Flüchtlingsströme Richtung Europa

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Das Video ist doch gut, es zeigt genau was los ist.
Das ist ne nette alte Oma die am Anfang "Refugees Welcome" gemacht hat und Kleider und Kekse vorbeigebracht hat und jetzt persönlich mehrfach belästigt wurde, in ihrer Straße mitbekommt wie reihenweise eingebrochen wird und die Polizei nichts macht und jetzt keinen Bock mehr hat.
Germany in a nutshell
 
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Das Video ist doch gut, es zeigt genau was los ist.
Das ist ne nette alte Oma die am Anfang "Refugees Welcome" gemacht hat und Kleider und Kekse vorbeigebracht hat und jetzt persönlich mehrfach belästigt wurde, in ihrer Straße mitbekommt wie reihenweise eingebrochen wird und die Polizei nichts macht und jetzt keinen Bock mehr hat.
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Und dann noch diese Faustgesichter, die ohne Plan ins Interview platzen, nur weil sie irgendwas vom Islam gehört haben und sich direkt beleidigt fühlen.
 
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Warum aufatmen, genau der grund warum afd gewählt wird. Einzige partei mit den nuts unsere grenzen souverän zu verteidigen. Tzui darf ja dann gerne auswandern Richtung Abubkaka dort leben die menschen multikulti und nach seinem anarchistischen weltbild. Gut, wird keiner älter als 35 aber dem tzui genau sein ding. Immer fresh african street meat für wenig mush mush.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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http://www.spiegel.de/politik/deuts...-asylrecht-weiter-verschaerfen-a-1076139.html

was ist wirklich unfassbar finde ist, dass das eine "verschärfung" sein soll und nicht schon immer absolut geltende regel war. man bekommt ein unbegrenztes aufenthaltsrecht, einfach durch 3 jahre physisch da sein? ist das ein scherz? sehr vernünftige vorschläge von strobl, wie gesagt, ein wahnsinn, dass das überhaupt vorgeschlagen werden muss und jemals anders war. und eine ekelhafte schande, wenn sich die arschlöcher von grünen und spd auch dagegen wieder wehren, wie gegen das sehr richtige asylpaket II. asylbewerber sind KEINE migranten, sie sind gäste und sie haben früher oder später wieder zu gehen.

und hier ein perfekter artikel zum thema integration:
http://www.cicero.de/berliner-republik/essay-die-muehlen-der-integration/60456

integration braucht vor allem druck und zwang und gnadenlose strafen für versager.
Der erwachsene Migrant wird als ein passives Objekt eines staatlichen Umerziehungs,- und Gestaltungsprojekts gesehen, nicht als Subjekt, das bereits durch seine Kultur fertig geformt ist. Die Schaffung eines „neuen Menschen“ mag in einer totalitären Erziehungsdiktatur wie der Sowjetunion halbwegs funktioniert haben, in einer Demokratie geht das nicht. Das Instrumentarium der Sanktionen gegen „renitente Integrationsverweigerer“ ist dürftig. Der Wille zur Integration scheint ohnehin weniger ausgeprägt zu sein als oft suggeriert wird.
 
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das ist ja nur mit den linksextremisten hier so. tzui kriegt zB keinen einzigen post ohne mindestens eine süffisante bemerkung hin. wenn du dir das mal genau anguckst, ist es ziemlich eindeutig, von wem die aggressionen hier ausgehen. ist ja auch kein wunder, der linke an sich fühlt sich halt durch gottmoral legitimiert alles zu tun, um für "das gute" (das behinderte) zu kämpfen.

Da darf ich mal eben etwas lachen, oder?
Ich bin zwar nicht der explizit genannte, durfte mir gegenüber aber schon genug Scheisse anhören. Und das wo ich eigentlich so gut wie niemanden beleidige.
Obwohl ich es schon mit Humor nehme wenn mich z.B. ein Berliner als "Transferleistungsbezieher" bezeichnet - das entbehrt nicht einer gewissen Komik.

@ Heator: eine süffisante Bemerkung ist noch keine Beleidigung.

Es gab (vor dem Temporären Close dieses Threads) eine Zeit von ca. 10 Seiten, da wurde gut diskutiert und eher nicht beleidigt. Dahin sollten wir auch mal wieder zurückkommen. Und immer im Hinterkopf behalten: die jeweilige Meinung ist nicht die einzig wahre oder richtige.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ein syrischer arzt diagnostiziert das deutsche asylwesen. nach der lektüre kann man nicht anders, als die diagnose zu teilen. das ist übrigens auch der unterschied zwischen denkenden menschen und "refugees welcome" idioten. solche flüchtlinge nehmen wir gerne und mit handkuss. leider sind sie eben einzelfälle zwischen all den analphabeten und bildungslosen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtscha...scher-arzt-stellt-eine-diagnose-14052474.html

highlights (alles aussagen des syrischen arztes):
Deutschland braucht Arbeitskräfte, junge Menschen, und das sind eben multikulturelle Einwanderer. Aber die Einwanderung muss nicht so ablaufen, dass ein Tsunami von Migranten und Asylsuchenden ins Land kommt, ohne dass man weiß, wer sie sind, was ihre langfristigen Absichten sind, und auch nicht, ob sie sich jemals anpassen werden.

