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Und wenn ich einfach banknoten kopiere mit entsprechender freiverkäuflicher technik?
1.) Betreffen die Lizensgebühren nicht "die Erfinder", also diejenigen die schon Produkte aus dem Baum herstellen oder diejenigen die diese Produke kaufen.
2.) Google sagt:
Das internationale Handelsabkommen TRIPS zwingt alle beteiligten Länder, ein Patentrecht einzuführen, das den Interessen der Industrienationen auf den Leib geschneidert ist. Aber das TRIPS-Abkommen lässt eine wichtige Möglichkeit offen: In der nationalen Gesetzgebung darf die Patentierung von Pflanzen ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Dumm nur, dass selbiges auch bei den Hersteller für Generika der Fall ist.
Das ist schlicht falsch. Sie müssen Lizensgebühren für die Produkte der Pharmabranche zahlen die sie konsumieren, sie müssen aber nicht Lizensgebühren für die weitere Verwendung der "Erfindung" bezahlen. Wenn sie vor der Patentierung z.B. Tee oder was auch immer hergestellt haben aus der Pflanze, so dürfen sie es selbstverständlich danach auch noch, ohne Gebühren zu zahlen.Man Junge. Die Lizenzgebuehren betreffen alle, die kein Patent halten. Wenn sich jemand indigenes Wissen aneignet und patentieren laesst, betreffen die Lizenzgebuehren selbstverstaendlich auch die urspruengliche indigene Gemeinschaft. Das ist ganz davon abgesehen, dass diese Gemeinschaften oft in keinster Weise an dem Profit aus "ihren" Produkten entschaedigt werden.
1.) Sie müssen keine Forschung bezahlen.Wenn Generikahersteller die selbe Profitmarge haetten wie die Pharma Multis waeren ihre Produkte nicht so billig. Sollte eigentlich logisch sein.
Ok mir wirds echt zu bloed mit deinem Halbwissen. Letzter Beitrag zu dir. Wenn die indigene Bevoelkerung ueber Jahrhunderte einen technischen Prozess zur Entwicklung eines Produktes gegen xzy entwickelt hat. Und wenn dieser technische Prozess patentiert wird. Dann kann dieser technische Prozess nicht mehr ohne weiteres verwendet werden. Eben weil er patentiert ist. Wenn ich beim europaeischen Patentamt ein Patent anmelde auf einen Prozess zur Herstellung von Pudding aus Guelle, dann kann diesen Prozess ebenfalls niemand mehr verwenden ohne mir Lizenzgebuehren zu zahlen.
Fuer jemanden der nicht mal weiss was Copyrights oder Patente sind und sein Wissen aus 2 Sekunden googlen zieht hast du echt mal ne grosse Klappe. Demontier dich hier ruhig weiter selbst, hab keinen Bock mehr dir hier Nachhilfe zu geben.
2 Sekunden googlen ergibt z.B:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbenutzung
3 Sekunen nachdenken ergibt, bekannte Prozesse zu patentieren funktioniert nicht so wirklich.
2 sekunden deinen link Lesen ergibt das hier.
In der Praxis ist der Nachweis einer Vorbenutzung meist schwierig, hinzu kommt, dass Änderungen am Gegenstand nur möglich sind, wenn sie das entsprechende Patent nicht verletzen.
jetzt erklaer mal bitte wie ein paar Stammesleute sich einen Anwalt besorgen koennen um ihr Recht einzuklagen?
naja mv ist ja nun bekanntlich physiker und ich bin mir ziemlich sicher das er materielle güter ein wenig weiter fasst als "alles was wir sehen und anfassen können"Das lässt sich aber nicht aus seinem basisaxiom der "freiheit von physikalischer gewalt" ableiten, da es sich um ein immaterielles gut handelt, dem ich per definition schon einmal garkeine physische gewalt antun kann.
