Überfall auf Sommercamp- zwei Verletzte

Shihatsu

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Original geschrieben von ViperDK
mal ne frage am rande... wie wurde er seinen mod-posten los? gabs nen grund oder einfach keinen bock mehr? das moderator-klima war ja imho sagen wir mal nicht immer so 100%ig politisch neutral auch wenn sich das gefuehlt verbessert hat.
seinen mod-posten wurde er los, weil er mit staffi-schildchen ein paar äusserungen gemacht hat, die uns admins nicht gefallen haben. er war moderator des vod-forums, und als solcher oblag es unserer verantwortung, darauf zu schauen das er sich benimmt. das hat er einmal nicht getan, wurde gewarnt, tat es wieder nicht, und zack die bohne.

was meinst du genau mit "politisch neutral"? war es dir eher zu rechts oder zu links? und naja, schau dir doch einfach mal die chefs der mods an. bzw wäre ich sehr neugierig auf eine politische beurteilung von dir der admins seit meiner zeit: grein, warlord, annihilator, raven und quint. bei grein kann ich mir denken was kommt, aber vergiss bitte nicht bei deiner beurteilung folgendes: während grein und ich admin waren, hatten wir zb solch leute wie era im team - und den hab ich geholt, nicht grein. think about it^^
 
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WTF die Comments:

"Zu Viert eine ganze Bolschewistenstellung aufzurollen, dafür hätte es früher das EK 1 gegeben. Wenn deren Wachen besoffen am Lagerfeuer lungern, anstatt über ihre politischen SoldatInnen zu wachen – selber Schuld! Für den Kampf eines mit Klappspaten bewaffneten Einzelkämpfers inmitten einer feindlichen Stellung wäre sicherlich auch die Nahkampfspange angebracht, auch wenn der Gegner nur Zahnspange hat."
 
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parats'

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Lächerliche Menschen gibts... :bored:
 
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Original geschrieben von CosmicEsmeralda
Und was hat das Ger-team damals zu dem netten Werbevideo gesagt ?

das video wurde afaik abgeändert, der hitler-part rausgenommen.
 

shaoling

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Original geschrieben von HeatoR
das ist die vorsatzform die hier greifen könnte, und laut stA auch greift. es bleibt abzuwarten wie sich der richter entscheidet, aber ich bin mir recht sicher, dass die anwälte versuchen werden zu beweisen, dass phoenix gar nicht bewusst war, dass er lebensgefährliche handlungen an dem mädchen vollbringt und dass er weder gezielt noch koordiniert vorging, sondern in einem spontanten ausbruch affektiver gewalt handelte. sollte das mädchen sterben ist der tatbestand der körperverletzung mit todesfolge erfüllt ( §227 StgB als Qualifikation zu §224)
Überzeugt mich nicht. Affekt kommt hier für mich nicht in Frage. Er ist mit dem Vorsatz, Gewalt zu verüben, in dieses Zelt eingedrungen. Da sehe ich keinen Raum, um von einem "spontanen Ausbruch affektiver Gewalt" zu sprechen.

Für mich sind hier drei Punkte maßgeblich:
1. Er schlug mit einem Klappspaten - beide Opfer erlitten Schnittwunden -, also einem massiven, sogar scharfen Gegenstand, der eindeutig als potentiell tödliche Waffe zu qualifizieren ist. (Wichtig wäre hier jetzt schon mal zu wissen, ob er den Spaten mitgebracht oder dort gefunden hat, was aus den Quellen nicht klar hervorgeht.)
2. Er schlug zum Kopf - beide Opfer erhielten Schnittwunden hauptsächlich an Kopf und Armen (vermutlich schützend zum Kopf gehalten). Es war also aller Wahrscheinlichkeit nach kein unkoordiniertes Herumschlagen. Wer mit einem solchen Gegenstand auf den Kopf eines Menschen schlägt oder zu schlagen versucht, dem muss die Lebensgefahr des Opfers bewusst sein.
3. Er schlug mehrfach zu.

