experten plädieren für Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am heutigen Mittwoch bezeichnete die Mehrzahl der Sachverständigen den derzeitigen Schwebezustand rund um das Zugangserschwerungsgesetz als rechtswidrig. Auch das Paragraphenwerk an sich hielten viele für verfassungswidrig. Der Erlass des Bundesinnenministeriums zur Nichtanwendung des umkämpften Gesetzes für Websperren zur Bekämpfung der Kinderpornographie verstoße gegen die Pflicht der Verwaltung, wonach diese geltende Rechtsnormen vollziehen müsse, betonte etwa Dirk Heckmann, Internet-Rechtler der Universität Passau. Es gebe zwar einen gewissen "Beurteilungsspielraum" der Regierung, der aber nicht so weit wie in diesem Fall gedehnt werden könne. weiterlesen...
Kinderpornografie: Löschen statt Sperren funktioniert laut BKA-Zahlen
Im Streit um Internetsperren belegen neue Zahlen des Bundeskriminalamts: Das Löschen von kinderpornografischen Angeboten, die auf ausländischen Servern gehostet werden, funktioniert sehr gut. BKA und Befürworter der Sperren haben dies bislang bestritten. weiterlesen...
Zwar schon von gestern die News, aber zum Aufatmen reicht es trotzdem noch!Internetsperren kommen nicht
Gestern Abend haben hochrangige Vertreter der FDP und der Union den Beschluss gefasst, dass die Bundesregierung nunmehr endgültig auf die Errichtung von sogenannten „Internetsperren“ zur Prohibition von Kinderpornographie im Internet verzichten wird. weiterlesen...
Netzsperren durch Glücksspielstaatsvertrag?
Die Einführung von Netzsperren ist offenbar noch nicht vom Tisch – trotz der Entscheidung der Bundesregierung, das bis dato nicht angewandte Gesetz endgültig außer Kraft zu setzen. Nun tauchen Netzsperren an anderer Stelle erneut auf.weiterlesen...
Gibts auch eine Petition gegen Dumheit bei Usern wie Bankräuber?
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