€: Das gilt übrigens für jedweden besitz, den ich nicht gerade an meinem körper trage. Wie eitet sich aus der freiheit von physikalischer gewalt denn bitte das besitzrecht an einem grundstück ab, dass ich im moment garnicht bewohne o.ä.? Freiheit von physikalischer gewalt kann da ja wohl kaum die begründung sein. Was berechtigt mich bei diesem einzigen axiom zum besitz von irgendetwas?
Die besitzrechte aus der heutigen gesellschaft nehmen das dann mit dem "Freiheit von physikalischer gewalt" axiom verknüpfen und dann zu behaupten, dass liesse sich alles darauf zurück führen ist einfach lächerlich.
Naja, eigentlich nichtnaja mv ist ja nun bekanntlich physiker und ich bin mir ziemlich sicher das er materielle güter ein wenig weiter fasst als "alles was wir sehen und anfassen können"
Daraus folgt aber auch direkt, dass man nur Eigentümer von etwas sein kann, was man auch besitzen kann
Deshalb führt man - einfach nur als Hilfsmittel - den Begriff des Eigentums ein, das Besitz verallgemeinert und den praktischen Mangel, immer einen Finger auf seinem Besitz halten zu müssen, beseitigt.
nunja man kann ja ne batterie, gasbehälter, speicherkarte, etc besitzen und hat damit auch die physische gewalt über deren inhalt. ansonsten könnt man ja gar nichts besitzen was bestimmte größen und gewichtsmaße überschreitet.Naja, eigentlich nicht
Das lässt sich alles noch unter "alles was wir sehen und anfassen können" zusammenfassen.nunja man kann ja ne batterie, gasbehälter, speicherkarte, etc besitzen und hat damit auch die physische gewalt über deren inhalt. ansonsten könnt man ja gar nichts besitzen was bestimmte größen und gewichtsmaße überschreitet.
die abstraktionsfähigkeit einiger hier geht echt gegen null. mv hat bereits weiter oben ausgeführt das in der heutigen welt phsysicher besitz nicht ausreichend ist um eigentumsverhältnisse zu begründen, wichtig ist nur die exklusivität von gütern und geld, auch elektronisches, kann nunmal nicht beliebig kopiert werden, ist somit exklusiv und gehört ganz normal geschützt.
passwörter, kontodaten, ideen, zeichnungen, rezepte, bücher und ähnliches kann man sich jedoch aneignen ohne das wer anderes sein eigentum verliert. sie sind nicht exklusiv und daher würden sie nicht geschützt werden.
Ich Frage mich ja immer noch, wie du Vertragsrecht aus deinem Basisaxiom ziehst?
Und wenn ich einfach banknoten kopiere mit entsprechender freiverkäuflicher technik?
€: Das gilt übrigens für jedweden besitz, den ich nicht gerade an meinem körper trage. Wie eitet sich aus der freiheit von physikalischer gewalt denn bitte das besitzrecht an einem grundstück ab, dass ich im moment garnicht bewohne o.ä.?
Mit Eigentum als verallgemeinertem Besitz ist Gewalt gegen Eigentum gleichzusetzen mit Gewalt gegen Besitz. Gewalt gegen Besitz ist aber auch automatisch Gewalt gegen das Individuum, dem der Besitz genommen wird. Problem gelöst.Besitz ist etwas natürliches. Besitz folgt ganz direkt aus der nicht-Exklusivität materieller Güter. Besitz gibt es seit Anbeginn der Menschheit und ist unabhängig von Staaten oder Gesellschaften. Besitz gibt es selbst unter Tieren.
In einer komplexen Gesellschaft ist es nur leider ziemlich unpraktisch, alle wichtigen Güter immer ständig aktiv zu besitzen, d.h. sie immer in den eigenen Händen zu halten oder bewachen zu lassen. Deshalb führt man - einfach nur als Hilfsmittel - den Begriff des Eigentums ein, das Besitz verallgemeinert und den praktischen Mangel, immer einen Finger auf seinem Besitz halten zu müssen, beseitigt.
Ist natürlich erlaubt. Kopieren kannst du Banknoten so oft wie du willst.
Was du nicht machen darfst ist damit einkaufen gehen. Das ist dann nämlich Betrug. Du täuschst nämlich deinem Handelspartner vor, ihm eine offizielle Banknote zu geben.
