77-jähriger erschießt jugendlichen Räuber

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Bowser, absolut jede Meinung die du in diesem Thread findest, jede einzelne, ist abstrus und schwachsinnig, da keiner ne Ahnung hat, was passiert ist.
Nils ist sogar noch der einzige, der nen wenigstens vernünftigen Gedanken einbringt: Man knallt nicht einfach jemanden ab.
 
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Ja er hat ihn ja auch einfach so und ohne jeglichen Grund abgeknallt.

Meine Fresse..
 
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Alles richtig gemacht. täter hatten eine Scheusswaffe(fake), da heisst es entweder ich oder ihr. Ich würds genauso machen. Besser als zu hoffen das sie einen am ende nicht kaltmachen um zeugen zu beseitigen.
 
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er muss zwar das midleste mittel wählen, sich aber damit nicht selbst gefährden. ein schuss in den fuss ist damit auf jeden falls unsinn, fuss ist einfach extrem schwer zu treffen wenn sich der gegner bewegt, falls ein warnschuss nicht reicht, ist auf den torso zielen einfach das vernünftigste.

ob ein warnschuss reicht darüber kann man streiten, aber er bewirkt schonmal nicht "sicherlich das gleiche". was bei einem warnschuss passiert ist keinesfalls eindeutig (falls doch hätte ich gerne den beweis dafür), und wie schon gesagt muss er bei notwehr kein risiko auf sich nehmen. wenn er der meinung war anderes gehts nicht, dann ist es höchstens notwehrexzess.

Bis hierhin richtig.

Der Schluss ("deswegen") ist falsch. Denn der Satz heißt komplett: Erforderlich ist eine Notwehrhandlung, wenn es kein milderes Mittel gibt, das bei gleicher Wirksamkeit einen geringeren Schaden anrichtet. Der Rentner durfte aufgrund der Notwehrlage (jedenfalls rechtswidriger Angriff auf sein Geld, dass die Angreifer schon hatten) eine Handlung wählen, die mit vollkommener Sicherheit jede Gefahr für sein Eigentum endgültig unterbindet, wobei er kein Risiko eingehen muss, dass er durch Verlust des Überraschungsmoments überwältigt wird. D.h. von allen in Frage kommenden Handlungen, etwa Warnruf, Warnschuss, Schuss aufs Knie oder gar vollkommenes Absehen vom Schusswaffengebrauch, können wir schon mal alle wegstreichen, die nicht mit 100% Sicherheit zum Erfolg führen oder die dem Gegner eine Reaktion ermöglichen, die dann eine weitere Abwehr verhindern. Aufgrund der Interessenlage (böser Angreifer der selbst Schuld ist gegen armes, unschuldiges Opfer) muss das Opfer hier nicht einmal ein Risiko eingehen.

ich gehe jetzt mal nur auf das abstrakte ein und ignoriere die "wie es wirklich war" beurteilungen

ihr seid also der ansicht, dass ein tödlicher schuss prinzipiell immer das mittel der wahl ist, weil alles andere nicht 100% risikofrei und gleich wirksam ist? diese ansicht ist abzulehnen, da diese argumentation dazu führen würde, dass jeder angriff auf welches rechtsgut auch immer gleich den freibrief enthält, jemanden abzuknallen. schließlich ist es das bestwirksamste mittel den angriff zu beenden und für sich selbst absolut risikolos.
genau aus diesem grund hat ja auch die rechtsprechung das stufige vorgehen entwickelt, zuerst zu schützen, dann zu warnen und erst dann aktive gegenmaßnahmen anzuwenden. das gewünschte ziel, die flucht der täter, nur mit dem töten desjenigen herbeiführen zu können und deswegen einen warnschuss zu übergehen ist meiner meinung nach nicht vertretbar.

das "deswegen hätte der opa ein milderes mittel wählen müssen" ist natürlich auf meinen standpunkt aus dem ersten post bezogen, zwischengeschoben die antwort auf die frage von myta "aus welchem prinzip geht die wahl des milderen mittels hervor".

ihr vergesst scheinbar, dass das töten eines menschen ultima ratio ist, das letzte überhaupt anwendbare mittel, wenn alles andere nicht ausreicht. absolute ausnahme.
 
