Eure Erfahrungen mit der Justiz?

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@TE: Weiter oben hast du den Fall so beschrieben, dass die Richterin erstmal gar nichts gemacht hat und erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens entschieden hat. Jetzt soll sie geurteilt haben, dass er sein Kind nicht sehen darf. Was nun?

Deine erste Version klingt danach, dass der Vater Klage eingereicht hat mit dem sinngemäßen Antrag, die Mutter zu verurteilen, ihm den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Dann habe sich die Mutter mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung verteidigt. Aus (diversen) denkbaren Gründen habe die Richterin das nicht von vornherein für vollkommen abwegig gehalten und deshalb die Einholung des Sachverständigengutachtens angeordnet. Und was ist noch entschieden worden? Hat die Richterin erst mal nichts gemacht? Oder ist eine einstweilige Anordnung ergangen, mit der dem Vater der Umgang vorläufig untersagt wurde? Das dürfte insoweit das ganz normale Verfahren nach §§ 156, 157 FamFG.

Welche Gründe die Richterin bewogen haben so zu entscheiden und nicht anders kann man aus der Ferne schwer sagen. Möglicherweise hielt sie nach ihrem persönlichen Eindruck die Geschichte der Mutter nicht für so abwegig. Vielleicht hat die Mutter ihrem "Pamphlet", wie du ihren Schriftsatz - natürlich vollkommen unbefangen und neutral - nennst, eidesstattliche Versicherungen beigefügt. Jedenfalls ist nichts von dem, was du sonst noch aufgeführt hast, geeignet, die Entscheidung unvertretbar erscheinen zu lassen. Die "Stellungnahme" eines Arztes zu Vorwürfen, die erst 2 Tage vor der mündlichen Verhandlung erhoben wurden, ist gar nichts wert. Erstens ist das sowieso nichts Wert, weil es kein gerichtlicher Sachverständiger ist, sondern "nur" ganz normaler Vortrag einer Partei. Irgendein Typ, im Zweifel der Schwager des Klägers, erzählt was. Und was soll das eigentlich sein? Eine fundierte medizinische Bewertung, innerhalb von einem Tag erstellt? Alles klar. Was glaubst du wohl, warum du nicht als Sachverständiger geladen wurdest? Sachverständige bestimmt das Gericht und dabei werden bestimmt nicht gute Freunde einer Partei ausgewählt. Und dass der Vater bisher nicht vorbestraft ist, sagt rein gar nichts über eine Borderlinestörung und etwaige Kindeswohlgefährdungen aus.
Wie gesagt: Ich war nicht dabei. Aber wenn die Richterin nach ihrem ganz persönlichen Eindruck in freier Würdigung meint, der Mutter mehr glauben zu können als dem Vater, dem Jugendamt oder dem Kind, dann vertraue ich aus der Ferne erstmal auf ihr Urteil. Vielleicht wirkte der Vater komisch und die Mutter besonders glaubhaft. Vielleicht war das Jugendamt schlecht vorbereitet und konnte nichts wirklich intelligentes sagen. Und vielleicht wirkte das Kind unsicher oder verstört oder war auf eine Partei besonders fixiert. Ich weiß es nicht. Jedenfalls kann die Richterin das besser entscheiden als ich nach der Erzählung eines Freundes einer Partei. Ja, vielleicht ist sie eine böse Männerhasserin, die jede Gelegenheit nutzt das Recht zu beugen um Vätern ihre Kinder wegzunehmen. Weiß ich nicht, ich kenne sie nicht.
 

GeckoVOD

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@TE: Weiter oben hast du den Fall so beschrieben, dass die Richterin erstmal gar nichts gemacht hat und erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens entschieden hat.

Wie ist deine Meinung als Jurist zum Thema Gutachten überhaupt? Hab aus erster Hand erlebt, wie wenig dieser Papierkrieg wirklich bringt. In einem Streit gegen eine Versicherung zieht sich dieses gegenseitige Gutachtenduell jahrelang, ohne dass irgendwas passiert. Kann doch nicht Zweck der Sache sein, dass man 10++ Gutachten braucht damit irgendwas vor sich geht.

Im konkreten Fall gings bei mir in der Familie um einen Anspruch aus der Versicherung nach einem Unfall während der Arbeitszeit. Der medizinische Fall war komplex, die Gutachten uneinig. Klar wurde, dass aus dem Unfall Berufsunfähigkeit folgte (und das schon nach 2 Monaten und in lückenlos allen Gutachten bis dato fest), allerdings stritten sich die Gutachter Ewigkeiten was alles in den Fall gehört und was nicht, was wohl "nicht einig und unklar" war. Anstatt irgendwie mal Geld zu sehen, dauerte das fünf Jahre, bis sich das Gericht bequemte mal eine Entscheidung zu treffen. Wenn man auf Geld wartet, oder wie im ersten Post sein Kind zu sehen, schmerzt weniger das ausgebliebene Geld, sondern dieses unendlich lange warten, bis sich was bewegt. Kann man das nicht irgendwie im System beschleunigen?

Wenn man das mal erlebt hat, hören sich Sprüche wie "erstmal gar nichts machen" wie reiner Hohn an.
 
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passend zum thema:
http://www.spiegel.de/panorama/just...muss-kein-schadensersatz-zahlen-a-951726.html

offensichtlich ist es recht leicht das geld beiseite zu schaffen und nie wieder behelligt zu werden.
ich glaube manche verbrechen kann man vom nutzen her echt gut ausrechnen.
irgendwen übers ohr hauen, das geld verstecken, max 3-5 jahre ins gefängnis und den rest als reicher mensch genießen.

scheint eigentlich sicherer als studieren heutzutage
 
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Yo, war bei mir exakt genauso. O-Ton: "Sie bekommen sicherlich Recht und vermutlich einen Titel, bis dahin zahlen Sie aber alles selbst und wenn die Gegenseite einfach Insolvenz vortäuscht, dann bleiben Sie trotz Titel auf den Prozesskosten sitzen und sehen auch nie was von der Summe."
Hier versagt das deutsche Rechtssystem total, nicht umsonst gibts aus fast jeder Branche regelmässig Reportagen von dreisten Abzockern die in ein paar Jahren etliche Opfer in den Ruin treiben und die Kohle dann über Strohmänner unantastbar machen. Dann meldet irgendein Volldepp den man pro-forma als "Geschäftsführer" eingetragen hatte Privatinsolvenz an und die Hintermänner genießen ihr Leben und lachen über die Leute die so dämlich sind, an sowas wie 'Gerechtigkeit' zu glauben.
 
