Entschädigung für Kindermörder?

Gelöschtes Mitglied 137386

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du hast es sogar groß geschrieben :deliver:

edit: ja cool du kannst auch mal auf irgendwas eingehen. komplettes ignorieren hilft dir leider auch nicht weiter mein kleiner theologe.

du kannst ruhig weiter versuchen mich zu provozieren, aber zum einen wird dir das nicht gelingen, zum anderen förderst du damit nicht gerade eine sachliche diskusion und führst dazu bei den thread zum infantilen disscontest zu verformen.

ja, das habe ich groß geschrieben. wo bestehen dort verständnisschwierigkeiten?

1. normen müssen ausgelegt werden, das ist klar, oder?
2. die grenze der auslegung einer norm ist stets der wortlaut. wenn in einer norm steht: "wer einen anderen menschen tötet wird mit 10 jahren haft bestraft" kann sie nicht dahingehend ausgelegt werden, dass wer einen menschen in die gefahr des todes bringt mit 10 jahren haft bestraft wird. das ist auch klar, oder?
3. der wortlaut des art.1 sagt, dass die menschenwürde unantastbar ist. das wort unantastbar kommt nur und ausschließlich in diesem artikel vor, in keinem anderen grundrecht ist dies zu finden, denn andere grundrechte dürfen eingeschränkt werden, das steht dort so auch drin.

schlussfolgerung: unantastbar ist die grenze der wortlautauslegung und bedeutet: keine möglichkeit der einschränkung. das ist der unterschied zwischen art.1 und allen anderen grundrechtsartikeln. das entspricht auch dem gemeinen sprachgebrauch. wenn etwas unantastbar ist, dann ist das eine absolute wertung, keine relative. es findet sich auch keine relation im tenor "es sei denn xyz".

das ist die ist-situation. gibt es dabei unklarheiten oder möchtest du jetzt eine "soll" diskusion lostreten und darüber diskutieren ob man das wort unantastbar ändern sollte?
 

Tis

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"Rechtsstaatsprinzip", "Menschenwürde" etc. versteht man als Nichtjurist doch kaum. Das verstehen selbst Leute, die Jura studiert haben, nicht in seiner Tiefe. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es enorm abstrakt gedacht ist. Erst an solchen Beispielen, wie dem vom Gäfgen, bekommt man eine Ahnung davon, welche konkreten Auswirkungen die konsequente Einhaltung bestimmter Prinzipien mit sich bringt.

Darum vielleicht mal ein Beispiel vom Pokern: Nur weil ich mit einer bestimmten Hand ne Menge Kohle gewonnen habe, heißt das nicht, dass ich auch Geld gewinne, wenn ich diese Hand 100, 10.000 oder 1.000.000 Male spiele. Das heißt, ich habe, trotz dass ich dieses eine Mal Geld gewonnen habe, mit Blick aufs gesamte System, etwas falsches getan.

Ein Staat muss ähnlich "denken". Lieber im konkreten Fall die Menschenwürde des Kindesentführers wahren anstatt zu riskieren, dass ich sie, weil ich sie einmal nicht gewahrt habe, auch in weiteren Fällen nicht wahre und ihre Bedeutung immer weiter aufweiche.

Beim Pokern hieße das, dass ich die "falsche" Hand doch immer und immer wieder spielen würde. Rechtfertigung: Ich habe damit ja schon einmal gewonnen.

Und selbst über bestimmte Pokerhände schreiben die Leute Bücher. Bei so etwas viel weniger Abwägbarem, wie die Auswirkung von Staatsprinzipien auf das Rechtsempfinden des einzelnen Bürgers im Einzelfall, muss man doch mal einsehen, dass es nicht die richtige Lösung sein wird, seinem ersten Gefühl zu vertrauen, sondern lieber ein paar mal drüber nachzudenken.

Versteht jemand, was ich meine?
 
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schlussfolgerung: unantastbar ist die grenze der wortlautauslegung und bedeutet: keine möglichkeit der einschränkung. das ist der unterschied zwischen art.1 und allen anderen grundrechtsartikeln. das entspricht auch dem gemeinen sprachgebrauch. wenn etwas unantastbar ist, dann ist das eine absolute wertung, keine relative. es findet sich auch keine relation im tenor "es sei denn xyz".