All das sind Punkte, die in meinen Augen für einen Tötungsvorsatz sprechen.
Letztlich hängt natürlich noch einiges vom genauen Tathergang ab, der nur durch medizinische Befunde und Zeugenaussagen zu rekonstruieren ist.
 
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Original geschrieben von waah!!
WTF die Comments:

"Zu Viert eine ganze Bolschewistenstellung aufzurollen, dafür hätte es früher das EK 1 gegeben. Wenn deren Wachen besoffen am Lagerfeuer lungern, anstatt über ihre politischen SoldatInnen zu wachen – selber Schuld! Für den Kampf eines mit Klappspaten bewaffneten Einzelkämpfers inmitten einer feindlichen Stellung wäre sicherlich auch die Nahkampfspange angebracht, auch wenn der Gegner nur Zahnspange hat."

Das sieht mir aber schon nach Ironie aus. Den Comment mit "alt genug um gegen Nazis zu demonstrieren" find ich heftiger.
 
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Ich kanns auch nicht wirklich glauben, aber naja, die andern Idioten in den Comments dort hatten mehr probleme damit für so ein *einfaches* vergehen orden zu verleihen à la:

"mein Grossvater hat ein ganzes Lager voller Bollschewistenschweine ausgehoben und bekam dafür den Orden, im Vergleich hat schripowski (oder wie er heisst) nichts geleistet"... So frei nachgesprochen...

Uhm... mein Gott... Hät ich das Zeug nich gelesen, ich würds nich glauben...
 
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Naja, wenn er das erste mal mit ein paar Türken im Knast duscht und sie sein Tattoo sehen, dann hat er sicher keine schöne Zeit da...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Original geschrieben von sHaO-LiNg

Überzeugt mich nicht. Affekt kommt hier für mich nicht in Frage. Er ist mit dem Vorsatz, Gewalt zu verüben, in dieses Zelt eingedrungen. Da sehe ich keinen Raum, um von einem "spontanen Ausbruch affektiver Gewalt" zu sprechen.

Für mich sind hier drei Punkte maßgeblich:
1. Er schlug mit einem Klappspaten - beide Opfer erlitten Schnittwunden -, also einem massiven, sogar scharfen Gegenstand, der eindeutig als potentiell tödliche Waffe zu qualifizieren ist. (Wichtig wäre hier jetzt schon mal zu wissen, ob er den Spaten mitgebracht oder dort gefunden hat, was aus den Quellen nicht klar hervorgeht.)
2. Er schlug zum Kopf - beide Opfer erhielten Schnittwunden hauptsächlich an Kopf und Armen (vermutlich schützend zum Kopf gehalten). Es war also aller Wahrscheinlichkeit nach kein unkoordiniertes Herumschlagen. Wer mit einem solchen Gegenstand auf den Kopf eines Menschen schlägt oder zu schlagen versucht, dem muss die Lebensgefahr des Opfers bewusst sein.
3. Er schlug mehrfach zu.

All das sind Punkte, die in meinen Augen für einen Tötungsvorsatz sprechen.
Letztlich hängt natürlich noch einiges vom genauen Tathergang ab, der nur durch medizinische Befunde und Zeugenaussagen zu rekonstruieren ist.

affekt und affektive handlung sind zwei paar schuhe. es ist auch hier zu differenzieren: ging er mit dem vorsatz ( einer der drei vorsatzformen ) in das zelt das mädchen bzw. die dortigen menschen zu töten oder wollte er sie "nur" verprügeln. das ist die entscheidende frage.

zu1: richtig, dafür gibt es ja den tatbestand der GEFÄHRLICHEN körperverletzung nach §224, die im strafmaß von der geöhnlichen körperverletzung nach §223 abgehoben ist und im objektiven tatbestand zB genau das merkmal "mittels eines gefährlichen werkzeugs" birgt. das spricht nicht für eine totschlagsanklage.