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Aber wenn die Richterin nach ihrem ganz persönlichen Eindruck in freier Würdigung meint, der Mutter mehr glauben zu können als dem Vater, dem Jugendamt oder dem Kind, dann vertraue ich aus der Ferne erstmal auf ihr Urteil. Vielleicht wirkte der Vater komisch und die Mutter besonders glaubhaft. Vielleicht war das Jugendamt schlecht vorbereitet und konnte nichts wirklich intelligentes sagen.
Also wenn du das so schreibst, klingt das eher so als wärst du befangen -_-...wenn eine Richterin am Ende auf was anderes als Kind und Jugendamt kommt (Vater ist natürlich ein ganz anderes Thema), ist also eher mal davon auszugehen, dass das Jugendamt scheiße vorbereitet war, als dass die Richterin die Sache schlecht eingeschätzt hat? :rofl2:
 
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Sagt wer? Ich? Ganz sicher nicht. Lies mal ganz genau was ich geschrieben habe: Nämlich, dass ich es nicht weiß und dass es so oder so gewesen sein kann. Ich weiß nicht, warum sie sich ihr Urteil so und nicht anders gebildet hat. Der TE hat dazu auch nichts wirklich erhellendes sagen können. Ich zeige nur auf, wie es gewesen sein kann.

Übrigens bin ich recht gut sensibilisiert was die Behauptung der falschen Beweiswürdigung angeht. Das muss ich mir ständig anhören und als Begründung, warum die Beweiswürdigung angeblich falsch sein soll kommt stets (mal mehr, mal weniger gut ausgeschmückt): "Ich seh es halt anders". Jedem seine Meinung. Aber das überzeugt nicht, weil man immer irgendwas anders sieht. Richter sind zu Recht mit der Macht ausgestattet, sich ihre Meinung frei zu bilden. Solange das irgendwie nachvollziehbar ist, respektiere ich deren Würdigung und Meinungsbildung und maße mir nicht an, aus der Ferne ohne Kenntnisse des Einzelfalls alles besser zu wissen. Wenn mir der TE konkret sagt, welche Fehler der Richterin unterlaufen sind und wenn das irgendeine rechtliche Relevanz hat, dann bin ich der letzte, der von der Unfehlbarkeit des Tatrichters ausgeht. Aber ohne solche Fehler, einfach weil der TE anderer Meinung ist, habe ich keinen Grund da irgendwas in Frage zu stellen.

GeckoVOD schrieb:
Wie ist deine Meinung als Jurist zum Thema Gutachten überhaupt? Hab aus erster Hand erlebt, wie wenig dieser Papierkrieg wirklich bringt. In einem Streit gegen eine Versicherung zieht sich dieses gegenseitige Gutachtenduell jahrelang, ohne dass irgendwas passiert. Kann doch nicht Zweck der Sache sein, dass man 10++ Gutachten braucht damit irgendwas vor sich geht.
Ja, kommt halt immer drauf an wie das Gericht es handhabt. Wenn man es als Vorsitzender zulässt, dass sich die Parteien mit "10++" Gutachten bekriegen, wird man in meinen Augen im Regelfall seinem richterlichen Auftrag nicht mehr gerecht. Man hat das Verfahren nämlich durch die eigene Prozessleitung zu beschleunigen.

Wenn die Parteien Gutachten einholen (privat), dann ist das kein Sachverständigengutachten im Sinne der ZPO, sondern Parteivortrag. Gut substantiiert, aber dennoch Parteivortrag. Dass Parteien so was machen kann man als Richter nicht verhindern, dass ist deren Privatvergnügen.

Wenn es hingegen um die Beweisaufnahme geht, also um gerichtliche Sachverständigengutachten, dann würde ich grundsätzlich nicht 10 Sachverständigengutachten zur gleichen Frage einholen. Ich könnte mir spontan nicht vorstellen, was alles passieren müsste damit ich das tue. Ein Gutachten ist normal. Dann muss der Sachverständige das noch 1-2 Mal erläutern. Ggf. wird halt noch ein zweites Gutachten eingeholt, falls die Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Wenn dann beide (wir sind jetzt bei 2 Gutachten) voneinander abweichen, würde ich da aber nicht noch ein halbes Dutzend weitere einholen, sondern einfach ein Obergutachten erstellen lassen. Und dann ist gut und es wird entschieden. Irgendwann ist halt Schluss mit Gutachten.
 
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Sagt wer? Ich? Ganz sicher nicht. Lies mal ganz genau was ich geschrieben habe: Nämlich, dass ich es nicht weiß und dass es so oder so gewesen sein kann. Ich weiß nicht, warum sie sich ihr Urteil so und nicht anders gebildet hat. Der TE hat dazu auch nichts wirklich erhellendes sagen können. Ich zeige nur auf, wie es gewesen sein kann.
Du schreibst doch ganz klar "vertraue ich aus der Ferne erstmal auf ihr Urteil", da ist keinerlei Konjuktiv o.ä.
Lies vielleicht selbst noch mal deine genau Formulierung :p (nicht das ich sie eh explizit gequotet hätte, aber naja :rolleyes:)

€: naja ok in deinem edit relativierst du es ja zumindest...Das Jugendamt darf sich afaik seine aber auch frei bilden :p, aber Jugendamtmitarbeiter scheinst du dann ja wohl für fehlbarer zu halten als Richter.
 
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Guest
Yo, war bei mir exakt genauso. O-Ton: "Sie bekommen sicherlich Recht und vermutlich einen Titel, bis dahin zahlen Sie aber alles selbst und wenn die Gegenseite einfach Insolvenz vortäuscht, dann bleiben Sie trotz Titel auf den Prozesskosten sitzen und sehen auch nie was von der Summe."
Hier versagt das deutsche Rechtssystem total, nicht umsonst gibts aus fast jeder Branche regelmässig Reportagen von dreisten Abzockern die in ein paar Jahren etliche Opfer in den Ruin treiben und die Kohle dann über Strohmänner unantastbar machen. Dann meldet irgendein Volldepp den man pro-forma als "Geschäftsführer" eingetragen hatte Privatinsolvenz an und die Hintermänner genießen ihr Leben und lachen über die Leute die so dämlich sind, an sowas wie 'Gerechtigkeit' zu glauben.

hast du einen verbesserungsvorschlag? oder denkst du, dass die gesetzgeber das mit absicht machen oder aus blödheit, weil sie die probleme nicht sehen? wie willst du die rechtsdurchsetzung denn anders gestalten, als dass man erstmal den rechtsweg zahlen muss? oder willst du die insolvenz abschaffen?
 

