Flüchtlingsströme Richtung Europa

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drei Monate später, nachdem es, wie im faz Artikel gezeigt wurde, "nur" eine Randnotiz im Kurier war und in in der Kronzenzeitung kam.

sollten wir den Rapefugees in Köln danken, dass die Presse jetzt jede Nachricht bringt? Wird im faz Artikel suggeriert.


Die beiden zitierten Berichte standen allein. Das ORF-Fernsehen brachte nichts über den Fall, auch nicht die Nachrichtenagentur APA. Das änderte sich erst Anfang Februar. Dann berichtete die APA den Bericht mit der Zeile „wie erst jetzt bekanntwurde“. Anlass war offenbar die fortdauernde Debatte im Internet. Der Agenturbericht wurde reihum nachgedruckt und brachte es auch in die ORF-Nachrichten. Auf dem Boulevard sind inzwischen fast alle Hemmungen gefallen. Das Gratisblatt „Heute“ bringt bebilderte Interviews mit der Mutter des Opfers („er schreit und weint jede Nacht“) und sammelt Spenden für Ferien für „Goran und seine Mama“ (Namen geändert).
 
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Das sind die gleichen linken trottel die muxmäuschen still sind wenn nen 10 jähriger vonem rapefugee so hart vergewaltigt wird, dass er fast drauf geht aber hauptsache schön bei facebook den täglichen betroffenheitspost über die abartigkeit der afd ablassen.

Ich hab von den rechten Trotteln auch niemanden gehört als der 5 Jährige Flüchtlingsjunge von nem deutschen sexuell Missbraucht und getötet wurde. Aber hauptsache schön bei bw.de täglich hetzerle über die Abartigkeit der Flüchtlinge ablassen.


:troll:

bringt voll was diese Art der "Diskussion"
 
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Schau mal volta da liegt ja die idiotie, hätten du und deine freunde nicht die rapefugees eingeladen und her geklatscht wären zwei kinder weniger vergewaltigt worden und der arme kleine knirps noch glücklich in seiner warmen heimat am chillen. Aber statt jetzt zuzugeben, dass ihr persönlich für das leid dieser armen kinder verantwortlich seid - kommt so ne scheiße. Schämen solltet ihr euch.
 
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Das Gericht berücksichtigt den sozialen Hintergund und die kulturellen Umstände des Täters. Nach sehr, sehr vielen und meiner Meinung nach belastbaren Erfahrungsberichten führt diese Berücksichtigung der Hintergründe bei einem Migrationshintergrund in der Regel zu einer Milderung der Strafe (was auch Anwälte bestätigen, weshalb jeder Anwalt die soziale Härte, die der arme Migrant erleben musste, vor Gericht breit treten wird). Ein "echter" Deutscher kann diese Strafmilderungsgründe in der Regel nicht anbringen. Nun kann man natürlich argumentieren, dass ein Deutscher, der die gleiche Härtefallregel geltend macht, auch ein milderes Urteil bekommt. Aber einem Deutschen wird sowas halt anscheinend deutlich weniger geglaubt.

Du hast einfach keine Ahnung. Womöglich denkst du es gebe irgendeine Liste nach mathematischen Faktoren, die man abarbeitet und bei denen dann ein + oder - Punkt vergibt um am Ende ein Ergebnis stehen zu haben. Aber so funktioniert das nicht.
Der kulturelle Hintergrund findet keine Berücksichtigung, es gibt weder einen "neger" und noch einen "muselbonus". Natürlich versucht der RA alles für seinen Mandanten, um eine strafmilderung zu erwirken, auch unter hanebüchenen Rechtsauffassungen. Nicht nur hinsichtlich des Strafmaßes, sondern auch zB. um die sog. "Ehrenmorde" aufgrund von kulturellen Eigenheiten zu Totschlag degradieren. Dass das blödsinn ist, weiß jeder von ihnen. Aber das ist sein Job, der Rechtsanwalt ist unabhängig und frei in seiner Tätigkeit und ist der einzige, der im Strafverfahren Partei ergreifen kann.
Hinsichtlich des Strafmaßes können verschiedene Faktoren strafmildernd oder aber strafschärfend Berücksichtigung finden. Dazu zählen etwa das vor- und nachtatverhalten, die Schwere der Schuld, die Umstände der Tat, die Ausführung der Tat, die Ziele der Tat, die Motive (zB. Fremdenhass) der Tat, und natürlich das vorleben des Täters (wie ist er aufgewachsen?, war er schon immer kriminell?, seine familiären Verhältnisse, zeigt er sich unverbesserlich?), seine persönlichen und ökonomischen Verhältnisse. All diese Punkte können für und gegen den Täter Berücksichtigung finden und werden gegeneinander abgewogen, und einer normativen Betrachtung zugezogen.
Ob schwarz oder weiß, ob Christ oder Moslem spielt keine Rolle.
Dass du jetzt abermals behauptest und noch eine Schippe drauf legst, es gebe einen Migrantenbonus, den du mit "sehr sehr vielen" Erfahrungsberichten belegt siehst, ist eine Lüge. Ich habe schon einige Strafverfahren erlebt und kenne insbesondere viele Leute in der Anwaltschaft. Niemand und im speziellen kein Richter werden bestätigen, dass es einen systematischen "Migrantenbonus" gibt. Der ist weder vorgesehen noch wird so einer praktiziert.

Dass auch Gerichte Fehler machen, passiert tagtäglich. Da sitzen auch nur Menschen und die haben auch ihre eigenen Gedanken zu bestimmten Dingen. Aber eine systemimmanente Fehlermaschinerie insbesondere auch Bevorzugung oder Benachteiligung von völkischen oder religiösen Gruppen, gibt es nicht. Tagtäglich werden hunderte Strafverfahren geführt. Das Gros der Bürger wird nur durch die Medien von einem Bruchteil der Fälle unterrichtet. Typischerweise merken sich die Kritiker, die aus der Ferne immer alles besser beurteilen wollen, ("wieder zu geringe Strafe!" "Wieder der Ausländer davon gekommen!") immer nur die Fälle, die ihrem subjektiven Gefühl widersprechen, während "positive" Fälle schnell aus dem Gedächtnis verschwinden. Wenn man schon immer eine bestimmte politische Meinung vertreten hat, wird dieser Effekt noch verstärkt. Zurück bleibt das Gefühl "man habe es schon immer gewusst" und "das wird ja immer schlimmer, Ausländer können alles machen und werden nicht bestraft!".

Ich hab jetzt aber auch kein Bock mehr. Du kannst gern glauben was du willst, wenn es dir dann besser geht.
 
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lustig, dass der besagte junge aus bosnien kommt. aber ist au egal, wenn er mohamed heißt, hat er sicher verwandte in aleppo oder so. und ihr nennt die leute "rassisten", weil sie verallgemeinern. dann war das gerade übelster rassimus.
 
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lustig, dass der besagte junge aus bosnien kommt. aber ist au egal, wenn er mohamed heißt, hat er sicher verwandte in aleppo oder so. und ihr nennt die leute "rassisten", weil sie verallgemeinern. dann war das gerade übelster rassimus.

Also ich habe in diesem Thread bisher nur Gashawks und MVs Aussagen Rassismus genannt, und das auch nur wo es das zweifelsfrei war. Da ich nicht mal mehr den Namen des Jungen kannte, kannst du ja mal überlegen wie doll "rassistisch" das von mir war. Man sollte das Schwingen solcher Keulen nicht so unbedacht machen wie du gerade.
Meine Antwort da oben war genau passend auf reddys Post. Sie war falsch, das stimmt, aber das macht in diesem Thread voller Halb- und Unwahrheiten nun wirklich keinen Unterschied mehr.
 
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Schau mal volta da liegt ja die idiotie, hätten du und deine freunde nicht die rapefugees eingeladen und her geklatscht wären zwei kinder weniger vergewaltigt worden und der arme kleine knirps noch glücklich in seiner warmen heimat am chillen. Aber statt jetzt zuzugeben, dass ihr persönlich für das leid dieser armen kinder verantwortlich seid - kommt so ne scheiße. Schämen solltet ihr euch.

Hey reddy mir kam da eben auf dem Weg zur Arbeit noch was in den Sinn: du hättest es lieber gehabt wenn der deutsche sich ein deutsches Kind zum vergewaltigen und ermorden gesucht hätte?
 
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Der kulturelle Hintergrund findet keine Berücksichtigung, es gibt weder einen "neger" und noch einen "muselbonus". [...] sondern auch zB. um die sog. "Ehrenmorde" aufgrund von kulturellen Eigenheiten zu Totschlag degradieren.
[...]
Hinsichtlich des Strafmaßes können verschiedene Faktoren strafmildernd oder aber strafschärfend Berücksichtigung finden. [...]und natürlich das vorleben des Täters (wie ist er aufgewachsen?, war er schon immer kriminell?, seine familiären Verhältnisse, zeigt er sich unverbesserlich?), seine persönlichen und ökonomischen Verhältnisse.

Dann sind wir uns doch schon fast einig. Dass es keinen Bonus für Moslems gibt, "nur" weil sie Moslems sind, glaube ich dir sofort. Aber dass nur ein Anwalt eines Moslems erfolgreich einen Mord als Ehrenmord und Totschlag darstellen kann schreibst du ja selbst. Damit wird der Anwalt nicht immer erfolgreich sein, er wird aber auch nicht immer erfolglos sein.
Ähnliches gilt bei den sozialen Umständen: Hier wird dem Migrant der Härtefall deutlich eher geglaubt als dem mittelständischen Deutschen. Auch dem kannst du zustimmen, oder?
Wenn aber mildernde Umstände in der Masse deutlich einfacher und öfter von Ausländern geltend gemacht werden können dann führt das effektiv auf eine 2-Klassen-Justiz.
Oder etwas überspitzt formuliert: Prügeln sich ein Ausländer und ein Deutscher, der Deutsche hat angefangen und landet vor Gericht. Dann war es Fremdenhass und er kriegt die Maximalstrafe. Hat der Ausländer angefangen und landet vor Gericht dann war es eine einfache Prügelei ohne ernsthafte Konsequenzen, die noch entschuldigt werden kann durch sein schweres Leben und die böse böse Benachteiligung und Unterdrückung, die er in Deutschland ständig erfahren muss - minimales Strafmaß.

Damit wir nicht aneinander vorbei reden: Wir sind uns einig, dass es keinen "direkten" Ausländerbonus gibt. Aber willst du mir nun auch sagen, dass es ebenfalls keinen "indirekten" Bonus gibt, da gerade strafmilderne Umstände für gewisse Menschengruppen viel, viel einfacher anzusetzen sind als für andere?

@volta: Du scheinst noch nicht verstanden zu haben, was Rassismus ist. Ich habe hier keine einzige rassistische Aussage getätigt und mir fällt auch keine rassistische Aussage anderer Nutzer ein (was nicht bedeutet dass es keine gibt, habe nicht das ganze topic auswendig gelernt :ugly: ).
"Alle Neger sind scheiße" wäre Rassismus, weil niemand etwas für die Hautfarbe kann, mit der er geboren wurde. "Alle Moslems sind scheiße" ist eine wertende Aussage über eine Ideologie, auf einer Stufe mit "alle Nazis sind scheiße" oder "alle Kommunisten sind scheiße" und vollkommen legitim, das hat absolut nichts mit Rassismus zu tun. Wer nicht mehr scheiße sein will kann ja einfach aufhören, der menschenverachtenden Ideologie zu folgen.
 
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@wutvolta : ich wüsste nicht wann ich mich das letzte mal hier beteiligt hätte , desweiteren sind meine aussagen bestenfalls fremdenfeindlich und nicht rassistisch !
@mohammedgespräch : die mutter stand mit ihren anderen 2(3?) kindern an der schlange fürs sozialgeld an , stellte fest das der besagte junge fehlte und hat sich gedacht "da steh ich doch erstmal fürs geld an und schau dann nachm mohammed!" - ihre eigene aussage - presse und google könnt ihr selbst.
@justizdiskussion : es gibt doch bereits eine zwei klassen justiz - köln , hamburg und gott weiss wo silvester und kurz danach wieviele straftaten von zugereisten nicht bearbeitet "werden konnten/wurden" weil der aufwand der identifizierung das ergebniss nicht gerechtfertigt hätte.

hi
 

Moranthir

GröBaZ
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@wutvolta : ich wüsste nicht wann ich mich das letzte mal hier beteiligt hätte , desweiteren sind meine aussagen bestenfalls fremdenfeindlich und nicht rassistisch !
wie dieser spiegel beitrag einfach mal meine armbinde aufglühen lässt , diese tiere aus albanien komm hierher
ps. ich durfte bereits einige erfahrungen in ausländisch-kriminellen kulturkreisen machen! und alles was nicht russland oder ostblock war ...war nichts anderes als tiere und abartiges viehzeug..was das menschliche verhalten angeht.

und mv versteht noch immer nicht, dass moslem sein durchaus eine frage der identifikation ist und nicht nur eine frage, ob man dem koran buchstabengetreu folgen möchte.
 
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Politische Einstellungen koennen auch eine Frage der Identifikation sein , sehr sogar, unabhaengig davon ob man dem Parteiprogramm buchstabengetreu folgen will. Moslems benachteiligen kann einw Frage des Antidiskriminierungsrechts sein, Rassismus ist es nicht, dass die religions lobby dennoch dafuer plaediert ist bekannt. Sonst wird hier doch auch immer unisono dafuet gestimmt religionen mit vereinen gleichzustellen , dann bitte auch konsequent bleiben
 
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und mv versteht noch immer nicht, dass moslem sein durchaus eine frage der identifikation ist und nicht nur eine frage, ob man dem koran buchstabengetreu folgen möchte.

Und Moranthir versteht noch immer nicht, dass Nazi sein durchaus eine Frage der Identifikation ist und nicht nur eine Frage, ob man Mein Kampf buchstabengetreu folgen möchte.
Und er versteht noch immer nicht, dass Kommunist sein durchaus eine Frage der Identifikation ist und nicht nur eine Frage, ob man dem Kommunistischen Manifest buchstabengetreu folgen möchte.

Was genau willst du damit sagen? Klar, menschenverachtende Ideologien können zur Identifikation genutzt werden. Das macht sie aber nicht besser, im Gegenteil. Und wieso sollte ich solche Menschen weniger verachten, nur weil sie sich mit dem Scheiß identifizieren?
Es ist und bleibt eine Ideologie und als solche eine Meinung. Und Menschen wegen einer bestimmten Meinung nicht zu mögen ist genau das Gegenteil von Rassismus.
 
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Er meint, dass es auch Menschen gibt/geben kann , die sich als Muslim bezeichnen aber den negativen Aspekten des Islams nicht anhängen. Was er nicht verstanden hat ist, dass es dir nicht um Muslime als Individuen geht, sondern um den gesamteinfluss muslimischer Bevölkerungsgruppen auf unsere Gesellschaft.
 

Gelöscht

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klar gibts das. genau so wie gemäßigte nationale, die dem negativen aspekt der ideologie nicht anhängen. dennoch ist man kein rassist, wenn man nationale erst einmal mit einer gewissen skepsis betrachtet.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
und mv versteht noch immer nicht, dass moslem sein durchaus eine frage der identifikation ist und nicht nur eine frage, ob man dem koran buchstabengetreu folgen möchte.

hat trotzdem nichts mit rasse zu tun, weil der begriff rassismus an faktoren anknüpft, auf die das individuum keinen einfluss hat, nicht an individuelle entscheidungen einer person (zB einer religon zu folgen).
 

Benrath

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Dann nennen wir es ab jetzt Kulturrassismus oder finden uns damit ab, das Rassismus mittlerweile so definiert ist.

zu MV

Dann sind wir uns doch schon fast einig. Dass es keinen Bonus für Moslems gibt, "nur" weil sie Moslems sind, glaube ich dir sofort. Aber dass nur ein Anwalt eines Moslems erfolgreich einen Mord als Ehrenmord und Totschlag darstellen kann schreibst du ja selbst. Damit wird der Anwalt nicht immer erfolgreich sein, er wird aber auch nicht immer erfolglos sein.
Ähnliches gilt bei den sozialen Umständen: Hier wird dem Migrant der Härtefall deutlich eher geglaubt als dem mittelständischen Deutschen. Auch dem kannst du zustimmen, oder?
Wenn aber mildernde Umstände in der Masse deutlich einfacher und öfter von Ausländern geltend gemacht werden können dann führt das effektiv auf eine 2-Klassen-Justiz.
.

Dann hat das aber weniger mit dem Ausländerstatus zu tun sondern mit Armut und dann gäbe es eine 2 Klassen Justiz, die angeblich reiche benachteiligt. Das dir Ehrenmord als mildernde Umstände ausgelegt werden, höre ich auch nur von dir. Die 2-3 Fälle von denen ich gelesen habe, wurde das eher als schulderschwerend gewertet bzw. nur festgestellt.
 
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Kulturrassismus, das hoert sich jetzt so an als ob ich alle Kulturen gleich gut finden muss. Wenn ich die Fresskultur aus den USa scheisse finde, dann bin ich also Rassist. Ihr spinner...religion= ideologie so einfach ist das. Alles andere ist religions propaganda die in religionen irgendetwas mystisch ueberhoehtes sehen will
 
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Gut, jetzt packen wir den Atheisten Euphoriefedora wieder ein und lassen Religion Religion sein. Krasse Verallgemeinerung von riesigen Bevölkerungsgruppen ist einfach unnötig und erzeugt Spannungen wo keine sein müssten. Dann haltet ihr Religion im allgemeinen halt für Schwachsinn, ist doch prima und legitim.

Es ist aber so, dass es mehr als genug Ausweismuslime gibt, die Ehrenmorduntermenschen als das bezeichnen was sie sind. Jetzt kann man Prinzipienreiterei betreiben bis zum letzten und das jedes Mal auf den Islam als ganzes beziehen und damit in Kauf nehmen, dass auch diese Ausweismuslime die Schnauze voll vom sinnlosen Geplärre haben und "haltet die Schnauze" rufen. Man könnte stattdessen auch einfach sagen, dass man hier in Deutschland keine Menschen umzubringen hat, nur weil das eigene verkorkste Konzept von Ehre verletzt wurde. Tut man das doch, landet man halt im Knast weil man ein sozialunfähiges Arschloch ist.
Und wenn da tatsächlich eine strafmildernde Berücksichtigung stattfindet, muss diese schnellstmöglich entfernt werden. Wobei ich mir das absolut nicht vorstellen kann, wann immer ich was von einem Ehrenmord gehört habe, war der Aufschrei riesig und die Strafen enorm.
 

Benrath

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Jo natürlich ist das dann Kulturrassismus oder Diskriminierung nach der Definition und dein gutes Recht, so what?

Noch mal zur Schweizer Kiste, für wens interessiert

Fertig lustig!

Liebe Freunde und Bekannte

Sie gehen sicher mit mir einig, dass es unklug ist, sich in wichtigen Fragen nur auf sein dumpfes Bauchge­fühl zu verlassen. Aktuell aber werden die Diskussionen über die Durchsetzungsi­nitiative (DSI) in gewissen Medien in einer schwer erträglichen Plumpheit geführt, da die „Message“ schlagwortartig in höchs­tens drei Sätzen rüberkommen muss und bloss unsere Gefühle ansprechen soll! Bitte nehmen Sie sich in dieser wichtigen Frage ein paar Minuten mehr Zeit!

Seit 20 Jahren bin ich als selbständiger Anwalt und Dozent tätig und gehöre weder einer Partei noch ei­nem Wahlkomitee an. Ich habe das auch in Zukunft nicht vor! Als Offizier wählte man mich für 8 Jahre als Ersatzrichter in das Divisionsgericht 9A. Für meine Mandanten habe ich schon manche Strafanzeige ein­gereicht, ich bin aber auch als Pflichtverteidiger in Strafsachen tätig. Ich erwähne dies, damit Sie meine nachfolgenden Worte einordnen können. Je nach Ihren Erfahrungen mit Anwälten wird das wohl unter­schiedlich ausfallen...

Das Wichtigste zuerst! Wenn Sie NEIN für die DSI stimmen, dann kann das vom Parlament bereits angenommene harte Ausschaffungsgesetz endlich in Kraft treten! Die DSI führte zu einer völlig un­nötigen Verzögerung! Nach Ihrem NEIN passiert also nicht nichts!

Wir Stimmbürger bestimmen, in welcher Schweiz wir in Zukunft leben wollen. Dieses Recht müssen wir sorgfältig und überlegt ausüben. Wir dürfen uns nicht von dumpfen Gefühlen leiten lassen. Denn wir al­leine tragen die Folgen unserer Volksentscheide, nicht die Politiker und nicht die Unternehmen!

Bitte schauen Sie in die Abstimmungsunterlagen. Ab Seite 21 finden Sie die Regelungen, welche die DSI in unserer Verfassung verankern möchte.

Ich erlaube mir, Sie auf ein paar wichtige Punkte hinzuweisen:

Von der DSI werden „Ausländerinnen und Ausländer“ betroffen. Dazu gehören ohne Wenn und Aber auch sämtliche hier lebenden Secondos. Wer keinen Schweizer Pass hat, ist ein Ausländer. Das gilt auch für all jene, welche hier geboren wurden, hier erfolgreich ihre Ausbildung machten, ein Unter­nehmen haben oder bereits pensioniert sind. Völlig unklar ist, ob die Bestimmung auch für jugendli­che Straftäter gilt. Die Initianten haben das nicht geregelt! Gemäss Wortlaut der DSI wird es auch kein Ausführungsgesetz geben, der diese offene Frage klärt. Rechtsunsicherheit in unserer Bundesverfas­sung?

Den verschiedenen in Art. 197 Ziffer 9 Abs. 1 BV (Seite 21 des Abstimmungsbüchleins) aufgeführten Gründen für eine sofortige Ausweisung ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Ausweisung bei schweren Straftaten kennt das Schweizer Strafrecht schon sehr lange und es wird auch regelmässig vollzogen. Entgegen den Behauptungen der Initianten haben das Bundesgericht und der Europäische Gerichts­hof eine strenge Praxis und weisen Beschwerden gegen die Ausweisung überwiegend ab. Grundlos wollen die Initianten hier die Gewaltenteilung aushebeln und für alle Ausländer Sonderrecht einfüh­ren. Unsere Demokratie verdient keine solche in der Verfassung festgeschriebene Ungleichbehand­lung!

Unter Buchstabe d und e der neuen Verfassungsbestimmung wird die zwingende Ausweisung bei „gewerbsmässigem Betrug“ und „Betrug im Bereich der Sozialhilfe und Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch“ aufgeführt. Die Initianten erklären jedoch nicht, weshalb der „einfache Betrug“ - immerhin ein häufigeres Vermögensdelikt – gerade nicht zu einer Ausweisung führen soll! Nur ein weiteres Beispiel, wie die DSI unausgegoren und fehlerhaft ist. Das darf keine Verfassungsbestimmung werden!

In der Praxis weit wichtiger ist der auf Seite 22 des Abstimmungsbüchleins aufgeführte „Ausweisungska­talog“. Gemäss DSI sollen alle Ausländer automatisch ausgewiesen werden, wenn sie innert 10 Jahren nach einer Verurteilung zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe eine im Katalog aufgeführte Straftat be­gehen.

Kein Befürworter der DSI konnte bisher erklären, weshalb die Reihenfolge der Delikte für die Auswei­sung entscheidend ist. Wenn jemand vor Jahren in einer jugendlichen Schlägerei wegen einfacher Körper­verletzung bestraft wurde und heute nach einem schweren Autounfall (z.B. überhöhte Geschwindig­keit bei Glatteis) vor dem Gericht steht, wird - je nach Reihenfolge der Taten - unterschiedlich beur­teilt. Das ist weder logisch erklärbar noch gerecht! Geben Sie einer solchen Verfassungswillkür keine Chance!

Wer innert 10 Jahren wegen zwei relativ geringfügigen Delikten in ein Strafverfahren gezogen wird, wird gemäss DSI gleich behandelt, wie ein Mörder. Bedingungslose Ausweisung! Ich bemühe noch­mals die einfache Körperverletzung: Wer als 19-Jähriger durch unvorsichtige Fahrweise auf der Skipis­te jemand ohne bleibende Schäden verletzt, begeht eine einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB). Dafür darf und soll man ihn auch bestrafen. Mit 24 kommt derselbe aber in der S-Bahn in eine Kontrolle und findet sein Ticket nicht gerade. Es kommt zu Gehässigkeiten und Handgreiflichkeiten mit dem Zugbegleiter. Was wenige wissen - Zugbegleiter werden strafrechtlich als Beamte be­trachtet. Gemäss DSI müsste der „Kriminelle“ zwingend ausgewiesen werden. Nochmals – es ist rich­tig, dass er auch dafür eine Strafe erhält. Aber wir haben es hier ganz sicher nicht mit einem Kriminel­len zu tun, der ohne Wenn und Aber automatisch ausgeschafft werden müsste! Wäre das ange­messen und gerecht? Die DSI lässt keine Prüfung der Verhältnismässigkeit zu!

In meiner anwaltlichen Praxis habe ich weitere Fälle erlebt, welche gemäss der DSI bei einer geringen Vorstrafe zu einer zwingenden Ausweisung führen würden. Beispiele?

Der gut situierte Miteigentümer einer Eigentumswohnung, der sich von seiner Partnerin trennte. Im Streit rief er (!) die Polizei, welche jedoch ihm (!) ein Haus- und Kontaktverbot aussprach. Später wollte er seine persönlichen Sachen abholen und ging mit seinem Schlüssel in seine Wohnung. Dort kam es zum Streit mit seiner ehemaligen Partnerin, gegenseitigen Tätlichkeiten und er schmetterte das der Partnerin geschenkte Bild auf den Boden. Verurteilung auch vor dem Obergericht wegen Haus­friedensbruch und Sachbeschädigung. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?

Einer meiner Klienten wurde wegen strafbarer Pornografie bestraft. Dies, obwohl er schwor, nie Inter­esse an solchen z.T. unerträglichen Bildern gehabt zu haben. Er lebte jedoch damals in einer Wohnge­meinschaft und alle hatten Zugang zu seinem PC. Einer der Mitbewohner lud offenbar im Internet wahllos Filme herunter, wobei sich auch solche mit strafbarer Pornografie befanden. Wer die Filme herunterlud, konnte die Polizei nicht herausfinden. Der Eigentümer des PC's musste jedoch dafür büssen! Vom Obergericht wurde die Strafe bestätigt. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?

Zu einer sofortigen Ausweisung auch ohne Vorstrafe würde folgender realer Fall führen: Ein älterer Bauarbeiter herrschte auf einer Baustelle einen Jüngeren mit „He Jugo, setz Deinen Helm auf!“ an. Der Jüngere ging daraufhin zum Älteren und sagte: „Für Dich bin ich immer noch Peter!“. Darauf griff der Ältere dem Jüngeren an der Kehle, worauf sich dieser mit einer heftigen Drehbewegung und einem Faustschlag befreite. Da der Ältere dabei einen komplizierten Jochbeinbruch erlitt, taxierte das Ge­richt den Faustschlag nicht mehr als Notwehr, sondern als schwere Körperverletzung. Der hier aufge­wachsene und sich aktuell in der Weiterbildung befindliche 23-jährige Täter müsste gemäss der DSI zwingend ausgewiesen werden. Wäre das angemessen und gerecht? Lösen wir damit ein Problem?

Löst die DSI ihre populistischen Versprechen ein? NEIN!

Die Gefängnisse werden nicht entlastet, denn die Ausweisung erfolgt stets erst nach Verbüssung der Haftstrafe. Mangels systematischer Grenzkontrolle werden leider auch in Zukunft Diebesbanden den Weg in die Schweiz finden, die DSI kann das nicht verhindern!

Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist zentrales Element unserer zivilisierten Welt. Dafür haben Generationen gekämpft. Recht verliert seine Glaubwürdigkeit und wir damit die (auch wirtschaftliche) Stabilität, wenn schon die Verfassung die hier lebenden Menschen unterschiedlich behandelt!
„Harte“ Gesetze als Drohung verhindern kaum Straftaten. Das weiss man seit über hundert Jahren (Franz von Liszts - 1851–1919). Andernfalls wäre die USA mit ihrer Todess­trafe eines der sichersten Länder der Erde. Das Gegenteil trifft zu und die Gefängnisse dort sind übervoll!

Wer wird in den oben ausgeführten Fällen eigentlich bestraft, wenn der Verurteilte hier eine junge Familie hinterlässt, seine Kinder aber während 5 bis 15 Jahren ihren Vater in der Schweiz nicht sehen dürfen? Und der Staat die nun alleinerziehende Mutter unterstützen muss?

Ausschaffen wollen und Ausschaffen können sind zwei verschiedene Dinge. Völlig unbestritten sollen wie bisher ausländische Täter ausgeschafft werden können, wenn das praktisch möglich ist und – wie meistens - verhältnismässig erscheint. Die DSI aber will eine Vielzahl von Secondos ohne Wenn und Aber ausschaffen, obwohl das praktisch kaum möglich ist. Ein Kurde zurück nach Kurdistan? Ein Somalier in den Krieg? Jugendliche? Die Initianten haben die Vorstellung, dass eine Ausweisung durch „Abschieben“ auf die andere Seite der Schweizer Grenze erfolgt. In Tat und Wahrheit ist es ein riesiger administrativer Aufwand, bei dem die Ausgewiesenen (bei Annahme der DSI: tausende!) schliesslich in Ausschaffungshaft genommen werden! Ein riesiger, teurer, unmenschlicher Moloch für was? Auf wessen Kosten?

Mit Ausnahme der Initianten der DSI sind alle massgeblichen Parteien und Organisationen gegen die DSI. Diese Organisationen haben sachlich die Vor- und Nachteile der DSI geprüft und haben sich nicht von einem diffusen Bauchgefühl leiten lassen. Es geht nicht darum, „denen da oben“ aus Protest eins auszuwischen! Denken Sie nach – stimmen Sie NEIN bei der DSI!

Gerne können Sie diese Ausführungen in Ihrem Bekanntenkreis teilen. Für sachliche Diskussionen stehe ich gerne bereit.

Freundliche Grüsse

RA lic.iur. Marc Fischer

da etwas lang die Beispiele und wichtigen Sach rauskopiert

Zu einer sofortigen Ausweisung auch ohne Vorstrafe würde folgender realer Fall führen: Ein älterer Bauarbeiter herrschte auf einer Baustelle einen Jüngeren mit „He Jugo, setz Deinen Helm auf!“ an. Der Jüngere ging daraufhin zum Älteren und sagte: „Für Dich bin ich immer noch Peter!“. Darauf griff der Ältere dem Jüngeren an der Kehle, worauf sich dieser mit einer heftigen Drehbewegung und einem Faustschlag befreite. Da der Ältere dabei einen komplizierten Jochbeinbruch erlitt, taxierte das Ge­richt den Faustschlag nicht mehr als Notwehr, sondern als schwere Körperverletzung. Der hier aufge­wachsene und sich aktuell in der Weiterbildung befindliche 23-jährige Täter müsste gemäss der DSI zwingend ausgewiesen werden. Wäre das angemessen und gerecht? Lösen wir damit ein Problem?


Einer meiner Klienten wurde wegen strafbarer Pornografie bestraft. Dies, obwohl er schwor, nie Inter­esse an solchen z.T. unerträglichen Bildern gehabt zu haben. Er lebte jedoch damals in einer Wohnge­meinschaft und alle hatten Zugang zu seinem PC. Einer der Mitbewohner lud offenbar im Internet wahllos Filme herunter, wobei sich auch solche mit strafbarer Pornografie befanden. Wer die Filme herunterlud, konnte die Polizei nicht herausfinden. Der Eigentümer des PC's musste jedoch dafür büssen! Vom Obergericht wurde die Strafe bestätigt. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?


Der gut situierte Miteigentümer einer Eigentumswohnung, der sich von seiner Partnerin trennte. Im Streit rief er (!) die Polizei, welche jedoch ihm (!) ein Haus- und Kontaktverbot aussprach. Später wollte er seine persönlichen Sachen abholen und ging mit seinem Schlüssel in seine Wohnung. Dort kam es zum Streit mit seiner ehemaligen Partnerin, gegenseitigen Tätlichkeiten und er schmetterte das der Partnerin geschenkte Bild auf den Boden. Verurteilung auch vor dem Obergericht wegen Haus­friedensbruch und Sachbeschädigung. Zwingende Ausweisung! Wäre das angemessen und gerecht?


Kein Befürworter der DSI konnte bisher erklären, weshalb die Reihenfolge der Delikte für die Auswei­sung entscheidend ist. Wenn jemand vor Jahren in einer jugendlichen Schlägerei wegen einfacher Körper­verletzung bestraft wurde und heute nach einem schweren Autounfall (z.B. überhöhte Geschwindig­keit bei Glatteis) vor dem Gericht steht, wird - je nach Reihenfolge der Taten - unterschiedlich beur­teilt. Das ist weder logisch erklärbar noch gerecht! Geben Sie einer solchen Verfassungswillkür keine Chance!
 
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Jo natürlich ist das dann Kulturrassismus oder Diskriminierung nach der Definition und dein gutes Recht, so what?

Gut, dann sind alle Menschen Rassisten, damit kann ich leben.

Der kulturelle Hintergrund findet keine Berücksichtigung, es gibt weder einen "neger" und noch einen "muselbonus". Natürlich versucht der RA alles für seinen Mandanten, um eine strafmilderung zu erwirken, auch unter hanebüchenen Rechtsauffassungen. Nicht nur hinsichtlich des Strafmaßes, sondern auch zB. um die sog. "Ehrenmorde" aufgrund von kulturellen Eigenheiten zu Totschlag degradieren

Das ist übrigens Blödsinn (bzw zu einfach dargestellt),

Mir geht es jetzt speziell um das Thema Ehremorde, an einen generellen Migrantenbonus glaub ich auch nicht, der Flüchtlingsbonus (komplettes Absehen von Strafverfolgung) ist dagegen schon mehrfach belegt



http://www.lto.de/recht/hintergruen...eutsche-gerichte-nicht-besonders-verwerflich/

Die Verwurzelung des Täters in der deutschen Gesellschaft spielt auch für die gerichtliche Beurteilung des Falles eine entscheidende Rolle. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (Az. 2 StR 452/03) ausgeführt, dass Ehrenmorde grundsätzlich als Mord aus niedrigen Beweggründen einzuordnen sind, weil die Tötung eines Menschen zur Wiederherstellung der Ehre sittlich auf tiefster Stufe stehe.

Bei ausländischen Tätern, so der BGH in einem anderen Fall, könne aber ausnahmsweise auch eine Verurteilung nur wegen Totschlags in Betracht kommen. Das aber nach Ansicht des 5. Strafsenats nur dann, wenn der Täter zur Tatzeit noch so übermäßig stark in fremden Wertvorstellungen verwurzelt ist, dass ihm die Missachtung seiner Tat im hiesigen Rechtssystem nicht bewusst ist (Urt. v. 20.02.2002, Az. 5 StR 538/01).

Dieses Regel-Ausnahme-Prinzip mache es den Gerichten sehr schwer, den Fall zu entscheiden, beurteilt Julia Kasselt. Die Studie hat ergeben, dass nur 36,8 Prozent der verurteilten Täter, die nach den Maßstäben des MPI einen "Ehrenmord" begingen oder begehen wollten, tatsächlich auch wegen Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden.
 
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PC Problem hat mein Post gelöscht, hier die Kurzfassung, hab jetzt kein Bock nochmal alles zu schreiben.
Dann sind wir uns doch schon fast einig. Dass es keinen Bonus für Moslems gibt, "nur" weil sie Moslems sind, glaube ich dir sofort. Aber dass nur ein Anwalt eines Moslems erfolgreich einen Mord als Ehrenmord und Totschlag darstellen kann schreibst du ja selbst. Damit wird der Anwalt nicht immer erfolgreich sein, er wird aber auch nicht immer erfolglos sein.
Nein. So ein Versuch hat weder jemals Erfolg gehabt noch wird sowas Erfolg haben. Ob das besonders verwerfliche unrechtserhöhende mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt ist, bestimmt sich nicht nach dem Kulturkreis des Täters. Entscheidend ist, ob die Tat nach sittlich und rechtlichen Gesichtspunkten von der inländischen Rechtsgemeinschaft besonders missbilligt wird. Dass es in dem Kulturkreis aus dem der Täter schafft womöglich Gang und gebe ist, dass die Tochter getötet wird, weil sie die Familienehre beschmutzt hat, ist unerheblich. (Wobei mir kein Staat bekannt ist bei dem das von der Rechtsordnung insgesamt nicht missbilligt wird, auch wenn es bei teilen der Bevölkerung ein "verständliches" Motiv darstellt) Es gibt davon auch Ausnahmen und teilweise bedenken, wenn es sich um einen Täter handelt, der mit der hiesigen Rechtsordnung und der Gesellschaft noch nicht in Berührung kam und mit den sittlich moralischen Vorstellungen seines Landes tiefvetwurzelt ist. Das ist aber nicht die Regel, erst recht bei keinem, der hier schon länger lebt. Und es bedarf einer gründlichen prüfungung einschließlich ethnologischen Sachverständigen etc.

Ähnliches gilt bei den sozialen Umständen: Hier wird dem Migrant der Härtefall deutlich eher geglaubt als dem mittelständischen Deutschen. Auch dem kannst du zustimmen, oder?
Wenn aber mildernde Umstände in der Masse deutlich einfacher und öfter von Ausländern geltend gemacht werden können dann führt das effektiv auf eine 2-Klassen-Justiz.
Oder etwas überspitzt formuliert: Prügeln sich ein Ausländer und ein Deutscher, der Deutsche hat angefangen und landet vor Gericht. Dann war es Fremdenhass und er kriegt die Maximalstrafe. Hat der Ausländer angefangen und landet vor Gericht dann war es eine einfache Prügelei ohne ernsthafte Konsequenzen, die noch entschuldigt werden kann durch sein schweres Leben und die böse böse Benachteiligung und Unterdrückung, die er in Deutschland ständig erfahren muss - minimales Strafmaß.
Soziale Umstände können je nach Einzelfall Berücksichtigung finden, sowohl strafschärfend als auch strafmildernd. Stets muss ein innerer Zusammenhang zu der Tat bestehen, damit es überhaupt Berücksichtigung findet. Das kommt also auch drauf an, welcher deliktstyp (Vermögen-, Eigentum-, Körperverletzungsdelikt etc.) überhaupt verwirklicht wurde . Andererseits wird man die wirtschaftlichen Verhältnisse (strafmildernd oder strafschärfend) berücksichtigen müssen, wenn es um vermögensdelikt geht. Sozio-ökonomische oder verarmte Lebensumstände in der Vergangenheit und Gegenwart sowie die allgemeine lebensführung können aber weder als "Ausrede" noch als "Vorwurf" dienen. Es kommt also stark auf den Einzelfall drauf an. Prekäre soziale Umstände sind kein strafmildernder automatismus. Welche Sachen Berücksichtigung finden entscheidet das Gericht in freier beweiswürdigung. Je stärker strafmildernde oder strafschärfende Umstände mehr oder weniger Berücksichtigung finden, umso stärker sind die Anforderungen an die Begründung.
Auch Vorstrafen spielen eine Rolle. Ein bis dato unbescholtener Bürger wird eher strafmildernde Berücksichtigung finden. "Geltendmachen" kann man gar nichts. Das Gericht entscheidet frei, ob Umstände, Berücksicjtigung finden oder nicht finden, und ob sie überhaupt der "Wahrheit" entsprechen.
Dass bei einer Prügelei zwischen einem Ausländer mit einem deutschen automatisch auf "Fremdenhass" geschlossen wird, ist nicht möglich. "Fremdenhass" ist eine innerere Tatsache, die schwer zu ergründen ist. Daran sind hohe Anforderungen zu stellen. Das muss sorgfältig und gewissenhaft ergründet werden, sofern es überhaupt Anhaltspunkte dafür gibt. Im Zweifel Gilt wie immer in dubio pro reo.


Damit wir nicht aneinander vorbei reden: Wir sind uns einig, dass es keinen "direkten" Ausländerbonus gibt. Aber willst du mir nun auch sagen, dass es ebenfalls keinen "indirekten" Bonus gibt, da gerade strafmilderne Umstände für gewisse Menschengruppen viel, viel einfacher anzusetzen sind als für andere?
Möchtest du damit sagen, dass Ausländer mehrheitlich in prekären wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen leben ? Wie gesagt, es gibt keinen automatismus, dass sozio-ökonomische Verhältnisse sich überhaupt strafmildernd oder auch strafschärfend auswirken. Das kommt immer auf den Einzelfall drauf an, der Täter ist ein Individuum und kein Kollektiv.

@ave

Zunächst einmal ging es um die Verurteilung von "Migranten", nicht um die auftauchenden Fälle, bei denen das Verfahren bei Flüchtlingen eingestellt wurde. Das ist in der Tat ein Problem, hat aber nichts mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung zu tun. Zum anderen habe ich verständlicherweise keine Lust alles klein für klein detailreich darzustellen, denn da bin ich nächstes Jahr noch nicht fertig, weil das system zu komplex ist, um "alles" in einem forenpost unterzubringen. Und den Sinn dahinter erschließt sich mir überdies auch erst recht nicht.

Weil ich gerade den Link gesehen habe:
Das steht doch im Artikel selber, dass sich die Instanzgerichte zumeist gar nicht mehr mit den niederen Beweggründen auseinandersetzen, weil bereits andere mordmerkmaöe erfüllt sind. Das Ergebnis ist praktisch das selbe Mord ist Mord. Darüberhinaus - die Studie hab ich nicht gelesen und auch keine Lust dazu - ist dann wiederum fraglich, ob der "Ehrenmord" aufgrund der engn tiefgreifenden Verwurzelung abgelehnt wurde oder ob es dahingehend an andere beweiserhebliche Tatsachenaufklärung und Feststellungen fehlte. Das wird die Studie auch nicht berücksichtigt haben können, weil weder anwesenheit in der Hauptverhandlung noch die Protokolle gelesen.
 
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Moranthir

GröBaZ
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auch wenn es zum kotzen ist: diese nachrichten im stil von heftig.co sind doch das beschissenste am thread.
 
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Ach Chentsu: Der von Ave2 zitierte Absatz bestätigt doch genau das, was ich gesagt habe. Verwurzelung im deutschen Wertesystem ist relevant (wenn für Ehrenmorde ganz hochoffiziell dann wohl sicher auch für andere Bereiche, oder?), damit haben wir eine 2-Klassen-Justiz für die, die hier "verwurzelt" sind und die, die es nicht sind.
Jetzt spitzfindig über die nichtmal von unserer Kanzlerin vorgenommene Unterscheidung von Migrant und Flüchtling argumentieren zu wollen ist doch armselig.
 
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http://www.morgenweb.de/nachrichten/vergewaltigung-erfunden-1.2619299

Wie krank muss man sein sich das als Frau auszudenken, um eine Gruppe dranzuhängen? Diese angebliche Vergewaltigung zu moderater Abendzeit quasi im Herzen der Stadt hat große Wellen geschlagen. Was ist nur in diesem Land los? Wird gerade kollektiv in unserem Land der Verstand verloren?

Hier auch noch?
http://www.spiegel.de/panorama/just...ngen-von-21-jaehriger-erfunden-a-1075977.html

Komisch, hab davon gar nichts mitbekommen und ich lebe in Mannheim. Die Gründe werden jedenfalls die gleichen wie bei vielen erfundenen Vergewaltigungen sein (die es ja laut den Feministinnen gar nicht oder so gut wie gar nicht gibt): Aufmerksamkeit. Und wie könnte man heutzutage mehr Aufmerksamkeit bekommen als mit einem solchen Fall? Immerhin flog es auf, bevor jemand verhaftet oder sogar verurteilt wurde.
 

Benrath

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Ach Chentsu: Der von Ave2 zitierte Absatz bestätigt doch genau das, was ich gesagt habe. Verwurzelung im deutschen Wertesystem ist relevant (wenn für Ehrenmorde ganz hochoffiziell dann wohl sicher auch für andere Bereiche, oder?), damit haben wir eine 2-Klassen-Justiz für die, die hier "verwurzelt" sind und die, die es nicht sind.
Jetzt spitzfindig über die nichtmal von unserer Kanzlerin vorgenommene Unterscheidung von Migrant und Flüchtling argumentieren zu wollen ist doch armselig.

wird ne positive Sozialprognose nicht positiv gewertet, da hast du als Inländer wesentlich bessere Karten. 2 Klassen Justiz oder könnte es gar eine kontextbezogene Justiz sein?
 

Gelöscht

Guest
Diese schöne storytwist wird es in den Schlagzeilen unserer Lügenpresse leider nicht ganz so weit nach oben schaffen, wie der Nazi-Aufschrei :deliver:

best-of davon:
Das sagten Politiker nach dem Handgranatenfund

Ministerpräsident Winfried Kretschmann:
"Also das ist wirklich unfassbar, dass jetzt schon mit Handgranaten - quasi mit militärischen Waffen - auf Asylsuchende losgegangen wird."

Heiko Mass, Bundesjustizminister:
"Wir müssen alles tun, damit fremdenfeindliche Übergriffe noch rascher aufgeklärt und konsequenter geahndet werden."

Das Offene Antifaschistische Treffen Villingen-Schwenningen veranstaltete eine Kundgebung auf dem Marktplatz, dem Aufruf folgten etwa 300 Menschen. „Wir haben eine ganz neue Dimension von rechtsradikaler Gewalt“, sagte auf dieser Veranstaltung Marvin Wiegand, Landtagskandidat der Linken.

:catch:

http://www.suedkurier.de/nachrichte...-die-Vorverurteilungs-Falle;art417930,8508146
 
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Ach Chentsu: Der von Ave2 zitierte Absatz bestätigt doch genau das, was ich gesagt habe. Verwurzelung im deutschen Wertesystem ist relevant (wenn für Ehrenmorde ganz hochoffiziell dann wohl sicher auch für andere Bereiche, oder?), damit haben wir eine 2-Klassen-Justiz für die, die hier "verwurzelt" sind und die, die es nicht sind.
Sorry aber das ist doch dünn. Das sind keine eindeutigen 0 1 Antworten. Es geht dort um das Vorsatzunrecht bzw. Vorsatzschuld im Hinblick auf die niederen Beweggründe. Schon von verfassungswegen sich die mordmerkmale restriktiv auszulegen. Das ist kein "freifahrtsschein" für ehrenmorde und Blutrache für jeden aus einem anderen (muslimisch geprägten) Kulturraum. Ich habe jetzt keinen Bock dir Strafrecht von vorn bis hinten zu erklären und das ist auch unmöglich. Mach dich bitte selbst schlau, wenn dich das so interessiert. Aber Unterlass es währenddessen anhand von subjektiven Gefühlen über Dinge, die du nicht verstehst, zu reden und einen objektiven Blickwinkel zu suggerieren, wenn es nur einzig allein darum geht, deine ressistements zu bestätigen.

Jetzt spitzfindig über die nichtmal von unserer Kanzlerin vorgenommene Unterscheidung von Migrant und Flüchtling argumentieren zu wollen ist doch armselig.

Keine Ahnung, was du jetzt damit sagen willst. Es ging ja um diese ständigen pseudoschlauen Einwürfe von Stirling und co abseits der Sache, die immer wieder auf die "Unterscheidung" hinweisen. Hier gings aber nicht im speziellen um Flüchtlinge und auch nicht um die angewiesenen "Einstellungen" von Bagatellverfahren, sondern um deine Behauptung der Biodeutsche würde härter bestraft werden als der Ausländer plus dazugehörigem mimimi.

Wenn du schnellere verfahren gegen intensivtäter mit und ohne migrationshintergrund willst und dass möglichst alle verfahren auch gegen Flüchtlinge ordnungsgemäß geführt und bearbeitet werden, dann mach dich dafür stark der Justiz mehr Geld zu geben. Aber da wirst du wohl auch bedenken haben, weil es dein Steuergeld betrifft.
 
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Endlich spricht jemand die Wahrheit aus: Es geht doch gar nicht, dass unsere Handballmannschaft keinen einzigen Mitspieler hat, der einen Migrationshintergrund hat, da steckt doch garantiert Rassismus drin. "Wenn Fußball Merkel ist, ist Handball Petry" trifft es genau richtig.

Nachzulesen hier:
http://www.zeit.de/sport/2016-02/ha...ive-fuer-deutschland/komplettansicht#comments

Darüber hinaus hat die Bundeszentrale für politische Bildung endlich eine vernünftige Erklärung des Dschihads herausgebracht, damit endlich die Verallgemeinerung Muslime=böse fällt. Ihr solltet euch das Video angucken!

 
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Die Kommentare unter dem Video bestätigen recht eindrucksvoll, was ich auf der letzten Seite postete :rofl:
 
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Schön zu sehen wie meine Steuergelder genutzt werden. Soll ich jetzt verständnis für ne mittelalterliche Weltanschauung & Aberglauben aufbringen?

Auch nice wie diese Propaganda gezielt an die Kids ran getragen wird:

Webvideoformate „Begriffswelten Islam“: http://www.youtube.com/playlist?list=PLGwdaKBblDzBGN36ApO8nA4jfIat0SUZl

Diese ganzen fancy youtuber werden dafür ja auch noch mit meinen Steuern bezahlt. Ekelhaft.


Der Kanal von dieser IS Terroristin herrlich:
https://youtu.be/pDUylDygZTE

:rofl2:
 
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Lass uns lieber ignorant bleiben der Welt gegenüber, anstatt sie zu lernen und zu verstehen.
 

Shihatsu

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Redhec threadverbot - und btw: dei Brudi Kram steckst du dir ab jetzt ausserhalb des OTs. Schalt mal wieder nen Gang zurück.
 
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Lass uns lieber ignorant bleiben der Welt gegenüber, anstatt sie zu lernen und zu verstehen.

Was hat denn jetzt Propagande mit verstehen und lernen zu tun?
Also ich muss zugeben ich habe nicht alle Videos gesehen, aber der Tenor scheint mir zu sein "der Islam ist eigentlich friedlich und nett, und manche verstehen ihn nur falsch". Was ganz klar gelogen und Propaganda ist. Der Islam ist im Kern eine Religion des Hasses und der Gewalt, frieden und liebe gibts nur für Muslime die sich streng an den Koran halten.
Sollten die anderen Videos anders sein, und zb ganz klar gesagt werden dass laut dem Koran (dem unverfälschten Wort Gottes, auf die jeder Muslim hören muss), alle Ungläubigen getötet werden sollen, dass Frauen ihren Männern dienen müssen und jederzeit zum Sex gezwungen werden könne, dass Verträge mit Ungläubigen jederzeit gebrochen werden können, dass wer vom Glauben abfällt getötet werden soll usw, und das sehr viel von diesem barbarischen Zeugs gängige Praxis in muslimischen Ländern ist, dann gebe ich zu dass mein erster Eindruck falsch war und ich wohl nur die falschen Szenen gesehen habe (dank link bitte auf die entsprechenden Szenen). Sollte dies nicht der Fall sein, und sich der Tenor "Islam ist eigentlich friedlich" durch die anderen Videos durchziehen, ohne die negativen Seiten zu erwähnen, dann ist es einfach eine Verzerrung und Propaganda.
Propagande für eine totalitäre und brutale Ideologie, finanziert von Steuergeldern, ist wirklich ein Skandal.
 
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Jetzt kommt eh gleich jemand um die ecke und sagt, dass nicht alle, die sich als Muslim bezeichnen, diesen Islam leben. Nach der Logik kann ich aber auch sagen, Kommunist zu sein, und dass Planwirtschaft für mich nicht zum Kommunismus gehört.

Das soll natürlich nicht heißen, dass keine friedlichen Menschen aus den islamischen Kulturkreis gibt. Das hat dann aber nichts mit der Religion Islam zu tun.
 
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Man kann ja durchaus erwähnen dass es Menschen gibt die sich Muslime nennen und diesen barbarischen Regeln nicht folgen... auch das gehört zu einem ausgewogenen Bericht durchaus dazu.
Aber man darf diese Teile nicht einfach verschweigen, man muss schon klar sagen dass es diese barbarische Reglen gibt, dass sie zum Kern des Islam gehören, und in mehrheitlich muslimischen Ländern im allgemeinen auch gelebt werden. Das ist einfach die Realität.
 
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