zu2: das ist genau was zu klären ist. hat er unkoordiniert einfach "drauflosgeschlagen" dann ist es für mich unter gefährliche körperverletzung zu subsumieren. kann ihm nachgewiesen werden, dass er gezielt den kopf und somit eine lebensgefährdende region bearbeitet hat, dann ist der vorwurf des versuchten totschlages wohl gerechtfertigt. aber weil wir in einem rechtsstaat leben müssen diese tatbestandsmerkmale erwiesen sein, besser gesagt: das gericht muss sie als erwiesen ansehen. ein bloßes: das muss so gewesen sein, denn er ist ein gemeingefährlicher nazi, wird den hohen anforderungen eines rechtsstaatlichen prozesses nicht gerecht.

zu3: siehe 2; das spricht weder für noch gegen einen versuchten totschlag bzw. eine vollendete gefährliche körperverletzung.

im übrigen spricht auch die tatsache, dass die schläge lebensbedrohlich waren gerade NICHT für einen versuchten totschlag, denn eine körperverletzung mittels "einer das leben gefährdenden behandlung" ist gerade das tatmerkmal einer gefährlichen körperverletzung auf der objektiven tatbestandsseite.

allerdings ist das eh ein streit um des kaisers bart ( wie so oft im materiellen strafrecht ) denn letzendlich hat das gericht so oder so die möglichkeit ihn für bis zu zehn jahre zu verknacken. schaut man sich aber die strafprozessuale seite an, so wird man mit sehr großer sicherheit jugendstrafrecht anwenden und wenn das mädchen überlebt tippe ich auf ein urteil deutlich unter der 10 jahresmarke, eher so 5-6 jahre, unabhängig von der letzendlichen anklage.
 
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mir war schon immer klar, dass er ein absoluter spinner ist, aber sowas?
 

shaoling

Guest
Mir ist schon klar, worauf du bei der gefährlichen Körperverletzung abzielst, habe die Definition vorher extra noch nachgelesen.

Ich muss gestehen, dass mir der qualitative Unterschied zwischen "jemanden gefährlich verletzen und dabei sein Leben in Gefahr bringen" (gefährliche Körperverletzung, unter Umständen mit Todesfolge) und "den Tod eines Menschen bei einem Angriff billigend in Kauf nehmen" (Totschlag?) nicht ganz klar ist.
Die Paragraphen-Definitionen helfen hier wenig, weil unter Mord sich nur findet: "wer unter... (Mordmerkmale) einen Menschen tötet" und unter Totschlag: "wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein".
Da steht nicht mal was von absichtlicher Tötung.

Was ich halt abstreite: dass mehrfache Schläge mit einem Klappspaten zum Kopf des Opfers nur als lebensgefährlich, nicht jedoch als gezielt gegen das Leben des Opfers gerichtet aufzufassen sein sollen.
Wie gesagt, ich weiß nicht, inwiefern ich mich hier im Einklang mit geltendem Recht befinde, aber für mich persönlich ist hier nicht so sehr das Ziel seines Willens, als vielmehr das Ziel seiner Tat entscheidend und die Art und Weise, wie er dieses Ziel verfolgt hat.
Und das ist für mich nach dem bisherigen Kenntnisstand ein Angriff auf das Leben des Opfers.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Die Paragraphen-Definitionen helfen hier wenig, weil unter Mord sich nur findet: "wer unter... (Mordmerkmale) einen Menschen tötet" und unter Totschlag: "wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein".

naja, allein daraus, dass es den tatbestand der fahrlässigen tötung getrennt davon in §222 StGB gibt, kann man schließen, dass die übrigen tötungsdelikte vom vorsatz getragen sein müssen.

in der tat hilft der wortlaut nur wenig ( wäre auch schlimm wenn man jedes gesetz aus dem wortlaut verstehen könnte, wovon sollen die ganzen hochbezahlten juristen dann leben? und damit das nicht so schnell passiert schleudern schlaue professoren und wissenschaftler jeden tag zig neue theorien und interpretationen in die welt :D )

Ich muss gestehen, dass mir der qualitative Unterschied zwischen "jemanden gefährlich verletzen und dabei sein Leben in Gefahr bringen" (gefährliche Körperverletzung, unter Umständen mit Todesfolge) und "den Tod eines Menschen bei einem Angriff billigend in Kauf nehmen" (Totschlag?) nicht ganz klar ist.

