Kippt das Inzestverbot? Geschwisterpaar zieht vor BVerfG

Sollte das Inzestverbot (§173 StGB) abgeschafft werden?

  • Ja

    Stimmen: 47 32,2%
  • Nein

    Stimmen: 99 67,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    146
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Original geschrieben von ArT-hirni
es kann einfach nicht sein, dass menschen bei ihrer zeugungsverantwortung strafrechtlich nachgeholfen wird, nur weil ein gewisses risiko für eine behinderung beim kind besteht.
allerdings sollten die eltern unbedingt von ärztlicher seite aus auf diese risiken hingewiesen werden.

mich interessiert dein standpunkt zum rauchen oder alkohol trinken während der schwangerschaft
(mal ganz davon abgesehn dass man das von staatlicher seite natürlich nicht überprüfen kann)

erlaubt?
erlaubt, aber ärzte sollten auf die risiken hinweisen?
verboten?
 
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ja, auch das sollte in letzter instanz in der verantwortung der eltern liegen, nachdem ausreichend aufklärung geleistet wurde.
so viel vertrauen in die menschheit muss schon sein!
 
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das ist natürlich ein sehr ehrenwerter standpunkt

das problem welches ich dabei nur sehe ist, dass die eltern primär nicht sich selbst, sondern eben dem kind schaden

beim trinken/rauchen während der schwangerschaft scheitert jedwiger kontrollversuch natürlich an der durchführbarkeit
bei der frage ob kinder generell erlaubt sind, sehe ich jedoch die möglichkeit viel zukünftiges leid zu verhindern

wie hier im thread aber bereits oft erwähnt, kommt man dabei in ein gewisses dilemma: man versucht ein leben zu "schützen" indem man verhindert dass es überhaupt entsteht
die selbe problematik ergibt sich aber auch ganz allgemein bei der abtreibung, speziell aber natürlich bei diagnostizierten gendefekten des fetus
 
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Lol ganz toll. Jeder fordert mal wieder sein Recht ein, aber ratet mal wer dann die behinderten Kinder wieder durchfüttert - ach ja die Gesellschaft... ganz toll
 
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zur verantwortung der eltern gehört auch das aufziehen eines solchen behinderten kindes, falls es denn zustandegekommen sein sollte. in diesem bereich ließe sich schon eher über eine strafrechtliche maßnahme bei nicht nachgekommenen erziehungpflichten für inzesteltern reden.
der ganze gedankengang ist natürlich sehr sehr unausgereift und ich gebe gern zu, dass mich bei dieser diskussion das gewissen auf beiden seiten kneift, aber letztenendes kommt dieses sittengesetz einer präventiven misstrauensbescheinigung für die erzieherischen fähigkeiten nicht nur einer, sondern mehreren (wenn nicht sogar allen) gruppen von menschen gleich und das sehe ich als nicht tragbar an.
das gesetz wäre für mich haltbar, solange klipp und klar nachgewiesen werden könnte, dass die eltern aus inzestbeziehungen allesamt nicht in der lage sein würden, ein selbst gezeugtes kind gewissenhaft zu erziehen.
 

shaoling

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Original geschrieben von Mackiavelli
Lol ganz toll. Jeder fordert mal wieder sein Recht ein, aber ratet mal wer dann die behinderten Kinder wieder durchfüttert - ach ja die Gesellschaft... ganz toll
Schon ne dumme Sache, dieser Sozialstaat, gell...
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg
Schon ne dumme Sache, dieser Sozialstaat, gell...

Was wir hier betreiben ist die Perversion eines Sozialstaates, in dem einfach nur jeder versucht das Beste für sich selbst herauszuholen...
 

shaoling

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Natürlich, jeder wird gezwungen, einzuzahlen. Da ist es nur die logische Folge, dass jeder versucht, sich ein möglichst großes Stück vom Kuchen zurückzuholen. Die Krankheit aller kollektiven Systeme...

Aber bleiben wir doch mal realpolitisch: Unsere Sozialsysteme setzen jedes Jahr mehrere hundert Milliarden Euro um. Und einige tun hier so, als wäre die Versorgung eines unbedeutend kleinen Teils wirklich Hilfebedürftiger eine unzumutbare Last für das Gemeinwesen.

Wer mit dieser Begründung Menschen ihr Recht auf Leben streitig machen will, hat meine Verachtung.
 

