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Ich seh, ehrlich gesagt, immernoch nicht das Problem. Erstmal geht es ja darum, die Straße freizukriegen. Einfachste Variante: Poliziei nimmt sich den Schlüssel vom Fahrer und fährt den Traktor paar Meter weiter erstmal irgendwohin, wo er nicht mehr unmittelbar den Verkehr unterbindet. Von da kann man ihn dann später immernoch abschleppen lassen oder zurückgeben und nur eine Geldbuße verhängen. Wenn das aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (Polizisten dürfen das nicht oder haben keinen Traktorführerschein bzw. trauen sich nicht zu das Ding im Schritttempo ein paar Meter wegzufahren) nicht geht, muss halt direkt abgeschleppt werden, notfalls mit Seil oder Stange. Ich hab so auch schon ein Auto von der Berliner Stadtautobahn schleppen lassen.
Nochmal: Es geht nicht darum, dass die Polizei das in ganz Deutschland innerhalb von 30 Minuten erledigt, sondern darum, irgendwo damit anzufangen. Wenn man den Bauern im Voraus klarmacht, dass solche Blockaden verboten sind und sie dann auch direkt auflöst und sich zudem herumspricht (kann man gern auch vorher schon explizit androhen), dass der Traktor dann erstmal weg ist, werden die sich schon alsbald kooperativer verhalten und derartige Aktionen unterlassen - wäre meine Vermutung. Wenn man natürlich suggeriert: Ihr dürft das alles und wir können eh nichts dagegen tun, wirds schwer.
Einziehung von Tatwerkzeugen ist afaik vollkommen üblich und hier wohl durchaus angemessen, schon zum Zweck der Prävention weiterer ähnlicher Aktionen:
Nochmal: Es geht nicht darum, dass die Polizei das in ganz Deutschland innerhalb von 30 Minuten erledigt, sondern darum, irgendwo damit anzufangen. Wenn man den Bauern im Voraus klarmacht, dass solche Blockaden verboten sind und sie dann auch direkt auflöst und sich zudem herumspricht (kann man gern auch vorher schon explizit androhen), dass der Traktor dann erstmal weg ist, werden die sich schon alsbald kooperativer verhalten und derartige Aktionen unterlassen - wäre meine Vermutung. Wenn man natürlich suggeriert: Ihr dürft das alles und wir können eh nichts dagegen tun, wirds schwer.
Einziehung von Tatwerkzeugen ist afaik vollkommen üblich und hier wohl durchaus angemessen, schon zum Zweck der Prävention weiterer ähnlicher Aktionen:
§ 74 StGB - Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und... - dejure.org
Strafgesetzbuch § 74 - (1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht...
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