Anzeige von Bushido

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Original geschrieben von MortisRex

Oder erwerbe ich vielleicht doch etwas anderes als das Recht, die Musik zu hören?
Ich habe kein Jura studiert, aber so wie du es schreibst, stimmt es: Du hast nur Nutzungsrechte gegen ein Entgelt erworben - im Prinzip bezahlst du für eine Art Nutzungsvertrag, die dir das beliebige Anhören privat und im engsten Familienumfeld gestattet - steht ja häufig unten a la "Nicht genehmigte Vervielfältigungen sind nicht erlaubt" usw.
Das Einzige, was dir physisch gehört, ist eben jener Kontrakt und der physische Datenträger, auf dem die Musik gespeichert ist. Was du damit letztendlich wieder machen darfst, ist vom Urheber geregelt. Es sei denn, der Urheber ist mehr als 70 Jahre tot, kein Angehöriger besitzt dessen Rechte oder es ist allgemein freigegeben.

@Marneus:
Das könnte man auch wieder umkehren. Die Leute, die sowieso kein Geld für (bestimmte) Musik ausgeben würden, laden diese sich -> theoretisch entgeht der Musikindustrie auch kein Gewinn, wenn der User sowieso die Platte auch dann nicht gekauft hätte, falls er den Song sich nicht geladen hätte.
Aber du hast auch wieder Recht mit deinem Argument, da man eben doch das Ziehen als "Hörprobe" ansehen kann und dann sich entscheidet, in den Laden zu ziehen, um sich die CD zu kaufen.


Andererseits ist das Problem der lange Schwanz (The Long Tail), d. h. dass im Laden sich nur bis zu einer bestimmten Platzierung Songs verkaufen - die großen Ketten sind interessiert, Umsatz zu machen und nicht, in ihren Augen, Ladenhüter zu verkaufen. Regale und Warenlager haben schließlich nur begrenztes Fasssungsvermögen, und da wird schon so geplant, dass da Songs platziert werden, die ein großes Publikum erreichen -> sprich, Popmusik.
Amazon und einige andere Anbieter zeigen wiederum, wie es mit den Nischenprodukten funktioniert. Einerseits lagern die Waren irgendwo abseits an günstigen Plätzen, anderer gibt es eben die Querverweise auf "Kunden, die x gekauft haben, haben auch y gekauft" - auf diese Weise werden viel mehr Sparten bedient als etwa in einem Mediamarkt oder Saturn.
Laut der Theorie erzielen u. U. viele kleine Nischenprodukte mehr Umsatz als ein paar wenige bekannte potentielle Hits (in der Musikbranche zumindest). Aber das ginge zu weit vom Thema weg. Bei digitalen Gütern wie Musik gibt es gar keine Lagerkosten, ausgenommen die Wartung der Server vielleicht.

Andererseits haben wir durch das Internet sehr viel größeren Zugriff auf Genres, die einfach sonst nicht abgedeckt werden und die mal niemals im örtlichen Elektroladen finden wird. Wenn es jüngere Hörer sind, welche keine Kreditkarte haben oder deren Taschengeld nicht reicht, saugen es sich eben ("weil es alle anderen auch machen"). Ist natürlich keine Ausrede, es zu tun. In diesem Forum sind recht viele Studenten, die - wenn man Statistiken glauben darf - die Hauptgruppe der Käufer sind, generell die über 20jährigen.
Ein ganz großer Punkt ist eben, dass es wesentlich einfacher ist, dranzukommen. Mal ehrlich: Zuhause, wo man vermeintlich unerkannt ist, ein paar Klicks zu machen ist doch schon wieder etwas anders, als in den Laden zu rennen und versuchen, dort eine CD zu stibitzen. Allgemein kann man das Kopieren mit dem Informationszeitalter nicht blockieren, sei es DRM oder was weiß ich. Die Ausnahme dürften wohl Bücher sein, denn nicht jeder hat eine Druckmaschine zuhause stehen - und so ein Buch, auf einen Kopierer gelegt, ist doch "etwas" anders als ein echtes gebundenes Werk :p

Die Nine Inch Nails haben ja ihre letzten Alben kostenlos via Internet bereitgestellt und zumindest bei Ghosts verschiedene Downloadoptionen angeboten, nachdem der Vertrag mit ihrem alten Plattenlabel abgelaufen ist. Die limitierten Deluxe-Editionen für 300 Dollar haben sich wie ein Lauffeuer verkauft. Obwohl ja zumindest Ghosts I kostenlos war und die anderen Alben für wesentlich geringere Preise (glaube 5 Euronen) verfügbar waren, haben sich die teuren Pakete auch sehr gut verkauft. Woran das genau liegt, weiß ich nicht - von den NIN kenne ich nur zwei Alben, und ist zudem wohl nicht Thema hier.
 
