Entschädigung für Kindermörder?

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also folter ist, wenn ich sage das es folter ist. damit ist folter in anderen ländern nicht möglich, solange es dafür eine gesetzesgrundlage gibt. ja damit lässt sich arbeiten und das untermauert auch absolut heators aussage, das folter ausschließlich zur informationsbeschaffung und nicht etwa zur bestrafung dienen kann.

Definition of torture

Article 1 of the Convention defines torture as:

Any act by which severe pain or suffering, whether physical or mental, is intentionally inflicted on a person for such purposes as obtaining from him or a third person, information or a confession, punishing him for an act he or a third person has committed or is suspected of having committed, or intimidating or coercing him or a third person, or for any reason based on discrimination of any kind, when such pain or suffering is inflicted by or at the instigation of or with the consent or acquiescence of a public official or other person acting in an official capacity. It does not include pain or suffering arising only from, inherent in or incidental to lawful sanctions.

— Convention Against Torture, Article 1.1

ich glaube es ist absolut unmöglich eine definition für folter zu finden, die die strafe auslässt. aber vielleicht hat heator ja noch eine.
 
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also folter ist, wenn ich sage das es folter ist. damit ist folter in anderen ländern nicht möglich, solange es dafür eine gesetzesgrundlage gibt. ja damit lässt sich arbeiten und das untermauert auch absolut heators aussage, das folter ausschließlich zur informationsbeschaffung und nicht etwa zur bestrafung dienen kann.
Wenn man von Folter in anderen Ländern redet, meint man damit nicht, dass zB irgendwo ein Gericht entscheiden kann, dass man für Vergehen xyz 20 Peitschenhiebe kriegt...das ist nämlich mit "It does not include pain or suffering arising only from, inherent in or incidental to lawful sanctions." gemeint.
Wenn aber in einigen Ländern meinetwegen nen Wärter im Gefängnis nen Gefangenen auspeitscht, weil der Gefangene nicht das getan hat, wozu der Wärter ihn nötigen wollte, ist das Folter, weil im Urteil sicher nicht stand "hat Sklave von Wärter xyz" zu sein.
 

Benrath

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Der Wärter würde es Bestrafung nennen.
 
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na dann haben wir das ja geklärt: physische gewalt um ein geständniss zu erzwingen oder als strafe ist völlig in ordnung, solange es ein gesetz dazu gibt. weil dann ist es keine folter mehr!
aus den augen, aus dem sinn :rofl2:

ändert nichts an der trolololo aussage von heator die anstoß der letzten postings waren.
 
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na dann haben wir das ja geklärt: physische gewalt um ein geständniss zu erzwingen oder als strafe ist völlig in ordnung, solange es ein gesetz dazu gibt. weil dann ist es keine folter mehr!
aus den augen, aus dem sinn :rofl2:
du hast es immer noch nicht verstanden...wenn es eine Strafe nach dem Gesetz ist, ist es keine Folter...wenn man aber Gestädnisse erzwingt etc, ist es Folter

du quotest hier munter Sachen und verstehst sie selbst nicht mal...echt traurig :dead:

@Benrath das macht es aber nicht gesetzlich legitimiert :deliver:
 
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Hm, gleich vorneweg ich gehe zur Abwechslung mal aufs Ursprungsthema ein. ;)

Zunächst schildere ich mal den korrekten Sachverhalt des Falles, den einige gar nicht zu kennen scheinen. Gräfgen wurde bei einer geplatzten Lösegeldübergabe festgenommen. Beim Verhör hat er gestanden, das Kind entführt zu haben und hat behauptet es würde noch leben. Weiterhin hat er die Behauptung aufgestellt, das Kind würde in absehbarer Zeit ersticken, wenn es nicht bald befreit würde und hat sich geweigert den Aufenthaltsort des Kindes zu nennen.

Die Ausgangssituation, wie sie sich für die Polizei zu dem Zeitpunkt darstellt, ist also folgende:

- Es ist klar erwiesen das Gräfgen schuldig und geständig ist
- Das Kind lebt noch, wird aber sterben wenn es nicht sehr bald gefunden wird

Unter diesen Voraussetzungen hat sich der Polizeichef entschieden, Gräfgen Folter anzudrohen, um das Leben des Kindes retten zu können. Von Androhung der Folter gegenüber einem "nur Tatverdächtigen" (Bevor wieder ein Klugscheißer kommt: vom gesunden Menschenverstand ausgehend, nicht der juristischen Definition) oder gar Unschuldigen kann also keine Rede sein.