Ich ahne, meine Ansicht widerspricht den Grundsätzen der Menschlichkeit - aber die Grenzen für die zweitgrößte Einwanderungswelle seit dem Zweiten Weltkrieg einfach so geöffnet zu haben, das wird auf Deutschland sicher einen großen Einfluss haben. Auf die Homogenität, das einträchtige Zusammenleben, den sozialen Zusammenhalt, die Traditionen, Freiheiten. Wird Europa Europa bleiben?

Ja, Köln - warum konnte es dazu kommen? Als Mensch und Syrer war ich schockiert, als ich sah, was da passierte. Über die reine Dummheit dieser Täter, die in meinen Augen die Abschiebung verdient hätten. Zumindest müssten sie für eine lange Zeit gemeinnützige Arbeit leisten. Für mich war das auch ein Auswuchs einer zunehmenden Vergewaltigungskultur, die sich in verschiedenen Gesellschaften ausbreitet, auch in unserer. Das liegt auch an dem wachsenden Einfluss durch sexualisierte Medien, Social Media, Kommerz, Pornographie, an der sexuellen Verdinglichung von Mann und Frau. Zu den Tätern noch ein Wort: Repression - in jeder Hinsicht! Unterdrückung von Sexualität, von Glaubensfreiheit, von Homosexualität, von politischen Ansichten, von Kreativität, von Atheismus und so weiter. Leider kommt der Großteil der Flüchtlinge, etwa neunzig Prozent, aus Ländern, an denen es an allen Freiheiten fehlt.

Können wir von jemandem, der nie eine wirkliche Schule besucht hat, der keine Erziehung genossen hat, kulturfern und bettelarm groß geworden ist, wirklich erwarten, dass er sich perfekt integrieren wird? In zwei oder drei Jahren? Berücksichtigt man, dass der Großteil der Einwanderer Muslime oder Araber sind, fällt mir als Insider ein, dass Sexismus gegenüber Frauen, auch verbale und körperliche Gewalt, in diesen Kulturen verbreitet sind, sogar allgegenwärtig im Mittleren Osten.

Der Islam hat eine Tendenz zur Gewalt. Er ist kaum anpassungsfähig an die moderne Welt.

und hier ein artikel von einem anderen flüchtling, der deutlich zeigt, dass wir uns hier hauptsächlich wilde barbaren ins land geholt haben. superhighlight:

Der Zustand der Toiletten und Bäder ist auch ein Grund zur Sorge. Will man eine der Toiletten benutzen, muss man sie erst einmal mit einem Berg von Klopapier reinigen, so verdreckt sind sie. Die meisten Camp-Bewohner benutzen sie nicht richtig. Sie hocken sich mit ihren Füßen auf die Klobrille und verwenden am Ende anstatt des Toilettenpapiers Wasser – der Fußboden ist anschließend überschwemmt mit Schmutzwasser.

:rofl:
 
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Wichtigster quote aus dem Artikel imo:
Abdin erinnert sich an die Jahre vor dem Ausbruch des Bürgerkriegs in seiner Heimat. Den Irak-Krieg im Jahr 2003 hat er als den Wendepunkt empfunden. Mit ihm, sagt er, habe sich die wachsende politische Instabilität abgezeichnet. Der Irak-Krieg habe das Leben in Syrien schleichend verändert. Ein Zeichen dafür, vielleicht auch eine Ursache, war die schnell wachsende Immigration. 1,2 bis 1,4 Millionen Flüchtlinge kamen laut den Vereinten Nationen aus dem Nachbarland. Die Preise für Wasser, Öl oder Nahrungsmittel stiegen rasant. In den Vororten siedelten sich Hunderttausende Iraker an. „Niemand wusste, wer ins Land kommt“, sagt Abdin. Nach vier Jahren mit relativ offenen Grenzen wurde Syrien im Jahr 2007 restriktiv und ließ nur noch wenige Geschäftsleute oder gesuchte Akademiker ins Land. Diese Erfahrungen tragen dazu bei, dass die deutsche Politik der offenen Grenzen der letzten Monate Abdin sehr skeptisch macht

Genau diese Entwicklung steht uns jetzt bevor, danke Merkel!

Abgesehen davon ist der nette Zahnarzt kein Flüchtling. Er verließ Syrien schon vor vielen Jahren, war etwas in den USA, in Qatar und kam erst dann (aufgrund besserer beruflicher Perspektiven) nach Deutschland. Er ist also kein Flüchtling, insb. kein Kriegsflüchtling, sondern ganz klar ein Wirtschaftsmigrant. Was auch vollkommen okay ist, denn einen qualifizierten intelligenten Zahnarzt sollte unser Land selbstverständlich mit Handkuss aufnehmen, egal aus welchem Grund er kommt. So jemand kann einen tatsächlich Mehrwert für die Gesellschaft darstellen.
Im Gegensatz zu 95% der Flüchtlinge, die auf Generationen hin für massive innere Unruhe sorgen werden (genau wie das in Syrien der Fall war), wenn wir sie nicht schnellstmöglich wieder aus dem Land werfen.
 