Didier

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71 Nein Stimmen und noch kein einziges ernstzunehmendes Argument für nein; das ist geradezu unglaublich. Man könnte vermuten, Intelligenz bzw. die Fähigkeit logisch zu denken, sei in diesem Fall stark mit der politischen Meinung korreliert.

Auch wenn ich der gleichen Meinung wie Shao-Ling bin, möchte ich dennoch aus Gründen der Ausgeglichenheit und der Freude an der Diskussion das erste Argument für ein Inzestverbot einbringen:

Wie bereits angebracht haben Kinder von Geschwistern nachweislich ein großes Risiko missgebildet zu sein. Folglich kann es natürlich nicht im Sinne der Gesellschaft sein, wenn Geschwister Kinder bekommen.

Der Analogieschluss, dass man wenn man dieser Aussage folgt, auch anderen Menschen verbieten müsste, Kinder zu bekommen ist jedoch falsch. Einem Menschen mit geschädigtem Erbgut zu verbieten ein Kind zu bekommen, würde einen massiven Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellen. Es ist wie bereits mehrfach ausgeführt, unmöglich Grenzen zu ziehen, zumal es an einer moralischen Instanz mangelt, die sich anmaßen könnte zu beurteilen, wer das Recht zugesprochen bekommen sollte Kinder zu kriegen.

Bei einem Verbot der Inzucht ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedoch deutlich geringer. Nicht die generelle Vermehrung wird verboten, sondern nur die Vermehrung mit einer einzigen Person. Den Beteiligten verbleibt also eine Alternative. Angenommen ein Geschwisterpaar möchte unbedingt zusammenbleiben und gemeinsam Kinder großziehen, so gibt es dazu eine Lösung. Sie können sich ein zweites Geschwisterpaar suchen, gemeinsam mit diesem vier gesunde Kinder bekommen und anschließend zwei der Kinder behalten. Viele homosexuelle Paare praktizieren dies so oder ähnlich bereits erfolgreich seit geraumer Zeit. Warum sollte dies unzumutbar sein? Zumal diese Variante durchaus auch im Interesse der Eltern sein sollte.

Zu der angesprochenen Problematik der Trennung zwischen Sex und dem Zeugen von Kindern gibt es auch eine Lösung. Man könnte beispielsweise den Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern unter Strafe stellen, wenn nicht nachweislich geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Zeugung eines Kindes getätigt würden.
Die Frage welche Maßnahmen geeignet wären, sollte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technologie von Experten beantwortet werden. Sterilisation ist zweifellos geeignet. Soweit ich informiert bin, wäre auch eine ärztlich verabreichte hinreichend starke Hormonspritze akzeptabel. Diese wirken normalerweise mehrere Monate und besitzen nur ein sehr geringes Risiko.
 
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Bei einer Sterilisation koennte die Person aber auch mit keiner anderen Person ein Kind zeugen, ansonsten stimm ich dir zu.
 
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Original geschrieben von Didier
71 Nein Stimmen und noch kein einziges ernstzunehmendes Argument für nein; das ist geradezu unglaublich. Man könnte vermuten, Intelligenz bzw. die Fähigkeit logisch zu denken, sei in diesem Fall stark mit der politischen Meinung korreliert.

Auch wenn ich der gleichen Meinung wie Shao-Ling bin, möchte ich dennoch aus Gründen der Ausgeglichenheit und der Freude an der Diskussion das erste Argument für ein Inzestverbot einbringen:

Wie bereits angebracht haben Kinder von Geschwistern nachweislich ein großes Risiko missgebildet zu sein. Folglich kann es natürlich nicht im Sinne der Gesellschaft sein, wenn Geschwister Kinder bekommen.

Der Analogieschluss, dass man wenn man dieser Aussage folgt, auch anderen Menschen verbieten müsste, Kinder zu bekommen ist jedoch falsch. Einem Menschen mit geschädigtem Erbgut zu verbieten ein Kind zu bekommen, würde einen massiven Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellen. Es ist wie bereits mehrfach ausgeführt, unmöglich Grenzen zu ziehen, zumal es an einer moralischen Instanz mangelt, die sich anmaßen könnte zu beurteilen, wer das Recht zugesprochen bekommen sollte Kinder zu kriegen.

