1. er bekommt nicht nur 2% sondern er bekommt 2% auf den mehrbetrag.
2. ist das bei 25 millionen vllt noch einzusehen, aber da fängts ja erst an. was ist mit 1milliarde?
3. nur weil man das gesetz verbessern könnte durch eine weitere staffelung, finde ich es trotzdem scheisse.
4. wenn er den arbeitsaufwand nachweisen kann, soll er sein geld dafür auch bekommen.
@login
ist ok, wenn du das super findest. ich nicht.
lol zu 1. er bekommt halt lim 2% auf die Gesamtsumme wenn sie ausreichend hoch ist, was nen kindischer Punkt mit der Mehrsumme, das macht schon bei 25mio kaum mehr was aus, kriegt er wohl 2,0x% oder so. Und ja, ich finds ok wenn er nen % Satz auf die Bilanzsumme bekommt, weil das in etwa mit dem Arbeitsaufwand korreliert sein wird. Da dir ja die Staffelung allein nicht reicht:
Wie stellst du dir das genau mit Arbeitsaufwand nachweisen vor? zu welchem Stundensatz? Immer der gleiche? Ist super schwer zu überprüfen wie genau, was, zu welcher QUalität ein Insolvenzverwalter macht.
Plakatives Beispiel, nicht die super Analogie: Wenn deine Wohnung gereinigt wird hast du lieber nen Pauschalangebot als dass die dir sagen wir nehmen 25€ die Stunde und dann bummeln die mega.
Bleibt halt lächerlich, da von Zweifeln am REchststaat zu reden. Es gibt mittelständige Unternehmen wie Märklin, die sich wahrscheinlich mit Mio Beratergebühren bei ner Bilanzsumme von ca 100 Mioin den Ruin getrieben haben. Da zweifle ich am Menschenverstand.