hier bringst du objektive und subjektive merkmale durcheinander. jemanden mit einer das leben gefährdenden behandlung verletzen ist ein objektives merkmal der gefährlichen körperverletzung ( genauso wie das benutzen einer waffe oder eines gefährlichen werkzeugs für die KV)
den tod des verletzten bei wissen um die konkrete möglichkeit billigend in kauf nehmen ist ein subjektives merkmal (in dem fall für den versuchten totschlag, aber auch den mordversuch) hierbei geht es nicht um eine objektiv nachprüfbare tatsache ( hat er eine waffe benutzt oder nicht? ) sondern um das subjektive element beim täter ( wie empfand er die tat? in wiefern ist die kriminelle energie zu bewerten? ) denn es ist ja eindeutig, dass ein mensch der einen anderen mit einem spaten verprügeln will eine ganz andere kriminelle energie und somit ein völlig anderes gesellschaftliches gefährdungspotential birgt als jemand der sich aufmacht einen menschen mit einem spaten zu töten.

Und das ist für mich nach dem bisherigen Kenntnisstand ein Angriff auf das Leben des Opfers.

genau davon wird die staatsanwaltschaft versuchen die richter zu überzeugen und die verteidiger werden das gegenteil behaupten. und am ende gewinnt der bessere :)

PS: aus dem stern
Ihm droht eine Anklage wegen versuchten Mordes.
also doch. ich denke auch, dass es sich auf versuchten mord seitens der staatsanwaltschaft belaufen wird, deine erste einschätzung war also, wie ich bereits sagte, richtig shao ;)
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von HeatoR
also doch. ich denke auch, dass es sich auf versuchten mord seitens der staatsanwaltschaft belaufen wird, deine erste einschätzung war also, wie ich bereits sagte, richtig shao ;)
Haste mal nen Link dazu?

Wie wird eigentlich die grundsätzliche Motivation miteinbezogen. Ist politische Motivation schon per se ein niedriger Beweggrund?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
link war hier imho schon: http://www.stern.de/politik/panorama/:Nazi-%DCberfall-Pl%F6tzlich-Schei%DF-Zecke/632353.html

politische motivation ist per se noch kein niederer beweggrund, es kommt auf den einzelfall an. rassenhass zB ist ein niederer beweggrund. der BGH hat pauschal folgende definition geprägt: aus sonstigen niederen beweggründen handelt, wenn die tat auf sozial niedrigster stufe angesiedelt ist und in besonderem maße verachtenswert gegen die wert und moralvorstellungen der gesellschaft verstößt...so in etwa, hab grad kein lehrbuch zur hand ^^
also alles in allem ne ziemlich schwammige definition, im einzelfall hat wie immer der richter zu entscheiden. ( bzw. der staatsanwalt, der aber eher im zweifel das schwere delikt anklagt )

generell wird die motivation im sinne des subjektiven tatbestands einbezogen. beim mord sind es die besagt mordmerkmale ( derer es aber auch subjektive und objektive gibt. heimtücke zB ist ein tatbezogenes, objektives merkmal, während niedere beweggründe täterbezogen, also subjektiv, sind) , beim diebstahl zB die zueignungsabsicht ( bestehend aus aneignung und enteignungsabsicht, welche wiederrum unterschiedliche voraussetzungen haben) usw.
bei tatbeständen ohne explizite "motivation" muss wie immer das subjektive tatelement trotzdem vorhanden sein, also vorsatz oder in manchen fällen fahrlässigkeit.
 
Mitglied seit
21.02.2003
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Original geschrieben von HeatoR

ich zweifele das lediglich an, denn ich sehe es keineswegs als erwiesen, dass wenn jemand im halbdunkeln im zelt wild auf eine person einschlägt er zwingend den tod dieser person billigend in kauf nimmt. wenn dem so wäre, dann müsste man theoretisch jeden an einer schlägerei beteiligten der jemadem mit einer flasche einen überzieht wegen versuchtem totschlag anklagen.