Das ist quasi so wie bei Kunstfälschung: Abmalen darfst du Bilder so oft du willst, sie als Original verkaufen allerdings nicht.
Du darfst die Bilder (und die Geldscheine) aber natürlich verkaufen, wenn du ganz offen dazu sagst dass es eben Fälschungen sind.
Genauso würde auch Markenrecht durchgesetzt: Jeder darf Produktdesign kopieren, incl. des Markennamens auf dem Produkt. Es gibt ja keinerlei Schutz dafür.
Aber die Fälschung muss, auch wenn sie _exakt_ so aussieht wie das Original, als solche gekennzeichnet werden, da es sonst Betrug am Verbraucher (der ja sonst denkt, dass er das Original kauft) wäre.
Das Basisaxiom unterscheidet nicht zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Gewalt. Einzig die Initierung von Gewalt an sich ist abzulehnen. Insofern macht es rein logisch betrachtet keinen Unterschied ob dieser Gewalt zugestimmt wird oder nicht.Initiation von Gewalt ist nur gegen den Willen des Individuums verboten. In einem Vertrag kannst du freiwillig Gewalt als Vertragsstrafe zustimmen. Somit werden Verträge möglich.
Na und ich tue doch damit niemanden physikalische gewalt an, zeig mir mal wie sich das aus deinem grundaxiom ableiten lässt.
Ebenso möchte ich wissen, wie du aus deinem grundaxiom das eigentumsrecht an z.B. grundstücken ableiten willst.
Ernsthaft?@SC2: Du erwartest nicht ernsthaft noch Antworten auf deine Dummheiten? Denk selbst nach, mir ist deine Trollerei zu blöd. Ein guter Troll würde wenigstens den Anschein von Kompetenz erwecken wollen. Du bist definitiv nicht OT-geeignet.
Physische Gewalt gegen ein Individuum und sein Eigentum sind abzulehnen.
Nicht mit dem Axiom begründen.Initiation von Gewalt ist nur gegen den Willen des Individuums verboten.
Na und ich tue doch damit niemanden physikalische gewalt an, zeig mir mal wie sich das aus deinem grundaxiom ableiten lässt.
Ebenso möchte ich wissen, wie du aus deinem grundaxiom das eigentumsrecht an z.B. grundstücken ableiten willst.
Aber klar doch, zumindest wenn man behauptet alles auf das axiom "initiation von physischer gewalt ist verboten" zurückführen zu können.
In der Praxis ist der Nachweis einer Vorbenutzung meist schwierig, hinzu kommt, dass Änderungen am Gegenstand nur möglich sind, wenn sie das entsprechende Patent nicht verletzen.
Nein, Prior Art und Vorbenutzung sind 2 unterschiedliche Begriffe, die offenkundige Vorbenutzung kommt dem Prior Art ziemlich nahe, hierzulande als Stand der Technik bekannt. Deswegen Prior Art als Vorraussetzung wird unter Umständen nicht erfüllt, Vorbenutzung aber mit Sicherheit.Nicht formalisierte und nicht in angemessener Form publizierte Erfindungen gelten in den meisten Staaten nicht als prior art (ich nehme mal stark an dass "Vorbenutzung" der deutsche Ausdruck ist).
Wieso sollte ich denn bitte lernen wollen richtig zu trollen, was hätte das für einen Sinn? Nein Danke, ich verzichte.Geh leute im SC2-Forum mit deiner angeblichen gosu-heit nerven oder lern im OT, wie man richtig trollt.
Wieso sollten sie klagen? Sie machen einfach weiter wie bisher und es gibt keine Probleme. Diese entstehen überhaupt erst dann wenn besagte Stammesleute jetzt auf die Idee kommen zu expandieren oder ähnliches. Im Falle der Stammesleute sei noch gesagt, dass solange die Nutzung privat geschieht der Patentschutz sowieso nicht greift, zumindest nach unserem Recht.