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Es ist ja nicht so, dass die komplette musik industrie sturm gegen copyright verletzungen läuft.
Gerade kleine labels profitieren durch eine größere verbreitung ihrer medien und zusätzliche onlinedistribution. Gewinneinbußen verzeichnen eher die Label-Riesen Sony. Universal, EMI etc. Die eben mit allen mitteln versuchen die meiner meinung nach überzogenen preise die sie bisher für physische medien verlangt haben ins digitale zeitalter zu retten.
Dingen wie die von Napster angebotene Musik Flat hingegen gehören meiner meinung nach die zukunft man zahlt einen festen betrag im monat und darf dafür soviel runterladen und anhören wie man möchte, das angebot steigt stetig, wird immer besser, da gerade auch independentlabels von solchen plattformen profitieren, werden auch ausgefallene musikrichtungen inzwischen recht gut bedient. Für mich das einzig wahre atm...
 

StonedWarrior

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Original geschrieben von MortisRex
Aber wie kann das denn sein, wenn ich doch das Recht erworben habe, diese Musik zu hören? Wenn ich nur die Rechte dazu erworben habe, kann es doch nicht an ein Medium gebunden sein, oder? Wird mir die Schallplate ersetzt, wenn sie kaputtgehen sollte?

Oder erwerbe ich vielleicht doch etwas anderes als das Recht, die Musik zu hören?

Wenn du die Sachen auf Schallplatte hast, kannst du doch auch nicht einfach in den Laden gehen, CDs mitgehen lassen und dann behaupten, du hast die Musik ja schon.

Du bist Eigentümer des Datenträgers und darfst damit machen, was du willst. Die Daten auf diesem Datenträger sind allerdings nicht dein Eigentum, sondern nur in deinem Besitz und du darfst mit den Daten eben nicht alles machen, sondern nur was dir der Rechteinhaber erlaubt.


@Marneus: Zahlen darüber hab ich keine, aber bei so einer Studie ist eben die Frage, in welchem Verhältnis gekauft/runtergeladen wird und wie die einzelnen Gruppen aufgeteilt sind. Ich mein unter die Leute, die keine Tauschbörsen nutzen, fallen eben auch vor allem ältere Leute, die (zumindest in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis) gar keine Musik kaufen, weil sie die paar Sachen, die sie mögen, bereits haben.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
musik saugen, kopieren, whatever kann niemals diebstahl sein.

das hat nichtmal was damit zu tun, dass die absicht den besitzer aus seiner position zu verdrängen vollkommen fehlt, es fehlt einfach mal an einer sache.

sachen können nur körperliche gegenstände sein, eine mp3 ist niemals eine sache, d.h sie kann auch niemand "stehlen".

solche halsabschneider sind imho eine schande für alle juristen und denen sollte man freiwillig nicht einen cent in den rachen werfen. diese versager können mit nichts anderem geld verdienen als menschen zu kriminalisieren und ihnen das geld aus der tasche zu ziehen.
 
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Original geschrieben von DrStrumpf
noch eine frage: welchen provider hast du??

T-Online Hurensöhne

haben so wie ich das mitbekommen habe wohl für das Rausgeben der Daten Geld (als Aufwandsentschädigung) erhalten....



hmm.... was meint ihr was passiert wenn ich diese modifizierte Unterlassungserklärung abschick und nicht bezahl ? Danach werd ich doch mit Mahnung und Zahlungsaufforderungen nur so vollgebombt und der Bertrag wird wegen mahngebühren irgendwann so exponentiell ansteigen dass ich in die Schuldenfalle gerate :ugly:
 

Jesus0815

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Original geschrieben von Maderix


T-Online Hurensöhne

haben so wie ich das mitbekommen habe wohl für das Rausgeben der Daten Geld (als Aufwandsentschädigung) erhalten....

Ich finde du solltest die Telekom verklagen! Das find' ich mal richtig heftig und passt iwie zu dem was da zur Zeit sonst auch noch so los ist!