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Clawg

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Der Opa war 77, er hat sein Leben bereits gelebt. In einem solchen Fall ist das Notwehrrecht fuer Rentner krass eingeschraenkt, vorallem wenn denen keine koerperliche Beeinträchtigung droht, sondern nur die Wegnahme einer Sache, denn gerade Rentner haben sowieso mehr als sie brauchen.
Aber es ist halt typisch fuer eine Greisenrepublik, dass selbst die jungen Leute in Internetforen das Leben eines Halbtoten ueber das eines jungen Erwachsenen stellen.
Gluecklicherweise sieht das BVerfG dies anders und erlaubt keine Trutzwehr von Rentnern gegenüber Jugendlichen, wär auch noch schöner.

Wieso? Einer der 5 hatte eine noch niedrigere Lebenserwartung als der Mann (0).
 
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ihr seid also der ansicht, dass ein tödlicher schuss prinzipiell immer das mittel der wahl ist, weil alles andere nicht 100% risikofrei und gleich wirksam ist?

nein, je nach situation können auch andere maßnahmen genausowenig risiko bergen und ähnlich wirksam sein.

auf die frage von myta "aus welchem prinzip geht die wahl des milderen mittels hervor".

das habe nicht nicht gefragt, ich habe gefragt warum er vorwarnen MUSS. du hast geschrieben dass er das GRUNDSÄTZLICH tun muss, und das ist eben falsch.
 
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Was ich wirklich schlimm finde ist nicht, dass das Handeln des Opas gutgeheissen wird (darueber kann man jetzt eigentlich eh noch keine Aussage machen), sondern dass regelrecht gefeiert wird, dass da einer erschossen wurde. Mal im Ernst, wie kann man das gut finden? Das ist doch voellig krank, da kann mir keiner was erzaehlen. Viele geilts doch total auf, dass der Raeuber getoetet wurde, total sick.
 
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mit ner schrottflinte hätte er vielleicht mehr erwischt...
 
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Opa sollte ausgezeichnet werden...diese Leute kommen nach Deutschland bzw . Österreich....rauben alte Leute aus und wir anderen Ausländer werden dann auch mit denen in einen Topf geworfen.
Gott hätte er nicht getroffen hätte ich sie gejagt um sie meinen Hass spüren zu lassen.
 

Clawg

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Was ich wirklich schlimm finde ist nicht, dass das Handeln des Opas gutgeheissen wird (darueber kann man jetzt eigentlich eh noch keine Aussage machen), sondern dass regelrecht gefeiert wird, dass da einer erschossen wurde. Mal im Ernst, wie kann man das gut finden? Das ist doch voellig krank, da kann mir keiner was erzaehlen. Viele geilts doch total auf, dass der Raeuber getoetet wurde, total sick.

Um Räuber ist es echt nicht schade.
 
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Sorry aber diese in Schutz nahme der Täter kotzt mich echt manchmal an. Ich sage ja nicht, dass sie unverschuldet in die Situation gekommen sind Räuber zu werden aber das ist mir auch scheiß egal denn Fakt ist: Ohne solche Menschen geht es uns besser also wieso sollte ich Mitleid haben wenn sie aufgrund ihrer Straftaten umkommen ?

Da tut mir ein Kind, dass stirbt weil es nicht genügend zu trinken & essen hat mehr Leid.
 
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Um Räuber ist es echt nicht schade.

Also ich bin echt erschüttert was hier für Meinungen vorherrschen. Ich bin echt froh dass ihr nicht an der Rechtsprechung beteiligt seid. Wollt ihr auch gleich noch die Todesstrafe für Raub wieder einführen? Oder nur Peitschenhiebe und Hand abschneiden wenn sichs nur um was zu essen handelt?

Leute, wir leben in Deutschland und nicht im Iran! Es ist doch wohl 100%ig klar, dass ein Mann mit einer Schusswaffe *nicht* einfach einen unbewaffneten Jugendlichen erschiessen darf. *Kopfschüttel*
 
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3mexri558.gif

:rofl2: :rofl2:

Der 77-jährige Hausbesitzer aus dem niedersächsischen Sittensen war am Montagabend auf dem Weg zu seinem Hundezwinger im Garten

Der Opa hats genau richtig gemacht, man sollte ihm einen Orden verleihen.
 