Mein Fazit dazu: Unabhängig von aller Paragraphenscheißerei hat der Polizeichef unter diesen speziellen Umständen absolut richtig und moralisch einwandfrei gehandelt. Manchmal muss man zur Not auch in der Lage sein, Paragraphen zu ignorieren und seinem gesunden Menschenverstand das Urteil überlassen. Wäre das Kind nicht schon tot gewesen und er hätte es durch sein Handeln retten können, wäre er der Held gewesen. Ein Typ wie Heator hätte dagegen auch in diesem Fall nur ein totes Kind vorzuweisen. Er hätte ja nichts tun können, weil das Befolgen von Gesetz und Paragraphen stets das einzig Richtige ist und es keine Grauzonen gibt. :rolleyes: Selten so einen bürokratischen Schwachsinn gelesen.
 
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na es ist halt eine straftat sich nicht oder falsch zu einem sachverhalt zu äußern. als strafe: lebenslang peitschenhiebe oder bis der verurteilte sich zu dem sachverhalt äußert.

gesetze sind einfach willkürlich und man kann gesetze beliebig kreieren, sie folgen keiner logik, deswegen gibts ja auch soviele unterschiedliche gesetze in der welt.

also in meinem land ist es jetzt verboten keine oder falsche auskünfte zu geben. strafe: peitschenhiebe oder bis eine auskunft erteilt wird.
folter erfolgreich umgangen und btah muss mich nu machen lassen :deliver:
 
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na es ist halt eine straftat sich nicht oder falsch zu einem sachverhalt zu äußern. als strafe: lebenslang peitschenhiebe oder bis der verurteilte sich zu dem sachverhalt äußert.

gesetze sind einfach willkürlich und man kann gesetze beliebig kreieren, sie folgen keiner logik, deswegen gibts ja auch soviele unterschiedliche gesetze in der welt.

also in meinem land ist es jetzt verboten keine oder falsche auskünfte zu geben. strafe: peitschenhiebe oder bis eine auskunft erteilt wird.
folter erfolgreich umgangen und btah muss mich nu machen lassen :deliver:
warum nicht gleich ein anarchistes Land in dem es gar keine Gesetze gibt?

nettes Trollpost :deliver:
 
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ich nehme deine kapitulation dankend an. versuch es das nächste mal noch mit ein wenig nachdenken, vielleicht muss man dann mal 0.1 sekunden überlegen um eine situation zu erschaffen in der deine aussage nicht mehr haltbar ist. da ist ja mv-land konsequenter.
 
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ich nehme deine kapitulation dankend an. versuch es das nächste mal noch mit ein wenig nachdenken, vielleicht muss man dann mal 0.1 sekunden überlegen um eine situation zu erschaffen in der deine aussage nicht mehr haltbar ist. da ist ja mv-land konsequenter.
deine Argumentation ist ungefähr so sinnvoll wie die Definition der Schwerkraft anzuzweifeln, weil es im Weltraum keine gibt :rolleyes:
aber wenn du unbedingt meinen willst Recht zu haben, statt was zu lernen...bitte, ist deine Sache, viel Spaß dabei :wave2:
 
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wenn du als schwerkraft eine definition a la: ich lass es los und es fällt auf den boden nimmst, also ca so toll wie diese folterdefinition, dann gibt es tatsächlich keine schwerkraft im weltraum (oder aber die definition ist ungenügend, aber das ist ja vieeeeeeeeeeeeeeeeel zu unwahrscheinlich)

kannst ja mal versuchen zu erklären warum mein absoluter super staat jetzt aufeinmal foltert obwohl es ganz klar eine strafe für etwas ist. da müsste man aber wohl juristisches terrain verlassen, also nicht grade die stärke von dir.
 
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In meinem Land bedeutet der Begriff Haftstrafe ab jetzt "das Zufügen physischer und psychischer Schmerzen zur Informationsbeschaffung" und Folter bedeutet "das Abbüßen einer Strafe durch einen Aufenthalt in einem Gefängnis bei menschenwürdigen Bedingungen".
Haha, ich hab euch alle hart geowned mit meiner Dummheit! Ich hab Recht! Nänänä!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
na dann haben wir das ja geklärt: physische gewalt um ein geständniss zu erzwingen oder als strafe ist völlig in ordnung, solange es ein gesetz dazu gibt. weil dann ist es keine folter mehr!
aus den augen, aus dem sinn :rofl2:

ändert nichts an der trolololo aussage von heator die anstoß der letzten postings waren.

Oha nix verstanden. differenzieren liegt dir nicht so sehr wie dummes pöbeln und dinge absichtlich falsch verstehen. Ich poste ausführlicher wenn ich nicht mehr am handy schreiben muss.

NurEins vorab: natürlich kannst du alle rechtsstaatlichen grundsätze abschaffen wie das recht des verdächtigen zu schweigen. Und nu? Dann hast du halt ein umrechtsregime wie nordkorea. Und nu?
 