Das ist eine schöne Beschreibung der Ist-Situation. Jetzt wäre ich dir noch sehr dankbar, wenn du mir ausgehend von dieser Beschreibung genau erklären könntest, wieso der Freiheitsentzug in Form einer Haftstrafe die Menschenwürde nicht einschränkt, eine Folter (ohne Langzeitschäden) allerdings schon? Was ist der fundamentale Unterschied dieser beiden Strafen? Ich sehe nämlich keinen. Wenn Waterboarding meine Menschenwürde verletzt dann tut es auch das Gefängnis, welches ich persönlich als wesentlich schlimmer empfinde.
 
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Das ist eine schöne Beschreibung der Ist-Situation. Jetzt wäre ich dir noch sehr dankbar, wenn du mir ausgehend von dieser Beschreibung genau erklären könntest, wieso der Freiheitsentzug in Form einer Haftstrafe die Menschenwürde nicht einschränkt, eine Folter (ohne Langzeitschäden) allerdings schon? Was ist der fundamentale Unterschied dieser beiden Strafen? Ich sehe nämlich keinen. Wenn Waterboarding meine Menschenwürde verletzt dann tut es auch das Gefängnis, welches ich persönlich als wesentlich schlimmer empfinde.

Ich für meinen Teil würde an dieser Stelle mal behaupten das es eine Folter ohne Langzeitschäden nicht gibt...
Wobei ein Freiheitsentzug au jeden Fall Langzeitschäden mit sich bringt.

Man darf aber nicht vergessen das solche 'Langzeitschäden' ja auch gewollte sind. Genau wie die Jahrelange Konditionierung bei der Erziehung, um ein (besserer) Mensch zu werden(und weiß Gott ich bin dankbar für meine Erziehung).

Hier die grenzen auszuloten wo welche 'Menschenwürde' über der eines anderen steht ist verdammt schwer(und ich will das nie machen müssen).
 
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omg heator du hast NULL verstanden worauf ich hinaus wollte, du bist wieder nur dabei irgendwelche begriffe oder normen zu verwendenderen, deren verwendbarkeit ich als solche hinterfragt habe.
mal ganz einfach ausgedrückt damit auch du meinen punkt verstehst:

man kann nicht argumentieren "xyz ist gut so, weil die menschenwürde unantastbar ist". die menschenwürde muss irgendeinen irgendeinen vorteil haben weswegen sie unantastbar sein soll. dieser vorteil muss aber dargelegt werden.

du machst es dir da viel zu einfach. sobald jemand ankommt und findet das man die menschenwürde einschränken kann (oder jeden beliebigen anderen grundsatz ablehnt) "argumentierst" du mit "trololol aber im dritten buch der 4. prophezeiung des rechtsstaates steht die menschenwürde ist unantastbar!111 haha bist du dum"
es könnte mich nicht weniger interessieren wie etwas momentan angewendet wird, wenn ich auf eine ausführung deinerseits zu den vorteilen des rechtsstaates gegenüber einer anderen form des zusammenlebens warte. (keine sorge, will ich nich hören).

um das ganze wieder auf den thread zu beziehen:
wenn man gegen folter zur informationsbeschaffung argumentiert kann man sich nicht auf die menschenwürde beziehen, weil dieses konstrukt einfach abgelehnt werden kann und damit das argument hinfällig wird. (ich kann auch nicht mit gott argumentieren, wenn mein gegenüber nen gehirn hat)

was du hier im thread gemacht hast war eher so kindergarten style (oder juristenstyle :deliver:). das klassische auf eine soll-fragestellung mit dem ist-zustand geantwortet, anstatt auf die fragestellung einzugehen.
 
