Nachrichten, Randnotizen und Kurioses v2.3

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weil es ein witziger faux-pas ist?
dass er so denkt überrascht mich nicht. ich fände die welt auch geiler wenn ich bestimmen könnte wie der hase läuft, bedauerlicherweise entscheidet der rest der welt dabei mit.
 
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Die Süddeutsche ist aber auch so ziemlich DAS Anti-Polizei-Blättchen schlechthin. Ich will ihnen zwar nicht unterstellen dass sie Enten verbreiten, aber es ist schon erstaunlich wie oft über Fälle berichtet wird die in keiner anderen Zeitung auch nur eine Randnotiz sind. Ist zumindest mein persönliches Empfinden.
 
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Ja, stimmt auch, hat aber damit zutun, dass sie aus Bayern kommt und dort die Beamten nunmal anders vorgehen, als (wie ich vermute) in Koeln. Selbiges gilt auch fuer BaWue, wo man auch shconmal wegen 1g Gras in der Tasche in Handschellen abgefuehrt wird um auf der Wache ne Leibesvisitation zu machen...
 
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Gut möglich bis sehr wahrscheinlich, wenn man sich mal die Unterschiede bei der Rechtsprechung bzw. Justiz in Bayern und Köln anschaut liegt das wohl sogar recht nahe. Wie gesagt bin ich natürlich auch absoluter Gegner von Polizeigewalt und Vertuschung derselben, insofern ist es nie verkehrt wenn solche Fälle an die Öffentlichkeit gelangen und nicht einfach unter den Teppich geraten. Wenn die Medien dabei mithelfen kann das durchaus nützlich sein, nur speziell die Süddeutsche hat bei mir mittlerweile schon diesen gewissen "Ach, na wenn die das sagen dann warte ich lieber erst mal eine etwas neutralere Quelle ab..."-Touch. Aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung.
 

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Hat hier aber überhaupt keine Relevanz, da geht es ja nicht um irgendeinen Vorfall sondern ganz generelle Beobachtungen. Und die hat ja auch nicht die SZ gemacht, sondern dieser Professor.
Ich halte auch nicht viel davon wenn sich bei medienwirksamen Einzelfällen dann jeder seine Klatschmeinung bildet und gegen die böse gewalttätige Polizei wettert, aber die Zahlen lügen selten. Wenn 93% der Anklagen gegen Polizisten nicht nachgegangen wird ist das nunmal mehr als auffällig.
Und dass man seinen Kollegen dann idR. nichts anhängt oder verharmlost und da nicht gescheit ermittelt wird sollte auch jedem einleuchten. Ist ja auch per se nichts schlimmes sondern ganz normales menschliches, soziales Verhalten, aber dann stimmt halt was am System nicht dass es dazu kommt.
 
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frei nach dem motto: Who watches the watchmen. Müsste man halt ne eigene Behörde installieren und irgendnen harten Hund an die Spitze setzen. Die Zahlen erscheinen mir nämlich wirklich problematisch.
 
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Das 93 % der Verfahren eingestellt werden, kann man auch so deuten, dass die Anzeigen sinnlos waren bzw. die Beamten alles richtig gemacht haben.
Hier einfach mal vom Gegenteil auszugehen ist schon dreist.

btw bestreite ich gar nicht, dass es da evtl Probleme bei den Ermittlungen gibt, aber aus der Zahl der eingestellten Anzeigen auf irgendwas schließen zu wollen, ist unprofessionell.
 

Der Unternehmer

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Das 93 % der Verfahren eingestellt werden, kann man auch so deuten, dass die Anzeigen sinnlos waren bzw. die Beamten alles richtig gemacht haben. Hier einfach mal vom Gegenteil auszugehen ist schon dreist.

Oder die Anzeigen waren nur in den Augen der Beamten sinnlos. Ich hab auch mal Anzeige wegen gefährliche Körperverletzung erstattet, weil mich 5 Typen aufm Jahrmarkt verprügelt haben. Da habe ich auch nie wieder was von gehört. Bei 93% einfach mal davon ausgehen, dass bei der Polizei alles richtig läuft, ist schon dreist.

