Wir müssen keine Prinzipien über Bord werfen, wir können die gesetzlichen Grundlagen die gebraucht werden, dann eben schaffen. Auch das ständige wedeln mit dem Grundgesetz ist nicht hilfreich, auch das ist nicht in Stein gemeißelt und kann bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen durchaus geändert werden.
Wenn unbegrenzte Abschiebehaft aktuell halt nicht möglich ist, dann müssen wir die Gesetze so ändern, dass es geht. Uns geht es mittlerweile so gut, dass wir absolute Normalitäten schon als unzumutbare Härten empfinden. Wenn jemand hier aufgegriffen wird, keine oder gefälschte Papiere hat, unter etlichen Aliasen bekannt ist und null Kooperationsbereitschaft zeigt, dann hat der verdammt noch mal weggesperrt zu werden bis er kooperiert oder sich dahin verkrümelt wo er her kommt. Sowas wie "Bewegungsfreiheit für Jedermann" stelle ich einfach in Abrede, ich komme in andern Ländern nichtmal vom Flughafen runter wenn ich meine Papiere vernichte und mich dann stur stelle. Da komme ich maximal in den Knast bis man ermittelt hat wo ich herkomme und dann gehts postwendend zurück, völlig zu Recht. Also nein, Leute einsperren die sich hier an keinerlei Spielregeln halten ist imho absolut NICHT gegen die Menschenwürde, denn jeder hat die Wahl, sich hier einfach an die paar Anforderungen zu halten die man ihm stellt und die absolut nicht unmenschlich sind. Wer das nicht will, kann halt nicht mitspielen. Gehe in das Gefängnis, begib Dich direkt dort hin, gehe nicht über Los, ziehe keine Sozialhilfe ect. ein.
Na, das Grundgesetz kann eben nicht einfach so beliebig geändert werden. Auch Änderungen des Grundgesetzes stehen unter Kontrolle und können für nichtig erklärt werden. Das gilt explizit für den föderalen Staat, die Einflussnahme der Länder und die in Art 1 und Art 20 dargelegten Grundsätze. Daraus folgt nicht nur, dass Art. 1 und Art. 20 in ihrer Substanz und Aussagekraft nicht geändert werden können, sondern auch, dass Grundrechte, die ihrem Wesen nach Ausfluss der Menschenwürde darstellen, etwa die Religionsfreiheit, nicht nur unter der Schranke eines einfachen Gesetzvorbehalt (wie bei Art. 2) gewährleistet werden kann oder dass die Versammlungsfreiheit+Meinungsfreiheit abschafft werden kann oder das sozialstaatsprinzip außer Kraft gesetzt wird oder dass nicht mehr jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, sondern nur noch deutsche Staatsbürger usw..
Abschaffen kann mal wohl das Asylgrundrecht, weil es kein Gewährleistungsinhalt der Menschenwürde ist. (Das bedeutet freilich nicht, dass wir uns den Flüchtlingen dann komplett entledigen könnten, da es völkerrechtliche Verpflichtungen gibt !)
Ich verstehe deine Positionen. Die sind durchaus alle legitim. Aber es sollte doch einleuchten, dass Freiheitsentziehung zur reinen gefahrenabwehr nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen kann und streng verhältnismäßig sein muss. Du willst doch auch nicht leicht besoffen in Haft genommen werden, weil du 5 Bier gekippt hast und du ja eventuell weitertrinken und jemanden gefährden könntest zB. in dem du in dein Auto möglicherweise einsteigen könntest.
Wir dürfen doch jetzt nicht in die reine ex-post Perspektive fallen, weil jetzt Informationen zum vermutlichen Täter des Abschlags zur Verfügung stehen ohne genau zu wissen, zu welchem Zeitpunkt diese Informationen den Behörden bekannt waren. Das heißt nicht, dass dort nicht eventuell Fehler gemacht wurden, aber das wird sicherlich noch Aufklärung erfahren. Wir sollten die Ermittlungen einfach abwarten und dann kann man Analysen treffen.