Naja, ein Klappspaten und eine Flasche sind schon ein himmelweiter unterschied. Klappspaten wurden nicht umsonst im 1 WK und in der DDR und sonstigen ostblockstaaten in die Nahkampfausbildung mit einbezogen...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
stellt sich die bereits von shao richtig formulierte frage wo der spaten herkam. wurde er extra für diesen anlass mitgebracht? das würde für einen tötungsvorsatz sprechen.
wurde er lediglich am tatort gefunden und spontan als tatwerkzeug instrumentalisiert? eher kein tötungsvorsatz usw.

das alles wird in der verhandlung zu klären sein, dazu fehlen auch die infos der polizei und stA, die werden ihren job schon richtig machen.

ich wollt nur darauf hinweisen, dass ich eine anklage wegen versuchten mordes bzw. totschlages vielleicht nicht ganz tatangemessen finde, aber die gegenmeinung ist sicherlich ebenfalls gut vertretbar.
 

shaoling

Guest
Ok, eine Frage noch.

Kann das Gericht die Anklagepunkte abwandeln, also z.B. einen einen des Mordes angeklagten nur wegen Totschlagsverurteilen? Falls ja, in welcher Richtung, nur ab- oder auch aufstufen, also etwa aus Totschlag Mord machen oder müssen sie sich strikt an das halten, wessen der Staatsanwalt anklagt?
 

noob)hot(

Guest
Original geschrieben von CosmicEsmeralda
Und was hat das Ger-team damals zu dem netten Werbevideo gesagt ?

genau das dachte ich auch gerade. megafail. lasst uns daraus eine lehre ziehen.

vielleicht hätte ich ihn über verschiedene icq-nummern nicht so terrorisiern sollen, sondern helfen. andererseits glaube ich nicht, dass ich das geschafft hätte.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nein, die gerichte urteilen grundsätzlich in freier beweiswürdigung und sind weder an die anträge der stA noch an die der verteidiger gebunden. das gericht kann also in jeder weise vollkommen frei die schuld und tatangemessene strafe ansetzen.
 

noob)hot(

Guest
haltet diesen thread doch plx aktuell, oder uns anders auf dem laufenden. möchte wissen, ob man an phoenix noch irgendwie rankommt nach dieser angelegenheit.

ich hoffe er bekommt hilfe :(
irgendwie tut er mir leid >.<"
 
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8
Original geschrieben von noob)hot(


genau das dachte ich auch gerade. megafail. lasst uns daraus eine lehre ziehen.

vielleicht hätte ich ihn über verschiedene icq-nummern nicht so terrorisiern sollen, sondern helfen. andererseits glaube ich nicht, dass ich das geschafft hätte.

ich habs damals auch für unüberlegten kinderkram gehalten. stutzig gemacht hat mich allerdings, dass er sich in der diskussion über den trailer nie klipp und klar davon distanziert hat, sondern mehr so nach dem motto "ich fand die rede halt rethorisch toll, aber wenn ihr meint dass das falsch interpretiert werden kann..." um den heißen brei herum gelabert hat.
 
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wie kann man bitte einem 13 jährigen mädchen leid zu fügen wollen, scheißegal welche politische einstellung sie hat oder was sie jemals getan hat. Sowas ist mir unbegreiflich

Da muss schon sehr viel hass in einem Menschen sein um sowas machen zu können :(
 

Jesus0815

Guest
Original geschrieben von noob)hot(
genau das dachte ich auch gerade. megafail. lasst uns daraus eine lehre ziehen.

Dieses Forum ist mittlerweile - auch wenn es bisweilen nicht den Anschein hat - erwachsen geworden. Ich denke wir stellen uns mittlerweile gut genug gegen radikales Gedankengut. Ob nun von links oder rechts! Helfen hätten wir nicht gekonnt; zum einen waren wir damals selbst noch halbe Kinder, zum anderen war Phönix in seinem Auftreten zu souverän. Der hat sich sicher auch privat von niemandem etwas sagen lassen. Die "Rechnung" ist für ihn - und leider auch für das kleine Mädchen - sehr teuer ausgefallen.