Bei einem Verbot der Inzucht ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedoch deutlich geringer. Nicht die generelle Vermehrung wird verboten, sondern nur die Vermehrung mit einer einzigen Person. Den Beteiligten verbleibt also eine Alternative. Angenommen ein Geschwisterpaar möchte unbedingt zusammenbleiben und gemeinsam Kinder großziehen, so gibt es dazu eine Lösung. Sie können sich ein zweites Geschwisterpaar suchen, gemeinsam mit diesem vier gesunde Kinder bekommen und anschließend zwei der Kinder behalten. Viele homosexuelle Paare praktizieren dies so oder ähnlich bereits erfolgreich seit geraumer Zeit. Warum sollte dies unzumutbar sein? Zumal diese Variante durchaus auch im Interesse der Eltern sein sollte.

Zu der angesprochenen Problematik der Trennung zwischen Sex und dem Zeugen von Kindern gibt es auch eine Lösung. Man könnte beispielsweise den Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern unter Strafe stellen, wenn nicht nachweislich geeignete Maßnahmen zur Verhinderung der Zeugung eines Kindes getätigt würden.
Die Frage welche Maßnahmen geeignet wären, sollte entsprechend dem jeweiligen Stand der Technologie von Experten beantwortet werden. Sterilisation ist zweifellos geeignet. Soweit ich informiert bin, wäre auch eine ärztlich verabreichte hinreichend starke Hormonspritze akzeptabel. Diese wirken normalerweise mehrere Monate und besitzen nur ein sehr geringes Risiko.

das ist ja etwas ganz neues. danke! so hatte ich das noch gar nicht gesehen :8[:
 
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Original geschrieben von Didier
Wie bereits angebracht haben Kinder von Geschwistern nachweislich ein großes Risiko missgebildet zu sein. Folglich kann es natürlich nicht im Sinne der Gesellschaft sein, wenn Geschwister Kinder bekommen.

Der Analogieschluss, dass man wenn man dieser Aussage folgt, auch anderen Menschen verbieten müsste, Kinder zu bekommen ist jedoch falsch. Einem Menschen mit geschädigtem Erbgut zu verbieten ein Kind zu bekommen, würde einen massiven Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellen. Es ist wie bereits mehrfach ausgeführt, unmöglich Grenzen zu ziehen, zumal es an einer moralischen Instanz mangelt, die sich anmaßen könnte zu beurteilen, wer das Recht zugesprochen bekommen sollte Kinder zu kriegen.

Bei einem Verbot der Inzucht ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedoch deutlich geringer.

du bezeichnest beides, das fortpflanzungsverbot für geschwister-paare und das für erbgutgeschädigte, als persönlichkeitsrechtsverletzend - das eine nur weniger stark als das andere
und deswegen ist der analogieschluss falsch?
ich widerspreche:
entweder man sagt diese verletzung des persönlichkeitsrechts ist, zum wohl der gemeinschaft und des einzelnen, akzeptabel, oder eben nicht.
meines erachtens ist es akzeptabel
und zwar nicht nur aus den von shao so verachtungsvoll bezeichneten fiskalen gründen, sondern zum schutz der potentiellen kinder (dass es hier zu einem gewissen dilemma kommt, schrieb ich bereits)

desweiteren ist es sehr wohl möglich grenzen zu ziehen:
mein schon früher erwähnter vergleich zum wahlrecht ab 18 wurde in keinster weise angefochten
 
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Original geschrieben von Didier
Bei einem Verbot der Inzucht ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht jedoch deutlich geringer. Nicht die generelle Vermehrung wird verboten, sondern nur die Vermehrung mit einer einzigen Person. Den Beteiligten verbleibt also eine Alternative. Angenommen ein Geschwisterpaar möchte unbedingt zusammenbleiben und gemeinsam Kinder großziehen, so gibt es dazu eine Lösung. Sie können sich ein zweites Geschwisterpaar suchen, gemeinsam mit diesem vier gesunde Kinder bekommen und anschließend zwei der Kinder behalten. Viele homosexuelle Paare praktizieren dies so oder ähnlich bereits erfolgreich seit geraumer Zeit.

Das Gesetz, so wie es besteht, verbietet doch nicht nur das in die Welt setzen von Kindern, sondern den Beischlaf allgemein - also können sie das nicht praktizieren wie die homosexuellen Paare.
 
