Gelöschtes Mitglied 137386
Guest
sagmal kannst du nicht lesen?
die grenze ist bei 0,3
und
ist auch quatsch. lies §315c und §316 stgb. diese"alkoholbedingte fahruntüchtigkeit" beginnt schon bei 0,3 promille.ab dieser grenze fällst du je nach tatumstand unter die strafbarkeit dieser paragraphen. sieh ein, dass du unrecht hast, wenn du mir nicht glaubst, geh in eine bibliothek, nimm dir ein buch oder einen kommentar zum strafgesetzbuch und lies es nach, aber verbreite nicht so einen blödsinn.
die grenze ist bei 0,3
und
Damit verstößt man gegen kein einziges Gesetz.
ist auch quatsch. lies §315c und §316 stgb. diese"alkoholbedingte fahruntüchtigkeit" beginnt schon bei 0,3 promille.ab dieser grenze fällst du je nach tatumstand unter die strafbarkeit dieser paragraphen. sieh ein, dass du unrecht hast, wenn du mir nicht glaubst, geh in eine bibliothek, nimm dir ein buch oder einen kommentar zum strafgesetzbuch und lies es nach, aber verbreite nicht so einen blödsinn.