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warum nicht gleich ein anarchistes Land in dem es gar keine Gesetze gibt?

nettes Trollpost :deliver:

Bevor du Worte in den Mund nimmst die du nicht verstehst solltest du dich vielleicht ueber sie informieren. Anarchie hat nichts mit eine Land zutun in dem es keine Gesetze gibt.

und ja wir sollten anfangen ueber andere arten der Bestrafung nach zu denken und nicht wegsperren. Denn in Gefaengnissen lernen Menschen nur eines und zwar besser Kriminell zu sein.
Ausserdem bringt es Waerter dazu selber Kriminell zu werden in dem sie die Gefangenen psychologisch Vergewaltigen.
 
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na da bin ich mal gespannt drauf. ich erwarte eine 1A begründung warum folter ausschließlich zur informationsbeschaffung und auf gar keinen fall als strafe dienen kann.

nochmal zur errinerung:
.filter gibt es nur zur informationsbeschaffung. Ansonsten ist es halt keine folter, sondern strafe.

keine einzige definition sieht das so und selbst wenn man sich an dem gemachten notnagel der gesetzlichen norm hält (die natürlich nur vorhanden ist um folter zu bannen, nicht um einen guten begriff für folter zu haben) ist es immernoch extrem schwer diesen post misszuverstehen:

Eine rechtsstaatlich als Bestrafung durchgeführte Folter

ich mein, es ist quasi unmöglich das falsch zu verstehen. egal heator hat das geschafft und begründet nun warum seine ganz persönliche folterdefinition ausschließlich zur informationsbeschaffung da ist und auf gar keinen fall zu etwas anderem.

stay tuned!
 
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Bevor du Worte in den Mund nimmst die du nicht verstehst solltest du dich vielleicht ueber sie informieren. Anarchie hat nichts mit eine Land zutun in dem es keine Gesetze gibt.
Bei Sarkasmus reicht es mir eigentlich klar zu machen was gemeint ist -_-...mal davon ab, dass ich mir unsicher wäre wieviel Leute mit Anomie was anfangen können
 

Benrath

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NurEins vorab: natürlich kannst du alle rechtsstaatlichen grundsätze abschaffen wie das recht des verdächtigen zu schweigen. Und nu? Dann hast du halt ein umrechtsregime wie nordkorea. Und nu?


wie du mal wieder gar nix verstanden hast.
 
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geil seinen edit hab ich gar nicht gelesen.
ich glaube man muss bei heator nun immer idiotensicher vorgehen:
1. argument nennen was man angreifen will
2. auf schriftgröße 20, fett und in rot schreiben, das man nur das genannte argument angreift und sonst nichts. insbesondere durch das argument gestärkte thesen sind nicht betroffen und völlig belanglos für die diskussion.
3. da man ein argument angegriffen hat verdeutlicht man nochmal auf schriftgröße 20 und in t-online-magenta das ausschließlich logische oder empirische aussagen zu diesem argument aufgeführt werden. kein zitieren von bloßen meinungen anderer.
4. hoffen das heator das versteht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
wie du mal wieder gar nix verstanden hast.

Dann formulier doch einmal ganz eindeutig was hier überhaupt diskutiert werden soll.ganz offensichtlich ist das ja anscheinend nicht.
Allgemein wäre es der diskussion zuträglich wenn es hier sachlicher zugehen würde aber daran besteht obv. Kein interesse.

Nö, punkt eins würde ausreichen, aber das überfordert dich konstant
 

Benrath

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Wow weil du sonst der meister der Sachlichkeit bist, aber wenns mal anfängt sich zu zeigen, dass mans nicht checkt auf Sachlichkeit beharren.

Nö du kannst das mit Valhalla ausdiskutieren, der hat gerade mehr Lust ich rautiere das dann noch mal gerne. Wie warten ja auch deine ausführliche Antwort, wenn du zu Hause bist.
 
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ich wart noch auf deine folterdefinition :deliver:

aber um das mal für dich aufzuzählen:

gestern ging es mv, zerg und mir vorallem darum, das man die menschenwürde nicht als argument gegen folter verwenden kann, weil die menschenwürde schwammig deluxe ist. in meinem ersten post der länger als ne zeile war hab ich dann nochmal betont, das man grundsätzlich nicht mit konstrukten als selbstzweck argumentieren kann, sondern eine möglichst objektive these mit argumenten unterlegen muss, die in ihren eigenschaften die these unterstützen.

auf dieser seite gehts darum, das du zu dumm zum lesen bist.
 
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Also wenn ich alles richtig verstanden habe. Sagt Valhalla das Freiheitsentzug auch eine Folter ist.
 
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der meinung bin ich aufjedenfall, war hier aber weniger das thema und geht mehr an mv. gleichzeitig find ich folter aber auch nichts schlechtes. ich brauch halt keine bösen wörter, sondern kann das ganze differenziert betrachten.
 

Benrath

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Naja du findest Folter wohl auch schlecht :deliver:

nur nicht pinzipiell schlimmer als Freiheitsentzug.
 