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Original geschrieben von Picasso
dann noch ein bitte:
könntest du mir bitte nicht den sozialen abstieg wünschen? ich wünsche ihn dir doch auch nicht.
desweiteren würde ich gerne (ganz konkret am waschmaschinenbeispiel) erfahren, was an meiner äußerung dich zu deinem bösartigen wunsch getrieben hat

und genau da liegt dein problem, ich habe dir NICHT einen sozialen abstieg gewünscht, sondern das du mal hilfe vom staat brauchst.
denn das eine geht nicht einher mit dem anderen, und deswegen muss man über menschen die hilfe vom staat beziehen nicht grundsätzlich negativ urteilen.
wenn du irgendwann mal diese hilfe brauchst, dann denke daran was du über hartz 4 empfänger gesagt hast und dichte es auf deinen fall einfach um.
Du beziehst irgendwann mal wohngeld ? zieh doch mit anderen in ne WG.
Du beziehst irgendwann mal Bafög ? geh doch arbeiten...
wie du siehst gibt es genug beispiele, und da auch genug gründe die dagegen sprechen, und für die hilfe sprechen.
also bitte nicht so abfällig über menschen die hilfe beziehen, das ist alles was ich dir damit sagen wollte
 
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dann habe ich dein "ich hoffe sehr das du mal in eine lage kommst wo du hilfe vom staat benötigst." missverstanden, da ich nur an die sozialhilfe dachte

ich beziehe zwar kein bafög, da ich bei meinen eltern lebe und zusätzlich neben dem studium arbeite, aber ich genoss schon mehrmals unser krankenkassensystem, über das ich kostenlos bei meinem vater mitversichert bin

aber nochmal die frage:
was an meiner aussage "wieso bitte bekommen langjährige harz4 empfänger, die alle zeit der welt hätten ihre wäsche per hand zu waschen, eine waschmaschine in die wohnung gestellt?"
war deiner meinung nach so weltfremd und anstandslos?
 
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weil es impliziert das hartz 4 empfänger den ganzen tag nichts machen und deshalb genug zeit haben mittelalterlich ihre wäsche zu waschen.
ich finde sowas herablassend, viele können nichts dafür das sie hartz4 bekommen (müssen).
die waschmaschiene gehört heutzutage zum lebensminimum, genauso wie eine wohnung oder der erlaubte besitz des fernsehers.
man könnte ja auch sagen : jeder hartz 4 empfänger hat genug zeit um sich seine wohnung selber zu bauen, hat genug zeit flaschenpfand zu sammeln in parks etc etc....
so funktioniert unser system gottseidank nicht.
 
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Abgesehen davon finde ich, daß Harz4-Empfänger ihre Zeit eher dazu nutzen sollten, sich a) einen Job zu suchen, oder b) sich weiterzubilden, damit sie Chancen auf einen neuen Job haben.
Wenn sie den Tag damit verbringen, ihre Wäsche per Hand zu waschen, wird das wohl nix werden.
 
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USH
ok, offenbar habe ich die zeit, die zum wäsche waschen per hand gebraucht wird, maßlos unterschätzt

ich dachte, dass jemand der 24/7 keine verpflichtungen hat, vielleicht 2 mal pro woche 2-3 stunden wäsche wasche könnte
aber das scheint völlig abwegig und realitätsfremd zu sein, vor allem weil dann ja keine zeit bliebe sich fortzubilden (man denke nur an den wahnsinnig hohen harz4-empfänger anteil bei der vhs)

insofern ziehe ich meine maßlose bemerkung zurück
 
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Sag mal, wieviele Hartz4-Empfänger kennst du?

Ich geb dir mal ein Beispiel für die, die ich kenne:

Eine Freundin von mir hat Ihr Lehramtsstudium beendet, und nach ihrem erstmal eine Aushilfsstelle an einer Schule bekommen.
Da die Lehrzeit aber die Sommerferien einschloss, bekam sie einen Vertrag, der bis zum Anfang der Sommerferien befristet war, und einen, der nach den Sommerferien wieder anfing.
In den Sommerferien wurde sie nicht bezahlt. Ergo musste sie zum Arbeitsamt, und weil sie erst ein paar Monate gearbeitet hatte ->Hartz 4. So spart das Land kosten. wer sich auskennt, weiß aber, daß Lehrer in den Ferien (grade wenn es Lehrer sind, die neu in dem Beruf sind und noch kein "Standartprogramm" haben) eine Menge vorbereiten müssen, in diesem Fall unbezahlt.