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@ Hafisch das Problem am Fall des TE ist doch das hier jemand ein Recht hat (Umgangsrecht) dieses wird ihm aber von der Mutter vorenthalten. Er versucht es einzuklagen aber es dauert 1,5 Jahre bis überhaupt ein Gerichtstermin zu stande kommt und in dieser ganzen Zeit ist der Mann am Arsch. Ich mein das ist sicherlich nicht das extremste Beispiel dafür wie fürchterlich lahmarschig unser Rechtssystem ist aber fakt ist doch mal folgendes, du kannst noch so sehr im Recht sein, es durchzusetzen kann trotzdem SEHR lange dauern.

Kenn da auch sone Geschichte wo eine bekannte unrechtmäßig gekündigt wurde und dagegen geklagt hat. Der Prozess zog sich über 6 oder 7 jahre hin, die Firma hat immer wieder neue Baustellen aufgemacht, jedesmal wenn eine unrechtmäßige Kündigung vom Gericht gekippt wurde kam die nächste am Ende musste sie aufgeben weil sie psychisch und finanziell am Ende war. Die menschliche Lebenserwartung ist zu kurz als das man genug Zeit hätte in unserem Rechtssystem sein Recht auch durchzusetzen.
 
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Also wir können uns in Deutschland noch glücklich schätzen mit der Dauer. Und was willst du ändern? Den durch unser Verfahren sichergestellten Grundrechtsschutz abschaffen?

Im Übrigen ist das nicht das Problem des TE. In unserem PM-Wechsel sagt er sehr deutlich, dass er es ungeheuerlich findet, dass die Richterin der Mutter mehr glaubt.
 

Benrath

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naja dass anscheinend das Grundrecht seien sollte, dass beide das gleich Recht auf Umgang mit dem Kind haben sollte, macht das ganze dann schon komisch, wenn ihr es quasi richterlich ermöglicht wird ihm das Kind zu entziehen. Laut infostand nur auf Grund der Aussage der Frau.

Wenn das denn mit dem 50/50 recht stimmt. Die Sache, dass Justizia im Familienrecht auf dem weiblichen Auge etwas blind ist, ist nun wirklich kein grosse Geheimnis.
 
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In unserem PM-Wechsel sagt er sehr deutlich, dass er es ungeheuerlich findet, dass die Richterin der Mutter mehr glaubt.
Du bist grandios im Sachen Verdrehen, weißt du das eigentlich?
Falls es wirklich wen interessiert: Ich sage im pm-Verkehr zur Geschichte nichts anderes als ich hier im Thread gesagt habe, mit Ausnahme von meiner Einschätzung über hafish, die ich hier im Thread unpassend fand. Hafish ist halt ein Troll, ich fütter ihn nicht weiter.
 
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hast du einen verbesserungsvorschlag? oder denkst du, dass die gesetzgeber das mit absicht machen oder aus blödheit, weil sie die probleme nicht sehen? wie willst du die rechtsdurchsetzung denn anders gestalten, als dass man erstmal den rechtsweg zahlen muss? oder willst du die insolvenz abschaffen?

-einfach so lange einsperren wie bernard madoff?
-privatinsolvenz für fahrlässigkeit und nicht für bandenmäßigen betrug?
-privatinsolvenz nur wenn geld nachweislich weg und nicht irgendwo versteckt --> ansonsten leben lang bürgen?
-ausweitung der rechte und finderlohn für ermittler
( wer vor kurzem noch ein riesenvermögen hatte das nun weg ist hat imo kein recht mehr auf privatsphäre )
 

Seingalt

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Smarty,
Hafish ist ein Pimmel, der zwanghaft erigiert, sobald sich jemand erdreistet das deutsche Rechtssystem zu bemängeln - oder auch nur die Entscheidung eines einzelnen Richters.

Kannst ja mal die Forensuche anschmeißen, diese Show zieht er jedesmal durch und es ist immer wieder die gleiche Leier:
-unser Rechtssystem ist perfekt, anderweitige Behauptungen sind Ketzerei
-Richter sind per se Menschen mit außergewöhnlicher Urteilsgabe und sprechen nicht nur Recht, sondern haben es auch grundsätzlich
-wer nicht seiner Meinung oder der eines beliebigen Richters ist, gilt als Laie und hat keine Ahnung
-naturwissenschaftliche Wahrheit ist unpraktikabel und daher der juristischen unterlegen
-genau deshalb ist es auch gut, dass Richter die Macht haben, sich die Wahrheit nach Gutdünken zurechtzudrehen (nennt sich "freie Beweiswürdigung").

Dass er zudem etwas begriffsstutzig ist, wissen auch alle, also keine Sorge, dass ihn irgend jemand hier ernst nehmen könnte.

:)
 
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GeckoVOD

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Sagt wer? Ich? Ganz sicher nicht. Lies mal ganz genau was ich geschrieben habe: Nämlich, dass ich es nicht weiß und dass es so oder so gewesen sein kann. Ich weiß nicht, warum sie sich ihr Urteil so und nicht anders gebildet hat. Der TE hat dazu auch nichts wirklich erhellendes sagen können. Ich zeige nur auf, wie es gewesen sein kann.

Übrigens bin ich recht gut sensibilisiert was die Behauptung der falschen Beweiswürdigung angeht. Das muss ich mir ständig anhören und als Begründung, warum die Beweiswürdigung angeblich falsch sein soll kommt stets (mal mehr, mal weniger gut ausgeschmückt): "Ich seh es halt anders". Jedem seine Meinung. Aber das überzeugt nicht, weil man immer irgendwas anders sieht. Richter sind zu Recht mit der Macht ausgestattet, sich ihre Meinung frei zu bilden. Solange das irgendwie nachvollziehbar ist, respektiere ich deren Würdigung und Meinungsbildung und maße mir nicht an, aus der Ferne ohne Kenntnisse des Einzelfalls alles besser zu wissen. Wenn mir der TE konkret sagt, welche Fehler der Richterin unterlaufen sind und wenn das irgendeine rechtliche Relevanz hat, dann bin ich der letzte, der von der Unfehlbarkeit des Tatrichters ausgeht. Aber ohne solche Fehler, einfach weil der TE anderer Meinung ist, habe ich keinen Grund da irgendwas in Frage zu stellen.

Ja, kommt halt immer drauf an wie das Gericht es handhabt. Wenn man es als Vorsitzender zulässt, dass sich die Parteien mit "10++" Gutachten bekriegen, wird man in meinen Augen im Regelfall seinem richterlichen Auftrag nicht mehr gerecht. Man hat das Verfahren nämlich durch die eigene Prozessleitung zu beschleunigen.

Wenn die Parteien Gutachten einholen (privat), dann ist das kein Sachverständigengutachten im Sinne der ZPO, sondern Parteivortrag. Gut substantiiert, aber dennoch Parteivortrag. Dass Parteien so was machen kann man als Richter nicht verhindern, dass ist deren Privatvergnügen.

