Verstehe nicht, was diese "Troll"-Diskussion soll. Ich lege hier meine Position detailliert dar, man sollte dieser doch auf inhaltlicher Ebene begegnen können.
@Ugly: definiere "ein signifikanter Anteil". Wie viel ist das in Zahlen? Und Begründe bitte wie du darauf kommst dass ein signifikanter Teil der Menschen das ablehnt.
Ich erkenne dieses Argument nicht an, da es sich auf lustiges Zahlenraten beschränkt. Weder du noch ich haben belastbare Studien über die Motivation der Flüchtlinge, die diese Untersuchung verweigern noch haben wir Zahlen darüber, wieviele sich dieser Behandlung aus Angst vor Konsequenzen gegen ihren Willen unterziehen.
Das einzige, was ich genau sagen kann, ist dass ich deine absurde Behauptung 100% der Verweigerer seien kriminell motiviert entschieden ablehne.
Ängste, stattgehabte Traumatisierungen und Negativerfahrungen mit staatlicher Repression oder schlicht das Recht auf körperliche Unversehrtheit, alles gute Gründe, such dir was aus. Ich postuliere einfach dass ein Anteil >0 aufgrund dieser Faktoren verweigert. Dies erscheint mir wahrscheinlich und logisch. Genau wie du kann ich es nicht beweisen.
Ansonsten:
Du reduzierst unnötig um zu verschleiern. Ja, technisch gesehen fällt eine Röntgenuntersuchung der Zähne wahrscheinlich unter invasive medizinische Maßnahme oder sonst einen Begriff. Aber so einen Oberbegriff zu verwenden ist hier nicht nötig. Wenn reden nämlich von einem konkreten Fall. Nämlich einer Röntgenuntersuchung der Zähne mit minimaler Dosis. Du verwendest nur lieber den Oberbegriff weil man sich darunter theoretisch auch ein Aufschneiden des Bauchs vorstellen kann, es also schlimmer klingt.
Ich benenne es mit dem korrekten Begriff. Dass dir das nicht passt und du der Meinung bist, die Flüchtlinge sollen sich mal nicht so anstellen weil es halb so schlimm ist, hat keinen Einfluss auf meine Wortwohl. Ich werde die Maßnahmen weiterhin als das benennen was sie vor dem Gesetz sind: Invasiv medizinisch, mit körperlichen Risiken und potentieller Schädigung behaftet.
Als Arzt ist man dafür verantwortlich, potentiell schädigende Untersuchungen (und ja, dazu gehören auch BEs und Röntgen) so weit wie möglich zu vermeiden. Da diese oft leicht von der Hand gehen, muss man hier besonders achtsam sein.
Weiterhin ist dein Begriff Zwangsmaßnahme völlig falsch. Es ist keine Zwangsmaßnahme. Man kann es auch einfach sein lassen. Darum muss es auch kein Richter anordnen. Das ist übrigens absolut nichts ungewöhnlich dass man eine medizinische Behauptung die man nicht offenkundig als richtig erkennen kann, oder die sogar offenkundig falsch aussieht (es wurden ja nur die untersucht die deutlich älter aussehen), medizinisch Beweisen muss.
Wenn ich mich krankmelde brauche ich auch ein Attest. Wenn ich Geld wegen Arbeitsunfähigkeit haben will muss ich die auch irgendwie nachweisen. Da kann ich auch nicht einfach einen Verband drumwickeln und sagen "also ich habe hier einen ganz komplizierten Bruch, kann leider nicht mehr arbeiten. Das müsst ihr mir schon glauben weil Röntgen wäre ja eine Zwangsmaßnahme, das kann man nicht von mir verlangen."
Es ist schlicht und einfach keine Zwangsmaßnahme sondern freiwillig, darum hinken alle deine Beispiele. Die Flüchtlinge werden auch nicht bestraft wenn sie die Untersuchung nicht mitmachen, sie bekommen nur eben die Vergünstigungen nicht die für Minderjährige vorgesehen sind. Das ist einfach praktisch sinnvoll um zu verhindern dass (so wie es im Moment geschieht) einfach behauptet wird minderjährig zu sein. Genauso wie du die steuerlichen Vergünstigungen für Behinderte nicht kriegst wenn du keinen Nachweis führst behindert zu sein.
Na gut, es ist eine de-facto-Zwangsmaßnahme mit formal freiwilligen Charakter. Die zu befürchtenden Konsequenzen sind derart weitreichend, dass eine Verweigerung der medizinischen Prozeduren eigentlich keine reale Option ist. Dies setzt z.B. durch Negativerfahrungen in diesem Bereich traumatisierte Flüchtlinge unter erhebliche psychische Belastung.
Da die Untersuchung das Alter höchstens sehr grob eingrenzen kann, kommen sicher noch Ängste über die Validität des Ergebnisses dazu. Ich würde auch nicht wollen, dass mein Alter ohne ausreichende evidenzbasierte Basis grob eingeschätzt und darüber mein weiterer Werdegang entschieden wird.
Mit dem Verfahren kann man vielleicht einen 30jährigen von einem 12jährigen unterscheiden, aber bei einem 16jährigen und einem 20jährigen wird es schon SEHR viel ungenauer. Meiner Meinung nach ist es schlicht moralisch verwerflich, auf so einer Basis zu selektieren, insbesondere wenn die Flüchtlinge derart unter Druck gesetzt werden (wohlgemerkt ohne die richterliche Anordnung, die bei einem Deutschen benötigt würde).
Meiner Meinung ist es ein gesellschaftlich verkraftbarer und geringerer Preis, dass einige WENIGE Flüchtlinge beim Alter gemogelt haben und so durchkommen, wenn man bedenkt, dass die Alternative invasive Massenscreenings (die selber mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden sind, für die Pfennigfuchser hier, die Menschenleben gerne gegeneinander aufrechnen) mit geringer Validität und invasivem und repressivem Charakter sind.
da wette ich dagegen, ihm ist nur langweilig.
Finde es ehrlich gesagt erschreckend, wenn du ein Mindestmaß an menschlicher Empathie mit Langeweile verwechselst. Ist wohl so ein "besorgte Bürger"-Ding.