Original geschrieben von Maderix
hmm.... was meint ihr was passiert wenn ich diese modifizierte Unterlassungserklärung abschick und nicht bezahl ? Danach werd ich doch mit Mahnung und Zahlungsaufforderungen nur so vollgebombt und der Bertrag wird wegen mahngebühren irgendwann so exponentiell ansteigen dass ich in die Schuldenfalle gerate :ugly:

Les dir am besten nochmal alle möglichen Informationen dazu durch. Hier z.B.: http://www.hilfe-forum.eu/musik-news/212789-mutters-hnchen-bushido-klagt-wieder.html
 
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Wie läuft das eigentlich genau ab? Angenommen ich zieh mir jetzn Lied von Bushido über Emule und bekomme ne Anzeige. Um mir das nachzuweisen müsste doch Bushido oder sein Anwalt das Lied per Emule anbieten bzw von mir saugen (wobei er es ja dann gleichzeitig auch wieder zum download freigibt).
Also ist es dann überhaupt illegal wenn ich mirn Lied von Bushido ziehe, welches er selbst über ne tauschbörse zum download freigibt ?
 

Ozzieozz

Guest
da bushido bzw die plattenfirma hinter der aktion stehen wird da die anzeige fallen gelassen, bzw das von vornherein in kauf genommen
 
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Original geschrieben von Clawg
Musik kopieren ist nicht Diebstahl, entwenden/klauen tut man niemanden etwas.
Allerdings ist Musik kopieren Vertragsbruch, d.h. eine Verletzung der Vereinbarung mit der Vertriebsfirma, das Stück nicht zu vervielfältigen (sofern das vereinbart wurde, was es ja oft ist). Die Musik wurde ja nur unter dieser Voraussetzung produziert und verkauft.
Theoretisch kann die Musikfirma auch verlangen, dass man die Musik nur mit rotem Hut, zwischen 13:00 und 14:00 und im Kopfstand hören darf, die Verkaufszahlen wären da allerdings etwas gering ;) Man trifft sich halt irgendwo in der Mitte.

Nette Argumentation und theoretisch wäre das auch richtig - wenn ich bei einem CD-Kauf jemals einen Vertrag unterschrieben hätte!
Als ich das letzte mal nachgeschaut hab bedeutet "ich kaufe etwas", dass es mir danach wirklich gehört. Ich kaufe die CD, dann gehört sie mir (und ich kann mit dem Inhalt machen was ich will).

Wenn die Musik-Mafia das nicht will, dann darf sie CDs nicht einfach so verkaufen! Natürlich hat die Musik-Mafia das Recht, von mir zu verlangen, einen Vertrag zu unterschreiben, der einschränkt, was ich mit dem Inhalt der CD mache bevor ich sie kaufen darf. Aber solange das nicht gemacht wird (d.h. solange ich eben keinen Vertrag unterschreiben muss bevor ich eine CD kaufe) geht die CD in mein Eigentum über und die Musik-Mafia kann mich mal kreuzweise und die korrupten gekauften Politiker kriegen garantiert nicht meine Stimme. Schade nur, dass noch zu wenige so denken ...
 

Prinny

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Original geschrieben von TE)Kain


Ich finde du solltest die Telekom verklagen! Das find' ich mal richtig heftig und passt iwie zu dem was da zur Zeit sonst auch noch so los ist!

LoL

Er soll die Telekom verklagen, weil sie eine die daten einer IP-Adresse herausgegeben hat, die eindeutig ein Gesetz gebrochen hat.
Was habt ihr denn für Vorstellungen.

Klar ist es für den Betroffenen Scheiße. Aber da kann die Telekom sicher nichts für.
 
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Jo, die echte Adresse hinter der IP-Adresse gibt die Telekom (wie alle Provider in diesem Land sonst auch) nur auf richterliche Anordnung heraus.

Man könnte höchstens in Frage stellen, wieso die Telekom die IP-Adressen solange speichert, aber das hatten wir ja schon öfters...
 
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Original geschrieben von IS.dReAd
Wie läuft das eigentlich genau ab? Angenommen ich zieh mir jetzn Lied von Bushido über Emule und bekomme ne Anzeige. Um mir das nachzuweisen müsste doch Bushido oder sein Anwalt das Lied per Emule anbieten bzw von mir saugen (wobei er es ja dann gleichzeitig auch wieder zum download freigibt).
Also ist es dann überhaupt illegal wenn ich mirn Lied von Bushido ziehe, welches er selbst über ne tauschbörse zum download freigibt ?


den Punkt find ich mal interessant....
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
und wie ist dann der brief zu ihm gekommen ?
 
