Original geschrieben von lemontree2
Die aus gutem Grund Eingang in unsere Verfassung gefunden haben: Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das Verfassungsgericht sollte also keine Probleme bekommen, das Inzestverbot aufrechtzuerhalten. Wobei eine Abschaffung natürlich konsequent wäre, wenn Schwulenehen, etc auch nicht dagegen verstoßen sollen...
Das ist ein durchaus berechtigter Einwand, den ich bei meinem letzten Beitrag so nicht bedacht hatte. Zumal er ein großer Stolperstein für das Gelingen einer Verfassungsklage sein könnte.
Soweit ich weiß, wurde das Sittengesetz vom BVerfG zuletzt in den Fünfzigern zur Rechtfertigung des Unzuchtverbots herangezogen. Nun ja, was sich in diesem Zusammenhang in der deutschen Rechtssprechung (und -praxis) so alles ereignet hat, zählt nicht gerade zu den Sternstunden bundesdeutscher Jurisdiktion. In der mir bekannten Literatur wird der Begriff
Sittengesetz mangels genauer Abgrenzung tendentiell als nichtig betrachtet.
In diesem Fall allerdings könnte er in der Tat eine unrühmliche Wiederbelebung erfahren, da das BVerfG, selbst wenn es sich gerne an neueren rechtswissenschaftlichen Positionen orientieren würde, an die vorhandene und denkbar unmissverständliche Formulierung des Grundgesetzes gebunden wäre. In diesem Fall müsste man schon einiges an Gründen in die Waagschale werfen, um zu erklären, weshalb Inzest nicht gegen das Sittengesetz verstoße, was, so sehr man das bedauern mag, unzweifelhaft der Fall ist, sofern man das Sittengesetz als gesellschaftliche Konvention auffasst. Mit dieser Feststellung wäre dann jede Abwägung von Grundrechten auch hinfällig, da die entscheidende Berufung auf Artikel 2, Absatz 1 verbaut wäre.
Sollte es zur Klage kommen, könnte es ein interessantes Verfahren werden.
Original geschrieben von aMrio
lol wie shao hier größtenteils faschistisch geprägte begriffe einführt; dabei ist das mögliche "verhindern" behinderten lebens doch sogar in den abtreibungsgesetzen implementiert; obwohl ja eine abtreibung zeitlich und moralisch noch ganz anders dimensioniert ist als ein unter strafe stellen der zeugung.
Achso, mit faschistischen Begriffsinhalten darf man nach Belieben jonglieren, aber pfui, wer dem Teufel einen Namen gibt, oder wie?
Nett auch, dass du das Beispiel des Schwangerschaftsabbruchs hier ins Spiel bringst, da es mir sozusagen in direkt in die Hände spielt:
§ 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs
(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__218a.html
Es ist zwar auch in Deutschland inzwischen üblich, bei schweren Fehlbildungen des Fetus abzutreiben, doch die legitime Begründung dafür ist keineswegs, wie du hier schamlos propagierst, das Kindeswohl, sondern jenes der Mutter. Menschen wie du sind es übrigens, die mitbewirken, dass immer mehr Mütter sich bei dieser schweren Entscheidung unter Druck gesetzt fühlen, weil es aus der Gesellschaft laut hallt, sowas könne man dem Kind ja nicht antun (es zur Welt bringen!). Selbst unter Ärzten wird diese milde Form der Euthanasie (Spätabbruch) vielfach akzeptiert, ja gefördert.
Da der Spätabbruch allerdings der medizinischen Indikation bedarf, hat der Arzt auch die Möglichkeit, einen Schwangerschaftsabbruch abzulehnen, wenn er beispielsweise Zweifel an den Motiven der Entscheidung hat.
Original geschrieben von aMrio
nochmals: mir ist es scheissegal ob solche leute sex haben. aber bekommen sie kinder sollte man sie für diese unverantwortlichkeit bestrafen und stets ein auge drauf haben ob sie wenigstens in der lage sind, diese anständig großzuziehen.
Durch Wiederholung wird deine Meinung nicht besser. Ich bin bereits darauf eingangen.
