Wie genau war denn der Ablauf da auf der Polizeidienststelle?
Das wissen wir nicht. Da es in der Pressemitteilung hieß, die Person hätte die Polizisten "angegriffen", kann man aber durchaus davon ausgehen, dass er nicht nur ein Messer dabei hatte und leichten Widerstand leistete als man es ihm abnehmen wollte oder nur damit rumgefuchtelt hat um Aufmerksamkeit zu erregen. Die Beamten sind schon ziemlich routiniert darin, das treffsicher zu beschreiben.
Ergo haben wir eine Person, die versucht hat mehrere Beamte mindestens zu verletzen, möglicherweise sogar schwer oder tödlich. Der Vorsatz für eine Tötungshandlung ist zwar nicht offensichtlich, für die gefährliche Körperverletzung aber ganz klar. Dafür spricht auch, dass die Polizei ja mehrere Tatbestände zur Anzeige gebracht hat.
Nun gibts verschiedene Gründe dafür, jemanden in U-Haft zu behalten, z.B. wenn die Umstände der Tat noch so unklar sind, dass weitere Aufklärung erforderlich ist (ist hier nicht der Fall, alle Fakten scheinen bekannt zu sein), oder wenn Fluchtgefahr besteht (könnte man bei einer drohenden Gefängnisstrafe und ohne gesicherte Lebensumstände wie Wohnsitz, Einkommen, Familie etc. sehr wohl vermuten), oder wenn weiterhin schwere Straftaten vom Beschuldigten zu erwarten sind (ist hier völlig unklar, würde ich keineswegs ausschließen wollen und zumindest eine psychiatrische Begutachtung anordnen und den Typen so lange notfalls unter 126a StPO festhalten).
Dass jemand aber nach einer Messerattacke auf Polizisten so mir-nichts-dir-nichts nach Hause gefahren wird finde ich auch auf Grund persönlicher Erfahrungen mit ähnlichen Straftaten wirklich absolut überraschend und hab das noch nie in meiner beruflichen Praxis erlebt. Ich kenne einen Haufen Leute, die sitzen wegen weniger seit Jahren im Vollzug, weil sich kein Mensch sicher ist, dass sie nicht bei der nächsten Kontrolle wieder versuchen, ein Messer in irgendjemanden zu stecken, der dann nicht so viel Glück hat.
Und nur damit das klar ist: Das hat mit "Ausländer" oder "Flüchtling" wenig zu tun, ich wäre genauso überrascht, wenn man mit einem Einheimischen so verfahren wäre.
Nachtrag:
In einem anderen Artikel (
http://www.allgemeine-zeitung.de/lo...-kritisiert-staatsanwaltschaft_16670362.htm#2) wird die Situation anders beschrieben, dass es z.B. gar keinen "Angriff" gab sondern er das Messer nur gezogen hat, aber nicht aggressiv dabei war.
Das Rückt die Sache dann wieder in ein anderes Licht, wobei ich hier zumindest 'ne psychiatrische Begutachtung und einstweilige Unterbringung (126a StPO) als erste Maßnahme in Erwägung gezogen hätte und den Typen nicht direkt wieder in die EAE zurück gebracht hätte.