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ok sagen wirs so:
ich finde folter nichts grundsätzlich abzulehnendes, da folter - also nach der komischen wiki definition die anwendung von gewalt - durchaus positv im sinne meiner vorstellung einer "guten" welt dienen kann.

selbst gefoltert werden will ich natürlich nicht :deliver:
 
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Also irgendwie ist Heator schon lächerlich, man sollte schon offensichtlich verstanden haben was MV meinte. Valhalla ist natürlich aber keinen deut besser, 1 1/2 Seiten "nänänä ich hab Recht" zu schreiben...haste nix zu tun oder was?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
ich wart noch auf deine folterdefinition :deliver:

aber um das mal für dich aufzuzählen:

gestern ging es mv, zerg und mir vorallem darum, das man die menschenwürde nicht als argument gegen folter verwenden kann, weil die menschenwürde schwammig deluxe ist. in meinem ersten post der länger als ne zeile war hab ich dann nochmal betont, das man grundsätzlich nicht mit konstrukten als selbstzweck argumentieren kann, sondern eine möglichst objektive these mit argumenten unterlegen muss, die in ihren eigenschaften die these unterstützen.

auf dieser seite gehts darum, das du zu dumm zum lesen bist.

also, mal eins vorab: es nervt einfach unheimlich, dass hier ständig aneinander vorbeigeredet wird und man sich dann gegenseitig ständig inkompetenz vorwirft. was soll das? wo soll der sinn einer so geführen debatte sein?

um sachlich zu bleiben: ich verstand MVs posting als bezug auf den aktuellen thread (oh wunder, wie dumm von mir) und sagte daraufhin, warum er hier folter nicht mit haftstrafe vergleichen kann.

GENERELL kann folter natürlich auch strafe sein, aber hier in diesem fall war es nicht so. nichts anderes habe ich gemeint und es mehrfach geschrieben:
Ob körperliche strafen erlaubt sein sollten, darüber haben wir in dem anderen thread diskutiert und das hat mit diesem topic rein gar nichts zu tun. Im vorliegenden fall geht es um die androhung von folter [...]

also sprechen wir übers generelle:
ist eine haftstrafe auch folter?

sehen wir uns dazu die offizielle definition von folter der völkerrechtlichen UN konvention diesbezüglich an:

"Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen, in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind."

das erste problem wird sein, ob man eine haft als zuführung "seelischer schmerzen" sehen kann. wenn man das bejahen möchte, käme man zu dem schluss, dass eine haftstrafe durchaus folter sein kann - im wörtlichen sinne.
also von daher - alles palletti. nun gibt es aber notwendigerweise unterschiede zwischen wortsinn und juristischem sprachgebrauch. im allg. sprachgebrauch spricht man von "mörder" wenn jemand einen menschen tötet. nicht jeder totschläger ist aber im juristischen sinne mörder, nicht jeder, der den tod eines menschen kausal verurusacht ist zugleich schlechthin täter. ist es begreiflich, warum der juristische wortsinn wesentlich feiner differenzieren muss? oder muss das näher erläutert werden?

natürlich kann man von mir aus sagen: haftstrafe ist folter. aber was ist damit gewonnen? dann ist es eine gesetzlich zugelassene art der folter und nun? das bringt uns doch wieder genau auf meine ausgangsfrage von vor zig seiten: sollten körperliche bestrafungen ebenfalls als staatliche sanktionen erlaubt sein oder nicht? soll also auch diese art von "folter" staatlich zugelassen sein? dass es die haftstrafe ist, ist weder ein argument dafür noch dagegen, niemand hat je bestritten, dass der staat straftäter nicht sanktionieren soll. die frage dreht sich um das wie.

und wenn wir darüber sprechen, dann würde ich gerne argumente hören, die dafür sprechen sollen, vor allem wie man eine vernünftige maßgebung für irgend eine art von körperlicher strafe treffen sollte würde mich interessieren. denn die verhältnismäßigkeit der strafe muss ja gewahrt bleiben. vor allem sollte die maßnahme unter den gleich erfolgversprechenden die mildeste sein - denn wir wollen ja einen möglichst zurückhaltenden staat. und wenn man dieses problem lösen kann dann, und erst dann, kann man sich gedanken darüber machen ob eine solche bestrafung möglicherweise gegen die menschenwürde verstößt.

und desweiteren vorab: sollte sich der ton hier nicht ändern, ist die diskusion mit diesem post vorbei. ich habe keine lust mich auf dieses niveau herabzulassen, andererseits ist es auch sehr schwer sachlich zu bleiben wenn man die ganze zeit von unzivilisierten pöbelelementen genervt wird. also entweder hier wird ab jetzt sachlich diskutiert oder gar nicht - ist eure wahl.
 
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Ich bin immernoch sehr auf die juristische Argumentation gespannt die mir erklärt, wieso genau Freiheitsentzug nicht gegen die Menschenwürde verstößt, andere Formen der Folter dagegen schon.

und nun noch darauf eingehen und du hättest sogar noch die kurve bekommen, immerhin versuchst du das ja irgendwie zu vermeiden.

edit: du hast noch nicht erklärt warum folter nur zur informationsbeschaffung dienen kann.
 