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hartes trolling hier von Rambo und Phil, so geschmacklos bin nicht mal ich
 
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schade das der opa nicht die 4 anderen per Headi niederstrecken konnte.

hier hat mal einer geschrieben: hat das leben eines jugendlichen zerstört...

korrekt: hat das leben eines jugendlichen abschaums albanischer Herkunft zerstört....ZURECHT!

wegen so bastarden werden alle anderen ausländer über ein kamm geschoren und müssen darunter leiden.

wenn die chance besteht so ein abschaum zu eliminieren dann go 4 it!
 
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Hier wird so viel über den Notwehr-Paragraphen gezankt aber er selbst wird nicht in Frage gestellt.
Wieso sollte man überhaupt das "mildeste angemessene Mittel" einsetzen müssen? Diese Abwägung ist in fast jedem Fall unmöglich und derjenige, der in eine Notwehr-Situation gerät kann sich nicht einfach selbst verteidigen sondern muss sich dann auch noch Sorgen darum machen, seine Angreifer bloß nicht "zu viel" zu verletzen, weil ihm sonst gerichtliche Konsequenzen drohen (die wie gesagt willkürlich sind, "zu viel" ist in einer Gefahrensituation unmöglich einzuschätzen).

Sobald eine Notwehr-Situation eintritt in der ein Mensch und Leib und Leben fürchten muss sollte einfach _alles_ erlaubt sein, egal ob nötig oder "zu viel" oder sonstwas.

Die lächerliche juristische Diskussion hier zeigt, dass das Recht zur Notwehr massiv ausgeweitet werden sollte, so dass solche Diskussionen nicht mehr nötig sind.
 
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Gutheißen? Wohl kaum. Wurde ja schon erwähnt, Warnschuss sollte ne ähnliche Wirkung haben etc....

Persönlich verstehen, in seiner Lage? Joa... ich mein Hallo? 5 maskierte Männer treten dir die Tür ein und drohen dir vermutlich damit dich kaltzumachen... da denkt man nicht viel nach... in so nem Moment heißts: Entweder ich oder die.


Achja, big LOL was da für Märchen erzähl werden, von wegen Rentner dürften sich nicht mehr verteidigen und deren Leben sei weniger wert etc. xD Das würde ja mal eben gegen sämtliche Menschenrechtskonventionen verstoßen, mit sowas würde Deutschland gegen das Völkerrecht verstoßen. Ololo...
Es gibt ein Recht auf Leben, und dieses ist nicht gegeneinander aufzuwiegen, basta.
 
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klar. warnschuss sehen die täter dann als chance, dass der opa daneben geschossen hat zücken ihrerseits ihre knarre und pumpen den opa voll blei.


direkt aufn kopf zielen und gut ist.no mercy
 

Flopgun

Guest
Indizien sprechen nach Angaben der Polizei dafür, dass es sich bei dem Getöteten um einen 16-jährigen Deutschen albanischer Herkunft handelt. Er sei bei der Polizei bereits einschlägig als Intensivtäter bekannt, hieß es.

Mit 16 Jahren schon als Intensivtäter bekannt zu sein, dass ist ja schon zeitlich gesehen eine beachtliche Leistung. Doch es zeigt auch: Jedes mal gab man ihn noch "eine" Chance, jedes mal hat der Richter versagt. Hätte ihn mal einer in den Bau geschickt, hätte er zig weniger Taten begehen können, es hätte zig weniger Opfer gegeben, der Renter hätte sich nicht verteidigen müssen und der Täter würde noch Leben.

Wetten, dass die restlichen 4 Täter falls man sie findet, auch wieder ohne nennenswerte Strafe davonkommen? Der Renter dagegen, der muss jetzt fürchten das er vor das Gericht gezogen wird. Ob er beim Schuldspruch auch mit einem Anti-Aggresionstraining oder mit dem Lesen eines Buches (http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,690802,00.html) als Strafe davonkommt?


Fabian Heinzel 14.12.2010
Intensivtäter sind Justizversagen
http://www.freiewelt.net/blog-2613/intensivt%E4ter-sind-justizversagen.html




€: Vor 2 Tagen gab es einen sehr ähnlichen Fall, dort hatte sich das Opfer aber nicht gewehrt und ist gestorben: http://www.bild.de/BILD/regional/ha...kt/abends-um-acht-klingelten-die-moerder.html
 
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korrekt: hat das leben eines jugendlichen abschaums albanischer Herkunft zerstört....ZURECHT!

wegen so bastarden werden alle anderen ausländer über ein kamm geschoren und müssen darunter leiden.

wenn die chance besteht so ein abschaum zu eliminieren dann go 4 it!

die letzten zwei saetze waren noch editiert, war dir wohl nicht politisch korrekt genug..

