Dass das Urteil lächerlich ist und alles über die momentane Lage in Deutschland, sowohl juristisch als auch gesellschaftlich sagt, ist doch wohl offensichtlich; da bedarf es keiner Diskussion.
Ich bin selber Vater, aber würdest du tatsächlich das (gesellschaftliche) Leben und die Zukunft deiner Familie aufs Spiel setzen, "nur" um dich zu rächen? Wäre es nicht sinnvoller, deine Energie dahingehend einzusetzen, deinem Kind bei der Verarbeitung der evtl. Folgen zu helfen, anstatt es mit einem kriminellen Vater weiter zu belasten, der die Familie sowohl emotional als auch finanziell im Stich lässt?
Unsere Politik/Justiz hat es geschafft, sogar Elbollo zu radikalisieren. Ich sags euch, wenn das so weiter geht, schwenkt in ein paar jahren sogar tzui die schwarz weiß rote Fahne
Also ich würde mich ja wirklich als klar Links positioniert einschätzen. Ich halte es auch für richtig, dass wir Menschen aufnehmen.
Aber wieso diese Menschen, nach ihrer Tat noch weiter in Deutschland bleiben dürfen kann ich nicht fassen. Dazu diese wirklich lächerlichen Jugendstrafen, sogar für den erwachsenen Bruder. Für eine mehrfache, gemeinsame Vergewaltigung??? Mit abwechselndem Festhalten?
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Warum laden wir uns diese Menschen auf?
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Ich habe selbst eine Tochter, bald noch eine Zweite und würde das meine Kinder betreffen und ein Gericht würde so urteilen...
Jetzt mal langsam, ich halte noch wie vor das Aufnehmen von Flüchtlingen für richtig.
Jetzt mal langsam, ich halte noch wie vor das Aufnehmen von Flüchtlingen für richtig.
Ich verstehe nur nicht, warum man nicht bei einem so eindeutigen Vergehen wie dem obigen Fall diese Menschen nicht wieder loswerden kann. Ja eigentlich sogar muss, denn die sind eine Belastung und verhindern das wir uns um die kümmern, die es vielleicht nötiger haben. Ich rede nicht davon einen Kleinkriminellen raus zu schmeissen. Aber bei Vergewaltigung, vor allem bei dieser schwere ist bei mir eine rote Linie überschritten. Alles ab schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung sollte imho ein Grund sein dürfen, dass wir sagen können:
"Euch wollen wir hier nicht haben. Ihr habt Eure Chance auf Asyl in Deutschland mit diesen Taten verwirkt."
Es gibt genug andere die die Hilfe auch nötig haben und eben keine Kapitalverbrechen begehen. Diese Auswahl muss man als aufnehmendes Land doch treffen dürfen?
Strafe aussprechen, diese sie verbüßen lassen und danach zurück schicken.
Wäre meine fiktive Tochter von so nem Kümmel vergewaltigt worden, hätte ich schon vorher versagt, da ich meinen Kindern bestimmt nicht vermitteln werde mit Menschen aus dem Prekariat in irgendeiner Form zu verkehren.
Und wenn du deinen Töchtern dann damit zu sehr auf den Sack gehst, treffen die sich extra mit Museln um dir einen reinzudrücken und wenn sie dann die 1. Male unsanft begrapscht werden, trauen sie sich nicht dir davon zu erzählenDu missverstehst.
Durch gezielte manipulative Erziehung wird jede muselmanische Lebensform garnicht erst als Mensch anerkannt werden, sodass eine Paarung ausgeschlossen ist. Meine Töchter werden den pawlowschen Reflex entwickeln bei jedem Wort arabisch sofort zum Pfefferspray zu greifen
Und wenn du deinen Töchtern dann damit zu sehr auf den Sack gehst, treffen die sich extra mit Museln um dir einen reinzudrücken und wenn sie dann die 1. Male unsanft begrapscht werden, trauen sie sich nicht dir davon zu erzählen
wobei man fairerweise sagen muss, dass solche kuschelurteile im jugendstrafrecht die norm sind, das hat wenig mit flüchtlingen oder nicht zu tun. auch ein kevin aus dessau kriegt für ne stabile vergewaltigung nicht mehr als ein paar jahre bewährung wenns das erste mal war und er nach jugendstrafrecht verurteilt wird. der fehler im system besteht darin, im jugendstrafrecht den sog. "erziehungsgedanken" in den fordergrund zu stellen und alle anderen strafzwecke diesem unterzuordnen, unabhängigkeit von den schäden, die das opfer erleidet.
