Ein Thema ist bislang noch etwas im Hintergrund geblieben: die Frage, ob die Hausbesitzer eigentlich gegen Naturkatastrophen versichert waren – und ob man sie dazu künftig gesetzlich verpflichten sollte. Kann man diese Art der Vorsorge von den Leuten verlangen? Mein Kollege Tim Bartz hat dazu ein interessantes
Interview mit Jan-Oliver Thofern geführt, Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Aon
Deutschland. »In
Rheinland-Pfalz, einem der Epizentren des Flutdesasters, haben nur 37 Prozent der Immobilienbesitzer eine
Elementarschadenversicherung abgeschlossen«, sagt Thofern. Bundesweit liege die Quote auch unter 50 Prozent. Nun wohnt natürlich nicht jeder Deutsche in einem potenziellen Flut- oder einem sonstigen Katastrophengebiet, deshalb lehnt Thofern auch eine gesetzliche Pflicht zu einer Elementarschadenversicherung ab.
Er hat einen anderen Vorschlag: »Anstatt für die nicht versicherten Schäden zu zahlen«, so Thofern, »sollte die Politik den Versicherungsnehmern erlauben, die Prämien für eine private Elementarschadenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.« So hätten die Leute einen Anreiz, sich abzusichern. »Und das wäre Teil der Daseinsvorsorge, damit nicht jedes Mal alles auf den Steuerzahler abgewälzt wird, so wie es jetzt sicher wieder geschehen wird.