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Original geschrieben von Maderix



den Punkt find ich mal interessant....

Der Punkt ist nicht interessant, der Punkt ist falsch.

Wenn ich etwas über Emule Runterlade, biete ich es automatisch auch an.
Dazu muss auch der Anwalt es nicht selber anbieten. Er guckt einfach nur über die Browse-Funktion, welche Dateien angeboten werden.
Und selbst wenn er es selber downloaded: Man kann davon ausgehen, daß er die Genehmigung des Rechteinhabers hat.
 
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Original geschrieben von MortisRex


Der Punkt ist nicht interessant, der Punkt ist falsch.

Wenn ich etwas über Emule Runterlade, biete ich es automatisch auch an.
Dazu muss auch der Anwalt es nicht selber anbieten. Er guckt einfach nur über die Browse-Funktion, welche Dateien angeboten werden.
Und selbst wenn er es selber downloaded: Man kann davon ausgehen, daß er die Genehmigung des Rechteinhabers hat.

Er muss selber downloaden! Nur weil auf einem file xyz draufsteht, heisst das noch lange nicht, dass auch xyz drin ist... Sonst wird die beweisführung etwas schwer (noch schwerer als sie sowieso schon ist...)
 

Clawg

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Original geschrieben von MegaVolt


Nette Argumentation und theoretisch wäre das auch richtig - wenn ich bei einem CD-Kauf jemals einen Vertrag unterschrieben hätte!
Als ich das letzte mal nachgeschaut hab bedeutet "ich kaufe etwas", dass es mir danach wirklich gehört. Ich kaufe die CD, dann gehört sie mir (und ich kann mit dem Inhalt machen was ich will).

Was alles Bestandteil des Kaufvertrags wird, was nicht explizit am Ladentisch/an der Kasse besprochen wurde, entscheidet der Gesetzgeber. AGB wären da z.B. zu nennen (z.B. Rückgabebedingungen), wobei da es z.B. auch wieder Einschränkungen gibt (überraschende Klauseln).
Letztlich ist es eine Frage des Aufwands und der Konvention, was Teil des Vertrags wird und was nicht.

Original geschrieben von IS.dReAd
Wie läuft das eigentlich genau ab? Angenommen ich zieh mir jetzn Lied von Bushido über Emule und bekomme ne Anzeige. Um mir das nachzuweisen müsste doch Bushido oder sein Anwalt das Lied per Emule anbieten bzw von mir saugen (wobei er es ja dann gleichzeitig auch wieder zum download freigibt).
Also ist es dann überhaupt illegal wenn ich mirn Lied von Bushido ziehe, welches er selbst über ne tauschbörse zum download freigibt ?

Wie oben erwähnt halte ich die Bestrafung für Downloads heikel.
Uploads funktionieren so wie beschrieben. Der Rechteinhaber lädt von dir die Datei, vergleicht sie mit dem Original und sofern eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wird entsprechend verklagt.
Dass die Datei vom Rechteinhaber zum Upload bereitgestellt wird halte ich für fraglich, technisch wird es schon irgendwie möglich sein, das zu unterbinden und trotzdem Dateien zu laden (z.B. über einen eigenen zweiten Client, wobei der erste Client ausschliesslich Daten an den zweiten Client sendet).
 
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Original geschrieben von Outsider23
Er muss selber downloaden! Nur weil auf einem file xyz draufsteht, heisst das noch lange nicht, dass auch xyz drin ist... Sonst wird die beweisführung etwas schwer (noch schwerer als sie sowieso schon ist...)

Exakt. und damit uploaded er das entsprechende file auch selber hoch an andere user.


Dabei kommt mir doch ne grandiose Idee:
Lasst uns alle "Bushido ist so scheisse" Songs aufnehmen und die dann als Bushido Album in emule anbieten.
Kommt bestimmt geil, wenn Anwälte dann davon ausgehen, es ist das original und die dann in mühevoller Arbeit stundenlang irgend nen Schrott gedownloaded haben:ugly:
 
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Das braucht es nichtmal, denn für Ihn als Inhaber der Rechte an den Songs ist das hochladen seiner eigenen Lieder nicht strafbar. Er hat ja gerade das Recht mit seinen Eigenen Werken nach belieben zu verfahren.
Es ist daher auch rechtlich kein Problem, wenn jemand seine eigenen Songs zum Download anbietet um daraufhin denjenigen zu erwischen. Zwar ist der Download in diesem Fall nicht strafbar, der upload während der Downloadzeit und später ist es schon. Nur ist diese Methode praktisch gesehen einfach ungeeignet eben diese uploads nachzuweisen weswegen sie kaum benutzt wird.