Wenn es hingegen um die Beweisaufnahme geht, also um gerichtliche Sachverständigengutachten, dann würde ich grundsätzlich nicht 10 Sachverständigengutachten zur gleichen Frage einholen. Ich könnte mir spontan nicht vorstellen, was alles passieren müsste damit ich das tue. Ein Gutachten ist normal. Dann muss der Sachverständige das noch 1-2 Mal erläutern. Ggf. wird halt noch ein zweites Gutachten eingeholt, falls die Zweifel nicht ausgeräumt werden können. Wenn dann beide (wir sind jetzt bei 2 Gutachten) voneinander abweichen, würde ich da aber nicht noch ein halbes Dutzend weitere einholen, sondern einfach ein Obergutachten erstellen lassen. Und dann ist gut und es wird entschieden. Irgendwann ist halt Schluss mit Gutachten.

Also. Mal abgesehen davon, "dass du dir das nicht vorstellen könntest", findest du es völlig ok, dass man erstmal - trotz der Anordnung - 4-6 Monate als Betroffener auf das Gutachten warten muss? Denn das ist die 0815 Wartezeit für alle normalen Menschen ohne Vitamin B.
 
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Worauf willst du hinaus? Sollen wir jetzt ohne Gutachten arbeiten? Sollen wir kein zweites einholen, wenn das erste offensichtliche Ungereimtheiten aufweist, die auch mit Erläuterungen nicht ausgeräumt werden können? Oder willst du nur, dass es schneller geht?

Also ich fände die Welt auch schöner wenn Prozesse weniger lang dauern würden. Aber es lässt sich nur schwer ändern. Um es genau zu sagen: Nur mit sehr sehr viel Geld. Mehr Richterstellen, mehr Geld für Gutachter. Ersteres will der Staat, letzteres die beweisbelastete Partei nicht ausgeben. Wenn du daran was ändern kannst, bitte ich dich inständig, es zu tun; ich kann es nämlich nicht.
 
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GeckoVOD

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Worauf willst du hinaus? Sollen wir jetzt ohne Gutachten arbeiten? Sollen wir kein zweites einholen, wenn das erste offensichtliche Ungereimtheiten aufweist, die auch mit Erläuterungen nicht ausgeräumt werden können? Oder willst du nur, dass es schneller geht?

Also ich fände die Welt auch schöner wenn Prozesse weniger lang dauern würden. Aber es lässt sich nur schwer ändern. Um es genau zu sagen: Nur mit sehr sehr viel Geld. Mehr Richterstellen, mehr Geld für Gutachter. Ersteres will der Staat, letzteres die beweisbelastete Partei nicht ausgeben. Wenn du daran was ändern kannst, bitte ich dich inständig, es zu tun; ich kann es nämlich nicht.

Bist du so bescheuert? Der Punkt war doch klar:

3-6 Monate pro Termin / Gericht plus 3-6 Monate Termin / Gutachter können durchaus drin sein, während der Mensch (!), der hier leidet von A nach B pilgern muss - in der Realität. Darauf will ich hinaus, sechs Monate warten, obwohl du alles "richtig" machst (und sich der Zustand deswegen realistisch gesehen verschlechtern kann, weil man Distanzen von 300+ km zurücklegen darf), zwölf wenn da "Pech" am Start ist (was der Regelfall ist). Geld kann doch jetzt wirklich nicht der Indikator für alles sein. Wenn das so extreme Zustände sind, muss irgendwas geändert werden. Wenn ich sehe, dass Eilbeschlüsse für Abmahnungen wegen Torrents (oder verwandtem Schrott) in 14 Tagen durchgewunken werden, aber man wegen wirklich esentiellen Gutachten keine Gerichtstermine/schnelleren Arzttermine zugewiesen bekommt... Also mal im Ernst, den Gedankengang muss man wohl nicht zu Ende führen, oder? Ich sehe da kein Problem bei der Person, sondern im System. Das ist "worauf ich hinaus will".
 
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-einfach so lange einsperren wie bernard madoff?
-privatinsolvenz für fahrlässigkeit und nicht für bandenmäßigen betrug?
-privatinsolvenz nur wenn geld nachweislich weg und nicht irgendwo versteckt --> ansonsten leben lang bürgen?
-ausweitung der rechte und finderlohn für ermittler
( wer vor kurzem noch ein riesenvermögen hatte das nun weg ist hat imo kein recht mehr auf privatsphäre )

Kann ich nur zustimmen, insbesondere beim letzten.

privatkasse. alles andere ist bocklos und wenn du dazu noch jung bist, wirst du von keinem arzt ernst genommen.

Gibt nichts schlimmeres als privatkassen, allein dass irgendwelche licht akkupunkturen von heilpraktikern, pendel therapien und homöopathische schnäpse übernommen werden sagt doch alles.
Was hat sowas mit guter behandlung zu tun?
Und natürlich wird jeder dreck überprüft und "da muss man was machen", etc. etc.
Hauptsache kassieren.
 
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Worauf willst du hinaus? Sollen wir jetzt ohne Gutachten arbeiten? Sollen wir kein zweites einholen, wenn das erste offensichtliche Ungereimtheiten aufweist, die auch mit Erläuterungen nicht ausgeräumt werden können? Oder willst du nur, dass es schneller geht?

Also ich fände die Welt auch schöner wenn Prozesse weniger lang dauern würden. Aber es lässt sich nur schwer ändern. Um es genau zu sagen: Nur mit sehr sehr viel Geld. Mehr Richterstellen, mehr Geld für Gutachter. Ersteres will der Staat, letzteres die beweisbelastete Partei nicht ausgeben. Wenn du daran was ändern kannst, bitte ich dich inständig, es zu tun; ich kann es nämlich nicht.


Is interessant wie immer wieder behauptet wird die gerichte wären überlastet. Also vor nem halben jahr hatte mein bruder ne gerichtverhandlung weil er bei nem kumpel die tür kaputt gemacht hat (weder der kumpel noch der vermieter haben irgendwas gesagt). Was meinst wie schnell die da mit der gerichtsverhandlung waren als er sich geweigert hat 400€ zu zahlen als die staatsanwältin meinte da bestehe "erhebliches öffentliches interesse". Keine zwei monate später stand er vor gericht und da war die zeit mit den widersprüchen seinerseits schon mit einberechnet.
 
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hast du einen verbesserungsvorschlag? oder denkst du, dass die gesetzgeber das mit absicht machen oder aus blödheit, weil sie die probleme nicht sehen? wie willst du die rechtsdurchsetzung denn anders gestalten, als dass man erstmal den rechtsweg zahlen muss? oder willst du die insolvenz abschaffen?
Oh Ideen jede Menge, das sprengt aber mit Sicherheit das Topic. Fakt ist, den Gerichten sind zu oft die Hände gebunden und zu viele Klagen unterbleiben, weil die Opfer die Prozesskosten über mehrere Instanzen nicht tragen können oder am Ende trotz Sieg auf ihnen sitzen bleiben.