Gehen wir also einfach von einem "Normalfall" aus, dass jemand keine Papiere hat und illegal aufgegriffen wird. Von dem geht jedenfalls erstmal ohne weitere Anhaltspunkte keine Gefahr für andere Menschen aus, sondern er ist Ausreisepflichtig, sofern eine Ausreiseanweisung schon gestellt wurde oder diese zu erwarten ist. Das bedeutet dann man kann ihn 6 Wochen in Haft nehmen, wenn zu erwarten ist, dass er sich der Ausreise entziehen würde (zB. Untertauchen), und es keine milderen Mittel gibt. In Einzelfällen kann dann auch eine Haft auf bis zu 12 Monate verlängert werden, es sei denn eine Abschiebung ist innerhalb von 3 Monaten nicht zu erwarten ist und dies auf Umstände beruht, die der ausreisepflichtige nicht zu verantworten hat. Folglich gibt es schon sehr harte Regelungen im ausländerrecht (bin kein Ausländerrechtler, aber die sind schon hart an der Grenze des machbaren und schon etliche Male verschärft worden), aber wenn keine Abschiebung erfolgen kann - und das liegt an unserem
Vollzugsdefizit aus verschiedenen Gründen (zB. dass nicht genug Druck auf andere Staaten ausgeübt wird und diese sich weigern oder weil und die Mittel fehlen Stichwort: Behördenausstattung) - dann muss man in den sauren Apfel beißen und kann keine Haft aufrechterhalten.
Das bedeutet wiederum nicht, dass hier jeder Freizügigkeit hat und durch Deutschland Touren kann. Das ist mitnichten so. Diese grundfreiheiten sind deutschen und eu-Bürgern vorbehalten. Daher hat der Ausreisepflicjtige Residenzpflicht und Meldepflichten oder es werden Kontrollen durchgeführt. Außer irgendwelche "Open-boarder" Linken würde Auch keiner Freizügigkeit fordern und umsetzen - bei aller Kritik: in den Ministerien (nicht unbedingt der Minister!) usw. sitzen doch auch im Gros ganz fähige Leute.
Das mit dem Flughafen ist aber jetzt nicht gerade das beste Beispiel. Kein Schwein reist ohne Papiere mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, Fluggesellschaften dürfen überhaupt niemanden befördern, der keine Papiere hat. Wenn dies passiert winken nicht nur Strafen- und/oder Bußgelder, sondern die Fluggesellschaft muss denjenigen auch wieder wegschaffen. Da wird keiner aus Marokko mal eben durchgewunken und herzlich aufgenommen.
Was also hier ganz eklatant fehlt, sind keine schärferen Gesetze, sondern ist Personal insbesondere bei der Polizei (nebenbei auch bei der Justiz) - und das auch schon vor der Flüchtlingskrise. Und Wielange es wohl dauern mag die ganzen ausreisepflichtigen Afghanen aus dem Land zu schaffen, wenn man nur eine Maschine mit nicht mal 50 Leute pro
Monat chartert.. Da sind die Zahlen der freiwillig ausreisenden aber erfolgsversprechender - es geht also auch ohne Abschiebehaft. Mit ordentlicher bündelung und Absprache der Kräfte sowie Erhöhung des Personals kann man sicherlich weit mehr als 12000 im Jahr abschieben. Das wird auch nötig sein, sobald auch etwa der Schutzgrund von Aufenthaltsberechtigen wegfallen wird.
Aber das führt jetzt alles zu weit und wird offtopic. Hier soll ja kein Flüchtlingsthread entstehen.
Ich gehe davon aus, dass der vermutete Täter bzw. Tatbeteiligung noch bis Ende dieser Woche geschnappt wird. Das BKA und die Geheimdienste sind ja auch nicht total unfähig.
Man sollte sich bewusst machen, dass die behörden nicht jede Information aus ermittlungstaktik adhoc veröffentlichen. Wer glaubt denn, dass dort nur ein Polizist am Tatort - selbst der Hauptkommissar Detlef Dussel - am Montagabend um 22 Uhr ff. diese Geschichten von wegen "vielleicht auch Unfall" ernsthaft vertreten hat, was den Medien erzählt wurde.