Petra Schneider 4. FEB 2016 @ 20:13
Hier mal aus Insidersicht:
– Korruption funktioniert ohne Bargeld, teils sogar legal.
– Steuervermeidung funktioniert ohne Bargeld, teils sogar legal.
– Geldwäsche funktioniert ohne Bargeld.
– Diebstahl/Raub funktioniert ohne Bargeld.
Seit Einführung des Geldwäschegesetzes (inkl. Identifizierungspflicht bei Barzahlungen ab bestimmten Schwellenwerten) verharren die rechtskräftigen Verurteilungen auf niedrigem Niveau. Während dessen sind die Verdachtsmeldungen deutlich gestiegen (nach Absenkung der Verdachtsschwelle). Soviel zur Wirksamkeit.
Vorteile der Bargeldeinschränkung/-abschaffung:
– für Banken: Kostenreduktion Bargeldlogistik, Risikoreduktion Bankrun, mehr Gebühreneinnahmen durch mehr elektronische Zahlungen, Verwertungschancen für Kundendaten/-profile
– für Handel: Kostenreduktion Bargeldlogistik, Umsatzerhöhung durch Spontankäufe (per Karte), Verwertungschancen für Kundendaten/-profile
– für IT-Dienstleister (Zahlungsinfrastruktur): Umsatzerhöhung durch mehr elektronische Zahlungen
– für Regierungen/Behörden: Einführung Negativzinsen/Sonderabgaben ohne Widerstandsmöglichkeit der Bürger (Bankrun), totale Transparenz des finanziellen Privatlebens der Bürger (fast jede Alltagshandlung löst finanzielle Transaktion aus), leichtere Repression unliebsamer kritischer Bürger (Konto gesperrt = wirtschaftliche Existenz vernichtet, ohne aufwendiges Gerichtsverfahren)
– für Cyberkriminelle: mehr Umsatz durch mehr elektronische Zahlungen
Übrigens:
– legale Steuergeldverschwendung durch Regierungen/Behörden (u.a. Bauprojekte Elbphilharmonie, Flughafen Berlin)
– legale Steuerschlupflöcher für mulitnationale Konzerne
– gewollte Schonung von Konzernen durch personell unterbesetzte Steuerfahndung
– legale Wechselmöglichkeiten von Politikern zu Unternehmen (auch aus eigenem politischen Arbeitsgebiet)
– legale Nebenverdienstmöglichkeiten von Politikern (Beraterverträge, Vorträge)
– absichtlich minimale Investitionen von Banken, Handel und Dienstleistern in IT-Sicherheit der elektronischen (Karten-)Zahlungsinfrastruktur („so wenig wie möglich, solange es keiner merkt“)
– legale Verwertung von Kundenzahlungsdaten/-profilen (Bonität, Scoring)
=> Fazit: Wenn wir das Bargeld entfernen, wird es für Kriminelle und Terroristen weiterhin privatsphärewahrende Handlungsoptionen geben, für einfache Bürger jedoch nicht. Bargeld ist neben Anonymisierung und Verschlüsselung einer der letzten Bausteine zur totalen Kontrolle der Bürger.
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Petra Schneider 4. FEB 2016 @ 20:16
Sorry, vertippt.
Bargeld ist neben Anonymisierung und Verschlüsselung einer der letzten Bausteine, die der totalen Kontrolle der Bürger noch im Weg stehen.
Antworten
Petra Schneider 4. FEB 2016 @ 20:46
Ach so, wer sich jetzt denkt „Sollen die doch das Bargeld abschaffen, das trifft ja nur die Bösen und meine Kontobewegungen wird schon niemand so genau anschauen, weil ich ja uninteressant und unwichtig bin“.
Hier ein paar Fakten:
– Jedes neu eröffnete Konto ist per se verdächtig und wird von der Bank in eine höhere Risikoklasse eingestuft. Erst wenn das Nutzungsverhalten über längere Zeit (nach der Kontoeröffnung) gewöhnlich und unauffällig ist, wird die Risikoeinstufung normalisiert.
– Ausländische Staatsangehörigkeiten (auch EU-Ausland) erhöhen die Risikoeinstufung. Staatsbürger aus Osteuropa und muslimischen Ländern sind grundsätzlich verdächtig (gesetzlich legitimierte Diskriminierung).
– Teilweise taucht alltägliches Verhalten als Anhaltspunkt für kriminelles/terroristisches Verhalten in den offiziellen Handbüchern für Verdachtserkennung auf. Wer z.B. seiner Bank nicht lückenlos Auskunft zu jeder gestellten Frage gibt und aus Datenschutzgründen bestimmte Informationen nicht preisgeben will (z.B. Verwendungszweck von Barauszahlungen), ist verdächtig. Wer häufig Bargeld von seinem eigenen Konto abhebt und/oder darauf einzahlt (auch kleinere Summen), ist verdächtig. Wenn das „normale“ Nutzungsverhalten sich ändert, d.h. jede Abweichung vom „normalen“ Verhalten ist verdächtig. Wer bei Bareinzahlungen seine Geldscheine nicht im Geldbeutel, sondern in der Jackentasche aufbewahrt, ist verdächtig. Wer persönlichen Kontakt mit seiner Bank meidet, ist verdächtig. Wer größere Überweisungseingänge (z.B. von eigenen Sparkonten) hat, der ist verdächtig. Wer kurz vor Auslandsüberweisungen Bareinzahlungen vorgenommen hat, ist verdächtig. Es gibt noch viel mehr…
– ACHTUNG: Jedes Konto, auch die mit „normaler“ Risikoklasse“, ist einem permanenten Monitoring unterworfen. Diese Rasterfahndung soll Verdachtsmomente generieren. Jede Buchung, jede Überweisung, jeder Verwendungszweck, jeder Zahlungsabsender und Zahlungsempfänger wird überprüft, größtenteils automatisiert mit spezieller Software.
– ACHTUNG: Banken können weitgehend straflos Verdachtsmeldungen an BKA, LKA und Staatsanwaltschaften abgeben. Solange auf Tatsachen beruhende Verdachtsmomente vorliegen, ist eine Verdachtsmeldung nicht nur verpflichtend, sondern auch straflos. Nur bei vorsätzlich falschen Verdachtsmeldungen besteht (theoretisch) Strafbarkeit für die Banken(mitarbeiter). In der Praxis gibt es immer einen Grund, der die Verdachtsmeldung rechtfertigt („Kunde ist Türke“ oder „Kunde will nicht sein gesamtes Privatleben offenlegen“).