Benrath

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Mal an die Schweizer wegen der Durchsetzungsinitative. Ist es wirklich so, dass ich dann wegen 2x über Rotfahren ausgewiesen werde? Oder einmal Sozialformular falsch ausfüllen und Rotfahren ?
 
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Mal an die Schweizer wegen der Durchsetzungsinitative. Ist es wirklich so, dass ich dann wegen 2x über Rotfahren ausgewiesen werde? Oder einmal Sozialformular falsch ausfüllen und Rotfahren ?

Kein Schweizer, aber Wikipedia-Quote:
Landesverweisung

Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, unabhängig von der Höhe der Strafe aus dem Gebiet der Schweiz:
vorsätzliche Tötung (Art. 111 des Strafgesetzbuchs, StGB), Mord (Art. 112 StGB), Totschlag (Art. 113 StGB);
schwere Körperverletzung (Art. 122 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB);
Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB);
qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
Menschenhandel (Art. 182 StGB), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB);
sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB), Vergewaltigung (Art. 190 StGB), Schändung (Art. 191 StGB), Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB);
Völkermord (Art. 264 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a StGB), Kriegsverbrechen (Art. 264b-264j StGB);
Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (BetmG).
Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);
Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005;
Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eidge...mineller_Ausländer_(Durchsetzungsinitiative)»

Klingt vollkommen richtig. Schwere Straftat -> sofortiger Landesverweis, irgendeine Verurteilung in der Vergangenheit und eine leichte Straftat (aber nur wenn vorher schon eine Verurteilung stattfand) -> auch Landesverweis.
Ich sehe nicht, wie jemand was gegen so etwas haben könnte. Oder übersehe ich da einen juristischen Stolperstein?
Von roten Ampeln lese ich da auch nichts.

Selbst bei Einbruch oder Freiheitsberaubung und Entführung braucht es noch ein 2tes Vergehen, bis jemand ausgewiesen werden kann. Wenn ich den Text richtig verstehe dann ist das Gesetz noch lächerlich weich. Was sagen unsere Juristen dazu?
 
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Benrath

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Also mir wurde jetzt mehrmals erklärt, dass man im Rahmen der neuen Durchsetzungsiniative wegen zweier Delikte, z.B. Körperverletzung vor xyz Jahren und einem Sozialvergehen in der Gegenwart abgeschoben werden kann. Irgendwie fehlt mir der Elan das wirklich nachzuschauen, weil ich es a) nicht beeinflussen kann und b) ich noch nichts gemacht habe und c) ich glaube, dass es eh abglehnt wird, im Gegensatz zur Masseneinwanderungsiniative.

Wenn angenommen wird, müsste ich wohl mein Fahrradfahren schwer überdenken-_-

nach Recherche würde z.B. das reichen um dann abgeschoben zu werden:

Sandra wohnt in Basel. Sie pendelt jeden Tag zwischen Basel und Liestal, wo sie in einem Restaurant arbeitet. Ab und zu fährt sie die Strecke mit dem Auto. An einem Morgen übersieht sie eine rote Ampel und wird dabei geblitzt. Der Fall wird als grobe Verkehrsregelverletzung gewertet. Sandra muss fünf Tagessätze gemeinnützige Arbeit verrichten. Damit ist die Sache abgehakt.

Ein Jahr später fährt sie nach einem Apéro nach Hause. Im Tram wird sie kontrolliert. Sie hat kein Billett gelöst und will sich aus der Affäre reden. Ein Kontrolleur stellt sich neben sie und rückt näher an sie heran. Sandra verliert die Nerven und sagt: «Kommen Sie mir nicht näher, sonst setzts was.»

Quelle: http://www.tageswoche.ch/de/2016_2/schweiz/708176/

K.a. anscheinend würde daher auch zwei mal Rot reichen.

dann kommt halt noch "Sozialhilfebetrug" dazu, was halt auch schnell mal ein falsch ausgefülltes Formular sein kann. Imho schreckt man dadurch echt mehr normale Menschen ab und verunsichert viele potentielle "gewollte" Migranten. DIe schweiz ist da sowieso noch in der Position, das man afaik eh schon recht gut abschieben kann und es auch eher tut und das sonst eigentlich alles tip top läuft. AL-Quote 1% ?
 
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Evtl. sollte das ein eigenes topic bekommen ;) Aber die Beispiele sehen doch sehr an den Haaren herbeigezogen aus. Die Typen, die in ihre Lehrstelle einbrechen, Bier trinken und dann noch in einen Farbeimer urinieren, damit das irgendwie als "Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls (Art. 139 StGB), der Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und des Hausfriedensbruchs (Art. 186 StGB)" gewertet werden kann, denn nur dann ist eine Ausweisung nach der Ausschaffungsinitiative möglich. Ja, wenn man davon ausgeht, dass in einen Farbeimer urinieren rechtlich als all dieses eingestuft wird dann wäre was dran. Ich kenne das schweizerische Rechtssystem nicht aber es würde mich doch sehr wundern ...