Trotzdem bin ich gegen eine weitere Behörde (Griechenland lässt grüßen) und mit der jetzigen Situation zufrieden. Schließlich gibt es genügend Rechtsanwälte, die sich über Arbeit freuen.
 

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Braucht es eine weitere Behörde? Gibt doch die Interne Ermittlung.

Oft werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von einem Beamten im Dienst begangen wurden, von einem eigenen Kommissariat verfolgt (zum Beispiel Interne Ermittlungen). Aus Gründen der Objektivität der polizeilichen Ermittlungen werden Untersuchungen im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Regel nicht von Polizeibeamten der betroffenen Dienststelle, sondern von auswärtigen Dienststellen (zum Beispiel aus dem Nachbarkreis) durchgeführt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei_(Deutschland)#Vorgehen_bei_Rechtsverst.C3.B6.C3.9Fen
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Das 93 % der Verfahren eingestellt werden, kann man auch so deuten, dass die Anzeigen sinnlos waren bzw. die Beamten alles richtig gemacht haben.
Hier einfach mal vom Gegenteil auszugehen ist schon dreist.

btw bestreite ich gar nicht, dass es da evtl Probleme bei den Ermittlungen gibt, aber aus der Zahl der eingestellten Anzeigen auf irgendwas schließen zu wollen, ist unprofessionell.

lol so lob ich mir den obrigkeitstreuen deutschen "die beamten werden schon alles richtig gemacht haben" :D
fast so gut wie: soll doch der staat alles von mir sammeln und speichern. ich hab mir ja nichts vorzuwerfen ^^

es ist doch ganz offensichtlich was passiert wenn ein verfahren gegen einen polizisten läuft und polizisten die sachlage ermitteln sollen. da wäre wohl nur ein heiliger neutral. macht hat stets kontrolliert zu werden, weil überall dort wo es macht gibt, die nicht kontrolliert wird, diese missbraucht wird.
wenn man diese kontrolle von derselben behörde machen lässt, ist das ein gehörigen konstruktionsfehler und gehört dringend abgeschafft,
 
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Hat hier aber überhaupt keine Relevanz, da geht es ja nicht um irgendeinen Vorfall sondern ganz generelle Beobachtungen. Und die hat ja auch nicht die SZ gemacht, sondern dieser Professor.
Ich halte auch nicht viel davon wenn sich bei medienwirksamen Einzelfällen dann jeder seine Klatschmeinung bildet und gegen die böse gewalttätige Polizei wettert, aber die Zahlen lügen selten. Wenn 93% der Anklagen gegen Polizisten nicht nachgegangen wird ist das nunmal mehr als auffällig.
Und dass man seinen Kollegen dann idR. nichts anhängt oder verharmlost und da nicht gescheit ermittelt wird sollte auch jedem einleuchten. Ist ja auch per se nichts schlimmes sondern ganz normales menschliches, soziales Verhalten, aber dann stimmt halt was am System nicht dass es dazu kommt.

Es ging mir halt darum, dass ich speziell der Süddeutschen nicht so viel Beachtung schenke wenn es um diese Thematik geht. Wenn diese Studie auch bei anderen Zeitungen mal als Quelle genannt wird bin ich eher geneigt sie mir mal anzuschauen :deliver:

Generell halte ich vom Gedanken her eine unabhängige Behörde aber auch nicht für verkehrt, stecke allerdings auch nicht genügend drin um mir da jetzt ein Urteil bilden zu können.
 
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Aber „Gesetz ist Gesetz, und wo es kein Gesetz gibt, existiert kein strafbares Delikt“, sagte er. Die abgewiesene Klägerin verließ verzweifelt und vor Empörung schreiend das Gerichtsgebäude.

:rofl:

Die Franzosen ey
 
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In Deutschlands gibts den Tatbestand zumindest im Strafrecht auch nicht.