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und nun noch darauf eingehen und du hättest sogar noch die kurve bekommen, immerhin versuchst du das ja irgendwie zu vermeiden.

edit: du hast noch nicht erklärt warum folter nur zur informationsbeschaffung dienen kann.

Die Frage kann ich dir denke ich beantworten. Solange der Freiheitsentzug als Strafe für ein Vergehen verwendet wird tangiert er auch nicht die Menschenwürde. Hat ein cleverer Jurist mal so festgelegt.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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und nun noch darauf eingehen und du hättest sogar noch die kurve bekommen, immerhin versuchst du das ja irgendwie zu vermeiden.

edit: du hast noch nicht erklärt warum folter nur zur informationsbeschaffung dienen kann.

erstmal zum edit: das habe ich doch im post darüber geschrieben. ich habe diese aussage auf den fall bezogen. folter KANN auch strafe sein, steht ausdrücklich dort oben.

zum ersten:
Ich bin immernoch sehr auf die juristische Argumentation gespannt die mir erklärt, wieso genau Freiheitsentzug nicht gegen die Menschenwürde verstößt, andere Formen der Folter dagegen schon.

können wir uns, im vorfeld, auf die vom bverfg genutzte formel über die verletzung der menschenwürde einigen? ansonsten wird es schwierig, wenn ich juristisch argumentieren soll, ohne juristische argumente benutzen zu dürfen.

wenn wir uns also hierauf:
Art. 1 Abs. 1 GG schützt den Menschen davor, „dass er durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt und dass ihm damit jede eigene geistig-moralische oder gar physische Existenz genommen wird.“
einigen können würde ich folgendermaßen argumentieren:

wir müssen uns zunächst fragen warum die haftstrafe nicht gegen die menschenwürde verstößt.
ich argumentiere, dass es zweifelhaft ist, dass ein mensch in der haft der vollständigen verfügung eines anderen menschen oder des staates iSd. oben genannten definition unterliegt. gewiss - er ist in seiner bewegungs und in gewissem maße auch in seiner handlungsfreiheit beschränkt. aber bedeutet das VÖLLIGE verfügung? ich sage nein: denn auch im gefängnis haben gefangene die möglichkeit sich innerhalt der grenzen frei zu bewegen, sich körperlich zu betätigen, sich zu bilden, zu kommunizieren usw. sie sind also eingeschränkt in ihren grundrechten auf handlungsfreiheit, aber nicht bis zum absoluten in einer weise, dass von dem grundrechts schlechthin nichts mehr übrig bleibt.

sehen wir uns aber dagegen die körperliche strafe an, dann stellen wir fest, dass der mensch in dem moment der bestrafung völlig und absolut der gewalt des staates unterliegt. seine handlungsmöglichkeiten sind auch 0 reduziert, er muss die staatliche handlung über sich ergehen lassen und wird vollends seiner menschlichkeit beraubt. er wird vollends zum objekt des staates, der an ihm die strafe vollführt um generalpräventiv oder spezialpräventiv, aus rachegedanken oder zu kompensationszwecken, eine maßnahme durchzuführen.

das wäre mein erster ansatz, gegenrede?

Solange der Freiheitsentzug als Strafe für ein Vergehen verwendet wird tangiert er auch nicht die Menschenwürde. Hat ein cleverer Jurist mal so festgelegt.

schau, deswegen ist das hier manchmal so eine traurige veranstaltung. du hast es völlig falsch verstanden, aber anstatt nachzufragen, plapperst du einfach vor dich her. dieser satz macht überhaupt keinen sinn, wenn die einzige voraussetzung wäre, dass die bestrafung für ein vergehen erfolgt, dann spricht daraus noch überhaupt kein grund, warum nicht selbiges für körperliche strafen gelten sollte.
 
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schau, deswegen ist das hier manchmal so eine traurige veranstaltung. du hast es völlig falsch verstanden, aber anstatt nachzufragen, plapperst du einfach vor dich her. dieser satz macht überhaupt keinen sinn, wenn die einzige voraussetzung wäre, dass die bestrafung für ein vergehen erfolgt, dann spricht daraus noch überhaupt kein grund, warum nicht selbiges für körperliche strafen gelten sollte.