MV: du hast genau 0 verstanden was die notwehr darstellt und wie man sie anwenden darf, aber scheiss drauf, erstmal nen richtig fetten spruch ueber erweiterung der notwehr und so und die scheiss politik, die soll sich mal drum kuemmern!!!!!
ihr reagiert wie die kettenhunde auf immer die selben themen, nennt man wohl pawlowschen reflex
 
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Für die Frage der Notwehr spielt möglicherweise auch der gewaltsame Tod eines 51 Jahre alten Mannes im rund 50 Kilometer entfernten Oldendorf eine Rolle. Er war am Wochenende bei einem Raubüberfall getötet worden. Dieser Fall könnte dazu geführt haben, dass der 77-jährige Rentner schneller als gewöhnlich zur Waffe gegriffen hat, so die Staatsanwaltschaft. Der Rentner wurde inzwischen vernommen.

...
 
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das habe nicht nicht gefragt, ich habe gefragt warum er vorwarnen MUSS. du hast geschrieben dass er das GRUNDSÄTZLICH tun muss, und das ist eben falsch.

grundsätzlich muss man warnen, das ist vollkommen richtig. grundsätzlich bedeutet, dass das der regelfall ist, ausnahmen hiervon jedoch möglich sind. diese ausnahmen bestehen zb dann, wenn eine warnung praktisch nicht mehr möglich ist.
 
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Vielleicht war es ein Warnschuss und der Täter ist reingelaufen? Naja vielleicht die gleichen die bei dem Geschäftsmann waren. Dann wäre es ja ausgleichende Gerechtigkeit.
 
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oder er hat sich heroisch in die schussbahn geworfen um seine anderen gangster intensivstraftäter zu schützen
 
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Leute, wir leben in Deutschland und nicht im Iran! Es ist doch wohl 100%ig klar, dass ein Mann mit einer Schusswaffe *nicht* einfach einen unbewaffneten Jugendlichen erschiessen darf. *Kopfschüttel*

einen unbewaffeneten jugendlichen der gewaltsam mit 4 anderen in das haus des rentner eingedrungen und ihn sicherlich auch bedroht haben.
tja dank der 5 idioten hat der rentner jetzt sicherlich nen knacks weg und muss psychologisch betreut werden, da ist das nur gut das er einen direkt getilgt hat.
so haben die 5 jugendlichen die ermittlungskosten wenigstens gleich wieder reingespielt.
 
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Problematisch ist wohl viel eher, dass der Opa jetzt seine Sippe an der Backe hat. Die leben sicher in dem Irrglauben sich dafür rächen zu dürfen oder sowas.
 
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ihr seid also der ansicht, dass ein tödlicher schuss prinzipiell immer das mittel der wahl ist, weil alles andere nicht 100% risikofrei und gleich wirksam ist?
Nein. Wenn beispielsweise ein Angreifer auf das Opfer zu kommt, dann reicht vielleicht die Warnung. Denn wenn der Angreifer dann flieht, ist der Angriff abgewehrt. In Fällen, in denen der Angreifer aber gerade an der Flucht gehindert werden muss, weil gerade durch die Flucht ein Rechtsgut verletzt würde (Eigentum), ist nunmal ein Mittel erforderlich, das die Flucht sicher verhindert. Diese Ansicht ist nicht abzulehnen, sondern geltendes Recht, ein Blick in den § 32 reicht.

dazu führen würde, dass jeder angriff auf welches rechtsgut auch immer gleich den freibrief enthält, jemanden abzuknallen. schließlich ist es das bestwirksamste mittel den angriff zu beenden und für sich selbst absolut risikolos.
Nein. Wenn es noch andere Mittel gibt, die ebenfalls risikofrei sind, dabei aber weniger einscheidend, sind diese zuerst zu ergreifen.