Wär ja noch schöner, wenn ich gleich als Verbrecher abgestempelt werden würde, nur weil ich einem Weib auf den Arsch klatsche.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
naja aber es gibt halt den §240 mitsamt qualifikation und §177

und ich bezweifele, dass man früher in frankreich für nen pograpscher ein gerichtsverfahren eröffnet hat. dafür gibts einfach auf die fresse vom freund/begleitenden männlichen personen und das zurecht ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
jo und aus der anzeige wird genau nichts, weil nicht festgestellt werden kann wer angefangen hat. np.

(bei den hugenotten war es indes imo üblich weibern beliebig ans hinterteil zu grapschen :D )
 
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naja aber es gibt halt den §240 mitsamt qualifikation und §177

für den § 177 muss aber gewalt, drohung mit gefahr für leib und leben oder ne zwangslage mit schutzlosem ausgeliefert sein dazukommen.

das ist wohl selten bei jedem "grapschen" der fall.

gibts nach einem überraschenden busengrapscher also eins auf die fresse oder nen tritt in die eier, kann sich derjenige dann nciht auf notwehr berufen, solange du keins der obrigen tatmittel angewandt hast

wie das im konkreten fall war kann man nicht sagen, aber wahrscheinlich war die frau viel zu aufreizend angezogen und hat es sich damit selbst zuzuschreiben :troll:
 
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Flopgun

Guest
und ich bezweifele, dass man früher in frankreich für nen pograpscher ein gerichtsverfahren eröffnet hat. dafür gibts einfach auf die fresse vom freund/begleitenden männlichen personen und das zurecht ;)



Es soll auch Frauen geben, die ohne "begleitende männliche Person" aus dem Haus gehen. Sind ja nicht in Saudi-Arabien hier :bored:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
gibts nach einem überraschenden busengrapscher also eins auf die fresse oder nen tritt in die eier, kann sich derjenige dann nciht auf notwehr berufen, solange du keins der obrigen tatmittel angewandt hast

die juristischen implikationen sind mir durchaus bewusst, ich bin selbst jurist. nachweisbar wird es trotzdem schwer sein und mit solchem kleinkram wird sich die polizei nicht lange aufhalten, sollte die beweislage einigermaßen unklar sein und die stA erst recht keine anklage erheben ;)

wobei ich mir gar nicht sicher bin, dass ein angrapschen nicht ein notwehrrecht auslöst. §32 verlangt ja einen rechtswidrigen angriff gegen ein geschütztes rechtsgut, nicht zwingend das vorliegen einer rechtswidrigen haupttat. und die intimsphäre ist imho auch schutzgut des §32...aber kA examen ist schon wieder so lange her, vielleicht ist es auch quatsch.
 
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Amerika empört sich über stillende Mutter

Das "Time Magazine" spaltet mit einem kontroversen Titelbild die USA. Es zeigt eine Mutter, die ihrem drei Jahre alten Sohn die Brust gibt und entfacht einen "Glaubenskrieg" um die richtige Erziehung.


vibe-vixen-time-magazine.jpg



http://www.welt.de/vermischtes/article106298087/Amerika-empoert-sich-ueber-stillende-Mutter.html
 
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Da sieht man wozu diese ganze Game of Thrones Glotzerei führt :deliver:
 
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mit intimsphäre meinst du sicherlich das recht zur sexuellen selbstbestimmung. infrage käme bei einem einfachen pograbscher jedoch eher § 185 Alt. 2 StGB, die tätliche beleidigung.
für notwehr bedarf es aber eines gegenwärtigen angriffs. gegenwärtig ist er, wenn er unmittelbar bevorsteht oder noch andauert. bei beleidigungen, auch wenn es ein grabscher ist, also einmal anfassen und wieder weg, dürfte es schwer sein einen darauffolgenden schlag noch unter notwehr zu fassen. etwas anderes ist es, notwehr zu üben, wenn sicher zu erwarten ist dass derjenige die beleidigung, also das pograbschen, wiederholt (und zwar in unmittelbarer zeitfolge).
 
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Hatte letztes jahr mal eine erregte diskussion darüber im freundeskreis, bei der die anwesenden damen auch nicht glauben mochten, dass das begrapschen von brüsten oder po im allgemeinen keine strafbare handlung ist.