Zu der Frage wann er das Forum verlassen hat: er wurde von uns mehr oder weniger freundlich gegangen, soweit ich das noch richtig in Erinnerung hab. Ist ja auch über (?) 2 Jahre her nu.
Ansonsten kann ich mich all meinen Vorrednern nur anschließen; äußerst traurig ist sowas...
 

shaoling

Guest
Original geschrieben von noob)hot(
ich hoffe er bekommt hilfe :(
irgendwie tut er mir leid >.<"
Sry, aber es gibt sicher Millionen rechtschaffene Menschen, bei denen Hilfe auf fruchtbareren Boden fallen würde und die sie tausendmal mehr verdient hätten.
Da muss man sich in dieser Hinsicht nicht an irgendwelche elenden Straßenköter verschwenden, die in einer Wohlstandsgesellschaft aufgewachsen sind, alles hatten, wovon andere Menschen träumen, und trotzdem irgendwie am Rad drehen.

Ich habe ja viel Verständnis für menschliche Schwächen verschiedenster Art, aber wer ein kleines Mädchen fast totschlägt, der kriegt von mir weder Mitleid noch gute Wünsche mit auf den Weg.
 

Jesus0815

Guest
So siehts aus!

edit: Pfui, alter Editierer :P
Du kannst aber nicht davon ausgehen das er "Alles hatte". Wir wissen nichts über seinen sozialen Hintergrund und können eigentlich nur spekulieren...
 

noob)hot(

Guest
ja, deswegen hat phoenix das getan. weil ihm zuviel hass entgegen kam. erst aus einem grund, der sehr privat ist und den ich auch nicht kenne. dannach, weil ihn viele wegenes seines verworrenen gedankenguts geflamt haben.
der hass, den du, schao-ling, ihm gegenüber andeutest ist der grund, wieso jemand überhaupt soetwas tun kann, glaube ich.

gehasst haben ihn schon genug... hat nichts genützt irgendwie. daher meine alternative überlegung... strafe bringt nichts, der ist gestraft genug. ich hoffe er lernt mal was anderes kennen.
 

Jesus0815

Guest
Man, wenn du ihn bemitleiden willst geh bitte auf die Plattformen auf denen er rumgegurkt ist. Hier stößt du mit deinem pseudo-pädagogischen Unsinn auf Taube Ohren!
 

noob)hot(

Guest
das glaube ich nicht. meine freunde gucken hier auch ab und zu mal rein. auch wenns nicht besonders cool ist lieb zu sein, wenn es um die bekämpfung von nazis geht bin ich zu allem bereit.

sie verprügeln turnt sie nur an. das sind kranke menschen. kranken tritt man nirgends hin, davon werden sie nicht gesund. man muss ihnen medizin geben!

€: ich stimme meinem nachredner heator zu. und er hat sogar eine politische fußnote!

€€: okay heator hats geändert. ich stimme nur dem ersten part zu. ich finde "einfach nur knast" ist eine art das problem für den zeitraum zu lösen. aber mehr auch nicht.

der junge wird psychologische betreut werden müssen. und dann spielt die zeit auch keine rolle... solange es eben braucht. und wenns 100 jahre sind. aber "strafe" sollte dabei nicht im vordergrund stehen sondern "problemlösung". "strafen" sind nur zur persönlichen belustigung gut und bringen ansonsten nichts imho.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja ihm ist trotzdem gewissermaßen jugendlicher leichtsinn zu attestieren...ich glaube kaum, dass man ihn als ausgereifte "fertige" persönlichkeit sehen kann und ich glaube auch nicht, dass er schon komplett verloren ist. auch das ist aufgabe des jugendstrafrechts, der versuch mit dem schärfsten schwer der gesellschaft ein letztes mal den jungen zu retten.

strafe bringt nichts, der ist gestraft genug

trotzdem, derartiges verhalten muss sanktioniert werden. die frage ist nur wie und ob die volle breitseite aka. 10 jahre + im jugendknast das beste mittel sind wage ich zu bezweifeln.
 

shaoling

Guest
Ich deute Hass an, weil ich kein Mitleid äußere?