Im Gesetzestext steht direkt Ausweisung bei einem dieser Vergehen:

- vorsätzliche Tötung, Totschlag
- schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens
- Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs
- qualifizierter Diebstahl, Raub, gewerbsmässiger Betrug, qualifizierte Erpressung, gewerbsmässige Hehlerei
- Betrug im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch
- Menschenhandel, qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme
- sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution
- Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
- Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (BetmG).

Klingt erst mal vernünftig. Klar, man kann jetzt über juristische Interpretationen streiten, insb. ab wann Betrug "gewerbsmäßig" ist. Mit dem Hintergrundwissen dass gerne mal ein in einer Tauschbörse hochgeladenes Lied als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung bezeichnet wird kann man das durchaus kritisch sehen. Aber allgemein sind das schwere Straftaten und ich würde mir durchaus wünschen, dass jemand, der so etwas begeht, einfach direkt aus dem Land fliegt.
Sowas macht man auch nicht mal eben "aus Versehen", wie es die Beispiele aus deinem Artikel suggerieren. Das sind schwere Vergehen.

Dazu fliegt man wohl auch bei leichteren Vergehen, wenn man in den 10 Jahren davor irgendeine Strafe bekommen hat. Diese Vergehen sind:

- einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
- Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
- qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
- Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB);
- sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (Art. 188 Ziff. 1 StGB), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), Pornografie (Art. 197 Ziff. 3 StGB);
- Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2 StGB), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 StGB), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226 StGB);
- Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), Geldverfälschung (Art. 241 Abs. 1 StGB);
- öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
- Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), Verweisungsbruch (Art. 291 StGB);
- falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
- vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 115 Absätze 1 und 2, 116 Absatz 3 oder 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005;
- Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 1 oder 20 Absatz 1 BetmG.

Allesamt auch durchaus nicht harmlose Straftaten. Dass man bei diesen generell im Land bleiben darf, wenn man nicht vorbestraft ist, ist schon krass. Ich würde da auch eher dazu tendieren, Leute, die so etwas machen, direkt aus dem Land zu werfen.
Um mal bei den Beispielen aus dem Artikel zu bleiben: Die Dame, die bei rot über die Ampel fährt und danach den Kontrolleur beleidigt kann nur dann ausgewiesen werden, wenn die rote Ampel wirklich als schweres Vergehen gewertet ist (sie also wegen der rotem Ampel eine Vorstrafe hat). Ich weiß nicht wie die Schweiz das handhabt aber soweit ich weiß ist das in Deutschland zumindest bei roten Ampeln nicht die Regel. Und dazu muss sie den Kontrolleur so krass beleidigen, dass es rechtswirksam zu einer Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte kommt. Ist das plausibel wegen einem offensichtlich unvorsichtig gewählten Wort, dem keine Taten sondern eine Entschuldigung folgte?

Oder der Arzt, der "vergisst", dass er noch eine Sozialzahlung für seinen Sohn bekommt: Ausweisung gibt es nur, wenn ihm der Vorsatz nachgewiesen wird. Er muss also vorsätzlich handeln und das Gericht muss dies erkennen und bestätigen. In dem Beispiel wäre es nach meiner Laienmeinung nahezu unmöglich, so einen Vorsatz nachzuweisen.

Insgesamt würde ich sagen, dass der von dir verlinkte Artikel sehr realitätsverzerrend geschrieben wurde und ziemlich absurde Beispiele nutzt, die von einer extremen maximalen Härte der Verurteilung für Bagatelldelikte ausgeht. Wenn sowas in der Schweiz wirklich passiert dann hat das Land ganz andere Probleme.
 

Benrath

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Sry so much text, no content. Offensichtlich, besteht die Möglichkeit, dass ich, wenn ich einen Fehler bei der Ausfüllung eines Sozialhilfeantrags für meinen imaginären Sohn machen würde und ich dann nen Jahr später 3 Sek nach Rot über die Ampel fahre, ausgewiesen werde. Klar passiert, dass nicht so häufig, aber die Möglichkeit find ich schon recht krass. Es gäbe dann kein Verfahren und keien Abwägung und nichts. Da kann ich schon verstehen, dass dagegen Sturm gelaufen wird.

Die restlichen Punkte sind schon längst gegeben, die SVP hat nur was gegen diese Härtefallregel und die Verhältnismäßigkeitsüberlegung, weil angeblich alle Richter zu lax sind, obwohl afaik 30% der Richter selbst SVP Mitglieder sind.
 