Leute, die nicht mit Abschluss ihres Studiums ihren Job fest haben, sondern erst noch 2-6 Monate suchen müssen kenn ich auch ein paar -> gibt auch Hartz 4.

Dabei gehts jetzt nicht um die Waschmaschine, sondern um das Vorurteil, daß die alle soviel Zeit haben. Denn das hat ja in jüngster Zeit immer wieder zu Ansätzen geführt, daß Hartz4 Empfänger zu irgendwas zwangsverpflichtet werden sollen.

Klar, meine Beispiele sind schon nicht die klassichen Hartz4 Empfänger, aber ich hab doch genug von der Bürokratie der Arbeitsämter mitbekommen, (z.b. eine Freundin, die nach ihrem Studium 1 MOnat arbeitslos war, und dann wegen nem neuen Job umziehen wollte....ihr ist gesagt worden, das ginge nicht, weil sie in der Zeit, in der sie sich da ne Wohnung sucht, nicht der Arbeitsvermittlung zur verfügung steht - obwohl sie bereits einen neuen Job hatte, der halt erst später anfing) um sowas nicht gutheißen zu können.
Und wenn man einmal anfängt, Menschen irgendwo auszugleidern, werden einem auch die "Ausnahmen" egal, und ich glaube, daß die wenigsten Hartz4-Empfänger dem Talkshow-ich-will-ja-gar-nicht-arbeiten-Clichee entsprechen.

Und eigentlich müsste mehr dafür getan werden, Langzeitarbeitslose wieder zu integrieren und fortzubilden, als sie mit so nem Blödsinn zu schickanieren.
 

Devotika

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Original geschrieben von MortisRex
Sag mal, wieviele Hartz4-Empfänger kennst du?

Ich geb dir mal ein Beispiel für die, die ich kenne:

Eine Freundin von mir hat Ihr Lehramtsstudium beendet, und nach ihrem erstmal eine Aushilfsstelle an einer Schule bekommen.
Da die Lehrzeit aber die Sommerferien einschloss, bekam sie einen Vertrag, der bis zum Anfang der Sommerferien befristet war, und einen, der nach den Sommerferien wieder anfing.
In den Sommerferien wurde sie nicht bezahlt. Ergo musste sie zum Arbeitsamt, und weil sie erst ein paar Monate gearbeitet hatte ->Hartz 4. So spart das Land kosten. wer sich auskennt, weiß aber, daß Lehrer in den Ferien (grade wenn es Lehrer sind, die neu in dem Beruf sind und noch kein "Standartprogramm" haben) eine Menge vorbereiten müssen, in diesem Fall unbezahlt.
Wieso unbezahlt, sie bekommt doch ALG II.
Das sollte man besser mit allen Lehrern so machen, dann liegen die uns wenigstens nicht so sehr auf der Tasche.
 
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Das ist halt der Punkt an einer Solidargemeinschaft.

Aber mal ehrlich: Du verdienst mit 22 Jahren ca. 7000 € Monatlich und ärgerst dich darüber, daß Menschen, die im Monat mit 350€ auskommen müssen dazu auch noch ne Waschmaschine bekommen?
 

Clawg

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Mir ist nicht ganz ersichtlich was Hartz4 damit zu tun hat, bringt den Punkt zuende oder ich teile es in einen neuen Thread :>
 

Clawg

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Völlig sinnfreie Begründung die das BVerfG da abgeliefert hat. Tradition, Religion, Eugenik und Schutz der Gesellschaft.

Ein etwas längerer (und besserer) Artikel zu dem speziellen Fall:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,540272,00.html

Begründung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg08-029.html

Ausführliche Begründung:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080226_2bvr039207.html

Zumindest ein Richter hat sich für die Abschaffung des Paragraphen ausgesprochen. Seine Ausführungen und Kommentare sind am Ende der ausführlichen Begründung zu lesen.