Nein.fang doch mal an zu denken wenn jemand kommt und ihre technik patentiert und dann denen sagt ihr duerft das nur noch machen wenn ihr mir geld gibt. Dann muessen die Leute einen Anwalt holen um ihr Recht durch zu setzen was aber nicht funktionieren wird.
Besitz von Grundstücken ist natürlich, da Boden ja ein exklusives Gut ist. Zwei Menschen können nunmal genausowenig den selben Raum einnehmen wie sie das selbe Brot essen können.
Nein.
Denn was er sagt ist ziemlich egal, er benötigt immernoch einen Gerichtsbeschluss. Zuerst einmal muss also die Pharmaindustrie/wer auch immer das eigene Recht durchsetzen, was so einfach nicht sein dürfte, denn so dumm sind die Richter in der Regel auch nicht, insbesondere wenn die Verteidigung so offensichtlich ist.
Problematisch wird das ganze wenn die Produkte im Ausland auch gehandelt werden, das habe ich aber nie bestritten..
Schwachsinn er hat das Patent er braucht keinen Gerichtsbeschluss. Die anderen sind in der Beweispflicht das es fuer sie Legal ist.
Schon mal auf einer Messe gewesen? Wenn da jemand etwas Angeboten sieht was auf seinem Patent gewachsen ist kann er auch die Polizei dazu bringen dies zu beschlagnahmen zu lassen. Die anderen muessen dann Beweisen das sie im Recht sind.
Sobald der eine aber "seinen" grund und boden verlässt kann ich seinen platz einnehmen ohne ihm physische gewalt an zu tun, dein eigentumsbegriff ist schlicht und ergreifend vollkommen beliebig nach heutigen standards gewählt, dass du geistiges eigentum nicht mit einschliesst ist genau so vollkommen beliebig, das eine lässt sich im allgemeinen so wenig durch dein grundaxiom herleiten wie das andere. Alles was ich nicht in der hand habe oder am körper trage kann ohne physische gewalt entfernt werden. Besitz von physikalischen gegenständen ist mindestens noch ein zweites axiom deiner gesellschaftsordnung, da es sich nicht einfach aus "keine gewalt!" herleiten lässt und wenn man da schon ein extra axiom braucht warum dann nicht auch eins für "geistiges eigentum" das alles ist einfach nicht sehr konsequent...
Du kannst also unmöglich ein Axiom einführen, das Verstöße gegen "geistiges Eigentum" bestraft, da dies zwangsläufig im Widerspruch zum Basisaxiom steht.
Was begründet die Gültigkeit IRGENDWELCHER Verträge? Das folgt nicht aus deinem Basisaxiom.Initiation von Gewalt ist nur gegen den Willen des Individuums verboten. In einem Vertrag kannst du freiwillig Gewalt als Vertragsstrafe zustimmen. Somit werden Verträge möglich. In der praktischen Umsetzung müsste man dann wohl zu einem "Standardvertrag" (so etwas wie unser heutiges Gesetzbuch) greifen, dessen Gültigkeit immer stillschweigend vorausgesetzt wird. Der wichtige Unterschied ist dann aber, dass man natürlich in Verträgen auch vollkommen problemlos Abweichungen davon ausmachen kann (was ja heute nicht möglich ist). Der Standardvertrag ist dann also "nur" eine Richtlinie und wer absolut sicher gehen will besteht einfach auf diesen (oder einen von mehreren beliebten, die können ja auch in offener Konkurrenz zueinander stehen).
Genau das habe ich doch schon lange beantwortet. Hochscrollen und meine Herleitung von Eigentum nochmal lesen.
Aber selbst wenn du beim Eigentum Recht hättest - einfach so per Axiom "geistiges Eigentum" einzuführen würde trotzdem nicht gehen, da physische Gewalt gegen "geistiges Eigentum" nicht existiert. Du kannst also unmöglich ein Axiom einführen, das Verstöße gegen "geistiges Eigentum" bestraft, da dies zwangsläufig im Widerspruch zum Basisaxiom steht.
Was begründet die Gültigkeit IRGENDWELCHER Verträge? Das folgt nicht aus deinem Basisaxiom.