Original geschrieben von Outsider23
Diese - ich nehme mal an du meintest - Vormundsverbindung, gibt es aber auch bei unterschiedlich alten geschwistern und auch ein gewisses ausnutzungs risiko sehe ich als gegeben an. Wenn der ältere bruder ein ralliger stelzbock ist, wird es ihm sehr leicht fallen seine jüngere schwester dazu zu bewegen mit ihm sex zu haben immerhin sind ja geschwisterliche gefühle schon mit im spiel und wir wissen alle, wie naiv man in jungen jahren sein kann...
Und genau diese Ausnutzung stünde weiterhin unter Strafe.
Soweit mir bekannt ist, tritt Inzest unter Geschwistern - neben dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sie getrennt aufwachsen und sich nicht als Geschwister kennen - in zwei Hauptausprägungen aus: erstens, einer durch starke emotionale Bindung hervorgerufene harmlose Übergangsphase, oder zweitens, im Zuge einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung.
In beiden Fällen sind gesetzliche Sanktionen eher dazu geeignet, die Situation für die Beteiligten Jugendlichen, denn solche sind es meist, zu verschlimmern - vor allem durch die aufgrund gesellschaftlicher Tabuisierung und verächtlicher Stigmatisierung hervorgerufenen Scham- und Schuldgefühle, allerdings natürlich auch durch den Akt der Verurteilung und Bestrafung selbst.
Original geschrieben von @Smacks@
ich bin strikt dagegen, dass man aus freiheitlichen überlegungen ein asoziales verhalten von mitgliedern der gesellschaft in kauf nimmt, die dann auf dauer zu einem erhöhten risiko von neuen asozialen elementen führt.
Du solltest mal fix dein genetisches Grundwissen auffrischen. Die Zeugung von Nachkommen durch Inzest hat nämlich, selbst bei
phänotypischer Ausbildung einer Behinderung, keinerlei nachteiligen Einfluss auf den Genpool, da der Unterschied zur Elterngeneration phänotypisch,
nicht genetisch ist. Die Gene sind also nicht "besser oder schlechter" als die der Elterngeneration, sondern einfach nur ähnlicher mit einem erhöhten Risiko phänotypischer Ausprägung von Defekten, weil durch den fehlenden Heterogenesiseffekt entsprechende fehlerhafte Erbanlagen nicht ausgeglichen werden können.
Original geschrieben von @Smacks@
deutschland ist ein land, dass durch das zusammenschmelzen von menschen unterschiedlichster herkunft entstanden ist und das war ein großer vorteil. noch heute haben deutsche durchschnittlich mit den höchsten IQ in europa.
Du willst dich hier nicht ernsthaft auf diese lächerliche und unwissenschaftliche "Studie" berufen, bei der mal eben ein kunterbuntes Konglomerat verschiedener Testmethoden und Erhebungsformen für eine Schlagzeile ausgeschlachtet wurden?
Original geschrieben von Picasso
kinder sollten nur diejenigen kriegen dürfen, welche dem erziehungsauftrag auch nachgewiesenermaßen nachkommen können
Mit solchen Ansichten kannst du gerne irgendwo einen totalitären Staat eröffnen, viel Spaß beim gelingen deiner Volksgemeinschaft. In einem auf freiheitliche Prinzipien gegründeten Staat haben solche Beschränkungen nichts zu suchen.
Mit welcher Begründung solltest du oder sollte irgend jemand irgend jemand anderem das Recht auf die Zeugung von Nachkommen absprechen dürfen? Das ist bloße Despotie und daher aus Prinzip verachtenswürdig.
Du solltest dankbar sein, dass es Menschen gibt, denen die Freiheit an sich etwas bedeutet, und die nicht bereit sind, sie aus Launen und despotischen Anwandlungen heraus der Willkür auf dem Silbertablett zu servieren. Denn, ob deiner Engstirnigkeit mag es dir verborgen bleiben, aber diese Freiheitsrechte schützen auch dich. Sie schützen
jeden, und so soll es sein. Nur so funktionieren sie. Denn sobald man einmal anfängt, irgendwo der Tyrannei das Wort zu reden, kommt man aus diesem Teufelskreis nicht mehr raus, und eh man sich versieht, entscheiden nicht mehr Einsicht oder Vernunft, sondern Einfluss und Macht darüber, wer wem seinen Willen aufzwingt.