Einige der Begründungen:
- Die Wurzeln des Inzestverbots reichen zurück bis in das Altertum. (Babylon, Rom, Islam, Christentum etc.)
- In anderen Staaten wird es auch so gehabt, insbesondere die UN propagiert so ein Verbot
- Es kann zu familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen
- Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät (sehr seltsame Begründung, zielt wohl darauf ab, dass andere Gesetze nicht darauf ausgelegt sind, ein solches Familienverhältnis zu regeln)
- Vermeidung von Erbschäden (!)
- In der Gesellschaft herrscht ein Unrechtsbewusstsein, "Inzestkinder" könnten benachteiligt sein (lol, geniale Begründung)
- Die Strafandrohung betrifft nur einen schmalen Bereich der persönlichen Lebensführung und betrifft nur wenige Geschwisterpaare (auch geniale Begründung für ein Gesetz)

Schwach, wehrtes BVerfGE, schwach. :flop:
 

Devotika

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Habe mich auch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, aber ich erkenne keine plausible Begründung. Es ist, als ob das BVerfG willkürlich entschieden hätte.
 
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Original geschrieben von Clawg

- Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät (sehr seltsame Begründung, zielt wohl darauf ab, dass andere Gesetze nicht darauf ausgelegt sind, ein solches Familienverhältnis zu regeln)
- In der Gesellschaft herrscht ein Unrechtsbewusstsein, "Inzestkinder" könnten benachteiligt sein (lol, geniale Begründung)

Mal nur zu den zwei punkten.

Ich denke schon, dass ein inzestverbot zwischen eltern und kindern sehr sinnvoll ist. Missbrauch lässt sich so viel leichter feststellen und von anfang an ohne wenn und aber aburteilen.

Das zweite ist die selbe begründung mit der auch homosexuellen paaren z.B. die adoption verwehrt wird, so gesehen also schon konsistent.
 

shaoling

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Original geschrieben von Outsider23
Ich denke schon, dass ein inzestverbot zwischen eltern und kindern sehr sinnvoll ist. Missbrauch lässt sich so viel leichter feststellen und von anfang an ohne wenn und aber aburteilen.
Erläutere doch mal bitte, was genau du damit meinst, ein Inzestverbot habe Auswirkungen auf die Aufklärungsrate von Kindesmissbrauch.
Original geschrieben von Outsider23
Das zweite ist die selbe begründung mit der auch homosexuellen paaren z.B. die adoption verwehrt wird, so gesehen also schon konsistent.
1. Bei einer Adoption geht es um das Wohl eines bereits geborenen Kindes. Du willst das Wohl eines "potentiellen Kindes" schützen, indem du seine Zeugung verbietest, Scherzkeks?
2. Nicht die Zeugung eines Kindes, sondern der Beischlaf steht unter Strafe.
 
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Original geschrieben von sHaO-LiNg

Erläutere doch mal bitte, was genau du damit meinst, ein Inzestverbot habe Auswirkungen auf die Aufklärungsrate von Kindesmissbrauch.

1. Bei einer Adoption geht es um das Wohl eines bereits geborenen Kindes. Du willst das Wohl eines "potentiellen Kindes" schützen, indem du seine Zeugung verbietest, Scherzkeks?
2. Nicht die Zeugung eines Kindes, sondern der Beischlaf steht unter Strafe.

Ich meine damit, dass durch das inzestverbot der beischlaf von eltern mit den eigenen kindern eindeutig als misbrauch deklariert ist. Gäbe es das inzestverbot nicht, könnte man immer mit einvernehmlichen sex argumentieren obwohl bei solchen sachen sicherlich immer machtmisbrauch mit im spiel ist.

Zu. 2: Ich will hier überhaupt nicht das wohl eines potentiellen kindes schützen, lediglich darauf hinweisen, dass das bvg bereits ähnlich argumentiert hat. Beim abtreibungsverbot nach dem 3. monat werden auch die rechte eines potentiellen kindes geschützt. Das ist da nämlich noch längst nicht lebensfähig.
 
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Original geschrieben von Outsider23
Beim abtreibungsverbot nach dem 3. monat werden auch die rechte eines potentiellen kindes geschützt. Das ist da nämlich noch längst nicht lebensfähig.
Beim Abtreibungsverbot ist es aber genau andersherum. Dort wird vorgeschrieben, dass das Kind geboren werden muss, selbst wenn es aus irgendeinem Grund nach der Geburt sehr leiden könnte.
Beim dieser Begründung für das Inzestverbot hingegen wird es sogar verboten das Kind überhaupt erst zu zeugen, weil es nach der Geburt leiden könnte.

ps: Ich bin mir grade nicht im klaren, ob ich hier was sinnvolles geschrieben habe. Habt Nachsicht mit mir, falls das nicht der Fall ist.
 