Zum Thema selbst: Ich bedauere dass gerade Musiker wie Bushido aber auch viele andere, deren Zielgruppe jugendliche mit kaum oder nur einem sehr geringen einkommen sind, es für nötig empfinden ihre Fans zu verklagen, insbesondere Weil der Schadensersatz den sie dadurch kriegen minimal ist und der großteil den Kanzleien zukommt... aber noch viel erschreckender finde mit welchem selbstverständnis hier von vielen ein Recht darauf vertreten wird Fremdes geistiges Eigentum ohne Erlaubis zu nutzen.

Dabei kann letztlich dahingestellt bleiben ob das runterladen von Musik Diebstahl ist, ob Musik zu teuer ist und sogar ob die Künstler und ihre Labens durch Downloads verluste machen.
Was im Ergebnis zählt ist, dass das Grundrecht auf Eigentum auch für Künstler und Labels zählt und ihnen erlaubt frei über ihre Werke zu verfügen in der Form wie sie es möchten. Und wenn ein Künstler beschließt seine Werke nur für den Betrag X zu verkaufen, dann ist das ihr sein Recht und muss in dieser Form genauso respektiert werden wie das Eigentum an körperlichen Sachen.
 
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Original geschrieben von Clawg

Was alles Bestandteil des Kaufvertrags wird, was nicht explizit am Ladentisch/an der Kasse besprochen wurde, entscheidet der Gesetzgeber. AGB wären da z.B. zu nennen (z.B. Rückgabebedingungen), wobei da es z.B. auch wieder Einschränkungen gibt (überraschende Klauseln).
Letztlich ist es eine Frage des Aufwands und der Konvention, was Teil des Vertrags wird und was nicht.

Nah. Was Teil eines Vertrages ist entscheiden die Unterzeichner desselben. Der Staat kann dann gewisse Klauseln für nichtig erklären. Aber beim CD-Kauf unterschreibe ich nichts.
 
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Original geschrieben von Stoned Warrior

Das Recht zur Sicherheitskopie hast du ja.

Original geschrieben von Stoned Warrior

Du bist Eigentümer des Datenträgers und darfst damit machen, was du willst.

Negativ Sir! Wie kommst du darauf?
Seit letzten Jahr nicht mehr. (glaube 01.11.2007)
Darf man nur wenn keine Kopiersicherung auf dem Originalmedium verwand wird.
Dann sind es glaube ich 7 Kopien ... was allerdings wohl ebenfalls ein schlechter Witz ist.
 

Clawg

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Original geschrieben von MegaVolt


Nah. Was Teil eines Vertrages ist entscheiden die Unterzeichner desselben. Der Staat kann dann gewisse Klauseln für nichtig erklären. Aber beim CD-Kauf unterschreibe ich nichts.

Verträge können formfrei abgeschlossen werden. Vor Gericht muss, wie gesagt, dann entschieden werden, was Teil des Vertrags wurde und was nicht. Das orientiert sich oft daran, was z.B. 'allgemein bekannt' ist und was man von den Vertragspartnern als Wissen voraussetzen muss/kann.
Wäre das nicht so geregelt, dann müsstest du im Geschäft immer lange Verträge durchlesen und unterschreiben.
 

shaoling

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Original geschrieben von Prinny
Er soll die Telekom verklagen, weil sie eine die daten einer IP-Adresse herausgegeben hat, die eindeutig ein Gesetz gebrochen hat.
Was habt ihr denn für Vorstellungen.

Klar ist es für den Betroffenen Scheiße. Aber da kann die Telekom sicher nichts für.
Wir haben Vorstellungen, in denen es so etwas wie Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gibt.

Die Telekom bewegt sich mit dem Abspeichern der IP-Adressen (Verbindungsdaten -> Post- und Fernmeldegeheimnis) eh in einer rechtlichen Grauzone.
Jeder kann (bzw. konnte vor der Vorratsdatenspeicherung) erfolgreich auf Unterlassung dieser Praxis klagen. Es ist an sich schon ein Skandal, dass man erst eine individuelle Klage bemühen muss, um die Wahrung grundeigenster Persönlichkeitsrechte durchzusetzen.

