Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v2.3

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.999
Reaktionen
85
momente in denen ich an unserem rechtsstaat zweifle....
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.845
Reaktionen
773
momente in denen ich an unserem rechtsstaat zweifle....

Checks jetzt auch nicht. Scheinbar scheinen die Tarife sowieso alle geregelt zu sein, was sie chargen können. Haste erwartet die machen das umsonst?


Übrigens find ichs weiterhin nen Unding einfach nur die Links mit der Überschrift reinzuwerfen. IMmerhin so nen kurzen Satz, was man davon hält würde was bringen.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.107
Reaktionen
539
er wünscht sich bestimmt, dass das irgendwelche "Samariter" machen, die alles verramschen und am Ende kriegen die Gläubiger (was ja die Mitarbeiter mit einschließen dürfte) quasi nix :rolleyes:
 

Der Ziegentobi

Hurensohn h.c. auf Lebenszeit
Mitglied seit
26.02.2005
Beiträge
31.858
Reaktionen
5.227
According to Associate Professor Amanpal Garcha's syllabus, the class will read and discuss "important, influential narratives about the supernatural—Mary Shelley’s Frankenstein, Bram Stoker’s Dracula, Henry James’ The Turn of the Screw, and Stephenie Meyer’s Twilight as well a few minor works."
http://www.good.is/posts/twilight-is-now-required-reading-for-a-college-level-honors-english-class/
:rofl2:

ich denke in diesem fall sind die fundi-christen sogar nützlich wenn sie es verhindern sollten.
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
bevor man lacht erst die erläuterung vom professor abwarten
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.833
Reaktionen
255
http://www.good.is/posts/twilight-is-now-required-reading-for-a-college-level-honors-english-class/
:rofl2:

ich denke in diesem fall sind die fundi-christen sogar nützlich wenn sie es verhindern sollten.

Naja, wenn es in dem kurs darum geht zu untersuchen wie sich das "horror" genre in populärer literatur im verlauf der zeit verändert hat, welche themen gleich geblieben sind etc. gehört twiglight so wenig einem das gefallen mag wohl durchaus mit in die liste. :x
 
Mitglied seit
07.10.2002
Beiträge
2.492
Reaktionen
0
Es wäre wohl in der Tat ein Graus, sich das Buch durchlesen zu müssen aber gerade sowas als Standardwerk herannehmen um die Entwicklung von Horrorliteratur aufzuzeigen?
Man stelle sich vor, es geht von H.P.Lovecraft, Bram Stoker, Mary Shelley über zu Koontz und King und dann...das? Outsider pls
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.845
Reaktionen
773
lächerlicher Kulturelitismus mancher hier

#2 Outsider.
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.833
Reaktionen
255
Es wäre wohl in der Tat ein Graus, sich das Buch durchlesen zu müssen aber gerade sowas als Standardwerk herannehmen um die Entwicklung von Horrorliteratur aufzuzeigen?
Man stelle sich vor, es geht von H.P.Lovecraft, Bram Stoker, Mary Shelley über zu Koontz und King und dann...das? Outsider pls

Jeweils die populärste horrorliteratur der jeweiligen zeit und aktuell ist das halt twighlight. :8[:
 
Mitglied seit
21.09.2001
Beiträge
4.696
Reaktionen
0
Ort
HH
Horror aber nur, weil es so verdammt schlecht geschrieben ist. Da ist ja selbst Resident Evil besser.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.107
Reaktionen
539
also ich les da nirgends was von "Horror"...oder wisst ihr einfach nicht was supernatural heißt? :ugly:
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.833
Reaktionen
255
Dann halt die jeweils populärste übernatürliche literatur. Who cares, hab den artikel doch nicht gelesen... :8[:
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.107
Reaktionen
539
steht auch in nurbs Zitat ;)...aber war eh eher an die anderen gerichtet...denn man kann ja wohl kaum bezweifeln, dass in Twilight übernatürliche Figuren vorkommen...ob es sinnvoll ist das zu lesen, ist natürlich ein anderes Thema...denn man könnte ja auch Harry Potter lesen zB
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.833
Reaktionen
255
Mitglied seit
08.02.2001
Beiträge
3.554
Reaktionen
2
Wollts auch grad posten, dann dacht ich, ach nee.. lass ma
 
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.999
Reaktionen
85
Checks jetzt auch nicht. Scheinbar scheinen die Tarife sowieso alle geregelt zu sein, was sie chargen können. Haste erwartet die machen das umsonst?


Übrigens find ichs weiterhin nen Unding einfach nur die Links mit der Überschrift reinzuwerfen. IMmerhin so nen kurzen Satz, was man davon hält würde was bringen.
+kuma, etc

ich dacht eigentlich, dass der durchschnittliche, rational denkende mensch das problem erkennt:

Der Insolvenzverwalter erhält nach § 2 I InsVV in der Regel:

Von der Insolvenzmasse bis 25. 000 Euro 40 %
von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 25 %
von dem Mehrbetrag bis 250.000 Euro 7 %
von dem Mehrbetrag bis 500.000 Euro 3 %
von dem Mehrbetrag bis 25.000.000 Euro 2 %.

hallo? rein prozentuale bezahlung nach der insolvenzmasse? wenn man das natürlich noch weiter runterstufen würde mit steigender masse wäre es wieder vertretbar. aber warum zum geier rechnet der nicht wie jeder mensch nach ARBEITSAUFWAND ab? bei konkursvefahren die gleiche kacke... stichwort TelDaFax.

alternative lösung: insolvenzverwalter werden vom staat mit festen gehalt angestellt und die bezahlung geht an den staat.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.845
Reaktionen
773
also meinetwegen könnten sie auf nen 1% runtergehen, aber 2 % von 25 Mio find ich jetzt nicht so unglaublich viel. Und per Arbeitsaufwand, was da an Stunden reingeht und je nachdem wen du anstellst kommt bestimmt auch ne gute Summe zusammen.

