d.h. aus den 1kk werden ~3-5kk flüchtlinge/migranten? verstehe nicht wieso man da nichts drüber lesen kann.. hat jemand berichterstattung zur hand?
Das Bundesamt geht von einem Nachzug von etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörigen pro syrischem Geflüchteten aus. Die Einschätzung wurde auf Basis des Ausländerzentralregisters erstellt, da hier der tatsächlich erfolgte Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit differenziert werden kann.
jo der wird sich sicher noch erhöhen wenn die erstmal "angekommen" sind, dh. wohnungen haben usw.
hab gelesen das das bamf ungefähr von einem familienmitglied pro syrer ausgeht.
ernsthaft jetzt? 1 familienangehöriger? was ist denn mit dem rest? alle tot?Das Bundesamt geht von einem Nachzug von etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörigen pro syrischem Geflüchteten aus.
Ja, lasst uns blinde Vermutungen anstellen die dann auch total realistisch sind und nicht unser eigenes Weltbild bestätigen sollen.
Offizielle Zahlen immer falsch außer sie bestätigen woran ich eh denke.
der sohn kann seine eltern nicht nachholen, da sie weder verheiratet sind noch sind es seine minderjährigen kinder.das sind eheleute und minderjährige kinder.
Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, haben Sie Anspruch auf Nachzug Ihres Ehegatten, Ihrer minderjährigen Kinder und der minderjährigen Kinder Ihres Ehegatten, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ihre familiäre Lebensgemeinschaft muss schon im Herkunftsland bestanden haben und durch die Fluchtsituation aufgehoben worden sein und
Ihr Familienangehöriger muss aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union übernommen worden sein. Befindet er sich außerhalb der Europäischen Union, muss er schutzbedürftig sein.
der sohn kann seine eltern nicht nachholen, da sie weder verheiratet sind noch sind es seine minderjährigen kinder.
http://www.beirut.diplo.de/contentblob/4806136/Daten/6521340/FAQ_Familiennachzug.pdfKann ein minderjähriges, unbegleitetes Kind in Deutschland, das als Asylberechtigter oder
Flüchtling anerkannt ist, seine Eltern und minderjährigen Geschwister nachholen?
Ja und nein. Eltern von minderjährigen Flüchtlingen haben das Recht auf einen Nachzug, es
sei denn, es befindet sich bereits ein personensorgeberechtigter Elternteil in Deutschland.
Geschwister haben keinen Anspruch auf den Nachzug, solange die Eltern nicht bereits in
Deutschland sind und selbst als Asylberechtigte oder Flüchtlinge anerkannt wurden. Bis
dahin gelten die Geschwister als „sonstige Familienangehörige“ mit deren Regeln zum
Familiennachzug. Wichtig: Der Anspruch der Eltern erlischt am 18. Geburtstag des Kindes
unwiderruflich. Es gibt keine fristwahrende Antragstellung.
Manche Flüchtlinge haben keine Familie?
Manche Flüchtlinge haben eine Frau/Mann und keine Kinder?
WOW!
das sind aber die ausnahmen und nicht die regel. mit diesem erklärungsansatz kommt man nicht auf faktor 1
das sind aber die ausnahmen und nicht die regel. mit diesem erklärungsansatz kommt man nicht auf faktor 1
Sagte und und brachte 10 Gründe für seine Behauptung.. oh wait.
Lange Haftstrafe für eine unfassbare Tat: Weil er seine drei Kinder aus den Fenstern einer Flüchtlingswohnung gut vier
Meter in die Tiefe warf, ist ein Syrer am Donnerstag vom Landgericht Bonn zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Laut Urteil wollte der Mann mit dem Tod der Kinder seine Ehefrau "bestrafen", weil er sich in seinem Ehrgefühl verletzt fühlte.
So habe die Ehefrau in Deutschland ein wachsendes Selbstbewusstsein entwickelt und beispielsweise einen Sprachkurs besucht.
Manche Syrer arbeiten schon daran, weniger Kinder zu haben:
Bevor ihn jetzt jemand verurteilt, weil die Verletzung des Ehrgefühls doch kein Grund sei, seine Kinder aus dem Fenster zu werfen, hört euch erstmal an, was die Ehefrau getan hat:
SKANDAL!
Ja, Skandal, dass wir den jetzt 15 Jahre durchfüttern und nicht wieder da hinschicken, wo er her kam
https://www.welt.de/newsticker/news...eifachen-Mordversuchs-an-eigenen-Kindern.html
Reue oder Einsicht hat der Angeklagte nie gezeigt, dafür, so Kunkel, eine „frappierende Gleichgültigkeit“. Er sei ein Narzisst, bei dem sich alles um ihn selbst drehe, und eine „Drama-Queen“, wie er während des Prozesses „grandios belegt“ habe. Immer wieder hatte er herumgeschrien oder dazwischengeredet. Viel schockierender aber war wohl ein Satz, den Kunkel in seiner Urteilsbegründung noch einmal zitierte: „In Syrien wäre ich nach einem Monat entlassen worden.“
man könnte meinen, er wollte alle Vorurteile erfüllen.
Ja, Skandal, dass wir den jetzt 15 Jahre durchfüttern und nicht wieder da hinschicken, wo er her kam
15 Jahre Knast ist doch ein besseres Signal an ähnlich Idioten als sie einfach wieder heim zu schicken.
Alles richtig gemacht. Für den zahle ich gerne.
Woher kommt die Zahl für 2016? Das kann doch maximal grob geschätzt sein, kann mir kaum vorstellen, dass man da momentan an verlässliche Daten kommt.
Also bei brutalem Krieg und Terror denke ich schon
Die Opposition übte scharfe Kritik an den Überlegungen. „Das Innenministerium behandelt Geflüchtete wie eine ansteckende Krankheit, die man sich vom Hals halten will“
„Das Innenministerium behandelt Geflüchtete wie eine ansteckende Krankheit, die man sich vom Hals halten will“
"Geflüchtete" ist astreines Neusprech. Schön, dass man in Deutschland in der Hinsicht immer noch so erfinderisch ist wie eh und je.
Ob de Maiziere von jetzt an auch zu den 'besorgten' Bürgern zählt?
Im ernst: ich finde es ganz interessant, dass Vorschläge, für die man im letzten Jahr direkt zu Hitler 2.0 erklärt wurde, mittlerweile im Innenministerium offen kommuniziert werden. Ob der Minister mal Nachhilfe in Sachen Pulleffekte bekommen hat? Wahrscheinlicher ist, dass man sich schon mal für die Bundestagswahl im nächsten Jahr aufstellen will. Die Klatschen bei den Landtagswahlen haben Spuren hinterlassen - jetzt müssen nur noch Taten folgen.