Wie gesagt, man kann vieles tun und auch jungen Menschen, die auf einen politisch-weltanschaulich völlig falschen Weg geraten sind, sollte geholfen werden, soweit es möglich ist.

Aber wer sowas tut, entfernt sich erstmal selbst aus dem Kreis jener, denen überhaupt noch irgendetwas zusteht.

Ich hasse ihn nicht und wünsche ihm auch kein Übel - die Gerichte werden diesen Fall schon halbwegs akkurat bewerten und für die Konsequenzen sorgen.
Ich nehme jedoch auch keinen bewegten Anteil an seinem Schicksal.
Original geschrieben von HeatoR
nichts desto trotz, derartiges verhalten muss sanktioniert werden. die frage ist nur wie und ob die volle breitseite aka. 10 jahre + im jugendknast das beste mittel sind wage ich zu bezweifeln.
Naja, dass Knast in puncto Resozialisierung eigentlich immer schädlich ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren.
Es ist halt eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Einerseits wissen wir, dass gerade Jugendliche durch Knastaufenthalte eher noch mehr verdorben werden, andererseits haben wir zum einen nicht die Möglichkeiten, jedem Missratenen das Rundum-Wohlfühl-Persönlichkeits-Wiederherstellungs-Programm zu bieten und man muss natürlich auch nach Gerechtigkeit fragen.
Wie gesagt, ich habe Verständnis für selbst schwerste menschliche Verfehlungen, aber gemäß unseres moralischen Grundkonsens' trägt irgendwie auch jeder Mensch Verantwortung für das, was er tut. Und da gibt es schlicht keine Entschuldigung.

Und ich lehne mich mal noch etwas aus dem Fenster: Gerade bei politisch motivierten Gewalttaten kommt dem Exempel in meinen Augen eine besondere Bedeutung zu.
Einen 08/15-Schläger interessiert nicht, wozu andere 08/15-Schläger verurteilt werden, weil er dafür gar keinen Blick hat. Aber die Prozesse in solchen Strafsachen schlagen Wellen. Sie sind auch eine wichtige Botschaft, die unserer Rechtsstaat an diese Leute und ihre Hintermänner sendet.
Und diese Botschaft muss lauten: Wir dulden jede Meinung, weil es dem Grundsatz der Freiheitlichkeit entspricht (tun wir leider nicht mal, aber egal), aber wir verachten und bestrafen Gewalt mit aller Härte.

Ich will jedenfalls keine Naziversammlungen, auf denen sich Stoßtrupps in das Fäustchen lachen, mit dem sie dann wieder zuschlagen, weil sie mehr als Opfer denn als Täter wahrgenommen werden.
Dann sollen sie sich lieber fragen, ob ihnen ihr "politischer" Tatendrang zehn Jahre hinter Gittern wert ist.
 
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Original geschrieben von noob)hot(
ja, deswegen hat phoenix das getan. weil ihm zuviel hass entgegen kam. erst aus einem grund, der sehr privat ist und den ich auch nicht kenne. dannach, weil ihn viele wegenes seines verworrenen gedankenguts geflamt haben.
der hass, den du, schao-ling, ihm gegenüber andeutest ist der grund, wieso jemand überhaupt soetwas tun kann, glaube ich.

gehasst haben ihn schon genug... hat nichts genützt irgendwie. daher meine alternative überlegung... strafe bringt nichts, der ist gestraft genug. ich hoffe er lernt mal was anderes kennen.

Ohh ja, lassen wir den armen missverstandenen und fehlgeleiteten jugendlichen doch lieber auf freien fuss. Die argumentation hätte bei der raf damals auch ziehen können, aber die hat man glücklicherweise ausgeherbst ähh -märzt. Aber die arme rechtsradikale szene alles misverstandene gestalten, die nur geliebt werden wollen...
 
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