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Grundsätzlich ist dieses Vorhaben der Schweiz gut aber bei den kleinen Delikten finde ich doch einige delikte als zu schwach als das es zu einer Ausweisung kommen sollte.
Grundsätzlich kann natürlich jeder es vermeiden wegen irgendwelchen Sachen verurteilt zu werden. Aber wenns halt einer darauf anlegt dich loszuwerden gibt das doch viel Raum für Mißbrauch.
Zumindest würde ich dann auf ein viel deutlicheres im "Zweifel für den Angeklagten" Wert legen.
Nun kenn ich aber auch nicht das schweizerische Gerichtswesen und frag mich ob die auch so ein Kuschelkurs an den Tag legen wie die deutschen... weil dann kann einem ja nicht viel passieren bei leichten Delikten und "günstiger" Sozialprognose.
 
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Offensichtlich, besteht die Möglichkeit, dass ich, wenn ich einen Fehler bei der Ausfüllung eines Sozialhilfeantrags für meinen imaginären Sohn machen würde und ich dann nen Jahr später 3 Sek nach Rot über die Ampel fahre, ausgewiesen werde.

Nein, die Möglichkeit besteht ja gerade nicht bzw. nur im Fall eines Justizirrtums. Wenn du einen Fehler machst ist es kein Vorsatz und damit wird der für die Ausweisung nötige Tatbestand nicht erfüllt. Wenn das Gericht dir aber Vorsatz unterstellt, wieso sollte es dich dann nicht ausweisen? Wenn es Vorsatz war dann verdienst du die Ausweisung, wenn es ein Versehen war dann nicht. Da es das gleiche Gericht ist, dass über Vorsatz oder nicht und (wenn die Initiative nicht kommt und die Abwägung bestehen bleibt) Ausweisung oder nicht entscheidet sehe ich nicht, was du dadurch gewinnen würdest.

Wie gesagt: Wenn Gerichte wirklich "zu hart" urteilen, d.h. sowas machen wie Vorsatz unterstellen, obwohl keiner nachgewiesen werden konnte, dann hat die Schweiz tieferliegende Probleme. Solange das aber nicht der Fall ist sehe ich die Initiative als harmlos an und verstehe nicht, warum da jemand Sturm gegen laufen sollte.
 

Benrath

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Nein, die Möglichkeit besteht ja gerade nicht bzw. nur im Fall eines Justizirrtums. Wenn du einen Fehler machst ist es kein Vorsatz und damit wird der für die Ausweisung nötige Tatbestand nicht erfüllt. Wenn das Gericht dir aber Vorsatz unterstellt, wieso sollte es dich dann nicht ausweisen? Wenn es Vorsatz war dann verdienst du die Ausweisung, wenn es ein Versehen war dann nicht. Da es das gleiche Gericht ist, dass über Vorsatz oder nicht und (wenn die Initiative nicht kommt und die Abwägung bestehen bleibt) Ausweisung oder nicht entscheidet sehe ich nicht, was du dadurch gewinnen würdest.

Wie gesagt: Wenn Gerichte wirklich "zu hart" urteilen, d.h. sowas machen wie Vorsatz unterstellen, obwohl keiner nachgewiesen werden konnte, dann hat die Schweiz tieferliegende Probleme. Solange das aber nicht der Fall ist sehe ich die Initiative als harmlos an und verstehe nicht, warum da jemand Sturm gegen laufen sollte.

ka ich bin kein (schweizer) Jurist, aber wie stellst du dir die Unterscheidung zwischen Vorsatz oder nicht in so nem Sozialhilfebetrugsfall vor. Ich fülle den Antrag falsch aus, kassiere 1-2 Jahre das Geld bis es jemand merkt und dann werd ich erwischt. Natürlich sagt jeder das es ein Fehler war. Aber da will mich jetzt mal nicht soweit aus dem Fenster lehnen. Es wird zumindest in vielen Zeitungen als Beispiel für nen möglichen "First" Strike gebracht. Du weisst das natürlich besser.

Gleich bei Rot ist halt die Frage, wie die rechtsgrundlage da ist. Wenn ich 2-3 Sekunden später drüber fahre, gilt das eventuell schon als Gefährdung und Straftat. Zack 2. Strike.

Die ganzen Beleidungssachen wäre ich auch mal gespannt. Ein hitziges Wort während der Kontrolle und zwei SVP Polizisten, zack dritter Strike. Und ich hab hier schon Geschichten von gegenüber Ausländern sehr unfreundlichen Kontis gehört.

Ich find den Automatismus einfach viel zu krass, vor allem bei den möglichen ausreichenden Vergehen. Gerade hier in der Schweiz hat wirklich niemand was gegen Ausweisungen bei Straftaten und das ist imho sehr akzeptiert in der breiten Bevölkerung, aber das schießt einfach übers Ziel hinaus und wird daher wahrscheinlich abgelehnt.
 
