RESu
Guest
cinamon ist äußert niedlich wenn sie sich so aufregt
Original geschrieben von RESu
cinamon ist äußert niedlich wenn sie sich so aufregt
Original geschrieben von Cinamon
Ach ja?
Du kennst mich nicht. Solche Aussagen machen mich nur zornig.
C.
Gibt sowas auch nen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis?Original geschrieben von Cinamon
So ein Forenausschluss und eine öffentliche Anprangerung ist eine äußerst harte Strafe, damit sollte genug geahndet sein.
Ganz einfach zu erklären. Es geht hier womöglich nicht um eine beliebige Person X, sondern um bestimmte Personen, die sich über einen langen Zeitraum durch ihr(e) Verhalten(-sgestörtheit), ihr Auftreten und ihr "Schaffen" eine nachhaltige Reputation erworben haben. Deswegen sollte man vielleicht mit Pauschalurteilen, dass es "unbegründet" wäre bzw. dass jemand ins "falsche Licht" gerückt wird, auch erstmal zurückhalten sein. Es ist anzunehmen, dass die Thematik dieser "Satire", die vielleicht oberflächlich sinnlos beleidigend und primitv anmuten mag, nicht über einen so langen Zeitraum in schönster Regelmäßigkeit auftauchen würde, wenn sie nicht auf grundsätzlichen Wahrheiten basierte. Gerade weil die Forenklientel sich eventuell teilweise durch "überdurchschnittlicher Bildungsbreite" kennzeichnet, sind sie möglicherweise in der Lage, dies zu erfassen und eben nicht reflexartig, "weil sich das ja so gehört", auf die Barrikaden gehen, sondern angemessen differenziert reagieren.Original geschrieben von Cinamon
Es ist ja einfach unglaublich, dass in so einem Forum mit Publikum weit überdurchschnittlicher Bildungsbreite so wenige Leute auf die Barrikaden gehen, wenn sie öffentlich erfahren, dass da jemand versucht, einzelne Personen bewusst ins falsche Licht zu ziehen.
Das ist ja wohl mal ein erbärmlicher Versuch Diffamierungen zu rechtfertigen. Satire hat niemals das Ziel Leute persönlich anzugreifen, sondern durch überspitzte Darstellungen ihre Handlungen zu kritisieren.Original geschrieben von Atrium
Ganz einfach zu erklären. Es geht hier womöglich nicht um eine beliebige Person X, sondern um bestimmte Personen, die sich über einen langen Zeitraum durch ihr(e) Verhalten(-sgestörtheit), ihr Auftreten und ihr "Schaffen" eine nachhaltige Reputation erworben haben. Deswegen sollte man vielleicht mit Pauschalurteilen, dass es "unbegründet" wäre bzw. dass jemand ins "falsche Licht" gerückt wird, auch erstmal zurückhalten sein.
Das ist schlichtweg falsch.Satire hat niemals das Ziel Leute persönlich anzugreifen, sondern durch überspitzte Darstellungen ihre Handlungen zu kritisieren.
Worauf du nun anspielen könntest, sind die Absätze (3) und (4) von §86:(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Die diffamierende Darstellung von Staffmitgliedern wird mit ziemlicher Sicherheit nicht als Kunst durchgehen. Das soll hier aber keine Rechtsdiskussion werden, ich bin auch kein Jurist. Aber bevor jetzt hier diese Diskussion um Paragraphen wieder losgeht, sollten wir es dabei belassen. Hör einfach auf Leuten etwas zu unterstellen. Wenn du Äußerungen problematisch findest, dann schreib es mir via PN und zwar inkl. Gründen bzw. Quellen.(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Ach, als wenn es was bringen würde, wenn du mir das jetzt als Person Nummer 2387238923982 sagst.Original geschrieben von Chnum
eure handschrift ist teilweise das allerletzte
Da, wo sie die ganze Zeit war? Ich hab sie beim scannen nur net ausgebreitet, weil sie sonst alles verdeckt hätte.Original geschrieben von Pikkart
aber netter beitrag kuma. wo ist eigentlich die djh karte von mir? T_T
Original geschrieben von Kuma
Da, wo sie die ganze Zeit war? Ich hab sie beim scannen nur net ausgebreitet, weil sie sonst alles verdeckt hätte.
hey das is ja hier um die ecke.Original geschrieben von Shihatsu
ach shit damn die karte vergessen
braunschweig, nähe hannover, niedersachsen.
es ist endlich wieder auf tour