Man muss ich ja auch nur mal einen Moment überlegen, welche Auswirkungen es hätte, wenn plötzlich jeder Spinner, der meine IP-Adresse hat, auch ohne große Hindernisse an meinen Namen, meine Anschrift und sonstige persönliche Daten kommen könnte.

Das Missbrauchspotential eines so fahrlässigen Umgangs mit persönlichen Daten ist enorm.
Darum hat das BVerfG aus gutem Grund verfügt, dass die Vorratsdaten nur bei hinreichendem Tatverdacht und nur bei schweren Verbrechen überhaupt verwendet werden dürfen.

Dass dieser Grundsatz seit Jahr und Tag unter Einbezug der Staatsanwaltschaften gebrochen wird, ist ebenfalls ein Skandal.
 
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Wird es ja so in der Form wohl nicht mehr geben, da nun der zivilrechtliche Weg geebnet ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Nah. Was Teil eines Vertrages ist entscheiden die Unterzeichner desselben. Der Staat kann dann gewisse Klauseln für nichtig erklären. Aber beim CD-Kauf unterschreibe ich nichts.

mensch volti, du rühst mich. es gibt immernoch menschen die glauben man müsse etwas unterschreiben um einen vertrag abzuschließen :D

ein vertrag besteht lediglich aus zwei willenserklärungen, kaufst du die cd, gibst du die willenserklärung bezüglich des vertrages ab. du hast einen vertrag abgeschlossen.

in manchen fällen brauchst du nichtmal eine willenserklärung. wenn du auf einem öffentlichen parkplatz parkst, erklärst du dich konkludent (d.h durch dein verhalten ) mit den bedingungen der nutzung einverstanden. ohne jemals überhaupt eine willenserklärung abgegeben zu haben.

durch das nutzen der cd erklärst du ebenso konkludent dein einverständnis mit den bedingungen der lizenzinhaber
 

StonedWarrior

Guest
Original geschrieben von BrotUser
Negativ Sir! Wie kommst du darauf?
Seit letzten Jahr nicht mehr. (glaube 01.11.2007)
Darf man nur wenn keine Kopiersicherung auf dem Originalmedium verwand wird.
Dann sind es glaube ich 7 Kopien ... was allerdings wohl ebenfalls ein schlechter Witz ist.

Also mir ist kein Kopierschutz bei Schallplatten bekannt und darauf bezog sich der Post. Klar, wenn jemand ne DRM-CD kauft und davon ein Backup machen will, hat rechtlich gesehen Pech gehabt, aber ohne DRM kann man das.
 
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Songs über Anlage abspielen -> Digital-in aufnehmen
100% gleiche Qualität nud man umgeht keinen Kopierschutz

Dieses Gesetz ist so realitätsfern wie kaum ein anderes ...
 
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Original geschrieben von Stoned Warrior


Also mir ist kein Kopierschutz bei Schallplatten bekannt und darauf bezog sich der Post. Klar, wenn jemand ne DRM-CD kauft und davon ein Backup machen will, hat rechtlich gesehen Pech gehabt, aber ohne DRM kann man das.

Natürlich gibt es keinen Kopierschutz für Schallplatten. - Wie auch? Denk doch mal nach. DRM o.Ä. ist Wohl nicht möglich, da der Datenträger nunmal nicht digital ist.
Du kannst trotzdem nicht mit Datenträgen machen was du willst. Davon bist du meilenweit entfernt. Egal ob es sich um ein Magnetband, eine Schalplatte oder Blue Ray Disc handelt.
Du darfst dir für den privaten Gebrauch im Auto oder im MP3 player ne Kopie machen, mehr aber auch nicht.
Wenn man Spaß dran hat, alle Schalplatten 1:1 zu kopieren ist dies schön, aber extrem zeitaufwendig. Ein gezogene Kopie ist hingegen (wie ja bereits schon erwähnt) illegal.

Von DRM lassen die meisten Produzent übrigends schon länger die Finger. Meistens sind es einfache Kopiersicherungen, da DRM zu viele Probleme bereitet, leicht zu umgehen und die Rechtslage mitterweile eindeutiger ist.

Bei neuen Platten ist Gott sei Dank teilweise schon ein Code zum MP3 Download drauf.
 

