ja, die pauschale aussage dass manager bei leichtester fahrlässigkeit haften überrascht mich etwas. im außenverhältnis ist ein direkter anspruch gegen manager eigentlich nur in extremen fällen, vor allem deliktisch denkbar. im innenverhältnis müsste eine pflichtverletzung in bezug auf die gesellschaft bestehen, die zweifelsohne auf den manager zurückzuführen ist. ich würde jetzt erstmal annehmen, dass das die seltene ausnahme ist, dass ein manager tatsächlich in die haftung genommen wird. hast du da evtl. beispiele?
Ich hätte mich wohl gleich präziser ausdrücken müssen, gleichwohl geht es zumindest aus meinem Post an Stirling hervor, dass ich mich auf Innenhaftung beziehe. Du hast aber natürlich recht. Die Außenhaftung ist (mittlerweile) eher seltener Natur (jedoch siehe etwa Kirch/Breuer-Entscheidung, die auf Kritik gestoßen ist), wohingegen die Innenhaftung auch in der Praxis immer relevanter wird.
Fälle zur Innenhaftung siehe etwa:
- Siemens/Neubürger-Urteil (LG München I, Urt. v. 10.12.2013 – 5 HK O 1387/10 ; mit den anderen Vorstandsmitgliedern Vergleiche geschlossen)
- wegweisend ARAG/Garmenbeck-Entscheidung BGH, NJW 1997, 1926 (wobei es da größtenteils darum ging, dass der Aufsichtsrat im regelfall die Pflicht hat, Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand geltend zu machen; Sachverhalt aber typisches Beispiel für Innenhaftung)
hab dir mal eben noch ein paar fälle rausgesucht, die ich so spontan mit fundstelle gefunden habe:
- LG München I, NZI 2007, 609
- LG Bielefeld BeckRS 2010, 06538
- LG Essen, Urteil vom 09.09.2013 - 44 O 164/10
- etwas älter aber schöner Sachverhalt: LG Düsseldorf: Urteil vom 23.11.1994 - 33 O 204/03
Schätzungen zufolge kommen weniger als 5% der Haftungsfälle an die Öffentlichkeit (Ihlas, D&O, 2009). Deutschland hat nach neuesten Untersuchungen nach den USA weltweit die meisten Organhaftungsfälle - etwa 90 % sind Innenhaftung. Wie schon gesagt, werden Haftungsfälle meist im stillen Kämmerlein reguliert, sodass nicht viel an die Öffentlichkeit gelangt und auch gerichtliche Publikationen die hohe Zahl der Untersuchungen nicht wiederspiegeln. Die D&O Versicherungen weinen schon rum und wollen sich teilweise schon aus dem Geschäftsfeld zurückziehen.
Insofern ist die Organhaftung ein brandheißes Thema. Stimmen mehren sich (siehe Diskussionen zum letztjährigen 70. Deutschen Juristentag), dass die Haftung zu scharf ist. Der 70. DJT hat deshalb auch mit Mehrheit eine Entschärfung in einigen Punkten gefordert. Manche sprechen gar von "existenzvernichtendem Charakter" de lege lata. (
,halte ich ehrlich gesagt für übertrieben)
Ein Presse-Artikel zum Ganzen:
"Jetzt sollen die Manager zahlen"
http://www.wiwo.de/unternehmen/indu...etzt-sollen-die-manager-bezahlen/9178610.html
Interessant mit vielerlei Belegen und Zusammenfassungen sowie dogmatischen und rechtspolitischen Aufarbeitung:
Bachmann, Gutachten E zum 70. DJT, Reform der Organhaftung?, 2014