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Ich weiß es nicht besser, ich habe von de Schweiz keine Ahnung, aber ich nehme einfach mal an dass auch dort "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, oder? Was sagen denn unsere Foren-Juristen dazu, wie Vorsatz bei Sozialhilfebetrug nachgewiesen werden kann? Diese "worst case" Fälle wirken einfach unglaublich konstruiert und nach all den "tollen" Erfahrungen die wir mit der deutschen Presse gemacht haben würde ich deshalb solche Artikel eben sehr, sehr kritisch hinterfragen - das ist aber wie gesagt ein reiner Laien-Eindruck da ich kein Jurist bin.
Theoretisch ist es auch heute schon möglich, dass du ausgewiesen wirst, weil du neben einer Brücke stolperst, versehentlich gegen eine andere Person rennst, diese von der Brücke fällt und du wegen Totschlag verurteilt wirst. Ein tolles absurdes Beispiel, das vielleicht noch ein wenig unrealistischer ist als die aus dem verlinkten Artikel, aber es macht hoffentlich deutlich, wie sinnlos es ist, abstruse und ggf. beliebig unwahrscheinliche Szenarien als Basis für eine solche Entscheidung heranzuziehen.

Schau das Problem doch mal von der anderen Seite an: Da ist ein Asylant, der sich ganz bewusst bei 2 Gemeinden registriert hat und doppelte Gelder kassiert. Was macht man jetzt mit dem? Wenn Sozialbetrug nicht "reicht" um ausgewiesen zu werden dann darf so ein Arschloch im schlimmsten Fall bleiben und kriegt noch seinen Asylantrag genehmigt, nur weil ein Richter einen Härtefall durchwinkt. Ich habe volles Verständnis dafür, dass man so etwas auf jeden Fall verhindern will.

Gerade bei Ausländern ist es auch die Pflicht des Staates, im Zweifel zu viele herauszuwerfen um die einheimische Bevölkerung zu schützen. Wenn es in Einzelfällen auch mal Justizirrtümer gibt und fälschlicherweise der Vorsatz angenommen wurde dann ist das schade aber es bleiben Einzelfälle (ansonsten hat das Justizsystem ein viel größeres Problem, das sollten wir hier aber nicht annehmen, oder?). Mit solchen Gesetzen geht es darum, die Masse an einströmenden Assozialen zu bewältigen (und mir ist durchaus bewusst, dass das aus Sicht der Schweizer hauptsächlich deutsche Zuwanderer sind) und da würde ich auch eher zu Härte tendieren.

Ich würde mir so ein Gesetz auch für Deutschland wünschen. Vergleich es doch mal mit dem, was wir hier so tun: Erst ab 3 Jahren Verurteilung, die es dank Migranten-Bonus bei der Bestrafung (und den gibt es wirklich!) quasi nie gibt, kann mal jemand rausgeworfen werden. Dazu kriegt einfach jeder die deutsche Staatsbürgerschaft hinterher geworfen, so dass die Ausweisung bei dem kriminellen Pack der 2ten Generation schon gar nicht mehr möglich ist. Wenn Deutschland so deutlich zeigt, wie absolut beschissene Migrationspolitik aussieht dann ist es doch nur verständlich, wenn sich die Schweiz so weit wie nur irgendwie möglich von dieser Idiotie entfernen möchte.
 
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http://www.spiegel.de/panorama/just...dgranatenanschlag-festgenommen-a-1076544.html
Gegen drei von ihnen im Alter von 23, 27 und 37 Jahren wurden Haftbefehle erlassen, teilte die Polizei mit. Anhaltspunkte für eine fremdenfeindliche Tat gebe es keine. Die Männer hätten überwiegend einen osteuropäischem Migrationshintergrund.

"Allerdings dürften Konflikte, die zwischen den im Schwarzwald-Baar-Kreis tätigen Sicherheitsunternehmen bestehen, die Ursache sein", so die Polizei.
 
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Moment, der große böse rechtsextreme Nazi-Anschlag auf die armen Asylanten war in Wirklichkeit eine Fehde zwischen zwei Migrantengruppen der Sicherheitsdienste und hatte damit nur indirekt was mit den Asylanten zu tun?
Und verantwortlich sind auch noch HeatoRs Brudis? Irgendwie ist es fast schon lustig ...

Saarländischer Innenminister warnt vor Unruhen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/...ster-warnt-vor-sozialen-unruhen-14060985.html
Teilweise ganz nett, aber bei Aussagen wie
Auf die Frage, was er Deutschen sage, die sich den Anstrengungen der Integration von Flüchtlingen verweigerten, antwortete Bouillon: „Ich sage denen: Solange du in deinen Kreisen nicht gestört bist, sollte es dir doch egal sein.“
kann man doch nur antworten: Ich zahle Steuern! Das ist mein Geld mit dem du das alles finanzierst! Und wer leidet denn unter den sozialen Unruhen, die du selbst voraussagst?! Wie kann das "meine Kreise" denn bitte nicht stören?
Was für ein Idiot ...
Dazu dann noch das grenzdebile Schwachmatenargument mit dem demografischen Wandel, es ist echt eine Schande für dieses Volk dass sowas Minister sein kann.
 
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MV liefere zahlen zum Migrantenbonus oder halt die Klappe mit solchen Tatsachenbehauptungen, die du in die Welt setzt.
 