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Das ist eine schöne Beschreibung der Ist-Situation. Jetzt wäre ich dir noch sehr dankbar, wenn du mir ausgehend von dieser Beschreibung genau erklären könntest, wieso der Freiheitsentzug in Form einer Haftstrafe die Menschenwürde nicht einschränkt, eine Folter (ohne Langzeitschäden) allerdings schon? Was ist der fundamentale Unterschied dieser beiden Strafen? Ich sehe nämlich keinen. Wenn Waterboarding meine Menschenwürde verletzt dann tut es auch das Gefängnis, welches ich persönlich als wesentlich schlimmer empfinde.
Also ich kann mir schwer eine Folter vorstellen, die nicht langfristige psychische Schäden hinterlässt...klar physisch mag man denjenigen quasi unversehrt am Ende wieder "abgeben", aber das allein reicht kaum
natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass einem im Knast wahrscheinlich auch das ein oder andere passieren kann, was einen entsprechenden psychischen Eindruck hinterlässt, jedoch ist das imho eben nur ein "kann", aber entspricht ja keineswegs dem Grundgedanken von Gefägnisstrafen

@Valhalla wenn du den Vorteil an Menschenwürde nicht siehst, dann tust du mir leid :8[:
 
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na ich seh den, aber wenn ihn jemand nicht sieht muss ich halt für die menschenwürde argumentieren und sie nicht als von gottgegeben ansehen.
erstes ist wissenschaft, zweites ist theologie. heator macht zweites.
 
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na ich seh den, aber wenn ihn jemand nicht sieht muss ich halt für die menschenwürde argumentieren und sie nicht als von gottgegeben ansehen.
also mit anderen Worten, du wünscht dir das die Diskussion völlig off-topic wird (denn nichts anderes wäre es, wenn man jetzt anfängt über so grundlegende Basics zu diskutieren) :stupid:
vielleicht möchte ja auch noch jemand in Frage stellen, ob es überhaupt Sinn macht Leute zu bestrafen, vielleicht sollte man das ja auch total sein lassen, weil das ja doof ist :dead:
 
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also mit anderen Worten, du wünscht dir das die Diskussion völlig off-topic wird (denn nichts anderes wäre es, wenn man jetzt anfängt über so grundlegende Basics zu diskutieren) :stupid:
vielleicht möchte ja auch noch jemand in Frage stellen, ob es überhaupt Sinn macht Leute zu bestrafen, vielleicht sollte man das ja auch total sein lassen, weil das ja doof ist :dead:

keine ahnung ob du den thread gelesen hast, aber hier mal die chronologische abfolge der ereignisse mit kommentar:

Angenommen man könnte die Schuld des Täters in so einer Situation zweifelsfrei belegen und es ständen Menschenleben durch den Täter auf dem Spiel, dann greift das mit der Menschenwürde nicht mehr so richtig.
also eine ablehnung der unantastbaren menschenwürde

->
ähm doch? UNANTASTBAR bedeutet auch nicht ABWÄGBAR.
trololo menschenwürde ist unantastbar

->
einfache erklärungen für komplexe probleme sind schon was feines!
naja jura und theologie stehen sich ja bekanntlich eh näher als irgendwas anderes
vollste zustimmung mit heators argument, das menschenwürde unantastbar ist, weil sie unantastbar ist und in jedem fall unantastbar sein soll.
 
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tja und wenn du dann nochmal genau hinguckst, wirst du feststellen, dass die Argumentationskette aufgrund des IST-Zustandes geführt wurde und nicht in Richtung irgendwelcher potentieller SOLL-Zuständen, ergo liegt HeatoR damit absolut richtig sich am Gesetzestext zu orientieren, denn das ist nunmal der IST-Zustand

ich mein, ich mag HeatoRs Tonfall auch nicht grad immer, aber du betreibst grad einfach nur stumpfes gehate
 
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äh nein, zerg schreibt doch grade, das man nicht mit der menschenwürde argumentieren kann.

edit: nochmal den thread gelesen, angestoßen wurde das von mv der die menschenwürde als argument ablehnt, heator sieht das anders, zerg ist auf mvs seite, heator brabbelt schwachsinniges zeug, jetzt sind wir hier.
 