Das war deine Aussage im Sicherheitsverwahrungsthread. Wenn du hier schwachsinn erzählst ist das nicht meine Schuld.

hier wird immer wieder haftstrafe und sicherungsverwahrung durcheinandergewürfelt. auch schemil fragte, mmn. zurecht, ob sich aus der menschenwürde ein recht auf resozialisierung ergibt.

die antwort ist ein jein. die menschenwürde ist nicht dadurch verletzt, dass jemand lange zeit, womöglich auch bis an sein lebensende im gefängnis sitzt. es geht jedoch im kern um folgendes:

eine haftstrafe ist eine bestrafung für eine tat. d.h. der anknüpfungspunkt für den entzug der freiheit und für die damit verbundene einschränkung der grundrechte des täters ist seine handlung, mit der er rechte anderer sowie die rechtsordnung verletzt hat. darauf reagiert der staat mit einer schuld und tatangemessenen STRAFE.

hat der täter diese strafe verbüßt, so hat er seine schuld an der gesellschaft beglichen und darf bzw. muss wieder als mitglied der gesellschaft integriert werden.

bleibt der täter jedoch auch NACH der verbüßung der strafe so gefährlich für die gesellschaft, dass eine freilassung eine zu große gefahr für die allgemeinheit bedeutet, so muss er im wege der sicherungsverwahrung weiter in gefangenschaft bleiben. anknüpfungspunkt ist aber nicht mehr die tat im eigentlichen sinne, sondern seine abstrakte gefährlichkeit.

weil aber damit die strafzumessung von einem "gegenwert" ,wenn man so will, der tat entkoppelt ist muss der täter zumindest theoretisch die chance haben irgendwann in freiheit zu gelangen. dieses irgendwann bestimmt sich auf den zeitpunkt ab dem er keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt. denn wenn dem so ist, dann gibt es keinen anknüpfungspunkt mehr für die entziehung der freiheit: die schuld der tat ist verbüßt, die gefährlichkeit für eine nachträgliche verwahrung besteht nicht mehr.

nicht die sicherungsverwahrung ist damit ein verstoß gegen die menschenwürde, sondern eine sicherungsverwahrung ohne geeigneten grund, d.h. ohne temporäre überprüfung ob des noch immer bestehenden verwahrgrundes.

klartext für die bild-fraktion:
die bösen bösen bösen kinderficker können für immer hinter gittern bleiben, falls sie denn für gefährlich gehalten werden.

dass solche als ungefährlich eingestuft werden, die es nicht sind - das sind fehler der beurteilenden sachverständigen. bis wir aber was besseres als psychiatrische gutachten zur beurteilung dieser frage haben, müssen wir mit einer fehlerquote leben.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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die menschenwürde ist nicht dadurch verletzt, dass jemand lange zeit, womöglich auch bis an sein lebensende im gefängnis sitzt. es geht jedoch im kern um folgendes:

eine haftstrafe ist eine bestrafung für eine tat. d.h. der anknüpfungspunkt für den entzug der freiheit und für die damit verbundene einschränkung der grundrechte des täters ist seine handlung, mit der er rechte anderer sowie die rechtsordnung verletzt hat. darauf reagiert der staat mit einer schuld und tatangemessenen STRAFE.

ja genau.
und warum das bei haftstrafe der fall ist, bei körperlichen strafen aber nicht habe ich oben zu begründen versucht.

das hat aber nichts damit zu tun, dass strafe IMMER als anknüpfungspunkt ein vergehen des täters zugrunde liegt. du aber hast in deinem vorherigen post suggeriert, dass die menschenwürde NIE durch strafe tangiert sein könne, wenn sie nur als reaktion auf ein vergehen erginge.
das habe ich nirgends geschrieben. es geht immer auch um die ausgestaltung der strafe, die sehr wohl gegen die menschenwürde verstoßen kann OBWOHL sie natürlich an ein vergehen anknüpft. so zum beispiel bei der todesstrafe oder körperlichen strafen ( s.O.) du hast also meine aussage missverstanden.
 

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das hat aber nichts damit zu tun, dass strafe IMMER als anknüpfungspunkt ein vergehen des täters zugrunde liegt. du aber hast in deinem vorherigen post suggeriert, dass die menschenwürde NIE durch strafe tangiert sein könne, wenn sie nur als reaktion auf ein vergehen erginge.
das habe ich nirgends geschrieben. es geht immer auch um die ausgestaltung der strafe, die sehr wohl gegen die menschenwürde verstoßen kann OBWOHL sie natürlich an ein vergehen anknüpft. so zum beispiel bei der todesstrafe oder körperlichen strafen ( s.O.) du hast also meine aussage missverstanden.

In der Aussage auf die ich mich bezog, also diese hier
Ich bin immernoch sehr auf die juristische Argumentation gespannt die mir erklärt, wieso genau Freiheitsentzug nicht gegen die Menschenwürde verstößt, andere Formen der Folter dagegen schon.

ist sogar ausdrücklich von Freiheitsentzug, sprich Haftstrafe die Rede. Mal ganz ehrlich, wie eindeutig muss ich es denn noch machen damit du es nicht missverstehst oder überinterpretierst?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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In der Aussage auf die ich mich bezog, also diese hier

ist sogar ausdrücklich von Freiheitsentzug, sprich Haftstrafe die Rede. Mal ganz ehrlich, wie eindeutig muss ich es denn noch machen damit du es nicht missverstehst oder überinterpretierst?

irgendwie verstehe ich wirklich nicht was du meinst.

warum haftstrafe nicht gegen die menschenwürde verstößt habe ich oben doch geschrieben. findest du die begründung falsch oder was genau kritisierst du?

oder schließt du aus meiner begründung, dass haftstrafe nur deshalb nicht gegen die menschenwürde verstößt, weil sie an ein vergehen anknüpft? das habe ich nämlich nirgends geschrieben, daher verstehe ich nicht wie du zu diesem schluss kommst.
 