Da könnten sich mal ein paar Elite-Juristen drum kümmern, wie man hierfür bessere rechtliche Lösungen findet, als wir jetzt haben. Sonst braucht man sicht nicht wundern, wenn die Leute die Sache irgendwann selbst in die Hand nehmen. Was ich in manchen Fällen völlig verständlich fände.
 
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Bist du so bescheuert? Der Punkt war doch klar:
Junge der Punkt war mir schon klar, noch bevor du dir das erste mal in deinem Leben Gedanken darüber gemacht hast. Aber ich frage dich noch mal: Was soll ich, oder sonst irgendwer, daran ändern? Also außer Unmengen an Geld in die Justiz zu pumpen?

Es geht derzeit nicht anders. Es liegt am Geld. Man braucht kein Genie zu sein um die einfache Rechnung zu meistern, dass doppelt so viele Richter zu einer deutlichen Beschleunigung führen würden. Genauso wie man mit 10.000 € statt 1.000 € einen Gutachter sicherlich zu einer schnelleren Behandlung der Sache bringen könnte. Eilbeschlüsse sind ein unsinniges Beispiel, weil sie ja gerade eilen. Deshalb werden sie bevorzugt behandelt. Aber für jeden Eilbeschluss wird ein anderes Verfahren liegen gelassen.

Achso, nur so am Rande: Dass es überhaupt erstmal 3-6 Monate dauert liegt übrigens in vielen Verfahren an den Parteien selbst bzw. an deren Anwälten. Schriftsätze werden mit Belanglosigkeiten aufgebläht, jede Frist bis zur letzten Minute ausgereizt und dann sogar in der Regel noch Schriftsatzverlängerung beantragt und nach mündlichen Verhandlungen, nach denen eigentlich alles klar ist, wird dann nochmal munter geschrieben. Würden sich beide Parteien mal darauf beschränken ihren Standpunkt darzulegen, ihre Tatsachen zu behaupten und dann dafür Beweise anzubieten, dann würde die Hälfte der Prozesse nur halb so lange dauern.

@Sokrates: 1. Du findest 2 Monate nicht auch schon zu lang für eine einfache Verhandlung?
2. In Strafprozessen ist die Prozessdauer im Allgemeinen deutlich kürzer als in Zivilprozessen.
3. Es gibt an jedem Gericht Kammern, die schneller sind und solche die langsamer sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mangels Geld aus der Politik manche Dezernate erstmal monatelang unbesetzt sind und sich in der Zeit die Akten anhäufen. Wenn dann dort ein Richter eingesetzt wird, muss der Berg erstmal langsam auf Normalniveau abgebaut werden. Und in jeder Kammer gibt es Verfahren die schneller gehen als andere.

Fakt ist, den Gerichten sind zu oft die Hände gebunden und zu viele Klagen unterbleiben, weil die Opfer die Prozesskosten über mehrere Instanzen nicht tragen können oder am Ende trotz Sieg auf ihnen sitzen bleiben.
Ne, das ist kein Fakt. Dafür gibts nämlich Prozesskostenhilfe. Und die wird auch ohne weitere Probleme gewährt, wenn man kein Geld hat und (!) wenn die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Starte doch mal einen Prozesskostenhilferechner und staune, ab welchem Einkommen man schon "arm" ist und deshalb de facto überhaupt nix zahlen muss. Was viele Leute abhält ist der Aufwand und der Stress und die Nerven, die der Prozess kostet. Nicht wenige sind schlicht und einfach zu faul, mal ihren Arsch hochzukriegen, sich einen Beratungshilfeschein zu holen, sich beim Anwalt um ihr Problem zu kümmern und dann ggf. 3-6 Monate zu prozessieren. Aber Hautpsache man kann es auf die Reichen und die pösen "Elite-Juristen" wie du das nennst schieben.



Ist wirklich lustig, wie ihr hier, ohne nur den Hauch einer Ahnung von irgendwas zu haben, angefangen von der Besetzung der Gerichte, von Verfahrensgrundsätzen, über Beweisregeln bis hin zu seit der Antike bekannten aber ungelösten (weil unlösbaren) Problemen des Rechtssystems, munter ein System kritisiert, das seit langer Zeit gut und sicher funktioniert und im großen und ganzen ein zivilisiertes Zusammenleben hier ermöglicht, weil deswegen hier Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herrschen.
Wenn ihr so schlau seid und alles besser wisst als alle schlauen Leute der letzten 3000 Jahre, wenn ihr wirklich eine Lösung für das Problem aller modernen Staaten habt, dass nämlich Gerichtsverfahren tendenziell immer zu lange dauern, oder dass Recht Geld kostet, oder dass die Wahrheit nicht immer ermittelt werden kann, dann postet hier einen Verbesserungsvorschlag. Und zwar einen durchdachten. Ich reiche das dann auch weiter.

So Stammtischklöpper a la "einfach sofort Endurteil fällen ohne Beweise!!!!" macht euch doch nur lächerlich.
 
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Benrath

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tl.dr. alles ok. Geb dir doch ein bisschen Mühe etwas mehr auf die Punkte einzugehen als nur zu schreiben alles sei toll wie es ist. Das hat ja shihasquesque Züge, dass nie ein User unzufrieden gewesen sei.

Fand den Punkt von dacsyzygy mit der kriminiellen Privatinsolvenz und Abtretung von Rechten an dritte um den Regressansprüchen zu entgehen. Ist das nicht strafbar oder kann man das so schwer verfolgen?
 
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@Haifisch, ich hab jetzt nur den Eingangspost vom TE gelesen und teilweise die Beweisdiskussion. Ich kenne mich mit dem FamFG nicht besonders aus und weiss nur, dass dort die Amtsermittlung gilt. Nun bringt die Frau vor, der Beklagte leide an Borderline und habe zahlreiche Narben an seinem Körper durch Selbstverletzung. Ist es denn so abwegig Beweis durch Inaugenscheinnahme des Körpers des Mannes durchzuführen? Sollten dabei keine sichtbar sein, wäre die Behauptung der Frau zwar nicht völlig entkräftet, aber zumindest in Zweifel gezogen. Dann wäre es zumindest nach dem ZPO-Grundsätzen angebracht die Beweislast weiterhin der Frau zu überlassen - wenn das auch nicht im vollem Umfang bei der FamFG gilt, könnte man zumindest ne Glaubhaftmachung verlangen, §§ 30, 31 FamFG.
Stattdessen aber eine substantiierte Darlegungslast dem Mann aufzuerlegen als Folge einer einfachen Behauptung der Frau, ist schon fragwürdig. Korrigier mich wenn ich falsch liege, die FamFG-Grundsätze zum Beweis kenn ich nicht.