Du sprachst von Zweifeln am Rechtsstaat. Du findest das Gesetzt ja anscheinend von der Idee ok nur nicht die die genaue Staffelung.
 
Mitglied seit
05.08.2012
Beiträge
1.408
Reaktionen
0
Weil es nun mal im Interesse aller Beteiligten ist wenn der Insolvenzverwalter möglichst viel Kohle aus der Insolvenzmasse herausholt und sie nicht so schnell wie möglich loswerden möchte?

Eine Erfolgsbeteiligung von 2-3% geht durchaus in Ordnung.
 
Mitglied seit
19.11.2003
Beiträge
1.999
Reaktionen
85
1. er bekommt nicht nur 2% sondern er bekommt 2% auf den mehrbetrag.
2. ist das bei 25 millionen vllt noch einzusehen, aber da fängts ja erst an. was ist mit 1milliarde?
3. nur weil man das gesetz verbessern könnte durch eine weitere staffelung, finde ich es trotzdem scheisse.
4. wenn er den arbeitsaufwand nachweisen kann, soll er sein geld dafür auch bekommen.
@login
ist ok, wenn du das super findest. ich nicht.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.845
Reaktionen
773
1. er bekommt nicht nur 2% sondern er bekommt 2% auf den mehrbetrag.
2. ist das bei 25 millionen vllt noch einzusehen, aber da fängts ja erst an. was ist mit 1milliarde?
3. nur weil man das gesetz verbessern könnte durch eine weitere staffelung, finde ich es trotzdem scheisse.
4. wenn er den arbeitsaufwand nachweisen kann, soll er sein geld dafür auch bekommen.
@login
ist ok, wenn du das super findest. ich nicht.

lol zu 1. er bekommt halt lim 2% auf die Gesamtsumme wenn sie ausreichend hoch ist, was nen kindischer Punkt mit der Mehrsumme, das macht schon bei 25mio kaum mehr was aus, kriegt er wohl 2,0x% oder so. Und ja, ich finds ok wenn er nen % Satz auf die Bilanzsumme bekommt, weil das in etwa mit dem Arbeitsaufwand korreliert sein wird. Da dir ja die Staffelung allein nicht reicht:
Wie stellst du dir das genau mit Arbeitsaufwand nachweisen vor? zu welchem Stundensatz? Immer der gleiche? Ist super schwer zu überprüfen wie genau, was, zu welcher QUalität ein Insolvenzverwalter macht.

Plakatives Beispiel, nicht die super Analogie: Wenn deine Wohnung gereinigt wird hast du lieber nen Pauschalangebot als dass die dir sagen wir nehmen 25€ die Stunde und dann bummeln die mega.


Bleibt halt lächerlich, da von Zweifeln am REchststaat zu reden. Es gibt mittelständige Unternehmen wie Märklin, die sich wahrscheinlich mit Mio Beratergebühren bei ner Bilanzsumme von ca 100 Mioin den Ruin getrieben haben. Da zweifle ich am Menschenverstand.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nur mal so, die idee dahinter ist, dass wenn man insolvenzverwalter gut bezahlt, man die motivation für sie schafft möglichst viel für die gläubiger rauszuholen. somit ist das ein win/win

und n00dl, das ist doch im grunde eine abrechnung nach arbeitsaufwand. je größer die insolvenzmasse desto mehr arbeitsaufand idr.
 
Mitglied seit
05.08.2012
Beiträge
1.408
Reaktionen
0
Wobei das dank der kommenden Haushaltsabgabe eigentlich auch schon egal ist.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.107
Reaktionen
539
in dem Fall ging es aber um eine Firma...wie läuft es da eigentlich mit der neuen Regelung?
 
Mitglied seit
21.02.2003
Beiträge
22.833
Reaktionen
255
Na die firma muss natürlich für jeden mitarbeiter, der einen eigenen haushalt darstellt nochmal ne abgabe in gleicher höhe machen.
:deliver:
 

mfb

Mitglied seit
18.07.2003
Beiträge
791
Reaktionen
0
Der Insolvenzverwalter erhält nach § 2 I InsVV in der Regel:

Von der Insolvenzmasse bis 25. 000 Euro 40 %
von dem Mehrbetrag bis 50.000 Euro 25 %
von dem Mehrbetrag bis 250.000 Euro 7 %
von dem Mehrbetrag bis 500.000 Euro 3 %
von dem Mehrbetrag bis 25.000.000 Euro 2 %.
Also:
10.000 bei 25.000 Euro (40%)
16.250 bei 50.000 Euro (32,5%)
20.250 bei 250.000 Euro (8,1%)
27.750 bei 500.000 Euro (5,55%)
517.750 bei 25 Millionen Euro (2,07%)
Und danach?

Sieht doch recht fair aus vom Konzept her.
Größere Firma => mehr Aufwand (aber nicht linear)
Mehr Erfolg bei der Arbeit => mehr Bezahlung
 
Mitglied seit
05.08.2012
Beiträge
1.408
Reaktionen
0
Na die firma muss natürlich für jeden mitarbeiter, der einen eigenen haushalt darstellt nochmal ne abgabe in gleicher höhe machen.
:deliver:

Stimmt sogar fast, nur die höhe passt nicht.
Oder kürzer:
Die Unternehmen zahlen Gebühren je nachdem wieviele Mitarbeiter sie haben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben