PC Problem hat mein Post gelöscht, hier die Kurzfassung, hab jetzt kein Bock nochmal alles zu schreiben.
Dann sind wir uns doch schon fast einig. Dass es keinen Bonus für Moslems gibt, "nur" weil sie Moslems sind, glaube ich dir sofort. Aber dass nur ein Anwalt eines Moslems erfolgreich einen Mord als Ehrenmord und Totschlag darstellen kann schreibst du ja selbst. Damit wird der Anwalt nicht immer erfolgreich sein, er wird aber auch nicht immer erfolglos sein.
Nein. So ein Versuch hat weder jemals Erfolg gehabt noch wird sowas Erfolg haben. Ob das besonders verwerfliche unrechtserhöhende mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt ist, bestimmt sich nicht nach dem Kulturkreis des Täters. Entscheidend ist, ob die Tat nach sittlich und rechtlichen Gesichtspunkten von der inländischen Rechtsgemeinschaft besonders missbilligt wird. Dass es in dem Kulturkreis aus dem der Täter schafft womöglich Gang und gebe ist, dass die Tochter getötet wird, weil sie die Familienehre beschmutzt hat, ist unerheblich. (Wobei mir kein Staat bekannt ist bei dem das von der Rechtsordnung insgesamt nicht missbilligt wird, auch wenn es bei teilen der Bevölkerung ein "verständliches" Motiv darstellt) Es gibt davon auch Ausnahmen und teilweise bedenken, wenn es sich um einen Täter handelt, der mit der hiesigen Rechtsordnung und der Gesellschaft noch nicht in Berührung kam und mit den sittlich moralischen Vorstellungen seines Landes tiefvetwurzelt ist. Das ist aber nicht die Regel, erst recht bei keinem, der hier schon länger lebt. Und es bedarf einer gründlichen prüfungung einschließlich ethnologischen Sachverständigen etc.
Ähnliches gilt bei den sozialen Umständen: Hier wird dem Migrant der Härtefall deutlich eher geglaubt als dem mittelständischen Deutschen. Auch dem kannst du zustimmen, oder?
Wenn aber mildernde Umstände in der Masse deutlich einfacher und öfter von Ausländern geltend gemacht werden können dann führt das effektiv auf eine 2-Klassen-Justiz.
Oder etwas überspitzt formuliert: Prügeln sich ein Ausländer und ein Deutscher, der Deutsche hat angefangen und landet vor Gericht. Dann war es Fremdenhass und er kriegt die Maximalstrafe. Hat der Ausländer angefangen und landet vor Gericht dann war es eine einfache Prügelei ohne ernsthafte Konsequenzen, die noch entschuldigt werden kann durch sein schweres Leben und die böse böse Benachteiligung und Unterdrückung, die er in Deutschland ständig erfahren muss - minimales Strafmaß.
Soziale Umstände können je nach Einzelfall Berücksichtigung finden, sowohl strafschärfend als auch strafmildernd. Stets muss ein innerer Zusammenhang zu der Tat bestehen, damit es überhaupt Berücksichtigung findet. Das kommt also auch drauf an, welcher deliktstyp (Vermögen-, Eigentum-, Körperverletzungsdelikt etc.) überhaupt verwirklicht wurde . Andererseits wird man die wirtschaftlichen Verhältnisse (strafmildernd oder strafschärfend) berücksichtigen müssen, wenn es um vermögensdelikt geht. Sozio-ökonomische oder verarmte Lebensumstände in der Vergangenheit und Gegenwart sowie die allgemeine lebensführung können aber weder als "Ausrede" noch als "Vorwurf" dienen. Es kommt also stark auf den Einzelfall drauf an. Prekäre soziale Umstände sind kein strafmildernder automatismus. Welche Sachen Berücksichtigung finden entscheidet das Gericht in freier beweiswürdigung. Je stärker strafmildernde oder strafschärfende Umstände mehr oder weniger Berücksichtigung finden, umso stärker sind die Anforderungen an die Begründung.
Auch Vorstrafen spielen eine Rolle. Ein bis dato unbescholtener Bürger wird eher strafmildernde Berücksichtigung finden. "Geltendmachen" kann man gar nichts. Das Gericht entscheidet frei, ob Umstände, Berücksicjtigung finden oder nicht finden, und ob sie überhaupt der "Wahrheit" entsprechen.
Dass bei einer Prügelei zwischen einem Ausländer mit einem deutschen automatisch auf "Fremdenhass" geschlossen wird, ist nicht möglich. "Fremdenhass" ist eine innerere Tatsache, die schwer zu ergründen ist. Daran sind hohe Anforderungen zu stellen. Das muss sorgfältig und gewissenhaft ergründet werden, sofern es überhaupt Anhaltspunkte dafür gibt. Im Zweifel Gilt wie immer in dubio pro reo.
Damit wir nicht aneinander vorbei reden: Wir sind uns einig, dass es keinen "direkten" Ausländerbonus gibt. Aber willst du mir nun auch sagen, dass es ebenfalls keinen "indirekten" Bonus gibt, da gerade strafmilderne Umstände für gewisse Menschengruppen viel, viel einfacher anzusetzen sind als für andere?
Möchtest du damit sagen, dass Ausländer mehrheitlich in prekären wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen leben ? Wie gesagt, es gibt keinen automatismus, dass sozio-ökonomische Verhältnisse sich überhaupt strafmildernd oder auch strafschärfend auswirken. Das kommt immer auf den Einzelfall drauf an, der Täter ist ein Individuum und kein Kollektiv.
@ave
Zunächst einmal ging es um die Verurteilung von "Migranten", nicht um die auftauchenden Fälle, bei denen das Verfahren bei Flüchtlingen eingestellt wurde. Das ist in der Tat ein Problem, hat aber nichts mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung zu tun. Zum anderen habe ich verständlicherweise keine Lust alles klein für klein detailreich darzustellen, denn da bin ich nächstes Jahr noch nicht fertig, weil das system zu komplex ist, um "alles" in einem forenpost unterzubringen. Und den Sinn dahinter erschließt sich mir überdies auch erst recht nicht.
Weil ich gerade den Link gesehen habe:
Das steht doch im Artikel selber, dass sich die Instanzgerichte zumeist gar nicht mehr mit den niederen Beweggründen auseinandersetzen, weil bereits andere mordmerkmaöe erfüllt sind. Das Ergebnis ist praktisch das selbe Mord ist Mord. Darüberhinaus - die Studie hab ich nicht gelesen und auch keine Lust dazu - ist dann wiederum fraglich, ob der "Ehrenmord" aufgrund der engn tiefgreifenden Verwurzelung abgelehnt wurde oder ob es dahingehend an andere beweiserhebliche Tatsachenaufklärung und Feststellungen fehlte. Das wird die Studie auch nicht berücksichtigt haben können, weil weder anwesenheit in der Hauptverhandlung noch die Protokolle gelesen.