wat?
wurde das dann gepfändet oder was? was hast du denn gemacht?
Ich hab abgewartet bis sich meine Morgenlatte verzogen hat, bin zu meinen Eltern gegangen und hab sie um 800 € angepumpt. Gepfaendet wurde natuerlich nichts, kannst du erst, wenn du zumindest ein Mahnverfahren eingeleitet hast. Konkret weiss ich es nicht mehr genau, aber aus irgendeinem Grund waren die ganzen Forderungen wegen Faken zivilrechtlich für die Provider damals nicht durchsetzbar. Zum einen waren die meisten Minderjaehrig und zum anderen waer es vermutlich schwierig geworden den Schaden konkret zu bestimmen, weil die meisten Accounts zeitgleich von mehreren Leuten benutzt wurden und die Zuteilung der angefallenen Kosten anhand der Logs wohl nicht möglich war. Zudem ruft auch kein normaler Anwalt um 08:00 an einem Samstag an um dir zu drohen. Wenn man aber keine Ahnung von Jura hat, dann macht es in dem Moment natürlich Eindruck.
 
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@Sokrates: 1. Du findest 2 Monate nicht auch schon zu lang für eine einfache Verhandlung?
2. In Strafprozessen ist die Prozessdauer im Allgemeinen deutlich kürzer als in Zivilprozessen.
3. Es gibt an jedem Gericht Kammern, die schneller sind und solche die langsamer sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass mangels Geld aus der Politik manche Dezernate erstmal monatelang unbesetzt sind und sich in der Zeit die Akten anhäufen. Wenn dann dort ein Richter eingesetzt wird, muss der Berg erstmal langsam auf Normalniveau abgebaut werden. Und in jeder Kammer gibt es Verfahren die schneller gehen als andere.

Mein punkt war wohl eher dass hier in deutschland angeblich die gerichte überlastet sind aber dann über kaputte wohnungstüren verhandelt wird wo sich keiner daran stört ausser irgendeine staatsanwältin.

Du musst bei einer kaputten tür kein "öffentliches interesse" bekunden. Das kann man getrost und ohne großes bedenken einfach unter den tisch fallen lassen. Wenn ich aber sehe dass solche dinge (und das war ganz sicher kein einzelfall) dann tatsächlich verhandelt werden habe ich absolut kein verständnis wenn hier von überlasteter justiz gesprochen wird.

Bin ja mal gespannt ob mein anderer bruder nochmal was wegen der taxi sache (kannst in dem rechtshilfethread nachlesen) vom staatsanwalt hört.
 
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Hängt vielleicht auch damit zusammen das eine kaputte Wohnungstür ein anderes Gericht als das Familiengericht behandelt. Vielleicht waren da gerade eher Ressourcen frei, aber alles aus dem Bauch heraus.

Bei meiner letzten Verhandlung (Mietrecht; Amtsgericht) war ein Termin auch recht schnell zu bekommen. Bei einer anderen Sache (BTM-Gesetz) hatte es sogar recht lange gedauert, weswegen man schon hoffte durchs Raster gefallen zu sein.

Hängt wohl von vielen Faktoren ab.
 
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Ne, das ist kein Fakt. Dafür gibts nämlich Prozesskostenhilfe. Und die wird auch ohne weitere Probleme gewährt, wenn man kein Geld hat und (!) wenn die Klage nicht offensichtlich aussichtslos ist. Starte doch mal einen Prozesskostenhilferechner und staune, ab welchem Einkommen man schon "arm" ist und deshalb de facto überhaupt nix zahlen muss. Was viele Leute abhält ist der Aufwand und der Stress und die Nerven, die der Prozess kostet. Nicht wenige sind schlicht und einfach zu faul, mal ihren Arsch hochzukriegen, sich einen Beratungshilfeschein zu holen, sich beim Anwalt um ihr Problem zu kümmern und dann ggf. 3-6 Monate zu prozessieren. Aber Hautpsache man kann es auf die Reichen und die pösen "Elite-Juristen" wie du das nennst schieben.
Hast Du Dich mal mit den genauen Kriterien zur Prozesskostenhilfe beschäftigt? Wie hoch glaubst Du ist die Chance, einen erfahrenen und guten Anwalt zu überreden solch einen Fall zu übernehmen? Richtig, fast null, denn daran wird nichts verdient. Die Sätze sind minimal, abrechnen darf er nicht mit dem Mandanten - genau darum hört man dann nämlich auch oft "lassen Sie's sein, lohnt sich nicht!". Oder man watschelt von Kanzlei zu Kanzlei und bekommt irgendwann mal einen Anwalt der sich dann eher halbherzig um den Fall kümmert oder im schlimmsten Fall ein Stümper ist der sonst keine Fälle bekommt. Als armer Mensch 'nen guten Anwalt abzukriegen ist wie ein Sechser im Lotto. Selbst Du solltest nicht abstreiten können, dass es unter den Juristen genauso Nulpen gibt wie in jeder anderen Branche.

Davon ab gibt es ja auch genug Fälle, wo der Kläger gar nicht so "arm" ist um Prozesskostenhilfe zu bekommen, sondern es einfach für ihn 'ne simple Rechnung ist: A hat B mit irgendeiner Masche 50.000 € abgezogen und diese bei Seite geschafft. A hat nun also genug finanzielle Ressourcen um so einen Prozess über Jahre durch alle Instanzen zu ziehen indem die Rechnungen zufällig immer mit grad aufgetauchtem Bargeld oder von einer netten Tante beglichen werden. B müsste nun diese Jahre mit seinem Privatvermögen vorschießen, lass das nochmal etliche Tausend Euro sein - und bekommt am Ende einen Titel den er doch nicht eintreiben kann. Er hat also nicht nur 50.000 € sondern 65.000 € und jede Menge Lebenszeit verloren und der Titel ist gut zum Arsch abwischen. Und währenddessen lebt A ein Luxusleben mit fetter Karre, Haus und Hof, welches zufällig alles aber nicht ihm gehört sondern einer Briefkastenfirma in Spanien welche nicht auf Post reagiert. Denn die Masche hat er vielleicht nicht 1x sondern 10x durchgezogen und die Leute bleiben alle auf ihren Verlusten sitzen.
 

Seingalt

Guest
Kann mich dacsyzygy anschließen.

1. Es gibt viele Leute, die genug Geld verdienen, um keine Prozesskostenhilfe zu bekommen, für die eine Prozess aber trotzdem ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.

2. Prozesskostenhilfe gilt nur für Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Verliert man den Prozess, bleibt man auf den Kosten der Gegenpartei sitzen. Es bleibt also selbst für die Ärmsten ein erhebliches finanzielles Risiko.

