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@TE: Weiter oben hast du den Fall so beschrieben, dass die Richterin erstmal gar nichts gemacht hat und erst nach Einholung des Sachverständigengutachtens entschieden hat. Jetzt soll sie geurteilt haben, dass er sein Kind nicht sehen darf. Was nun?
Deine erste Version klingt danach, dass der Vater Klage eingereicht hat mit dem sinngemäßen Antrag, die Mutter zu verurteilen, ihm den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Dann habe sich die Mutter mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung verteidigt. Aus (diversen) denkbaren Gründen habe die Richterin das nicht von vornherein für vollkommen abwegig gehalten und deshalb die Einholung des Sachverständigengutachtens angeordnet. Und was ist noch entschieden worden? Hat die Richterin erst mal nichts gemacht? Oder ist eine einstweilige Anordnung ergangen, mit der dem Vater der Umgang vorläufig untersagt wurde? Das dürfte insoweit das ganz normale Verfahren nach §§ 156, 157 FamFG.
Welche Gründe die Richterin bewogen haben so zu entscheiden und nicht anders kann man aus der Ferne schwer sagen. Möglicherweise hielt sie nach ihrem persönlichen Eindruck die Geschichte der Mutter nicht für so abwegig. Vielleicht hat die Mutter ihrem "Pamphlet", wie du ihren Schriftsatz - natürlich vollkommen unbefangen und neutral - nennst, eidesstattliche Versicherungen beigefügt. Jedenfalls ist nichts von dem, was du sonst noch aufgeführt hast, geeignet, die Entscheidung unvertretbar erscheinen zu lassen. Die "Stellungnahme" eines Arztes zu Vorwürfen, die erst 2 Tage vor der mündlichen Verhandlung erhoben wurden, ist gar nichts wert. Erstens ist das sowieso nichts Wert, weil es kein gerichtlicher Sachverständiger ist, sondern "nur" ganz normaler Vortrag einer Partei. Irgendein Typ, im Zweifel der Schwager des Klägers, erzählt was. Und was soll das eigentlich sein? Eine fundierte medizinische Bewertung, innerhalb von einem Tag erstellt? Alles klar. Was glaubst du wohl, warum du nicht als Sachverständiger geladen wurdest? Sachverständige bestimmt das Gericht und dabei werden bestimmt nicht gute Freunde einer Partei ausgewählt. Und dass der Vater bisher nicht vorbestraft ist, sagt rein gar nichts über eine Borderlinestörung und etwaige Kindeswohlgefährdungen aus.
Wie gesagt: Ich war nicht dabei. Aber wenn die Richterin nach ihrem ganz persönlichen Eindruck in freier Würdigung meint, der Mutter mehr glauben zu können als dem Vater, dem Jugendamt oder dem Kind, dann vertraue ich aus der Ferne erstmal auf ihr Urteil. Vielleicht wirkte der Vater komisch und die Mutter besonders glaubhaft. Vielleicht war das Jugendamt schlecht vorbereitet und konnte nichts wirklich intelligentes sagen. Und vielleicht wirkte das Kind unsicher oder verstört oder war auf eine Partei besonders fixiert. Ich weiß es nicht. Jedenfalls kann die Richterin das besser entscheiden als ich nach der Erzählung eines Freundes einer Partei. Ja, vielleicht ist sie eine böse Männerhasserin, die jede Gelegenheit nutzt das Recht zu beugen um Vätern ihre Kinder wegzunehmen. Weiß ich nicht, ich kenne sie nicht.
Deine erste Version klingt danach, dass der Vater Klage eingereicht hat mit dem sinngemäßen Antrag, die Mutter zu verurteilen, ihm den Umgang mit dem Kind zu gewähren. Dann habe sich die Mutter mit einer angeblichen Kindeswohlgefährdung verteidigt. Aus (diversen) denkbaren Gründen habe die Richterin das nicht von vornherein für vollkommen abwegig gehalten und deshalb die Einholung des Sachverständigengutachtens angeordnet. Und was ist noch entschieden worden? Hat die Richterin erst mal nichts gemacht? Oder ist eine einstweilige Anordnung ergangen, mit der dem Vater der Umgang vorläufig untersagt wurde? Das dürfte insoweit das ganz normale Verfahren nach §§ 156, 157 FamFG.
Welche Gründe die Richterin bewogen haben so zu entscheiden und nicht anders kann man aus der Ferne schwer sagen. Möglicherweise hielt sie nach ihrem persönlichen Eindruck die Geschichte der Mutter nicht für so abwegig. Vielleicht hat die Mutter ihrem "Pamphlet", wie du ihren Schriftsatz - natürlich vollkommen unbefangen und neutral - nennst, eidesstattliche Versicherungen beigefügt. Jedenfalls ist nichts von dem, was du sonst noch aufgeführt hast, geeignet, die Entscheidung unvertretbar erscheinen zu lassen. Die "Stellungnahme" eines Arztes zu Vorwürfen, die erst 2 Tage vor der mündlichen Verhandlung erhoben wurden, ist gar nichts wert. Erstens ist das sowieso nichts Wert, weil es kein gerichtlicher Sachverständiger ist, sondern "nur" ganz normaler Vortrag einer Partei. Irgendein Typ, im Zweifel der Schwager des Klägers, erzählt was. Und was soll das eigentlich sein? Eine fundierte medizinische Bewertung, innerhalb von einem Tag erstellt? Alles klar. Was glaubst du wohl, warum du nicht als Sachverständiger geladen wurdest? Sachverständige bestimmt das Gericht und dabei werden bestimmt nicht gute Freunde einer Partei ausgewählt. Und dass der Vater bisher nicht vorbestraft ist, sagt rein gar nichts über eine Borderlinestörung und etwaige Kindeswohlgefährdungen aus.
Wie gesagt: Ich war nicht dabei. Aber wenn die Richterin nach ihrem ganz persönlichen Eindruck in freier Würdigung meint, der Mutter mehr glauben zu können als dem Vater, dem Jugendamt oder dem Kind, dann vertraue ich aus der Ferne erstmal auf ihr Urteil. Vielleicht wirkte der Vater komisch und die Mutter besonders glaubhaft. Vielleicht war das Jugendamt schlecht vorbereitet und konnte nichts wirklich intelligentes sagen. Und vielleicht wirkte das Kind unsicher oder verstört oder war auf eine Partei besonders fixiert. Ich weiß es nicht. Jedenfalls kann die Richterin das besser entscheiden als ich nach der Erzählung eines Freundes einer Partei. Ja, vielleicht ist sie eine böse Männerhasserin, die jede Gelegenheit nutzt das Recht zu beugen um Vätern ihre Kinder wegzunehmen. Weiß ich nicht, ich kenne sie nicht.