juristen keulen sich tierisch einen drauf, dass unser recht das opfer quasi gar nicht betrachtet und extrem täterfixiert ist. rache wird für ganz böse unzivilisiert gehalten und als strafzweck wenn überhaupt dann nur ganz subsidiär betrachtet. dabei ist das verlangen nach rache und dei befriedigung dieses verlangens ein ganz wesentlicher aspekt eines rechtssystems, das als gerecht empfunden wird. die menschen sind einfach noch nicht so weit wie die kriminologie in ihrem star-trek elfenbeinturm. wenns nach mir ginge gäbe es jugendstrafrecht nur für delikte ohne bleibende schäden beim opfer. ansonsten für gewaltdelikte sofort knast, je nach schwere der tat halt länger oder kürzer. und inb4 "ja dann kommen die noch krimineller raus" - deshalb 2/3 strikes rule. wenn er noch krimineller rauskommt und eine zweite gewalttat mit schweren schäden beim opfer verursacht gibts lebenslang mit sicherungsverwahrung. problem solved kk.
bei ausländischen straftätern muss man eig nicht drüber reden, dass nach sowas sofort die abschiebung drohen müsste. die ganze welt lacht uns wahrscheinlich aus, dass wir schwerstkriminellen auch noch weiterhin asyl gewähren und am besten noch nach ein paar jahren ein dauerhaftes aufenthaltsrecht. top bereicherung incomming. einfach abschieben, wenn sie aus syrien kommen halt nach syrien - mit assad lässt sich da sicher eine passende anschlussverwendung finden. die ganzen straßen nach und in raqqa sind zB vermient, da braucht die SAA sicherlich ein paar kräftige junge männer, die den job übernehmen.
sollte es verfassungsrechtliche bedenken geben muss halt die verfassung geändert werden.
Wie sieht das bei sowas eigentlich mit der Forschung bzgl Abschreckung aus? Jeder hat ja schonmal von so Erhebungen gehört die sagen, dass höhere Strafen keine Abschreckung brachten. Bezieht sich sowas denn dann nur auf zB 3 vs 5 Jahre Gefängnis oder auch auf "keine"/Bewährungsstrafe vs Haft?
Ich habe genug gelesenJeder Mensch weiß und die Geschichte lehrt es tausendfach [...] dass das Rechtssystem der Taliban unserem überlegen ist.
Schon toll, dass wir die Sicherheit eines gefährlichen Terroristen über die der einheimischen Bevölkerung stellen. Wir sind schon ganz große Menschenfreunde . Das stimmt ja auch hoffnungsvoll, dass die ganzen abgelehnten Asylbewerber konsequent abgeschoben werden.Ein als gefährlich eingestufter ehemaliger Angehöriger der Leibgarde des getöteten Al-Qaida-Anführers Usama bin Ladin darf nicht nach Tunesien abgeschoben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden. Trotz der Änderungen der politischen Situation in dem Land bestehe nach wie vor ein hohes Risiko, dass dem Tunesier Sami A. bei einer Rückkehr eine unmenschliche Behandlung oder gar Folter drohe, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht stützt seine Entscheidung auf Angaben des Auswärtigen Amtes und einer Nichtregierungsorganisation.
In den Tagen nach Köln gab es die einen, die vor frühen Urteilen über die Herkunft der mutmaßlichen Täter, genauer: der sexuellen Belästiger und Vergewaltiger, warnten. Und es gab die anderen, die die Kölner Exzesse als schlagenden Beweis für den Kontrollverlust nach der Politik der offenen Grenzen der Kanzlerin ansahen. Und es gab die Vermutung, woher sie immer stammte, dass die so genannten „Antänzer und Grapscher“, wie es gemessen an den Vorgängen euphemistisch hieß, schon länger in Deutschland gelebt hätten.
Vergangene Woche nun wurde der Bericht des Bundeskriminalamtes zu Köln bekannt. Und mit ihm sind dann alle Interpretationsspielräume perdu, die bisher blieben. Es ist damit amtlich. Die Silvestertäter kamen mit der Flüchtlingswelle ins Land. Rund 70 Prozent der ausländerrechtlich erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen seien zum Tatzeitpunkt weniger als ein Jahr im Land gewesen, schreiben die Kriminalbeamten in ihrer Lageübersicht. Danach kamen 15,3 Prozent der Tatverdächtigen aus Syrien, 11,9 Prozent aus Algerien und 10,1 Prozent aus Marokko, gefolgt von Irakern, Serben und Tunesiern.
Mit anderen Worten: Das, was viele Augenzeugen unmittelbar danach ausgesagt hatten, bewahrheitet sich nun, ist nunmehr ermittlungsseitig bestätigt.
Jeder Mensch weiß und die Geschichte lehrt es tausendfach [...] dass das Rechtssystem der Taliban unserem überlegen ist.
Wird schon genug Bevölkerungsteile geben, die dass auch noch gut finden.
Gibt es eigentlich noch nicht-beamte bzw nicht finanziell ausgesorgte, welche die grünen wählen?
Die achtwöchige Untersuchungshaft ist aufgehoben, der Syrer kann in seine Unterkunft in Holzwickede zurückkehren, wo er gemeinsam mit seiner Familie untergebracht ist. Seit über einem Jahr hält er sich als Flüchtling in Deutschland auf.
Dennoch nur Bewährung, keine Haft? [...] „Es wurde gesagt, dass der Angeklagte in der Zeit, in der er jetzt in Deutschland ist, das erste Mal straffällig geworden sei. Dies sei positiv zu werten.“