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also mal davon abgesehen, dass er ja eh nur mit einer völlig hypothetischen Situation argumentiert (wie er ja auch selbst sagt), war seine Argumentation ja zB dies
Folter in dieser speziellen Situation und Menschenwürde könnten beide koexistieren.
sprich er zweifelt nicht die Unantastbarkeit der Menschenwürde, sondern definiert Menschenwürde einfach ein wenig anders
und wenn du dann noch mal ein wenig in die Diskussion guckst, siehst du sogar das HeatoR ihn da mit seinen Argumenten überzeugt hat

aber gz...netter Versuch ein paar Zitate aus dem Kontext zu reißen für ne Runde gehate :top:
 
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Es hat hier offensichtlich niemand Lust mit dir über die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu diskutieren, ausserdem gehört die Diskussion nur sehr entfernt zum Topic und sollte eher ausgelagert werden. Ich schlage vor du machst einfach eins auf und schreibst ein paar sinnvolle Argumente rein, warum wir das wieder aus dem Grundgesetz werfen sollten, fern von "mein Gerechtigkeitssinn sagt mir, dass das besser wäre", wie es hier manche machen.
 
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also das problem hier ist, dass ich ca ne stunde gebraucht hab um auf "antwort abschicken" zu klicken.
entweder hat zerg mv nicht verstanden, oder heator zerg + mv.
wenn zerg aus mvs posting gelesen hat, dass man nicht mit der menschenwürde argumentieren könne, weil folter und menschenwürde sich nicht (in deutschland) gegenseitig ausschließen, dann wäre man bei einer ist-fragestellung und man kann juristisch argumentieren.

also wenn das so war, war mein erster post natürlich schwachsinnig. wenns anders war sind wir bei heators themaverfehlung.
 
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Also ich kann mir schwer eine Folter vorstellen, die nicht langfristige psychische Schäden hinterlässt...klar physisch mag man denjenigen quasi unversehrt am Ende wieder "abgeben", aber das allein reicht kaum
natürlich könnte man jetzt argumentieren, dass einem im Knast wahrscheinlich auch das ein oder andere passieren kann, was einen entsprechenden psychischen Eindruck hinterlässt, jedoch ist das imho eben nur ein "kann", aber entspricht ja keineswegs dem Grundgedanken von Gefägnisstrafen

Ich meinte damit eigentlich nur körperliche Langzeitschäden. Also keine Brandspuren durch Elektroshocks oder abgeschnittene Finger oder so :ugly: Sondern halt sowas wie kontrolliertes Waterboarding. Eine rechtsstaatlich als Bestrafung durchgeführte Folter würde natürlich relativ "human" ablaufen.

Psychologische Langzeitschäden sind bei so etwas natürlich nicht auszuschließen, aber das sind sie im Gefängnis ja auch nicht. Ich glaube, du untertreibst da etwas: Langer Freiheitsentzug garantiert doch fast schon psychologische Schäden, da muss nichts "anderes" passieren, der Freiheitsentzug alleine ist schon mehr als schlimm genug.

Ich bin immernoch sehr auf die juristische Argumentation gespannt die mir erklärt, wieso genau Freiheitsentzug nicht gegen die Menschenwürde verstößt, andere Formen der Folter dagegen schon.
 
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hab jedenfalls noch nie was gehört davon, dass Ex-Knackis größtenteils, durch das eingesperrt sein, mit neuen psychischen Störungen aus dem Knast rauskommen *schulterzuck*
 
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also mal davon abgesehen, dass er ja eh nur mit einer völlig hypothetischen Situation argumentiert (wie er ja auch selbst sagt), war seine Argumentation ja zB dies
sprich er zweifelt nicht die Unantastbarkeit der Menschenwürde, sondern definiert Menschenwürde einfach ein wenig anders
und wenn du dann noch mal ein wenig in die Diskussion guckst, siehst du sogar das HeatoR ihn da mit seinen Argumenten überzeugt hat

Jein, im Endeffekt gibt es teile der Menschenwürde, wie z.B. die Unschuldsvermutung, an der nicht zu rütteln ist. Daran zu zweifeln macht imho keinen Sinn, sie ist einfach Voraussetzung für jedes weitere Handeln sowie den Rechtsstaat.
Wenn es aber um Menschenwürde im Sinne von körperlicher Unversehrtheit geht, dann kann man daran durchaus "zweifeln" wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.
Zentral ist die Schuld desjenigen, ausserdem muss es darum gehen z.B. Leben zu retten welche durch den Schuldigen überhaupt erst bedroht werden. In diesem Zusammenhang verliert ein Teil der Menschenwürde einfach ihre Berechtigung, der Täter gibt sie meiner Meinung nach also auf.