genau aus diesem grund hat ja auch die rechtsprechung das stufige vorgehen entwickelt, zuerst zu schützen, dann zu warnen und erst dann aktive gegenmaßnahmen anzuwenden.
Die Stufen können aber nach (vollkommen herrschender Ansicht) übersprungen werden, wenn andernfalls der Abwehr-Erfolg gefährdet wäre.

das gewünschte ziel, die flucht der täter, nur mit dem töten desjenigen herbeiführen zu können und deswegen einen warnschuss zu übergehen ist meiner meinung nach nicht vertretbar.
Es geht nicht um die Flucht an sich, dazu dürfte man nicht töten. Es geht um den Schutz des Eigentums. Wenn das Opfer sein Eigentum nur dadurch effektiv behaupten kann, indem er den fliehenden Dieb oder Räuber niederschießt, dann darf er das grundsätzlich.

BGH in ständiger Rechtsprechung schrieb:
BGH NStZ 1982, 285:
"Der Angegriffene darf grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt. Er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist"

BGH NStZ-RR 1999, 40:
"Die iSv StGB § 32 Abs 2 erforderliche Verteidigungshandlung schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Dies darf jedoch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein. Der Angegriffene muß allerdings nicht auf weniger wirksame Verteidigungsmittel zurückgreifen, wenn deren Erfolg zweifelhaft ist."

Nahezug Wortgleich etwa auch BGH NStZ 1994, 581; NStZ 2002, 140
Soll ich noch mehr Fundstellen bringen?
Wer nicht glaubt, wie weit diese Kein-Risiko-Eingehen Sache geht, dem lege ich mal ein relativ neues BGH-Urteil nahe: BGH NStZ 2006, 152:
A und B werden von X und Y (das sind die "Bösen", die Angreifer) in zwei Zweikämpfe verwickelt, A-X und B-Y. A gewinnt seinen Zweikampf gegen X, hat aber B und Y aus den Augen verloren. Er sticht dem am Boden liegenden X in Tötungsabsicht mit seiner Waffe in den Brustbereich. A war hier gerechtfertigt, weil er sich nicht einmal der geringen Gefahr aussetzen muss, dass Y in dem anderen Kampf gewinnt, anschließend ihn, den A angreift und dass dann X ebenfalls wieder eingreift, was dann dazu führen würde, dass A sich X und Y gegenüber sieht. Hier reichte die wage Möglichtkeit, dass ein weiterer Angreifer auftaucht und A ebenfalls angreift, um eine Tötung zu rechtfertigen.

Notwehrrecht erlaubt es dem Opfer, sich zum Schutz seiner Rechtsgüter umfassend gegen den Angreifer zu wehren, und zwar grundsätzlich gleichgültig, wie teuer das den Angreifer zu stehen kommt! Der Satz "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen" ist wörtlich gemeint!
 
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Hm also versetzen wir uns mal in die Lage des Opfers (also dem 77-Jährigem):
Körperlich sicherlich unterlegen kommen 5 Gestalten und drängen mich in mein Haus und berauben mich. (Hier steht jetzt im Raum ob diese Gestalten zusätzlich bewaffnet waren, egal ob Anscheinswaffen oder richtige Waffen, und ob der Rentner weiter bedrängt wurde). Vielleicht hatte der gute Mann sogar im Hinterkopf die Geschichte des getöteten Menschens im Hinterkopf.

Also mal ganz ehrlich, ich hätte mir vor Angst die Hose nass gemacht. Wenn mir da ne Knarre in die Finger gekommen wäre hätte ich bestimmt das ganze Magazin in die grobe Richtung geschossen.

Das was dem 16-Jährigem passiert ist nennt man dann wohl "Berufsrisiko" :deliver:
Ich kann nun wirklich kein Mitleid mit dem Jugendlichen haben.

Natürlich stellen sich mehrere Fragen:
1. Woher weiß man das es 5 waren (nur durch Aussage des alten Mannes?)?
2. Wurde der alte im Haus weiter drangsaliert oder "nur" in eine Ecke gestellt während die alles auf den Kopf gestellt haben?
3. Waren die Jugendlichen Bewaffnet ?
...

Also keine vorschnellen "Ja knallt sie alle ab" Kommentare bitte, ebensowenig wie "der alte darf garnicht schießen".
 