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Also so wie ichs verstanden habe ist ne Haftstrafe ok, weil man noch die Möglichkeit hat, wenn auch eingeschränkt, sein Leben während der Strafe zu gestalten. Man KANN auch was Gutes draus machen quasi. Beim Auspeitschen geht man kaputt und hat keinen Einfluss drauf.
 

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warum haftstrafe nicht gegen die menschenwürde verstößt habe ich oben doch geschrieben. findest du die begründung falsch oder was genau kritisierst du?

oder schließt du aus meiner begründung, dass haftstrafe nur deshalb nicht gegen die menschenwürde verstößt, weil sie an ein vergehen anknüpft? das habe ich nämlich nirgends geschrieben, daher verstehe ich nicht wie du zu diesem schluss kommst.

Ich wollte eigentlich nur die Frage beantworten warum eine Freiheitsstrafe nicht gegen die Menschenwürde verstößt t.t
 
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irgendwie verstehe ich wirklich nicht was du meinst.

warum haftstrafe nicht gegen die menschenwürde verstößt habe ich oben doch geschrieben. findest du die begründung falsch oder was genau kritisierst du?

oder schließt du aus meiner begründung, dass haftstrafe nur deshalb nicht gegen die menschenwürde verstößt, weil sie an ein vergehen anknüpft? das habe ich nämlich nirgends geschrieben, daher verstehe ich nicht wie du zu diesem schluss kommst.

er will damit aussagen, dass sein quote nicht allgemeingültig gilt sondern nur herausgepickt für diese eine Situation (Freiheitsentzug) war und nicht als allgemeingültig verstanden werden soll, wo du ja eingehackt hast.
Wenn ich es denn richtig verstanden habe :ugly:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Also so wie ichs verstanden habe ist ne Haftstrafe ok, weil man noch die Möglichkeit hat, wenn auch eingeschränkt, sein Leben während der Strafe zu gestalten. Man KANN auch was Gutes draus machen quasi. Beim Auspeitschen geht man kaputt und hat keinen Einfluss drauf.

joa mehr oder weniger so wars gemeint. wobei was "gutes" draus machen gar nicht mein argument ist. ( wobei es für den staat natürlich schon eine rolle spielt zwecks resozialisierungsgedanken )
es geht aber dabei, dass man nicht völlig zum objekt des staates degradiert wird und auch im gefängnis noch gewisse persönliche freiheiten hat, während man beim auspeitschen im moment der bestrafung ( also bei der haftstrafe die haftdauer, beim auspeitschen die minuten/stunden des peitschens ) völlig zum verfügungsgegenstand des staates herabgestuft wird.

Ich wollte eigentlich nur die Frage beantworten warum eine Freiheitsstrafe nicht gegen die Menschenwürde verstößt t.t

ajo, dann hab ich dich ja schon richtig verstanden. nur ist deine antwort imho nicht richtig gewesen. der grund steht hier nochmal über dem quote. der grund ist dagegen NICHT, dass es eine reaktion auf ein vergehen des täter ist, denn dann würde ja auch die todesstrafe oder körperliche strafen nicht gegen die menschenwürde verstoßen, was sie mmn. tun.
 
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wow das hat 2 seiten gebraucht, eine nennung, 2 x das gleiche zitat und ENDLICH bist du am thema angekommen.

also beschreibt menschenwürde die möglichkeit eines individuums sich selbst zu entfalten und ein nach möglichkeiten selbstbestimmtes leben zu führen. das wäre aufjedenfall ein ansatz der nicht mehr wischiwaschi ist und den man klar eingrenzen und anwenden kann.
ich sehe hier aber nicht warum folter in diesem sinne gegen die menschenwürde verstoßen würde, es sei denn man würde jede form von gewalt als verstoß gegen die menschenwürde werten.
bei folter gibt es einen zeitlich begrenzten rahmen, in dem die entfaltung der persönlichkeit nicht möglich ist (weil folterbank), diesen rahmen gibt es aber auch bei allen anderen gewalttaten. wenn jemand grade verprügelt wird, kann dieser nichts anderes machen als verprügelt werden. wenn aber jede form der gewalt eine verletzung der menschenwürde wäre, könnte auch der staat sein gewaltmonopol nicht durchsetzen ohne die menschenwürde zu verletzen womit man entweder den staat oder die unverletzliche menschenwürde effektiv abgeschafft hätte.
mir erscheint es einfach nicht sehr stringent die eine körperliche oder seelische gewalt als nicht zulässig und eine andere als zulässig zu erklären, vorallem weil man sachverhalte kreieren kann, die von ihren eigenschaften identisch sind, aber unter infinitsemal unterschiedlichen rahmenbedingungen vom sprichwörtlichen teufel zum strahlenden ritter werden.