Benrath

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die Diskussions über Durchesetzungsinitiative macht nur Sinn wenn sich jemand der Ahnung davon hat äusert, Jurist oder Schweizer, der sich mehr informiert hat als wir.

Dass du aber nicht mal aus der MV Welt Perspektive siehst, dass die Übertriebene Durchsetzung der Abschiebiung ohne jeder Überprüfung eher selbst von dir gewollte (Wirtschafts)-Migranten abgeschreckt überascht mich schon etwas. Klar du glaubst ja na die Justiz ohne Fehler bzw an keine Formen von Marktversagen, daher sinnlos.
 
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Ich weiß es nicht besser, ich habe von de Schweiz keine Ahnung, aber ich nehme einfach mal an dass auch dort "im Zweifel für den Angeklagten" gilt, oder?

Im Zweifel für den Angeklagten ist aber auch ein schwammiges Konzept. Wenn ein Bulle sagt, dass du nicht angeschnallt warst, du aber sagst, dass du angeschnallt warst, dann bist du trotzdem dran.
 
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@Chentsu:

Des weiteren bin ich der Ansicht, dass Flüchtlinge keine Migranten sind.
 
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MV liefere zahlen zum Migrantenbonus oder halt die Klappe mit solchen Tatsachenbehauptungen, die du in die Welt setzt.

Eine tolle Forderung wenn man genau weiß, wie ganz offiziell Zahlen gar nicht erst aufgenommen und vertuscht werden.
Aussagen von diversen Polizisten, die hunderte bis tausende von Fällen bearbeitet haben und damit einen guten Überblick gewinnen konnten, zählen bei dir sicherlich nicht?
Und dass diverse Straftaten zwischen Asylanten gar nicht mehr aufgenommen werden und damit straffrei bleiben zählt auch nicht, taucht ja nicht in Zahlen auf. Klar, so kann man sich die Welt auch schön reden.

Dass du aber nicht mal aus der MV Welt Perspektive siehst, dass die Übertriebene Durchsetzung der Abschiebiung ohne jeder Überprüfung eher selbst von dir gewollte (Wirtschafts)-Migranten abgeschreckt überascht mich schon etwas. Klar du glaubst ja na die Justiz ohne Fehler bzw an keine Formen von Marktversagen, daher sinnlos.

Ich glaube nicht an Justiz ohne Fehler aber ich denke, dass es falsch ist, ein "gutes" Gesetz abzulehnen, nur weil es im Fall eines Justizfehlers zu "schlechten" Ergebnissen führen könnte. Dann sollte man eher die Justizfehler bekämpfen und nicht das neue, "gute" Gesetz.
Bei der Migration gibt es halt sowas wie eine Unschuldsvermutung nicht: Niemand hat ein Recht darauf, aufgenommen zu werden, entsprechend muss man auch kein Vergehen oder ähnliches nachweisen wenn man jemanden nicht aufnehmen will. Die Aufnahme kann ganz strikt nach Kosten/Nutzen erfolgen. Nutzen bei gebildeten produktiven Wirtschaftsmigranten ist hoch, aber die Kosten von Kriminalität auch. Im Zweifelsfall finde ich es auch nicht weiter schlimm, ein paar wenige Wirtschaftsmigranten "zu viel" auszuschließen. Gerade im Fall der Schweiz gibt es ja mehr als genug "Nachschub" und da alle Nachbarländer aktuell dank unserer korrupten Bananenrepublik immer weiter in die Krise rutschen wird der Zustrom an "guten" Migranten nicht abreißen. Deutschland hat ja bis jetzt auch genau von diesem Zustrom "guter" Migranten aus dem europäischen Ausland (nicht außereuropäischen, von dort gibt es ja leider fast nur Einwanderung in die Unterschicht, was eigentlich seit 40 Jahren schon hätte unterbunden werden müssen und für einen großen Teil unserer Probleme verantwortlich ist) profitiert. Es mag doof für das betroffene Individuum sein aber ich sehe halt, wieso es für einen Staat durchaus sinnvoll ist.
 
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Gelöscht

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erinnert sich noch jemand an die handgranate vor dem flüchtlingsheim? wo sofort klar, rechte-nazi-ausländer-hass-brennende-asylheime-tisch-gegen-rechts? ja?

Zu den Hintergründen der Tat in der Dattenbergstraße beziehungsweise zur Motivation der vier Tatverdächtigen kann derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen - auch in den kommenden Tagen - nicht im Detail berichtet werden. Allerdings dürften Konflikte, die zwischen den im Schwarzwald-Baar-Kreis tätigen Sicherheitsunternehmen bestehen, die Ursache sein.

:rofl2:

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110978/3247530
 
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@Chentsu:

Des weiteren bin ich der Ansicht, dass Flüchtlinge keine Migranten sind.
Was willst du denn jetzt damit sagen ? Offensichtlich ging es MV nicht nur um Flüchtlinge sondern um im allgemeinen Sprachgebrauch verstandenen begriff des "Migranten" also alle Ausländer - egal ob Flüchtling oder nicht - und Menschen mit Migrationshintergrund. Dass fälschlicherweise von Migranten in Bezug auf Flüchtlinge gesprochen wird, ist hier nicht von Belang.