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15.08.2000
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Der Opa war 77, er hat sein Leben bereits gelebt. In einem solchen Fall ist das Notwehrrecht fuer Rentner krass eingeschraenkt, vorallem wenn denen keine koerperliche Beeinträchtigung droht, sondern nur die Wegnahme einer Sache, denn gerade Rentner haben sowieso mehr als sie brauchen.
Aber es ist halt typisch fuer eine Greisenrepublik, dass selbst die jungen Leute in Internetforen das Leben eines Halbtoten ueber das eines jungen Erwachsenen stellen.
Gluecklicherweise sieht das BVerfG dies anders und erlaubt keine Trutzwehr von Rentnern gegenüber Jugendlichen, wär auch noch schöner.

Wie mir zu solchen dumen Äußerungen nix mehr einfällt :rofl2:
Hier mit dem BVerfG kommen und im gleichen Atemzug die Gleichheit vor dem Gesetz wegwischen ist schon ne geile Nummer.

Ich finde es auch moralisch einwandfrei sich darüber zu freuen, wenn es einen Bastard direkt während eines Verbrechens zerlegt. Ein bisschen Gerechtigkeitsempfinden haben wir trotz Political Correctness noch in uns.

Das was dem 16-Jährigem passiert ist nennt man dann wohl "Berufsrisiko" :deliver:

So siehts aus, vielleicht zahlt dem armen Tropf ja wenigstens seine Berufsunfähigkeitsversicherung nen paar Scheine posthum aus.
 
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Clawg

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Also ich bin echt erschüttert was hier für Meinungen vorherrschen. Ich bin echt froh dass ihr nicht an der Rechtsprechung beteiligt seid. Wollt ihr auch gleich noch die Todesstrafe für Raub wieder einführen? Oder nur Peitschenhiebe und Hand abschneiden wenn sichs nur um was zu essen handelt?

Leute, wir leben in Deutschland und nicht im Iran! Es ist doch wohl 100%ig klar, dass ein Mann mit einer Schusswaffe *nicht* einfach einen unbewaffneten Jugendlichen erschiessen darf. *Kopfschüttel*

Richtig, es kommt auf die Umstände an. Deshalb ist jetzt auch eine umfangreiche polizeiliche Untersuchung angebracht. Sollte sich die Geschichte bewahrheiten, sollte der Rentner nichts zu befürchten haben, nicht einmal einen schiefen Blick der Polizei.

Auch muss man bedenken, dass er nicht nur sich und seine eigene Habe, sondern auch das von vielen anderen geschützt hat. Wer weiß welche Verbrecher sich danach nun davor hüten, andere auszurauben. Vor einem langatmigen Prozess Monate oder gar Jahre später hat niemand Angst, vor unmittelbaren Konsequenzen des Handelns dagegen schon.

Für die Tat würde ich ihm erst einmal nen Jahr lang Polizeischutz gewähren, bis die restlichen Täter gefasst sind.
 
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sie haben sich schin gestellt und hatten alle softair pistolen, die 1zu1 wie eichte waffen aussehen
 

jysk

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Völlig unabhängig davon ob es "richtig" war, bzw. wie die Umstände waren, ist und bleibt es behindert darauf abzufeiern das jemand erschossen wurde, auch wenn es ein Räuber war. Wir sind nicht mehr im Mittelalter wo sich der Mob gefreut hat wenn mal wieder einer auf dem Dorfplatz aufgeknüpft worden ist.
 
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Sagt mal dumm-dackel-batz, spongebobrambo, Mackiavelli & jämmerlicher Rest was wuerdet ihr machen wenn ihr die Leiche des Typen vor euch haettet, wuerdet ihr da mal so richtig reinboxen und die schoen zerfleddern? Erzaehlt mal, lasst es raus jungs.
 
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Mein Gott... was ihr alle habt.
Der ältere Mann hat bestimmt jetzt schwere Schuldgefühle nach dem er einen getötet hat.

"Wie konnte ich die anderen vier nur verfehlen"

5 Jugendliche die einen alten Mann ausrauben. Das sind keine freundlichen jungen Männer, das sind Alis die mal austicken könnten und ihn totschlagen/foltern/verstümmeln würden. Ich hätte auch geschossen. Schuldgefühle hätte ich nicht. Wie jetzt aus den Tätern Opfer gemacht werden... ooooh der arme bub wurde erschossen nach dem er den bösartigen, schwerkriminellen Typen nur nach der Uhrzeit fragen wollte.
 
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