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Heator, ich lese mich jetzt nicht in alles ein, sondern greife nur auf, was ich vorhin beim durchblaettern gelesen habe - und zwar, dass nach deiner meinung die vernichtung der zivilbevoelkerung in dtdl/japan vertretbar war. Das wird gestuetzt auf der kollektivschuld der bevoelkerung. Gleichzeitig gibst du zu, dass auch die Udssr ein unrechtsregime war (ich hoffe, hier kann man sich drauf einigen, dass das Gulagsystem sich nur minimal vom KZ-System der Nazis unterschied und zwar in dem punkt der nicht perfektioniert massentoetung).
Wuerdest du also, unter den genannten voraussetzungen, (1) zustimmen, wenn man vor 30-40 jahren die vernichtung sowjetischer zivilbevoelkerung unter dem argument der kollektivschuld gefordert haette?
(2) Sind deine Großeltern und Eltern, als Kinder des sowjetischen systems ebenfalls schuldig, weil diese nicht in einem "antifaschistischen" sinne, sich gegen das unrecht gestellt haben? Wenn sie nicht (kollektiv)schuldig sind, wodurch sind sie entschuldigt?
(3) Ist der tod eines sowjetischen soldaten in afghanistan ein begruessenswertes ereignis gewesen?
Wenn du antwortest und dabei auf die singularitaet der shoa abstellen willst, solltest du bedenken, dass die nuernberger prozesse, mangels alternativen, die verbrechen gegen die menschlichkeit als ausgangspunkt hatten. Begriffe wie der angriffskrieg wurden unter dem begriff der verbrechen gegen den frieden zusammengefasst. Es reichte also bereits eine kategorie der erfundenen verbrechenstatbestaende zu erfüllen. Im fall der verb. gg. d. menschlichkeit reichte die vernichtung von deutschen staatsbuergern juedischen glaubens, eine situation wie man sie auch auf die udssr uebertragen koennte.
Wuerdest du also, unter den genannten voraussetzungen, (1) zustimmen, wenn man vor 30-40 jahren die vernichtung sowjetischer zivilbevoelkerung unter dem argument der kollektivschuld gefordert haette?
(2) Sind deine Großeltern und Eltern, als Kinder des sowjetischen systems ebenfalls schuldig, weil diese nicht in einem "antifaschistischen" sinne, sich gegen das unrecht gestellt haben? Wenn sie nicht (kollektiv)schuldig sind, wodurch sind sie entschuldigt?
(3) Ist der tod eines sowjetischen soldaten in afghanistan ein begruessenswertes ereignis gewesen?
Wenn du antwortest und dabei auf die singularitaet der shoa abstellen willst, solltest du bedenken, dass die nuernberger prozesse, mangels alternativen, die verbrechen gegen die menschlichkeit als ausgangspunkt hatten. Begriffe wie der angriffskrieg wurden unter dem begriff der verbrechen gegen den frieden zusammengefasst. Es reichte also bereits eine kategorie der erfundenen verbrechenstatbestaende zu erfüllen. Im fall der verb. gg. d. menschlichkeit reichte die vernichtung von deutschen staatsbuergern juedischen glaubens, eine situation wie man sie auch auf die udssr uebertragen koennte.