Und warum sollte er nach Ende der Haft nich abgeschoben werden?Das geht ohne großen Widerspruch. Sobald verurteilt wurde, bleibt der Mensch in Haft.
Selbst die Genfer Konventionen sehen vor, dass Kriminelle ihren Schutzstatus verlieren können.
Zumal wir oft sogar von Menschen ohne Schutzstatus sprechen, Beispiel Anis Amri als Tunesier.
Und zwischen Haftende und diesem Termin ist eben der Kriminelle ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland.Sobald das Ursprungsland ausreichend sicher ist, wird er abgeschoben.
@mikano: Hier hast du direkt ein Beispiel.
Es geht nicht um "unbegrenzte Haft", sondern um Beugehaft, damit die Leute kooperieren.Das ist ein völlig anderes Kaliber als "unbegrenzte Haft, weil er die Kriterien für langfristiges Asyl/Aufenthalt nicht erfüllt".
Das Konzept der Beugehaft gibt es ja auch in anderen Bereichen -- warum nicht bei der Beschaffung von Papieren oder bei der freiwilligen Ausreise?
Fast alle Staaten nehmen ihre Staatsbürger wieder auf.Btw. kann man das Argument umdrehen: Wenn du abschieben willst, gerade Kriminelle, musst du das Ursprungsland zum Wiederaufnehmen kriegen. Oder du bezahlst halt Staaten wie die Türkei.
Und fast alle Staaten stellen ihren Staatsbürgern auch Papiere aus, wenn diese wollen.
Erneut das Beispiel Anis Amri / Tunesien.
Natürlich stellt das tunesische Konsulat einem Staatsbürger neue Papiere auf, wenn der will.
Und selbstverständlich lassen sie ihn dann mit seinen Papieren einreisen.
Dass dies bei Anis Amri nicht passierte liegt daran, dass dieser nicht wollte -- dann stellt sich auch das Konsulat auf taub gegenüber den deutschen Behörden.
Würde es Beugehaft geben, hätte Anis Amri selbst seine Papiere beantragt, diese erhalten, und wäre dann ganz normal ausgereist.