Wenn eine Entscheidung unter die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin fällt, dann ist Seehofer in diesem speziellen Fall eben doch weisungsgebunden.
Bei grundsätzlichen oder besonders bedeutsamen Themen kann die Richtlinienkompetenz auch
eine Einzelweisung des Bundeskanzlers gegenüber einem Minister umfassen.
ähh jaaa...die auflösung kommt ein paar zeilen weiter in deinem link, aber ich kürze das mal ab:
Art. 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Die Geschäftsordnung bestimmt also die Geschäftsleitung des Bundeskanzlers. Die Minister leiten ihre Ministerien ein eigener Verantwortung, das nennt man auch Ressortprinzip. Wenn das mit der Richtlinienkompetenz kolidiert, gibt es, wie ich vor drei Posts geschrieben habe, ein Organstreitverfahren. Aber:
Grenze der Richtlinienkompetenz ist die Organisationsgewalt (Ressortprinzip) der Ressortministers.
Sachs, Art. 65 GG Rn. 15.
In diesem Fall wäre Seehofer mE nicht weisungsgebunden und würde ein Organstreitverfahren wohl gewinnen, zu dem es aber nicht kommt, weil der Kanzler Minister eben entlassen kann. Überhaupt drehen wir uns im Kreis, ich habe doch in meinem ersten Post alles wichtige gesagt:
Seehofer kann die BP anweisen, die BP hat Folge zu leisten, Merkel kann ihn darauf hin entlassen. Was gibts da noch rumzudiskutieren?
Wenn dich der rechtliche Weg interessiert: sollte Seehofer die Weisung erteilen und Merkel der Meinung sein, dass dies seine Kompetenz aufgrund ihrer Richtlinienkompetenz überschreitet, muss sie das in einem Organstreitverfahren geltend machen. Bis dahin HAT Seehofer diese Kompetenz aber, denn er ist der Innenminister und als solcher primär nicht weisungsgebunden und befugnisberechtigtigt gegenüber den seinem Ministerium untergeordneten Behörden.
Sollte Merkel aber rein praktisch die Richtlinienkompetenzkarte spielen wollen, wäre das schon dem Grunde nach ein eingeständis von Schwäche und politischem Versagen. Ich kann mich nicht entsinnen, wann das letzte mal ein Kanzler es nötig hatte mit diesem Knüppel anzukommen.