ich wart noch auf deine folterdefinition
aber um das mal für dich aufzuzählen:
gestern ging es mv, zerg und mir vorallem darum, das man die menschenwürde nicht als argument gegen folter verwenden kann, weil die menschenwürde schwammig deluxe ist. in meinem ersten post der länger als ne zeile war hab ich dann nochmal betont, das man grundsätzlich nicht mit konstrukten als selbstzweck argumentieren kann, sondern eine möglichst objektive these mit argumenten unterlegen muss, die in ihren eigenschaften die these unterstützen.
auf dieser seite gehts darum, das du zu dumm zum lesen bist.
also, mal eins vorab: es nervt einfach unheimlich, dass hier ständig aneinander vorbeigeredet wird und man sich dann gegenseitig ständig inkompetenz vorwirft. was soll das? wo soll der sinn einer so geführen debatte sein?
um sachlich zu bleiben: ich verstand MVs posting als bezug auf den aktuellen thread (oh wunder, wie dumm von mir) und sagte daraufhin, warum er hier folter nicht mit haftstrafe vergleichen kann.
GENERELL kann folter natürlich auch strafe sein, aber hier in diesem fall war es nicht so. nichts anderes habe ich gemeint und es mehrfach geschrieben:
Ob körperliche strafen erlaubt sein sollten, darüber haben wir in dem anderen thread diskutiert und das hat mit diesem topic rein gar nichts zu tun. Im vorliegenden fall geht es um die androhung von folter [...]
also sprechen wir übers generelle:
ist eine haftstrafe auch folter?
sehen wir uns dazu die offizielle definition von folter der völkerrechtlichen UN konvention diesbezüglich an:
"Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen, in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.
Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind."
das erste problem wird sein, ob man eine haft als zuführung "seelischer schmerzen" sehen kann. wenn man das bejahen möchte, käme man zu dem schluss, dass eine haftstrafe durchaus folter sein kann - im wörtlichen sinne.
also von daher - alles palletti. nun gibt es aber notwendigerweise unterschiede zwischen wortsinn und juristischem sprachgebrauch. im allg. sprachgebrauch spricht man von "mörder" wenn jemand einen menschen tötet. nicht jeder totschläger ist aber im juristischen sinne mörder, nicht jeder, der den tod eines menschen kausal verurusacht ist zugleich schlechthin täter. ist es begreiflich, warum der juristische wortsinn wesentlich feiner differenzieren muss? oder muss das näher erläutert werden?
natürlich kann man von mir aus sagen: haftstrafe ist folter. aber was ist damit gewonnen? dann ist es eine gesetzlich zugelassene art der folter und nun? das bringt uns doch wieder genau auf meine ausgangsfrage von vor zig seiten: sollten körperliche bestrafungen ebenfalls als staatliche sanktionen erlaubt sein oder nicht? soll also auch diese art von "folter" staatlich zugelassen sein? dass es die haftstrafe ist, ist weder ein argument dafür noch dagegen, niemand hat je bestritten, dass der staat straftäter nicht sanktionieren soll. die frage dreht sich um das wie.
und wenn wir darüber sprechen, dann würde ich gerne argumente hören, die dafür sprechen sollen, vor allem wie man eine vernünftige maßgebung für irgend eine art von körperlicher strafe treffen sollte würde mich interessieren. denn die verhältnismäßigkeit der strafe muss ja gewahrt bleiben. vor allem sollte die maßnahme unter den gleich erfolgversprechenden die mildeste sein - denn wir wollen ja einen möglichst zurückhaltenden staat. und wenn man dieses problem lösen kann dann, und erst dann, kann man sich gedanken darüber machen ob eine solche bestrafung möglicherweise gegen die menschenwürde verstößt.
und desweiteren vorab: sollte sich der ton hier nicht ändern, ist die diskusion mit diesem post vorbei. ich habe keine lust mich auf dieses niveau herabzulassen, andererseits ist es auch sehr schwer sachlich zu bleiben wenn man die ganze zeit von unzivilisierten pöbelelementen genervt wird. also entweder hier wird ab jetzt sachlich diskutiert oder gar nicht - ist eure wahl.