Nein. Wenn beispielsweise ein Angreifer auf das Opfer zu kommt, dann reicht vielleicht die Warnung. Denn wenn der Angreifer dann flieht, ist der Angriff abgewehrt. In Fällen, in denen der Angreifer aber gerade an der Flucht gehindert werden muss, weil gerade durch die Flucht ein Rechtsgut verletzt würde (Eigentum), ist nunmal ein Mittel erforderlich, das die Flucht sicher verhindert. Diese Ansicht ist nicht abzulehnen, sondern geltendes Recht, ein Blick in den § 32 reicht.
Nein. Wenn es noch andere Mittel gibt, die ebenfalls risikofrei sind, dabei aber weniger einscheidend, sind diese zuerst zu ergreifen.
Die Stufen können aber nach (vollkommen herrschender Ansicht) übersprungen werden, wenn andernfalls der Abwehr-Erfolg gefährdet wäre.
Es geht nicht um die Flucht an sich, dazu dürfte man nicht töten. Es geht um den Schutz des Eigentums. Wenn das Opfer sein Eigentum nur dadurch effektiv behaupten kann, indem er den fliehenden Dieb oder Räuber niederschießt, dann darf er das grundsätzlich.
Soll ich noch mehr Fundstellen bringen?
Wer nicht glaubt, wie weit diese Kein-Risiko-Eingehen Sache geht, dem lege ich mal ein relativ neues BGH-Urteil nahe: BGH NStZ 2006, 152:
A und B werden von X und Y (das sind die "Bösen", die Angreifer) in zwei Zweikämpfe verwickelt, A-X und B-Y. A gewinnt seinen Zweikampf gegen X, hat aber B und Y aus den Augen verloren. Er sticht dem am Boden liegenden X in Tötungsabsicht mit seiner Waffe in den Brustbereich. A war hier gerechtfertigt, weil er sich nicht einmal der geringen Gefahr aussetzen muss, dass Y in dem anderen Kampf gewinnt, anschließend ihn, den A angreift und dass dann X ebenfalls wieder eingreift, was dann dazu führen würde, dass A sich X und Y gegenüber sieht. Hier reichte die wage Möglichtkeit, dass ein weiterer Angreifer auftaucht und A ebenfalls angreift, um eine Tötung zu rechtfertigen.
Notwehrrecht erlaubt es dem Opfer, sich zum Schutz seiner Rechtsgüter umfassend gegen den Angreifer zu wehren, und zwar grundsätzlich gleichgültig, wie teuer das den Angreifer zu stehen kommt! Der Satz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen" ist wörtlich gemeint!