3. Im Übrigen kann ich dacsyzygys Bedenken gegenüber der oft zweifelhaften Motivation von Anwälten anschließen.

Erstes Beispiel:
Meine Tante wurde bei der Investition in eine vermietete Eigentumswohnung abgezockt. War ein klassischer Fall: Firma hat Schrottimmobilien an ahnungslose Kleinbürger verkauft, die für ihr Alter vorsorgen wollten, dann Pleite erklärt. Die Leute blieben auf der Schrottimmobilie und dem Kredit sitzen.
Meine Tante ist zum Anwalt gegangen. Der hat ihr nicht nur von einer Zivilklage abgeraten, weil der Titel eh nichts bringe, sondern sogar von einer Strafanzeige wegen Betrugs.

Zweites Beispiel:
Ich selbst war mal mit Beratungshilfeschein bei ner Anwältin wegen eines Unterhaltsstreits (Anspruch eines Studenten gegenüber einem Elternteil, wenn das Studium länger als die Regelstudienzeit dauert).
Obwohl die Frau auf Familien- und Unterhaltsrecht spezialisiert war, hatte sie von dieser konkreten Konstellation offenbar keine Ahnung und konnte mir daher auch nichts Neues sagen. Auf konkrete Fragen konnte sie nicht wirklich eingehen und sie hatte anscheinend auch keinen Einblick in einschlägige Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen.
Sie schien sogar äußerst überrascht bzw. ungläubig, als ich ihr mitgeteilt habe, dass die große Mehrheit der Studenten meines Fachs an meiner Uni das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit beendet.
Alles in allem wars ne ziemliche Zeitverschwendung mit dem Beratungshilfeschein und ich hab mich echt über die 15€ geärgert, die ich der Bande noch obendrauf in den Rachen geworfen habe.

Drittes Beispiel:
Meine Freundin hatte in ihrer WG Stress mit der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung wollte den Einzug eines neuen Mitbewohners (im Austausch gegen einen alten) nur gegen eine Mieterhöhung von 10€ monatlich für "Verwaltungsaufwand" genehmigen.
Meine Freundin und ihre andere Mitbewohnerin waren deswegen bei nem Anwalt des Mietervereins und haben gefragt, ob das rechtens sei. Der meinte, sie müssten die 10€ mehr zahlen, das sei normal.
Ich hatte ihr schon vorher versichert, dass die Hausverwaltung diese Erhöhung nicht verlangen darf und war einigermaßen überrascht, als sie mir von der Meinung dieses Anwalts erzählte.
Hab dann zwei Urteile des zuständigen Landgerichts (Berlin) rausgesucht, die haargenau diese Frage gegenteilig beantwortet haben und ihr gesagt, sie solle nochmal mit der Hausverwaltung sprechen und im Zweifelsfall einfach nicht zu zahlen.
Die Sache ließ sich dann bereinigen und sie sind aus dem Mieterverein ausgetreten. ;)
 
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@Haifisch, ich hab jetzt nur den Eingangspost vom TE gelesen und teilweise die Beweisdiskussion. Ich kenne mich mit dem FamFG nicht besonders aus und weiss nur, dass dort die Amtsermittlung gilt. Nun bringt die Frau vor, der Beklagte leide an Borderline und habe zahlreiche Narben an seinem Körper durch Selbstverletzung. Ist es denn so abwegig Beweis durch Inaugenscheinnahme des Körpers des Mannes durchzuführen? Sollten dabei keine sichtbar sein, wäre die Behauptung der Frau zwar nicht völlig entkräftet, aber zumindest in Zweifel gezogen. Dann wäre es zumindest nach dem ZPO-Grundsätzen angebracht die Beweislast weiterhin der Frau zu überlassen - wenn das auch nicht im vollem Umfang bei der FamFG gilt, könnte man zumindest ne Glaubhaftmachung verlangen, §§ 30, 31 FamFG.
Stattdessen aber eine substantiierte Darlegungslast dem Mann aufzuerlegen als Folge einer einfachen Behauptung der Frau, ist schon fragwürdig. Korrigier mich wenn ich falsch liege, die FamFG-Grundsätze zum Beweis kenn ich nicht.
Ich bin jetzt auch kein Experte im FamFG und stimme dir grundsätzlich zu. Deshalb habe ich ja auch nciht geschrieben, dass die Entscheidung zweifelsfrei richtig oder auch nur unangreifbar war, sondern dass nicht ausgeschlossen ist, dass sie richtig war. Je nachdem, wie der Vater sich aufgeführt hat, hat sich die Richterin nämlich gesagt: Es spielt gar keine Rolle für mich ob der Narben auf dem Körper hat oder ob das hier einer der üblichen gegenseitigen Anfeindungen ist - allein aufgrund des Verhaltens der Parteien liegt es nahe genug, dass der Vater Borderliner ist. Wenn er einer ist und ich gebe ihm das Kind, ist das Kindeswohl erheblichst gefährdet, wenn er keiner ist und ich verbiete ihm das Kind, ist das Kindeswohl nur insoweit gefährdet, als dass das Kind den Vater nicht sieht. Diese Risikoabwägung ist relativ einfach durchzuführen, sodass eine einstweilige Anordnung so erklärbar ist. Wie gesagt; ich weiß es nicht, aber so kann es gewesen sein.

@dacsyzygy, Seingalt: Dass Rechtsverfolgung Geld kostet ist schon immer so und wird auch immer so bleiben. Nicht nur hier in Deutschland, sondern überall auf der Welt. Die Frage ist nur, wer das bezahlen soll.
Prozesskostenhilfe ist sicherlich nicht immer perfekt. Aber auch hier gilt: Sagt mir, wie es besser gemacht werden soll. Einfach kostenlose Rechtsverfolgung für jeden und der Staat zahlt? Na dann Prost, könnt ihr euch auch nur im Ansatz vorstellen, wegen welchem Scheiß dann geklagt wird?
Ich bin ganz bei euch, dass die Beratungshilfe ziemlich scheiße ist. Da wird euch auch jeder Anwalt zustimmen. Aber das hat halt nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun. Es ist auch nicht so, als würde man keine Anwälte finden die dafür arbeiten. Bei der Vielzahl an Anwälten sind genügend Anwälte froh, wenn sie überhaupt Mandanten haben. Und auch ein "kleiner Anwalt" kann vor Gericht gewinnen. ;)
 
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Ich bin jetzt auch kein Experte im FamFG und stimme dir grundsätzlich zu. Deshalb habe ich ja auch nciht geschrieben, dass die Entscheidung zweifelsfrei richtig oder auch nur unangreifbar war, sondern dass nicht ausgeschlossen ist, dass sie richtig war. Je nachdem, wie der Vater sich aufgeführt hat, hat sich die Richterin nämlich gesagt: Es spielt gar keine Rolle für mich ob der Narben auf dem Körper hat oder ob das hier einer der üblichen gegenseitigen Anfeindungen ist - allein aufgrund des Verhaltens der Parteien liegt es nahe genug, dass der Vater Borderliner ist. Wenn er einer ist und ich gebe ihm das Kind, ist das Kindeswohl erheblichst gefährdet, wenn er keiner ist und ich verbiete ihm das Kind, ist das Kindeswohl nur insoweit gefährdet, als dass das Kind den Vater nicht sieht. Diese Risikoabwägung ist relativ einfach durchzuführen, sodass eine einstweilige Anordnung so erklärbar ist. Wie gesagt; ich weiß es nicht, aber so kann es gewesen sein.

