Eine Gesellschaft in der es Konsens ist 100% Vermögenssteuer zu nehmen ist keine in der man leben möchte.
Da hast Du möglicherweise sogar Recht. Ich gebe jedoch zwei Dinge zu bedenken:Ich meinte, dass es rechtlich bestimmte Auslegungsgrenzen gibt, die man mit dem existierenden GG nicht überschreiten kann
1. Das existierende GG kann geändert werden und wird auch geändert werden, wenn sich der gesellschaftliche Konsens ändert. Die Auslegungsgrenzen von denen Du sprichst, werden aber imho aktuell von noch keinem relevanten Diskussionsteilnehmer (in der Politik) in Frage gestellt. Auf jeden Fall wäre aber auch innerhalb dieser Auslegungsgrenzen im heutigen GG noch "Luft nach Oben" was die Belastung von Erben angeht, ohne in Konflikt mit der Menschenwürde zu kommen wie das GG sie aktuell vorsieht.
Ich sehe die Erbschaftsteuer verfassungsrechtlich eher variabel hinsichtlich einer Neufassung. Unser Grundgesetz wurde seinerzeit so gestaltet, dass sogar Sozialismus in bestimmten Grenzen zulässig wäre. Art. 14 Abs. 2 GG enthält hierzu eine "Öffnungsklausel". Es wäre verfassungsrechtlich - vor dem Hintergrund, dass der Verfassungswandel die Verfassung im "flow" hält - sicherlich möglich, die Freibeträge zu streichen und den Tarif auf 50 % zu setzen.
Eine Gesellschaft in der es Konsens ist 100% Vermögenssteuer zu nehmen ist keine in der man leben möchte.
Inwieweit eine solche Maßnahme Ausweichverhalten herbeiführt, lässt sich nicht sicher vorhersagen. Interessant wäre auch die Frage, wie stark die Flucht von Leistungsträgern ins Ausland aussähe und welche Schäden das herbeiführen könnte. Zu glauben, eine extreme Erhöhung der Erbschaftsteuer würde lediglich das Steueraufkommen erhöhen und für "Gerechtigkeit" sorgen, ist einfach nur naiv. Heißt nicht, dass man nicht dennoch dafür sein darf..
Ein auf dem Parteitag in Wiesbaden beschlossenes Modell sieht einen sogenannten Lebensfreibetrag in Höhe von beispielsweise einer Million Euro vor. Das bedeutet, dass mehrere Erbschaften einer Person bei der Besteuerung zusammengerechnet werden.
Oberhalb des Freibetrags soll demnach ein linearer Steuersatz von etwa 25 Prozent für alle Vermögensgegenstände gelten, inklusive Immobilien und Aktien. Bisher geltende Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen weitgehend entfallen. Dies gilt auch für Betriebsvermögen. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, solle die Steuer längerfristig gestundet und in jährlichen Raten beglichen werden können.
Bestes Beispiel, wenn auch kein Freibetrag, ist diese elendige Diskussion um den Mindestlohn. Wieso der nicht einfach Inflation/Reallohnentwicklung nachzieht versteh ich null. Stattdessen ist es ein politischer Spielball der je nach Lage zu taktischen Wahlkämpfen genutzt wird.
Aber sie ist doch nicht daran gebunden. Korrigiere mich da bitte gerne, aber zu 2025 steigt der ML um ~3%, was rückwirkend betrachtet vermutlich gerade so die Inflation des aktuellen Jahres ausgleicht.Na ja, Betrag festlegen ist bei einer Größe wie Vermögen jetzt nicht so einfach wie bei Einkommen, weil die Verteilung des Vermögens sich im Zeitverlauf stärker verändert als beim Einkommen. Im Übrigen ist es auch nicht so, dass konservative Parteien so glücklich mit einer Indizierung wären, denn dann entgeht ihnen die Möglichkeit, alle paar Jahre auf "Entlastungen" hinzuweisen, die sie vornehmen.
€dit:
Beides ist ein Faktor in der Berechnungsformel, die die Mindestlohnkommission als Maßstab anlegt. Aber der Einwand ist auch etwas unsinnig, es gibt nämlich keinen Grund zu glauben dass die bisherige Festlegung die ideale Höhe war und deshalb auf alle Ewigkeiten festgeschrieben werden sollte. Die Erhöhung auf €12 war eine riesige Umverteilung von oben nach unten, die ohne erkennbare Probleme abgelaufen ist und die es in so einem Modell nie gegeben hätte. Irgendwo wäre der Mindestlohn natürlich tatsächlich zu hoch, aber es spricht ökonomisch nichts dagegen das empirisch auszutesten, ansonsten entgeht Niedriglöhnern jedes Jahr effektiv Geld, das sie sonst hätten haben können.
Ich ging jetzt davon aus dass sich Anpassung an Lebensrealitaten auf größeres bezog. Klar bin ich auch für mehr Indexierung
Aber sie ist doch nicht daran gebunden. Korrigiere mich da bitte gerne, aber zu 2025 steigt der ML um ~3%, was rückwirkend betrachtet vermutlich gerade so die Inflation des aktuellen Jahres ausgleicht.
Und genau diese Erhöhung auf 12€ ist das, was ich als politischen Spielball gemeint habe. Aus meiner Sicht bräuchte es keine Kommission, sondern einfach eine Metrik und von mir aus auch obere Grenzwerte um deinen Punkt "Irgendwo wäre der Mindestlohn natürlich tatsächlich zu hoch" anzugehen.
Den Punkt bzgl. der so nie erreichten 12€ lasse ich dir, würde aber eher sagen, dass der Ausgangswert bei der Einführung einfach zu niedrig war.
Wer sein Leben lang nur den ML verdient, landet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich in der gesicherten Altersarmut und wird aufstocken müssen, das kann nicht der Anspruch sein. Es ist nicht das Hauptargument, aber ein Aufbau realistischer Rentenansprüche muss ein Ziel sein.