Clawg

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Original geschrieben von Outsider23
Ich meine damit, dass durch das inzestverbot der beischlaf von eltern mit den eigenen kindern eindeutig als misbrauch deklariert ist.
Kind egal welchen Alters?
Kind und Elternteil müssen sich ja nicht unbedingt kennen.

Gäbe es das inzestverbot nicht, könnte man immer mit einvernehmlichen sex argumentieren obwohl bei solchen sachen sicherlich immer machtmisbrauch mit im spiel ist.
Es muss aber kein Machtmissbrauch im Spiel sein.
Mindestens müßte man (Macht)missbrauch in den Paragraphen mit aufführen.
Der Inzestparagraph wurde in der Vergangenheit sowieso hauptsächlich dafür verwendet um Missbrauchsfälle (härter?) zu bestrafen.

Zu. 2: Ich will hier überhaupt nicht das wohl eines potentiellen kindes schützen, lediglich darauf hinweisen, dass das bvg bereits ähnlich argumentiert hat. Beim abtreibungsverbot nach dem 3. monat werden auch die rechte eines potentiellen kindes geschützt. Das ist da nämlich noch längst nicht lebensfähig.
Ein potentielles Kind kann keine Rechte haben, weil es nicht existiert. Ab dem 5. Monat ist das Kind theoretisch überlebensfähig. Ob man nun die Grenze bei 3 oder 5 legt, ist hier irrelevant und ist wohl auf andere Überlegungen zurückzuführen.
Es wird also nicht das potentielle Kind, sondern das Kind geschützt.
Der Inzestparagraph bestraft nicht die Zeugung, sondern den Geschlechtsverkehr an sich, der überhaupt nicht zu einem Kind führen muß, man denke an Verhütungsmittel oder Unfruchtbarkeit.
Leuten mit Erbkrankheiten wird außerdem auch nicht verboten, Sex zu haben.
 
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finde die entscheidung auch ganz schwach bzw. eigentlich sogar ne sauerei.
 

shaoling

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Original geschrieben von Outsider23
Ich meine damit, dass durch das inzestverbot der beischlaf von eltern mit den eigenen kindern eindeutig als misbrauch deklariert ist. Gäbe es das inzestverbot nicht, könnte man immer mit einvernehmlichen sex argumentieren obwohl bei solchen sachen sicherlich immer machtmisbrauch mit im spiel ist.
Das ist aber falsch. Sofern das Kind noch nicht volljährig ist, ist per Definition der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen erüfllt:
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
(1) Wer sexuelle Handlungen
[...]
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind

vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__174.html

Man beachte, dass hier nicht zwischen leiblichen und unleiblichen Kindern unterschieden wird, wie es sich auch gehört. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb der Missbrauch eines Adoptivkinds milder bestraft werden sollte als der Missbrauch eines leiblichen Kindes, nur weil zusätzlich eine moralische Norm übertreten wird.

Original geschrieben von Outsider23
Zu. 2: Ich will hier überhaupt nicht das wohl eines potentiellen kindes schützen, lediglich darauf hinweisen, dass das bvg bereits ähnlich argumentiert hat. Beim abtreibungsverbot nach dem 3. monat werden auch die rechte eines potentiellen kindes geschützt. Das ist da nämlich noch längst nicht lebensfähig.
Wo siehst du hier irgendeine Ähnlichkeit?
Einmal geht es um den Schutz, der einem Kind im Mutterleib zukommt, einmal um die Zeugung eines Kindes durch eine inzestuöse Verbindung.
Mir erschließt sich hier keine Ähnlichkeit.



Die Widersprüche, in die du dich hier verstrickst, sind in meinen Augen kennzeichnend für die Widersprüchlichkeit des Urteils: Es werden schier nach Belieben Argumente gegen "Tatbestände" wie die Zeugung von Kindern, die sexuelle Beziehung und schließlich den Beischlaft unter Verwandten durcheinander gewürfelt.
Das ganze ist ein inkonsistentes Konstrukt aus Scheinargumenten, die nur einem Ziel dienen: Ein moralisches Tabu strafrechtlich wirksam aufrechtzuerhalten.