Was ist das wieder für ne erklärung? Dass jemand mächtig angepisst sein wird wenn man von ihm sachen behauptet die krass gelogen sind und es dabei um die eigene tochter geht zeugt von nem boarderliner? Da gehts nicht um ne ausgeliehene CD die nicht zurückgegeben wurde.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
zusammenfassung der kritik am rechtssystem: dauert zu lange, ist zu teuer, zu viele fehler.

sind alles dinge, die man mit geld regeln könnte. müsste man halt die steuern erhöhen, aber das will ja auch wieder keiner.
und sokra was hast du eigentlich für kriminelle brüder? :D

zur ausgangsfrage: hatte noch nie was mit der justiz als direkt beteiligter zu tun, kenne auch niemanden, der je vor gericht war. das höchste der gefühle waren ein paar btm geschichten bei kollegen oder der klassische 1,6 promille aufm fahrrad trip. einmal gabs nen bisschen stress mit den nachbarn meiner eltern um irgendwelche grundstücksabmessungen, die hatten einen anwalt eingeschaltet, der nen dubiosen brief an meine eltern schrieb, ich habe geantwortet, dann kam nix mehr. entweder das geld war alle oder meine stüperhaften kenntnisse im WEG haben ausgereicht :D
 
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Ich bin jetzt auch kein Experte im FamFG und stimme dir grundsätzlich zu. Deshalb habe ich ja auch nciht geschrieben, dass die Entscheidung zweifelsfrei richtig oder auch nur unangreifbar war, sondern dass nicht ausgeschlossen ist, dass sie richtig war. Je nachdem, wie der Vater sich aufgeführt hat, hat sich die Richterin nämlich gesagt: Es spielt gar keine Rolle für mich ob der Narben auf dem Körper hat oder ob das hier einer der üblichen gegenseitigen Anfeindungen ist - allein aufgrund des Verhaltens der Parteien liegt es nahe genug, dass der Vater Borderliner ist.

So wie ich die §§ 32 FamFG verstehe, ist das FamFG immernoch näher am Zivilprozess statt am Verwaltungsrecht. Und da gilt immer noch der Beibringungsgrundsatz. Wenn sie behauptet er hätte Borderliner und dazu eine beweisfähige Tatsache behauptet, dann hat sich die Richterin von diesem Beweisangebot zu überzeugen (Amtsermittlungsgrundsatz schlaegt hier voll durch. denn wenn kein besonderer Aufwand dem entgegensteht, sind eigene Beweisermittlungen obligatorisch). Sie muss den Oberkörper anschauen, bevor sie überhaupt dem Typen anordnet, einen Gegenbeweis zu erbringen. Das wäre in etwa so, als ob ich ne Aufrechnung erkläre, sage, dass der Gegner dazu ne Urkunde auf seinem Körper tätowiert hat und der Richter die Urkunde nicht mal durchliest. Kann mir nicht vorstellen wie ihr Vorgehen auch nur irgendwie vertretbar begründet werden könnte.
 
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Je nachdem, wie der Vater sich aufgeführt hat, hat sich die Richterin nämlich gesagt: Es spielt gar keine Rolle für mich ob der Narben auf dem Körper hat oder ob das hier einer der üblichen gegenseitigen Anfeindungen ist - allein aufgrund des Verhaltens der Parteien liegt es nahe genug, dass der Vater Borderliner ist.
Du keifst dauernd Leute an, weil sie in deinen Augen keine Ahnung haben...und jetzt ist es ok, wenn eine Richterin aufgrund von vielleicht 1-2 Stunden Kontakt oder so Borderline bei jemandem annimmt? :rofl2:
Oder möchtest du uns jetzt erzählen, dass Borderline-Diagnose zum klassischen Standardrepertoire eines Jurastudiums gehört? :troll:

Selbst einem anwesenden Psychologen dürfte es wohl zu heiß sein, nach einer Verhandlung, nur aufgrund der dort beobachteten Dinge, so etwas beurteilen zu wollen, vor allem wenn man auch noch auf die in Augenscheinnahme von angeblichen Narben verzichtet.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ähm ich glaube was haifish meinte ist, dass der typ sich auch sonst wie das letzte arschloch aufgeführt haben kann und die richterin meinte, dass es total wurst ist ob er jetzt borderline hat oder nicht, weil das kind so oder so nicht in seine obhut gehört. vielleicht hat er ja eine taube aus der tasche gezogen und ihr den kopf abgebissen oder vor der richterin onaniert oder auf den teppich gekackt? wir waren nicht dabei.
 
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Ja oder vielleicht war die Richterin ne Hobby-Möchtegernpsychologin, wir waren ja nicht dabei :p
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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jo eben. und wenn wir nicht dabei waren, dann sollten wir uns zurückhalten die eine oder andere ansicht als richtig zu betrachten. vor gericht geht es halt oftmals, gerade in familienrechtsangelegenheiten, nicht um reine fakten, sondern um den persönlichen eindruck, den man von den parteien gewinnt.
 
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vielleicht hat er ja eine taube aus der tasche gezogen und ihr den kopf abgebissen oder vor der richterin onaniert oder auf den teppich gekackt? wir waren nicht dabei.

Ich dachte eigentlich schon, dass Smarty dabei war? Sag mal, Smarty.
 
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jo eben. und wenn wir nicht dabei waren, dann sollten wir uns zurückhalten die eine oder andere ansicht als richtig zu betrachten.
Deswegen darf Hafish hier also rigoros die Richterin verteidigen, ich aber mich nicht auf die Seite des Vaters oder des Jugendamtmitarbeiters stellen? macht Sinn :deliver:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ihr dürft alle machen was ihr wollt. ich glaube auch nicht, dass haifish die richterin in jdem fall im recht sieht, er hat imho nur eine andere möglichkeit des hergangs dargestellt, der dem fackelmob widerspricht.
 
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