@MV
Das war recht offensichtlich und erwartbar, dass du ja sowieso keine Zahlen und Belege liefern kannst, weil ja alles "gefälscht" und "getrickst" sei und deine Behauptung nur auf ein vages subjektives Empfinden stützt.
Aussagen von Polizisten zur Bewertung von der vermeintlichen Erfüllung von Straftatbeständen und deren "richtige" Rechtsfolge interessieren einen Scheiss.
Das ist Aufgabe der Gerichte, denn diese haben im Wege der Gewaltenteilung den Sachverhalt zu beurteilen und besitzen die nötige Fachkompetenz dazu. die Polizei ist lediglich Ausführungsgehilfe der mit der Ermittlungskompetenz und -Hoheit ausgestatteten Staatsanwaltschaft.
Was Polizisten meinen, was nach ihrem empfinden richtig wäre, juckt niemanden. Die sollten lieber mal aufpassen, ihre groben "Verfehlungen" zu vermeiden, siehe beispielsweise Oury jalloh oder
"Fesselung bei Darmentleerung".

Das Gericht interessiert es einen Scheissdreck, ob da ein biodeutscher MV, ein "Neger", ein musel oder ein Asiate sitzt.
 
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Das Gericht interessiert es einen Scheissdreck, ob da ein biodeutscher MV, ein "Neger", ein musel oder ein Asiate sitzt.

Das Gericht berücksichtigt den sozialen Hintergund und die kulturellen Umstände des Täters. Nach sehr, sehr vielen und meiner Meinung nach belastbaren Erfahrungsberichten führt diese Berücksichtigung der Hintergründe bei einem Migrationshintergrund in der Regel zu einer Milderung der Strafe (was auch Anwälte bestätigen, weshalb jeder Anwalt die soziale Härte, die der arme Migrant erleben musste, vor Gericht breit treten wird). Ein "echter" Deutscher kann diese Strafmilderungsgründe in der Regel nicht anbringen. Nun kann man natürlich argumentieren, dass ein Deutscher, der die gleiche Härtefallregel geltend macht, auch ein milderes Urteil bekommt. Aber einem Deutschen wird sowas halt anscheinend deutlich weniger geglaubt. Wie gesagt, reine Erfahrungsberichte, aber es scheint ein internationales Problem zu sein (gerade weil Richter wohl auch im Auge der SVP die Härtefall-Ausnahmen für Ausländer viel zu oft durchwinken soll dort ja die neue Ausschaffungsinitiative beschlossen werden).

Was sagen denn unsere Foren-Juristen dazu? Wir haben ja genug, können die den beschriebenen Effekt bestätgen?
 
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Normal vergewaltigt nen Kind und begründet das mit nem "Sexuellen-Notstand"


Das Polizeiprotokoll der Vernehmung hält fest, der Mann habe eine Art von sexuellem Notstand geltend gemacht, da er seit vier Monaten keinen Geschlechtsverkehr gehabt habe. Zuletzt habe er im Irak mit einer Frau geschlafen, aber nicht mit seiner Ehefrau, da die seit der Geburt der gemeinsamen Tochter „immer krank“ gewesen sei.


Danke in jedem Fall an Rapefugees Welcome Franktion.
 
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wusste es immer, Migranten hassen Flüchtlinge genauso so sehr wie Biodeutsche Flüchtlinge hassen.
 
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Nein, wenn schon, dann hassen Deutsche Migranten und Migranten hassen Flüchtlinge.
 
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erinnert sich noch jemand an die handgranate vor dem flüchtlingsheim? wo sofort klar, rechte-nazi-ausländer-hass-brennende-asylheime-tisch-gegen-rechts? ja?

Diese schöne storytwist wird es in den Schlagzeilen unserer Lügenpresse leider nicht ganz so weit nach oben schaffen, wie der Nazi-Aufschrei :deliver:
 
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Und auch noch Migranten als Täter... da darf man natürlich nicht mehr viel berichten.
Das erinnert mich irgendwie an den erstochenen Asylanten vor ein paar Monaten. Riesetrara, Lichterketten, Beileidsbekundungen usw., und als sich dann rausgestellt hat dass es nen anderer Flüchtling war, wurds aufeinmal richtig still, und auf der Beerdigung war fast niemand mehr.
Opfer von Migranten/Flüchtlingen sind halt doof, die stören das linke Weltbild, mit denen hat man kein Mitleid, die sollen sich eher schämen dass sie es wagen ein schlechtes Bild auf Migranten zu werfen.
 
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Das sind die gleichen linken trottel die muxmäuschen still sind wenn nen 10 jähriger vonem rapefugee so hart vergewaltigt wird, dass er fast drauf geht aber hauptsache schön bei facebook den täglichen betroffenheitspost über die abartigkeit der afd ablassen.
 
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Ich seh das ehrlich gesagt auf allen Internetseiten der großen Verlage geposted.. eindeutig Lügenpresse.
 
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