Entelechy
Guest
definiere steuern
Spektakuläres Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Die bisherigen unterschiedlichen Gebühren sind diskriminierend. Die Branche warnt nun vor einem Kostenschub für Verbraucher.
Nope.im besten fall landet man beim status quo und hat gar nichts erreicht (außer natürlich sein eigenes dogma durchzusetzen und nachts gut schlafen zu können),
Was hindert Versicherungen bitte daran eine zeitlich begrenzte Leistung anzubieten, aka die ersten 15 Jahre übernimmt die Versicherung alle Kosten/ zahlt 100% der Rente, danach nur noch 50% oder weniger.bei den pflichtversicherungen mag mit so einer umverteilung vielleicht noch funktionieren keinen schaden anzurichten, bei freiwilligenversicherungen seh ich da aber absolut nichts gutes dran. warum sollte ein mann eine pflege oder altersversicherung abschließen, wenn es sich für ihn überhaupt nicht mehr lohnt.
Ich habe "Diskriminierung" in meinem Beitrag offenbar benutzt als "Benachteiligung aufgrund der Gruppenzugehörigkeit". Wenn ich jetzt einen Nachteil habe, weil ich zur Gruppe der Männer gehöre, ist das eine Diskriminierung.Es ist keine Diskriminierung unterschiedliche Schadensklassen zu haben für Männer und Frauen, wenn Berechnungen ergeben haben, dass unterschiedliche Riskien bestehen. Auch wenn man sich das nicht aussuchen kann ob man Mann oder Frau ist.
Ich weiß gar nicht wieviele Facepalms ich für deinen Post bräuchte.
GG Art. 3 (1): "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.", ergo darf es kein Gesetz geben, welches vom Geschlecht abhängt. So einfach ist die Sache.
Nope.
Der beste Fall ist eine Verbesserung der Situation für alle, bzw eine fairere Versicherung.
Beispiel KFZ.
Hier zahlen Frauen bekanntlich weniger, da sie weniger Unfälle versuchen, da sie laut dem Posting von FragmanXiC hier weniger Auto fahren.
Verboten ist es in Zukunft deswegen Frauen günstigere Tarife anzubieten, sehr wohl erlaubt wäre aber eine Staffelung der Versicherung nach dem Kriterium wieviel die einzelnen Personen wirklich fahren.
GG Art. 3 (1): "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.", ergo darf es kein Gesetz geben, welches vom Geschlecht abhängt. So einfach ist die Sache.
Ich verstehe nicht, inwiefern das zur Sache beitraegt.
Ein Gesetz, das Versicherungen vorschreibt Maennern und Frauen die gleichen Vertraege anzubieten, haengt doch nicht vom Geschlecht ab. Schliesslich impliziert es genau das gleiche fuer Mann und Frau.
Und um philosophisch zu werden. Ich bin der Meinung, noch nicht einmal Dein ergo ist richtig. Die Aussage "vor dem Gesetz gleich" impliziert nichts ueber den Inhalt des Gesetzes.
Die Tarifsberechnung der xyKrankenkasse trennt nach Geschlechtern?
§ 183
Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
man könnte meinen, hier erkennt das gesetz wohl nicht nur an, dass es unterschiedliche geschlechter gibt, sondern auch unterschiedliche rassen unter den menschen.§ 19 AGG
Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität[...]