Genauso wie ich hat wohl Megavolt die Unschuldsvermutung in den Vordergund gestellt und sonstige Aspekte der Menschenwürde erst einmal vernachlässigt.

Zusammengefasst:
Die Menschenwürde ist antastbar, die Unschuldsvermutung als Teil der Menschenwürde nicht.
 
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die narben vom auspeitschen haben auf das weitere leben keinen nennenswerten einfluss. die todesangst vom waterboarding dagegen sehr wohl (und todesangst ist das was waterboarding zu verursachen sucht, sonst wurde sie falsch angewendet).

halt mal wieder ein typischer mv fail.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ich meinte damit eigentlich nur körperliche Langzeitschäden. Also keine Brandspuren durch Elektroshocks oder abgeschnittene Finger oder so :ugly: Sondern halt sowas wie kontrolliertes Waterboarding. Eine rechtsstaatlich als Bestrafung durchgeführte Folter würde natürlich relativ "human" ablaufen.

Psychologische Langzeitschäden sind bei so etwas natürlich nicht auszuschließen, aber das sind sie im Gefängnis ja auch nicht. Ich glaube, du untertreibst da etwas: Langer Freiheitsentzug garantiert doch fast schon psychologische Schäden, da muss nichts "anderes" passieren, der Freiheitsentzug alleine ist schon mehr als schlimm genug.

Ich bin immernoch sehr auf die juristische Argumentation gespannt die mir erklärt, wieso genau Freiheitsentzug nicht gegen die Menschenwürde verstößt, andere Formen der Folter dagegen schon.

Naja du vergleichst äpfel mit birnen. Das hat mit menschenwürde nicht direkt was zu tun, sondern mit rechtsstaatlichen prozess grundsätzen. Haft ist eine strafe.bei folter geht es aber nicht um strafe, sondern darum informationen aus einem verdächtigen rauszuprügeln. Sagt dir der satz sie haben das recht zu schweigen etwas? Niemand muss sich in einem rechtsstaat selbst belasten, genauso wie niemand seine unschuld beweisen muss. Die durchbrechung dieses grundsatzes ist aber ziel der folter. Man well jemanden dazu zwingen sich zu belasten. Ist dir klar warum es diese grundsätze geben muss, oder müssen wir auch darüber auf der soll ebene diskutieren?
 
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cool das mv das nicht gemeint hat.

siehe sein waterboarding <-> haftstrafe posting.
 

Benrath

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Wir hatte die Diskussion um physisches Strafe vs Haftstrafe schon letztens und welche Gründe für Haftstrafen sprechen. Rein Prinzipiell ist es nicht unzulässig phyisisch zu bestrafen, ist halt problematisch was die Dosierung angeht.
 
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benrath hats schon gesagt und solange du dich nicht wieder an irgendwelchen begrifflichkeiten aufhängen willst, solltest vielleicht versuchen nicht wie der letzte vollidiot dazustehen.

es geht natürlich nicht um folter als informationsbeschaffungsmethode, lol, steht sogar genau so in allen posts von mv.
scheinbar absichtliches falschverstehen um na frage ausm weg zu gehen. 1A.
 
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... ist es nicht unzulässig phyisisch zu bestrafen, ist halt problematisch was die Dosierung angeht.
So wie ich die Knasthierarchien und Abläufe kenne, wird da eine ordentliche "Dosis" zusammenkommen, nachdem man ihn mal mit den 'falschen Leuten' irgendwelche Dienste machen lässt, die Zigarettenpause der Vollzugsbeamten etwas überzieht und dann ein (rein dienstliches!) Telefonat so laut führt, dass man das gepolter aus dem Nebenraum mal 5 Minuten überhört. Bei sowas sollen sich schlimme Stürze ereignen hab ich gehört, die Leute sehen danach aus, als wären sie zusammengeschlagen worden... manche fallen so unglücklich, dass sie ein abgebrochenes Stuhlbein im Mund oder anderen Körperöffnungen stecken haben. Üble Sache sowas, das eitert ganz schwer wieder raus!
Nicht dass ich sowas gutheissen würde, aber ist schon ein gefährlicher Ort so ein Knast als Kindermörder. Besonders wenn der Papa des Kindes wenig finanzielle Probleme hat.
 