Weil ohne die willkuerliche Grenzziehung zwischen "physischer" und struktureller Gewalt die ganze Idee nicht mehr funktioniert.
Nur weil du sagst eigentum sei etwas natürliches stimmt das noch lange nicht.
Letztendlich kann man absolut alles unter strukturelle Gewalt zählen und damit dann jede Initiierung physischer Gewalt rechtfertigen - was wir ja leider in den kommunistischen Ländern schon in der Praxis sehen mussten.
Habe ich doch schon geschrieben:
Ich kann als Individuum mein Recht auf Gewaltfreiheit ablegen. Das kann ich auf eine allgemeine Art tun, indem ich z.B. in den Ring steige um an einem Boxkampf teilzunehmen.
Dann eben besitz. Was das kernproblem der sache nicht verrändert. Das du nicht auf den rest eingehst ist klar, weil du dann nicht bei deinem dämlichen "1 axiom!" konstrukt bleiben könntest.
Besitz ist etwas natürliches. Besitz folgt ganz direkt aus der nicht-Exklusivität materieller Güter. Besitz gibt es seit Anbeginn der Menschheit und ist unabhängig von Staaten oder Gesellschaften. Besitz gibt es selbst unter Tieren.
In einer komplexen Gesellschaft ist es nur leider ziemlich unpraktisch, alle wichtigen Güter immer ständig aktiv zu besitzen, d.h. sie immer in den eigenen Händen zu halten oder bewachen zu lassen. Deshalb führt man - einfach nur als Hilfsmittel - den Begriff des Eigentums ein, das Besitz verallgemeinert und den praktischen Mangel, immer einen Finger auf seinem Besitz halten zu müssen, beseitigt.
Sorry fuer OT, aber das interessiert mich gerade. Habe gerade ueberlegt, ob der wesentliche Grund fuer den dramatischen gesellschaftstheoretischen Unterschied zwischen Anarchokapitalismus (sorry fuer die Verallgemeinerung ) und Kommunismus lediglich in unterschiedlichen Gewichtungen von physischer vs. struktureller Gewalt liegt. Daran schliesst sich die Frage an, ob es Kommunismus ohne physische Gewalt, und ob es Anarchokapitalismus ohne strukturelle Gewalt geben kann. Ich meine, klar, der Unterschied zwischen beiden Systemen wird hauefig (wie ich finde, inkorrekt) mit "Individualismus vs. Kollektivismus" wiedergegeben. Aber den Gedanken, dass diese Unterscheidung im Grunde auf unterschiedlichen Gewalt - Begriffen basieren koennte, finde ich in der Tat interessant. Sag mal was du dazu meinst.
Eigentum ist für mich nichts weiter als eine abgeleitete Größe, ein praktisches Hilfsmittel. In etwa so wie der Standardvertrag.
Wie gesagt, du kannst nun natürlich auch versuchen "geistiges Eigentum" ganz analog als ein solches Hilfsmittel einzuführen. Aber du kannst Verstöße gegen dieses "geistige Eigentum" niemals verfolgen, da sie keine physische Gewalt beinhalten, deshalb ist die ganze Idee recht sinnlos.
Mit der natürlichkeit von bestimmten dingen deren notwendigkeit und den schutz dessen zu begründen ist vollkommen unzureichend und muss dann auch in allen anderen natürlichen belangen anwenug finden. Leute bringen andere leute um, dass ist ganz natürlich und hat es in der menschheitsgeschichte immer gegeben, selbst tiere bringen tiere und leute um es ist also vollkommen naatürlich, daher sollte umbringen als natürlicher essentieller bestandteil einer menschlichen gesellschaft schutz geniessen.
Auch die Durchsetzung von "Eigentum" verstößt ja direkt gegen die Freiheit von physischer Gewalt .Aus dem oben genannten Grund wäre das mit "geistigem Eigentum" aber nicht möglich, Durchsetzung von "geistigem Eigentum" würde ja direkt gegen die Freiheit von physischer Gewalt verstoßen.