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D.h. es wäre verboten, Männer einen günstigeren Tarif einzuordnen als Frauen und Frauen könnten dagegen klagen, dass Männer einen günstigeren Tarif bekommen. Offensichtlich würde hier das Gesetz zwischen Geschlechtern unterscheiden.
Vielleicht etwas bildlicher ausgedrückt: Überlege dir eine Formulierung eines Gesetzes, bei dem der Richter bei der Urteilsverkündung das Geschlecht der Beteiligten nicht kennt (und auch nicht weiß, dass sie unterschiedlichen Geschlechts sind).
?
Warum muss der Richter bei der Urteilsverkündung das Geschlecht der beteiligten kennen, das ist doch völlig irrelevant?
Wo unterscheidet den das Gesetz zwischen Männer und Frauen?
Sowohl Männer, wie auch Frauen können erfolgreich klagen, es ist dabei völlig irrelevant ob Männer/Frauen/Niemand dadurch begünstig oder geschädigt wird.
Man klagt ja nicht gegen den finanziellen Schaden, man klagt gegen das Auswahlkriterium.
Der Richter kann in seiner Begründung Mann beliebig durch Frau ersetzen, alleine das Wort Mann/Frau in dem Kontext zu benutzen ist laut diesem Gesetz nicht zulässig.
Also Richter liest:
Mann/(Frau) (zahlt...)
Richter weiss "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
-> Mann ungleich alle Menschen -> Nicht erlaubt.
Insofern ist mir nicht ganz klar, was man an "Mann"/"Frau", also den Misstand, nicht erkennen kann? Mann/Frau ist nunmal ungleich Mensch -> sehr wohl erkennbar.
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