StonedWarrior

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Original geschrieben von BrotUser
Natürlich gibt es keinen Kopierschutz für Schallplatten. - Wie auch? Denk doch mal nach. DRM o.Ä. ist Wohl nicht möglich, da der Datenträger nunmal nicht digital ist.

Hab auch nie etwas in der Art behauptet...


Was Kopierschutz von CDs angeht bin ich aber ehrlich gesagt nicht auf dem aktuellsten Stand, weil ich kaum CDs von großen Labels daheim hab und auf den gekauften war bisher nix derartiges drauf.
 
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Hauptsache du hast erkannt, dass sowas wie

Original geschrieben von Stoned Warrior

Du bist Eigentümer des Datenträgers und darfst damit machen, was du willst.

in keinem Fall stimmig ist. Es sei denn der Urheber erlaubt es einem explizit.
 

StonedWarrior

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Ich hab ja explizit geschrieben, dass man mit den Daten auf dem Datenträger eben nicht alles darf. Dazu zähl ich eben das Umgehen von Kopierschutz und Co, ebenso das Weiterverteilen/Verkaufen von Kopien des Datenträgers. Dass du mit deiner CD/Schallplatte Frisbee spielst, kann dir selbst der schärfste Verfechter des Urheberrechts nicht verbieten ;)
 

Benrath

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Original geschrieben von MegaVolt


Aber beim CD-Kauf unterschreibe ich nichts.

DU stichst mit deiner Argumentationskette und Weißheit einfach aus diesem Thread hervor !

BRavo
 

N.Y.Y.

Guest
Original geschrieben von Maderix
Emule
appl5wy.gif


Tipp: P2P-Kram wie Kazaa, Emule etc. sollte heutzutage tabu sein, da kannst du gleich dem BKA deine Adresse übermitteln. Rapidshare + Premium-Account ist sicherer und einfach besser. Von den 30.000 hättest du dir eine Menge kaufen können, aber anscheinend verfliegt das nu eh im Sand.

Könnten die Leute, die sich damit auskennen, bitte nochmal erläutern, wie das mit diesem Gesetz des Filesharings geregelt ist? Meinem Wissensstand nach ist seit Anfang diesen Jahres neben dem Uploaden auch das Downloaden verboten worden. Irre ich mich? :confused:
 
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Original geschrieben von Stoned Warrior
Ich hab ja explizit geschrieben, dass man mit den Daten auf dem Datenträger eben nicht alles darf. Dazu zähl ich eben das Umgehen von Kopierschutz und Co, ebenso das Weiterverteilen/Verkaufen von Kopien des Datenträgers. Dass du mit deiner CD/Schallplatte Frisbee spielst, kann dir selbst der schärfste Verfechter des Urheberrechts nicht verbieten ;)

Das lustige ist ja, dass man von einer cd mit kopierschutz immer noch eine analoge kopie machen darf, da mann dort den kopierschutz nicht knackt, sondern nur unterläuft. Die danach wieder digitalisieren --> :ugly:
 
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Original geschrieben von MegaVolt

Unter der Voraussetzung dass ich meine Aufgaben offen auf dem Tisch liegen lasse. Wenn sie erst meinen Rucksack durchwühlen um an die Aufgaben zu kommen ist das anders, dann haben sie sich ja wirklich an meinem (realen) Eigentum vergriffen, d.h. meine Sachen auseinandergenommen.

d.h. jemand der sein cabrio mit offenem verdeck in der innenstadt parkt darf also beraubt werden, derjenige der in seiner garage parkt aber nicht ?
cooles argument.


Original geschrieben von MegaVolt
Aber bei der Musik ist das ja gerde nicht der Fall. Im Gegenteil. Übertragen wir die Analogie mal ganz auf die Musik:

Ich mache tolle Hausaufgaben und habe sie einem Kollegen _verkauft_. D.h. ihm gehört jetzt mein Hausaufgabenheft. Daraufhin zeigt er die Aufgaben rum (sind ja jetzt sein!) und ich verklage ihn, weil ich sauer bin dass ich es den anderen nichtmehr verkaufen kann.

=> Musik-Mafia = scheiße

wo ist jetzt der punkt ?
ich wär auch 100% sauer auf den kollegen, weil das so eben nicht abgemacht war.


Original geschrieben von Clawg


Wenn man Musik "im guten Glauben" downgeloadet hat, d.h. im Glauben, dass der Uploader diese Rechte besitzt

machen wir uns nix vor, jeder hier der tauschbörsen benutzt weiß, dass er da in 99% der fälle von jemandem saugt der nicht die rechte dazu hat.



