Aufgabe des Strafrechts ist, Vergeltung zu üben.
diese meinung ist längst überholt. es handelt sich um die früher vertretene vergeltungstheorie, nach der strafrecht ausschließlich "punitur, quia peccatum es", also lediglich antwort auf fehlverhalten. man sah strafe als negation der negation des rechts und somit als herstellung von gerechtigkeit im sinne von kants kategorischen imperativ.diese von hegel und kant vertretene auffassung ist aber längst überholt.
heute herrschen die relativen straftheorien vor, strafe ist demnach nur gerechtfertigt, wenn sie einen legitimen zweck erreicht ( punitur, ne peccetur ) ein legitimer zweck kann im sinne der spezialprävention sein: besserung, abeschreckung und unschädlichmachung.adressat ist der konkrete täter, er soll diese tat aufgrund der strafe nicht mehr wiederholen.
ebenso vertreten wird aber auch die negative generalprävention, nach ihr ist adressat der strafe zwar der täter, aber unmittelbar auch die allgemeinheit. strafe soll demnach verhindern., dass andere diese tat begehen. eine andere theorie ( positive generalprävention ) sieht auch die allgemeinheit als adressat, nämlich in der hinsicht, dass rechtssicherheit und vertrauen in die rechtsordnung geschaffen werden:
rechtssprechung und lehre vertreten heute einen mix aus diesen theorien: demnach soll strafe generalpräventiv ( abschreckend ) sein, schuldangemessen (vergeltung ) aber auch spezialpräventiv ( der konkrete täter soll das nächste mal von der begehung abgehalten werden )
du siehst, strafrecht nur als vergeltung zu sehen ist längst nichtmehr mit modernem strafverständnis konform.
@ shao
siehe post, strafe ist ebend nicht nur vergeltung und im sinne des modernen strafbegriffs und der ziele des strafrechts ( vor allem der spezialprävention ) wäre es äußerst falsch einen täter wie phoenix zu einer sehr hohen haftstrafe zu verurteilen. letzendlich würde es der gesellschaft langfristig mehr schaden als nützen, was nicht bedeuten soll, dass er straffrei bleiben sollte!