Benrath

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Und was willst du mir jetzt sagen?

Haft abgesehen von deiner ANekdoten, die natürlich nicht passieren sollten, ist in seiner Auswirkung wesentlich unvolatiler als physische Strafen.

Für den einen sind 30 peitschenhiebe nen Klacks, aber 3 Monate die Folter ( absichtlich benutzt ) ... beim anderen wieder umgekehrt. Im aggregat kommt Haft aber als Strafmechanisum + mögliche Resozialisierungsmaßnahmen wesentlich besser weg.
 
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So wie ich die Knasthierarchien und Abläufe kenne, wird da eine ordentliche "Dosis" zusammenkommen, nachdem man ihn mal mit den 'falschen Leuten' irgendwelche Dienste machen lässt, die Zigarettenpause der Vollzugsbeamten etwas überzieht und dann ein (rein dienstliches!) Telefonat so laut führt, dass man das gepolter aus dem Nebenraum mal 5 Minuten überhört. Bei sowas sollen sich schlimme Stürze ereignen hab ich gehört, die Leute sehen danach aus, als wären sie zusammengeschlagen worden... manche fallen so unglücklich, dass sie ein abgebrochenes Stuhlbein im Mund oder anderen Körperöffnungen stecken haben. Üble Sache sowas, das eitert ganz schwer wieder raus!
Nicht dass ich sowas gutheissen würde, aber ist schon ein gefährlicher Ort so ein Knast als Kindermörder. Besonders wenn der Papa des Kindes wenig finanzielle Probleme hat.
naja aber das im Knast mal was "schief geht", kann ja jetzt nicht die reine Grundlage für die Kritik an Knast als Strafe für Verbrechen sein...wenn könnte man natürlich ggf kritisieren, wieviele Personal Haftanstalten haben, wie das bezahlt wird etc pp, nur ist das dann ein anderes Thema
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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benrath hats schon gesagt und solange du dich nicht wieder an irgendwelchen begrifflichkeiten aufhängen willst, solltest vielleicht versuchen nicht wie der letzte vollidiot dazustehen.

es geht natürlich nicht um folter als informationsbeschaffungsmethode, lol, steht sogar genau so in allen posts von mv.
scheinbar absichtliches falschverstehen um na frage ausm weg zu gehen. 1A.

Erstmal mäßige mal deine ausdrucksweise, wir sind nicht bei dir in der dorfkneipe.du verhältst dich wie der letzte bauer.

Anschließend lerne lesen.filter gibt es nur zur informationsbeschaffung. Ansonsten ist es halt keine folter, sondern strafe.

Wenn das der punkt der diskussion sein soll, ob also körperliche strafen erlaubt sein sollten, dann sollte man das auch so schreiben.wenn man alltägliche worte falsch benutzt, wird man nunmal missverstanden.

Ob körperliche strafen erlaubt sein sollten, darüber haben wir in dem anderen thread diskutiert und das hat mit diesem topic rein gar nichts zu tun. Im vorliegenden fall geht es um die androhung von folter, also bleib doch einmal im leben online topic.
 

Benrath

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Das topic wurde schon lange verlassen, aber wenn du nicht in der Lage bist dem zu folgen.

Um was gehts denn jetzt eigentlich noch? Fangen wir doch mal von vorne an.
 
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also doch an begrifflichkeiten aufhängen, sag das doch gleich.

wikipedia:
Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen,

easy, und nu geh woanders trollen.
 

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Schulden-Tilgung: Gäfgen-Entschädigung bleibt in Staatskasse
Die Entschädigung, die das Frankfurter Landgericht Magnus Gäfgen zugesprochen hat, wird dem Kindsmörder nicht ausgezahlt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, werden damit Justizschulden getilgt. weiterlesen...
 