Original geschrieben von Marneus

is auch eher so, dass leute die viel laden , mehr musik kaufen als leute die sich von filesharing eher fern halten (laut einer studie). das ist jetzt natürlich kein freibrief, aber darüber sollte sich die musikindustrie uach mal gedanken machen... das geschäftsmodell ist einfach so, wie es jetzt ist nicht ok.

liegt daran das leute die viel laden wohl oft auch einfach musikinteressierter sind.
hat also nicht wirklich ne aussagskraft diese studie.

ist aber wohl klar das sich heutzutage einfach wesentlich eher was _nicht_ gekauft wird, eben weil die illegalen alternativen so einfach und bisweilen halt auch konsequenzlos sind/waren.
und das ist der punkt.

Original geschrieben von HeatoR
musik saugen, kopieren, whatever kann niemals diebstahl sein.

das hat nichtmal was damit zu tun, dass die absicht den besitzer aus seiner position zu verdrängen vollkommen fehlt, es fehlt einfach mal an einer sache.

sachen können nur körperliche gegenstände sein, eine mp3 ist niemals eine sache, d.h sie kann auch niemand "stehlen".

solche halsabschneider sind imho eine schande für alle juristen und denen sollte man freiwillig nicht einen cent in den rachen werfen. diese versager können mit nichts anderem geld verdienen als menschen zu kriminalisieren und ihnen das geld aus der tasche zu ziehen.

natürlich ist eine mp3 eine sache.
was solls denn sonst sein ?

es ist halt nur digitaler natur, ändert aber nix an seiner existenz.

uniarbeiten in textformat auf deinem computer gespeichert sind doch auch "sachen", die du nicht geklaut haben möchtest.
da ich davon ausgehe das du das auch so siehst hast du dir somit selbst wiedersprochen.

und was heißt hier die anwälte "kriminalsieren" menschen.
sie sind halt kriminell die menschen, kann der anwalt auch nix dafür.


Original geschrieben von MegaVolt

Als ich das letzte mal nachgeschaut hab bedeutet "ich kaufe etwas", dass es mir danach wirklich gehört. Ich kaufe die CD, dann gehört sie mir (und ich kann mit dem Inhalt machen was ich will).

du kannst auch in ein küchengeschäft gehen und dir dort messer kaufen.
darfst damit aber logischerweise noch lange nicht "machen was du willst"


nachdenken hilft jungs !
 
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Fortuna 1895 Düsseldorf
wie lustig die pösen gangsta aus berlin, wie sie so hart und gettho style daherkommen und dann geld von kindern eintreiben, die diese drecksmusik aus dem netz illegal herunterladen, einfach klasse. rechts am eigen image vorbeiüberholt kann man sagen. gratulation. gratulation auch denen, die ihren esel immer noch tag und nacht laufen lassen und 0 konzept haben. mögt ihr alle erwischt und den arsch aufgerissen bekommen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
natürlich ist eine mp3 eine sache.

nein. sache kann nur körperlich sein. eine datei ist einfach keine sache im sinne des gesetzes und deswegen kann man sie einfach nicht klauen. so ist das juristisch, wie du das sehen willst und was du da für analogien ziehst ( datein auf dem pc sind auch keine sachen und die kann man auch nicht klauen ) ist deine sache, ändert aber nicht an dem juristischen fakt: sache = körperlicher gegenstand -> §90 BGB (sogar legaldefiniert)

deswegen gibt es im stgb auch einen eigenen tatbestand für den "diebstahl" von strom uÄ, weil es ebend nicht unter diebstahl subsumiert werden kann.
 
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"eine datei ist keine sache und kann man deshalb nicht klauen" ?
ergibt für mich keinen sinn.

datein auf dem pc sind auch keine sachen und die kann man auch nicht klauen

kann man nicht klauen ?
wie soll mans denn sonst nennen ?

das ich dir virtuelle dateien entwenden kann steht ja wohl ausser frage.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
das ist aber kein diebstahl.

diebstahl ist nach §242 StGB
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

es geht also um eine _fremde_bewegliche_sache.

sache ist in §90 BGB legal definiert:
"Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."

deswegen ist raubkopieren halt auch kein diebstahl und dieser slogan der musikmafia ein reiner bauernfänger.
 
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