Ich sehe hier keine rationale Abwägung von Rechtsgütern, sondern habe eher eine Gruppe älterer Herrschaften vor Augen, die sich zusammensetzen und beraten: "Klar muss Inzest verboten bleiben, aber wie begründen wir das jetzt irgendwie?"

Ich bin zutiefst enttäuscht über dieses Urteil, vor allem aber über die fadenscheinige Begründung. Das ganze ist nichts als eine Schande für den deutschen Rechtsstaat. Ich würde hier sogar von Untreue bzw. Verrat gegenüber der Verfassung sprechen.
Wie kann man es mit der unantastbaren Würde des Menschen für vereinbar halten, dass einem Liebespaar für die Ausübung des Beischlafs jahrelange Gefängnisstrafen auferlegt werden?



Darüber hinaus möchte ich mal ein Politikum zu bedenken geben: Wenn wir so tief sinken, dass wir moralischen Vorbehalten und kollektivistischen Ansprüchen dieser Art gesetzlichen Raum geben, in welche Ecke stellen wir uns dann damit?
Wenn ein islamischer Staat sich jetzt hinstellt und mit kollektiven moralischen Normen für die drakonische Bestrafung von unehelichem oder homosexuellem Geschlechtsverkehr argumentiert, wie treten wir dem dann entgegen?
Das können wir gar nicht mehr, weil genauso wie wir uns auf unsere moralischen Normen berufen, die islamische Welt sich dann nur noch auf ihre moralischen Normen beruft, fern jedweder höheren Gerechtigkeit.
Das ist moralischer Bankrott, weil wir damit das einzige hergeben, was uns bisher angeblich von solcher Unmenschlichkeit unterschieden hat: Die Berufung auf eine höhere Warte, auf ein Ideal von Menschlichkeit, Vernunft und Würde.
 
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Original geschrieben von Mackiavelli
Lol ganz toll. Jeder fordert mal wieder sein Recht ein, aber ratet mal wer dann die behinderten Kinder wieder durchfüttert - ach ja die Gesellschaft... ganz toll


richtig. meinetwegen kann sich paaren wer will. aber dann bitte nicht auf kosten der allgemeinheit. für solchen moral hazard stehe ich nicht.
 

Jesus0815

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Es ist nicht erwiesen das Inzest zwangsläufig zu einer Degenaration des Erbgutes führt.

Stimme aber ansonsten dem BVerfG zu, obgleich die Begründung schwammig ist. Geschwister sollten eben einander nicht ficken. Finde das gelinde gesagt abnormal.
 
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Original geschrieben von tischstuhl


? warst du nicht für ein inzestverbot ?
ich habe vom kinder bekommen gesprochen, siehe letzte oder vorletzte seite.

btw: wessen smurf bist du denn?
 
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Original geschrieben von TE)Kain
Es ist nicht erwiesen das Inzest zwangsläufig zu einer Degenaration des Erbgutes führt.


hast du dafür auch eine quelle?

wenn man von rezessiv autosomal vererbten krankheiten ausgeht, so ist die chance, dass wenn sich nun zwei nachkommen der z.B. konduktorin mutter, die uU auch beide konduktoren sind (wahrscheinlichkeit, dass ein kind konduktor ist =1/2), paaren, deren nachkommen dann dieses merkmal homozygot tragen = 1/2 * 1/2 * 1/4.

Autosomal-rezessiv vererbte Krankheiten

* Albinismus
* Alkaptonurie
* Friedreich-Ataxie
* Metachromatische Leukodystrophie
* Mukoviszidose (Zystische Fibrose)
* Phenylketonurie (PKU)
* Taubstummheit
* Glykogenspeicherkrankheiten
* Xeroderma pigmentosum
* Sichelzellanämie
* Adrenogenitales Syndrom (AGS)
* Alpha-1-Antitrypsin-Mangel
* Walker-Warburg-Syndrom
* Glutarazidurie Typ I
* Morbus Gaucher

beispiel Xeroderma pigmentosum:

Xeroderma pigmentosum, kurz XP, ist eine erblich bedingte Hauterkrankung, bei der bereits eine geringe Exposition gegenüber UV-Licht zur irreparablen Hautschäden führt. Bereits in jungen Lebensjahren treten verschiedene Formen von Hautkrebs auf.

vorsicht beim anklicken des bildes.
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Kunge, Doppelspitze 2019
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