und um nochmal auf mein posting von gestern einzugehen:
selbst wenn man eine harte definition für die menschenwürde, d.h. eine definition die nicht ausgelegt werden muss, finden würde, würde diese trotzdem kein ziel zum selbstzweck darstellen.
um als argument zu dienen brauch es eine these und die eigenschaften des arguments müssen mit denen der these übereinstimmen. d.h. es ist absolut sinnlos zu argumentieren, dass die menschenwürde für einen rechtsstaat unabdinglich sei, wenn man vorher nicht geklärt hat warum man einen rechtsstaat für die einzige lösung des gesellschaftsproblems hält. wenn man diese these dann formuliert hat kann man worthülsen nämlich weglassen und hat viel ausdifferenziertere möglichkeiten handlungen zu bewerten.
da kann man sich so ideologischem kram a la "die menschenwürde ist unantastbar" sparen und ne ebende tiefer kommen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
bei folter gibt es einen zeitlich begrenzten rahmen, in dem die entfaltung der persönlichkeit nicht möglich ist (weil folterbank), diesen rahmen gibt es aber auch bei allen anderen gewalttaten. wenn jemand grade verprügelt wird, kann dieser nichts anderes machen als verprügelt werden. wenn aber jede form der gewalt eine verletzung der menschenwürde wäre, könnte auch der staat sein gewaltmonopol nicht durchsetzen ohne die menschenwürde zu verletzen womit man entweder den staat oder die unverletzliche menschenwürde effektiv abgeschafft hätte.

meinst du mit prügel, dass die polizei zB. gegen randalierer mit gewalt vorgeht bzw. in sonstigen situationen körperlichen zwang einsetzt? wenn ja, dann sind das doch aber ganz verschiedene situationen, ich sehe nicht wie man diese miteinander gleichsetzen kann.

d.h. es ist absolut sinnlos zu argumentieren, dass die menschenwürde für einen rechtsstaat unabdinglich sei, wenn man vorher nicht geklärt hat warum man einen rechtsstaat für die einzige lösung des gesellschaftsproblems hält.

verstehe ich dich dahingehend richtig, dass du die frage danach stellst warum wir überhaupt einen rechtsstaat brauchen bzw. wollen?

da kann man sich so ideologischem kram a la "die menschenwürde ist unantastbar" sparen und ne ebende tiefer kommen.

das hat erstmal mit ideologie nichts zu tun. das ist der wortlaut der norm, die die grenze der auslegung bedeutet. um zu verstehen wie das gemeint ist muss man wissen, wie wir grundrechtseingriffe grds. rechtsdogmatisch als rechtmäßig oder rechtswidrig qualifizieren.

dies geschieht in der art, dass man dreistufig vorgeht. zunächst definiert man den schutzbereich einer norm. das ist bei grundrechten wie dem recht auf leben einfach, bei grundrechten wie der berufsfreiheit vergleichsweise schwieriger.

haben wir den schutzbereich bestimmt fragen wir uns wann ein eingriff vorliegt. dieser wird dann regelmäßig in einer verkürzung des schutzbereiches bestehen - zumindest bei freiheitsgrundrechten.

haben wir dann festgestellt, dass ein eingriff in den schutzbereich vorliegt, fragen wir uns ob dieser verfassungsgemäß gerechtfertigt werden kann. jedes grundrecht bietet hierzu die möglichkeit, es steht dann soetwas dort wie "kann aufgrund oder durch ein gesetz eingeschränkt werden" was anlass gibt zu überprüfen ob der eingriff von so einem beschränkenden gesetz gedeckt ist und ob dieses gesetzt dann selbst verfassungsgemäß ist, ob es also vor allem den grundsatz der verhältnismäßigkeit wahrt.

diese möglichkeit besteht bei der menschenwürde jedoch nicht. das meint das wort unantastbar. es ist das einzige grundrecht, dass schon dann rechtswidrig tangiert ist, wenn nur der eingriff bejaht wird - eine verfassungsmäßige rechtfertigung ist nicht möglich.

das alleine war mit meinem hinweis gemeint - das ist die darstellung der momentanen rechtslage, die der grundstein für unser verständnis von rechtsstaatlichkeit ist.

wenn aber darüber diskutiert werden soll ob und warum man rechtsstaatlichkeit braucht, dann hat dieser hinweis natürlich keinen wert. dann muss man sich aber auch auf diese diskusionsrichtung einigen, sonst redet man aneinander vorbei.
 
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