Eine sexuelle nötigung liegt in so einem fall nämlich in der regel nicht vor und eine beleidigung kommt nur in betracht, wenn die handlung als abwertende geste interpretiert wird.

In diesem sinne: fröhliches grapschen...
 
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das ist ja auch nicht richtig, wie meinem post entnehmbar
 
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das ist ja auch nicht richtig, wie meinem post entnehmbar

dein post bezog sich doch nur notwehr? was du dazu geschrieben hast stimmt schon. mein kommentar zur notwehr war nicht ganz korrekt, wollte es nach dem lesen rausnehmen aber da hatte es heator schon im quote :elefant:

Amabilis hat aber schon recht mit
Eine sexuelle nötigung liegt in so einem fall nämlich in der regel nicht vor und eine beleidigung kommt nur in betracht, wenn die handlung als abwertende geste interpretiert wird.

Hatte vor einiger Zeit auch zufällig mal nen Artikel dazu gelesen, kann im Moment leider nicht auf Juris zugreifen, wens interssiert und die Möglichkeits hat es zu lesen:

http://www.degruyter.com/dg/viewarticle/j$002fjura.2009.31.issue-1$002fjura.2009.24$002fjura.2009.24.xml

tldr:
Die sexuelle Selbstbestimmung erwachsener Frauen wird durch die Vorschriften des StGB nur fragmentarisch geschützt. Sanktioniert werden nur Handlungen von einiger Erheblichkeit i. S. d. § 184 f Nr. 1 StGB, die unter Einsatz qualifizierter Nötigungsmittel i. S. d. § 177 Abs. 1 StGB verübt werden. Einfache sexuelle Übergriffe, wie z. B. der Griff an die Brust, erfüllen dagegen keinen Straftatbestand, so dass sich die Betroffenen nur durch eigene Gegenwehr schützen können.
 
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gut, klar kommt es da auf die genauen umstände und auch die beziehung der personen zueinander an. ich persönlich würde jedoch im angrabschen an den hintern oder an die brust von fremden personen locker eine herabwürdigung in der ehre und abstufung auf ein bloßes objekt und damit den TB des 185 als erfüllt ansehen. dass die gute nina das vielleicht anders sieht, wundert mich, kenne aber den inhalt des artikels auch nicht. werd ich mir bei gelegenheit mal besorgen. wahrscheinlich lässt sie sich gern mal an die titten fassen! ;) jedenfalls denke ich, dass die annahme einer beleidigung gut vertretbar ist und man also beim fröhlichen grabschen doch etwas vorsichtiger sein sollte.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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naja, wer schonmal was im juristischen bereich veröffentlicht hat oder an einer veröffentlichung mitgewirkt hat,weiß auch, dass oft genug einfach nur gegen eine herrschende meinung angeschrieben wird um halt dagegen zu sein. wer schreibt der bleibt und so, hauptsache was publizieren.

ich halte schinkos ansicht für wesentlich überzeugender und glaube auch, dass - sollte es in so einem fall zu einem verfahren kommen - bei klarer sachlage kein richter den grapscher ohne denkzettel davonkommen ließe. zumindest bietet unser strafrecht, im gegensatz zum französischen wie es nach dem artikel oben scheint, die rechtlichen möglichkeiten dafür.
 
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YesNoCancel

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bei einigen von diesen bildern wundert es mich nicht, das die lieber diii zocken :8[:
 
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Randnotiz: Meine Fresse hat der Pirat bei Lanz zum BGE schlecht argumentiert bzw scheiße gelabbert. Wenn das BGE so kommen würde, würd ich mit Frau + 2 Kindern mit 3000 Euro nach Thailand.

Zum Thema Polyamorph: Ist klar das er multi Beziehungen anstrebt. So ein typischer Hare Krishna sympathisanten Schabracke der kaum über eine Beziehung hinauskommt, kein Wunder weicht der aus wieviele Beziehungen er gleichzeitig hat^^
Viell. verwechselt er da auch was mit Swinger... kA
 
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