 
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Wenn das der punkt der diskussion sein soll, ob also körperliche strafen erlaubt sein sollten, dann sollte man das auch so schreiben.wenn man alltägliche worte falsch benutzt, wird man nunmal missverstanden.

Ich habe ja wohl mehr als deutlich geschrieben, dass ich von Folter als Strafe spreche. Mehrfach. Wenn du das nicht verstehst bist du entweder geistig behindert und nicht fähig, simple Texte zu lesen (was deinem Jurastudium sicherlich nicht zuträglich ist) oder du versuchst hier absichtlich Dinge "angeblich" mißzuverstehen, weil du genau weißt, dass du die simple Frage nicht beantworten kannst. Um sie mal zu wiederholen: Ich warte immernoch auf deine Erklärung, warum genau Freiheitsentzug als Strafe die Menschenwürde nicht verletzt, andere Foltermethoden dagegen schon.
 
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also doch an begrifflichkeiten aufhängen, sag das doch gleich.

wikipedia:
Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen,

Nur um zu zeigen, dass du hier derjenige bist, der hier alles gerne verdreht und falsch versteht, nochmal mit deiner Originalquelle, auch wenn sie sich jeder selbst beschaffen kann:
http://de.wikipedia.org/wiki/Folter

Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen bestimmten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen.

Ist echt nen bisschen lächerlich schlecht, meinste nicht?
 
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jo "meist" bedeutet ab nun wohl: "immer, aufjedenfall und nur dann". nicht zu vergessen das "beispielsweise"!

:lol:
 
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Lies einfach mal den nächsten Absatz auch noch, dann merkste auch, dass es auch noch enger gefasst werden kann. Aber halt mal weiter an deinem dümmlichen aus dem Kontext reißen fest, bist hier grad total glaubwürdig.
 
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kein problem:
ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden“ zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen.

nochwas?
 
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jo "meist" bedeutet ab nun wohl: "immer, aufjedenfall und nur dann". nicht zu vergessen das "beispielsweise"!

:lol:
derjenige der alles verschweigt, was nicht zu seiner billigen Argumentation passt und anderen Trollen und Wortklauberei vorwirft beginnt nun mit Wortklauberei...made my day
du darfst sogar noch den Satz danach lesen
Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, sind ausgenommen.

@MV den Text bei wikipedia kannst du dir dann ja auch mal durchlesen und dann dein Textverstädnis zeigen :)
 
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Es gibt dann immernoch den Unterschied zwischen einer gerichtlich angeordneten Strafe nach einem Prozess und der Selbstjustiz, welche in dem Fall in Deutschland gemeint wäre, da es von einem Gericht nicht verordnet werden kann.
Und wenn du das endlich irgendwann eingesehen hast, dass es Folter als Strafe in Deutschland nicht gibt, verstehst du die ganze Diskussion vielleicht wieder so langsam.
 
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:doh:

also erstmal gehört schon viel dazu eine definition derart falsch zu verstehen, das man die zum besseren verständniss angefügten beispiele (hint: meistens, beispielsweise) als defiinition hernimmt (alles klar, gewalt zufügen aufgrund von spaß ist keine folter, spaß steht nicht hinter beispielsweise!!11). und zweitens sind wir wieder bei der zivi = zwangsarbeiterargumentation. man kann aus einer definition keine sachen ausnehmen nur damit man einen begriff ächten kann. also man kann es schon, ist aber sau bescheuert und dient eher dem beruhigten gewissen der menschen als dem finden einer arbeitsfähigen definition.
 
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Es ist ganz einfach...wenn man jetzt in DE einführen würde, dass meinetwegen man für schweren Raub einige Runden gewaterboardet wird, dann nennt man es einfach nicht mehr Folter, weil sich Folter nicht durch die ausgeführte Aktion definiert, sondern über den Grund...wenn es eine Bestrafung ist, nennt man es eben nicht mehr Folter und fertig.

Wenn ne Domina nen Typen auspeitscht, ist das ja auch keine Folter und damit in Deutschland verboten, nur weil man natürlich jemand mit Peitschen auch foltern KANN.
 
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