Gelöschtes Mitglied 137386
Guest
du hast es sogar groß geschrieben
edit: ja cool du kannst auch mal auf irgendwas eingehen. komplettes ignorieren hilft dir leider auch nicht weiter mein kleiner theologe.
du kannst ruhig weiter versuchen mich zu provozieren, aber zum einen wird dir das nicht gelingen, zum anderen förderst du damit nicht gerade eine sachliche diskusion und führst dazu bei den thread zum infantilen disscontest zu verformen.
ja, das habe ich groß geschrieben. wo bestehen dort verständnisschwierigkeiten?
1. normen müssen ausgelegt werden, das ist klar, oder?
2. die grenze der auslegung einer norm ist stets der wortlaut. wenn in einer norm steht: "wer einen anderen menschen tötet wird mit 10 jahren haft bestraft" kann sie nicht dahingehend ausgelegt werden, dass wer einen menschen in die gefahr des todes bringt mit 10 jahren haft bestraft wird. das ist auch klar, oder?
3. der wortlaut des art.1 sagt, dass die menschenwürde unantastbar ist. das wort unantastbar kommt nur und ausschließlich in diesem artikel vor, in keinem anderen grundrecht ist dies zu finden, denn andere grundrechte dürfen eingeschränkt werden, das steht dort so auch drin.
schlussfolgerung: unantastbar ist die grenze der wortlautauslegung und bedeutet: keine möglichkeit der einschränkung. das ist der unterschied zwischen art.1 und allen anderen grundrechtsartikeln. das entspricht auch dem gemeinen sprachgebrauch. wenn etwas unantastbar ist, dann ist das eine absolute wertung, keine relative. es findet sich auch keine relation im tenor "es sei denn xyz".
das ist die ist-situation. gibt es dabei unklarheiten oder möchtest du jetzt eine "soll" diskusion lostreten und darüber diskutieren ob man das wort unantastbar ändern sollte?